Manipulative Unternehmensbefragung zur Erhebung der Umweltschutzausgaben im Jahr 2020?

ShortId
21.3509
Id
20213509
Updated
10.04.2024 15:51
Language
de
Title
Manipulative Unternehmensbefragung zur Erhebung der Umweltschutzausgaben im Jahr 2020?
AdditionalIndexing
15;10;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Umweltschutzausgaben der Unternehmen liefert grundlegende Daten zur Erstellung des Kontos der Umweltschutzausgaben, das auf dem "System of Environmental and Economic Accounting (SEEA)" der UNO basiert. Um den Aufwand für die Befragten zu begrenzen, werden ausschliesslich Daten erhoben, die noch nicht in anderen Quellen verfügbar sind. Das Konto gibt Auskunft über die finanziellen Aufwendungen der Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen für die Vermeidung, Reduktion oder Beseitigung von Verschmutzungen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt. Damit können die nationalen Umweltschutzausgaben berechnet und ein vollständiges Bild der Umweltschutzausgaben der Unternehmen gezeichnet werden.</p><p>1. bis 3. Die Definition des BFS zum Umweltschutz, auf die sich die Erhebung der Umweltschutzausgaben der Unternehmen stützt, entspricht derjenigen der internationalen statistischen Gemeinschaft (Eurostat, OECD). Demnach umfasst der Umweltschutz sämtliche Massnahmen, die primär darauf abzielen, Verschmutzungen oder andere durch die laufenden Tätigkeiten des Unternehmens verursachte Umweltbeeinträchtigungen zu erfassen, zu behandeln, zu vermeiden, zu reduzieren oder zu beseitigen. Diese Definition ermöglicht die statistische Erfassung der tatsächlichen Mehrausgaben, die durch Tätigkeiten mit Umweltschutz als Zweck entstehen. Letztere müssen von Massnahmen mit anderem Zweck oder von Massnahmen, die keine effektiven Mehrkosten erzeugen oder gar Einsparungen generieren, unterschieden werden können, auch wenn diese der Umwelt zugutekommen. Dazu wird den befragten Unternehmen ein Entscheidungsschema zur Verfügung gestellt. Betrifft die primäre Funktion einer Investition nicht den Umweltschutz, wurden aber bei der Wahl der Investition dennoch Umwelterwägungen berücksichtigt, können alle oder ein Teil der entstandenen Ausgaben als Umweltschutzausgaben deklariert werden.</p><p>4. Diese Definition begünstigt nicht, dass bedeutende Massnahmen nicht erfasst werden. Des Weiteren wird nicht propagiert, dass ein wirksamer Umweltschutz ohne eine stärkere Regulierung der Wirtschaft und des Lebens im Allgemeinen nicht möglich ist. Umweltschutzausgaben werden unabhängig davon berücksichtigt, ob sie getätigt werden, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, um Kundenanforderungen zu erfüllen, um den Marktanteil des Unternehmens zu erhöhen oder um das Markenimage zu verbessern.</p><p>5. Die vom BFS für seine Erhebung gewählte Definition der Umweltschutzausgaben ist weniger eng gefasst, als der Text der Interpellation zu verstehen gibt. Sie entspricht dem "System of Environmental and Economic Accounting" (SEEA) der UNO, das in der Schweiz und auf internationaler Ebene als grundlegender statistischer Rahmen zur Messung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gilt. Demnach ist sie mit dem Monitoring der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes vereinbar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Brief vom 21. März 2021 des BFS habe die Befragung zum Ziel zu messen, welche Ausgaben die Unternehmen im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Umweltschutz getätigt haben.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Definition des Umweltschutzes seien auf europäischer Ebene angepasst worden. In der Umfrage wird bereits unter Umweltschutz definiert, dass Ausgaben nicht dazu gehören, welche sich bspw. aus der Verringerung von Kosten im Zusammenhang mit der Produktion ergeben oder deren Hauptzweck in der Verringerung von Kosten im Zusammenhang mit dem Rohstoff-, Wasser- oder Energieverbrauch und nicht primär im Umweltschutz besteht, obwohl diese Ausgaben eine positive Wirkung auf die Umwelt haben können. Weshalb werden Massnahmen nicht per se der (EU-)Definition des Umweltschutzes untergeordnet, wenn diese eine positive Auswirkung auf die Umwelt haben?</p><p>2. Bedeutet diese Definition im Ergebnis nicht, dass Massnahmen, welche nebst Umweltschutz auch einen finanziellen Vorteil bringen, regelmässig nicht berücksichtigt werden können, weil diese je nach Auffassung bedeutende Kostenreduktionen zur Folge haben können? Bspw. Ersatz einer Elektroheizung gegen eine Wärmepumpe, Betrieb einer kleinen Solaranlage für das Warmwasser, Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage, Ersatz der alten Beleuchtung durch LED-Technik, oder altes Verpackungsmaterial (Karton und Füllmaterial) in der Nachbarschaft einsammeln, um diese ein zweites Mal für einen Versand zu verwenden.</p><p>3. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bloss Massnahmen berücksichtigt werden, die keinen finanziellen Vorteil bieten, wie bspw. Anlegen eines Teiches oder Begrünung eines Flachdachs?</p><p>4. Begünstigt diese Erfassung nicht, dass selbst bei Unternehmen, welche in Effizienz und Nachhaltigkeit investieren, bedeutende Massnahmen nicht erfasst werden und so ein Stimmungsbild gefördert wird, dass ohne mehr Regulation der Wirtschaft - und überhaupt des Lebens - griffiger Umweltschutz nicht möglich sei?</p><p>5. Wie lässt sich diese stark eingeschränkte (EU-)Definition in der Umfrage des BFS mit dem Monitoring der Strategie Nachhaltige Entwicklung vereinbaren? Ist die EU-Definition mit Blick auf die Zielerreichung überhaupt sachgerecht und somit aussagekräftig?</p>
  • Manipulative Unternehmensbefragung zur Erhebung der Umweltschutzausgaben im Jahr 2020?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Umweltschutzausgaben der Unternehmen liefert grundlegende Daten zur Erstellung des Kontos der Umweltschutzausgaben, das auf dem "System of Environmental and Economic Accounting (SEEA)" der UNO basiert. Um den Aufwand für die Befragten zu begrenzen, werden ausschliesslich Daten erhoben, die noch nicht in anderen Quellen verfügbar sind. Das Konto gibt Auskunft über die finanziellen Aufwendungen der Haushalte, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen für die Vermeidung, Reduktion oder Beseitigung von Verschmutzungen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt. Damit können die nationalen Umweltschutzausgaben berechnet und ein vollständiges Bild der Umweltschutzausgaben der Unternehmen gezeichnet werden.</p><p>1. bis 3. Die Definition des BFS zum Umweltschutz, auf die sich die Erhebung der Umweltschutzausgaben der Unternehmen stützt, entspricht derjenigen der internationalen statistischen Gemeinschaft (Eurostat, OECD). Demnach umfasst der Umweltschutz sämtliche Massnahmen, die primär darauf abzielen, Verschmutzungen oder andere durch die laufenden Tätigkeiten des Unternehmens verursachte Umweltbeeinträchtigungen zu erfassen, zu behandeln, zu vermeiden, zu reduzieren oder zu beseitigen. Diese Definition ermöglicht die statistische Erfassung der tatsächlichen Mehrausgaben, die durch Tätigkeiten mit Umweltschutz als Zweck entstehen. Letztere müssen von Massnahmen mit anderem Zweck oder von Massnahmen, die keine effektiven Mehrkosten erzeugen oder gar Einsparungen generieren, unterschieden werden können, auch wenn diese der Umwelt zugutekommen. Dazu wird den befragten Unternehmen ein Entscheidungsschema zur Verfügung gestellt. Betrifft die primäre Funktion einer Investition nicht den Umweltschutz, wurden aber bei der Wahl der Investition dennoch Umwelterwägungen berücksichtigt, können alle oder ein Teil der entstandenen Ausgaben als Umweltschutzausgaben deklariert werden.</p><p>4. Diese Definition begünstigt nicht, dass bedeutende Massnahmen nicht erfasst werden. Des Weiteren wird nicht propagiert, dass ein wirksamer Umweltschutz ohne eine stärkere Regulierung der Wirtschaft und des Lebens im Allgemeinen nicht möglich ist. Umweltschutzausgaben werden unabhängig davon berücksichtigt, ob sie getätigt werden, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, um Kundenanforderungen zu erfüllen, um den Marktanteil des Unternehmens zu erhöhen oder um das Markenimage zu verbessern.</p><p>5. Die vom BFS für seine Erhebung gewählte Definition der Umweltschutzausgaben ist weniger eng gefasst, als der Text der Interpellation zu verstehen gibt. Sie entspricht dem "System of Environmental and Economic Accounting" (SEEA) der UNO, das in der Schweiz und auf internationaler Ebene als grundlegender statistischer Rahmen zur Messung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gilt. Demnach ist sie mit dem Monitoring der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes vereinbar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Brief vom 21. März 2021 des BFS habe die Befragung zum Ziel zu messen, welche Ausgaben die Unternehmen im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Umweltschutz getätigt haben.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die Definition des Umweltschutzes seien auf europäischer Ebene angepasst worden. In der Umfrage wird bereits unter Umweltschutz definiert, dass Ausgaben nicht dazu gehören, welche sich bspw. aus der Verringerung von Kosten im Zusammenhang mit der Produktion ergeben oder deren Hauptzweck in der Verringerung von Kosten im Zusammenhang mit dem Rohstoff-, Wasser- oder Energieverbrauch und nicht primär im Umweltschutz besteht, obwohl diese Ausgaben eine positive Wirkung auf die Umwelt haben können. Weshalb werden Massnahmen nicht per se der (EU-)Definition des Umweltschutzes untergeordnet, wenn diese eine positive Auswirkung auf die Umwelt haben?</p><p>2. Bedeutet diese Definition im Ergebnis nicht, dass Massnahmen, welche nebst Umweltschutz auch einen finanziellen Vorteil bringen, regelmässig nicht berücksichtigt werden können, weil diese je nach Auffassung bedeutende Kostenreduktionen zur Folge haben können? Bspw. Ersatz einer Elektroheizung gegen eine Wärmepumpe, Betrieb einer kleinen Solaranlage für das Warmwasser, Installation und Betrieb einer Photovoltaikanlage, Ersatz der alten Beleuchtung durch LED-Technik, oder altes Verpackungsmaterial (Karton und Füllmaterial) in der Nachbarschaft einsammeln, um diese ein zweites Mal für einen Versand zu verwenden.</p><p>3. Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bloss Massnahmen berücksichtigt werden, die keinen finanziellen Vorteil bieten, wie bspw. Anlegen eines Teiches oder Begrünung eines Flachdachs?</p><p>4. Begünstigt diese Erfassung nicht, dass selbst bei Unternehmen, welche in Effizienz und Nachhaltigkeit investieren, bedeutende Massnahmen nicht erfasst werden und so ein Stimmungsbild gefördert wird, dass ohne mehr Regulation der Wirtschaft - und überhaupt des Lebens - griffiger Umweltschutz nicht möglich sei?</p><p>5. Wie lässt sich diese stark eingeschränkte (EU-)Definition in der Umfrage des BFS mit dem Monitoring der Strategie Nachhaltige Entwicklung vereinbaren? Ist die EU-Definition mit Blick auf die Zielerreichung überhaupt sachgerecht und somit aussagekräftig?</p>
    • Manipulative Unternehmensbefragung zur Erhebung der Umweltschutzausgaben im Jahr 2020?

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