Luftqualitätsmessungen. Eine verpasste Chance?

ShortId
21.3510
Id
20213510
Updated
10.04.2024 15:52
Language
de
Title
Luftqualitätsmessungen. Eine verpasste Chance?
AdditionalIndexing
52;44;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat ist die Bedeutung einer guten Raumluftqualität für die öffentliche Gesundheit bewusst. Gestützt auf Artikel 29 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über Schadstoffe in der Innenraumluft und kann dazu Empfehlungen abgeben. Ein Mandat zur Überwachung der Raumluftqualität, wie dies etwa bei der Aussenluftqualität gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die Luftreinhalteverordnung (LRV; SR 814.318.142.1) der Fall ist, lässt sich daraus indes nicht ableiten.</p><p>Die Innenraumluft kann durch zahlreiche unterschiedliche Quellen belastet werden; entsprechend vielfältig sind die Raumluftverunreinigungen. Messungen werden deshalb mit Bezug auf konkrete Fragestellungen durchgeführt. Zur Frage, wie gut gelüftet ein mit Personen belegter Raum ist, eignet sich die Messung der CO2-Konzentration in der Raumluft. Solche Messungen sind einfach und kostengünstig. Entsprechende Sensoren werden seit langer Zeit zur Bedarfs-Steuerung von mechanischen Lüftungsanlagen verwendet. Das BAG hat CO2-Messungen in Schulzimmern verwendet, um deren Lüftungssituation einschätzen zu können. Basierend auf diesen Untersuchungen wurden im März 2019 Empfehlungen zum Lüften von Schulzimmern mit Fensterlüftung und Empfehlungen zur Lüftungsplanung bei Schulhausneubauten und -sanierungen publiziert.</p><p>Das BAG ist der Ansicht, dass einfache Luftqualitätsmessungen insbesondere im Kontext von Raumluftqualität und Lüftung ein sinnvolles Hilfsmittel sein können. Sie können für die Lüftungsthematik sensibilisieren und die Nutzer beim Fensterlüften unterstützen.</p><p>2. / 3. Das BAG weist seit September 2020 auf das regelmässige Lüften als zusätzliche Schutzmassnahme gegen Übertragungsrisiken des neuen Coronavirus hin (www.bag.admin.ch &gt; Krankheiten &gt; Infektionskrankheiten: Ausbrüche, Epidemien, Pandemien &gt; Aktuelle Ausbrüche und Epidemien &gt; Coronavirus &gt; So schützen wir uns). Regelmässiges Lüften ist auch eine Vorgabe des BAG für Schutzkonzepte wie z.B. in Schulen.</p><p>Zur Senkung des Risikos von Übertragungen über weitere Distanzen ist eine gute Durchlüftung eine wichtige Massnahme. Allerdings reicht diese nicht aus, um Ansteckungen durch Tröpfchen und Aerosole in Innenräumen zu verhindern. Weitere Faktoren wie etwa Aktivitäten mit potentiell hoher Virusausscheidung wie häufiges lautes Sprechen, Singen, grosse körperliche Anstrengung sowie Distanzen zwischen Personen spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Eine gute Durchlüftung kann daher die bestehenden Hygiene- und Distanzmassnahmen nicht ersetzen.</p><p>CO2 ist folglich zwar ein guter einfacher Indikator für die Durchlüftung in belegten Räumen, jedoch kein genereller Indikator für das Übertragungsrisiko. Die Festlegung von CO2 Richtwerten, welche das Infektionsrisiko in Innenräumen adäquat abbilden, ist deshalb nicht möglich.</p><p>4. Seit dem 31. Mai 2021 können die Gastronomiebetriebe auch die Innenräume wieder öffnen. Ebenso wurden die Einschränkungen bei Veranstaltungen hinsichtlich der Anzahl Personen und der Raumkapazität gelockert. An Konzerten in Innenräumen ist seit dem 26. Juni 2021 eine Publikumsgrösse von maximal 1000 Personen bei Sitzpflicht zulässig, oder eine Publikumsgrösse von 250 Personen, wenn es Stehplätze gibt oder sich die Leute frei bewegen können. Wird der Zugang zu einer Veranstaltung auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt, dann gelten auch in Innenräumen keine zahlenmässigen Beschränkungen der Besucherzahl mehr. Im Weiteren gilt seit dem 26. Juni 2021 für Betriebe eine Homeoffice-Empfehlung anstelle einer Homeoffice-Pflicht, und die Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb erfordert keine regelmässigen Tests mehr.</p><p>Bei Aktivitäten in Innenräumen wird der Berücksichtigung der Luftqualität bzw. einer guten Lüftung in den Schutzkonzepten stets eine hohe Bedeutung beigemessen, insbesondere im Falle von Aktivitäten, bei denen auf das Tragen einer Gesichtsmaske verzichtet werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zu den Hygienemassnahmen zwecks Covid19-Eindämmung gehört auch die Lufthygiene. Sie ermöglicht auf kurze Sicht vielen die Rückkehr an die Arbeitsstätten. Auch mittel- bis langfristig ist sie ein Mittel zur Reduktion krankheitsbedingter Ausfälle am Arbeitsplatz, z.B. bei Grippewellen, und damit ein Schutz für Menschen und Wirtschaft einerseits, ein Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen und zur Schonung der Staatskasse andererseits. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung nachstehender Fragen: </p><p>1. Für das BAG und den Bundesrat waren CO2-Messungen in Innenräumen lange kein Thema. An jeder Ecke wird in der Schweiz zwar Feinstaub gemessen, in Garagen oder Tunnels gibt es Stickstoff-Sensoren, und zum Sommer gehört der Ozonalarm genauso wie die Pollenbelastung zum täglichen Wetterbericht. Der Innenluft fehlt diese Aufmerksamkeit</p><p>bisher, obwohl es in der Schweiz längst Anbieter von qualitativ hochwertigen Non-dispersive-Infrarot-Sensoren gibt, die</p><p>laufend messen und bei Grenzwerten informieren. Ist der Bundesrat der Auffassung, das Potential von Luftqualitätsmessungen sei bisher ausreichend erkannt und ausgeschöpft?</p><p>2. Die Covid19-Taskforce hat die Wichtigkeit von Luftqualitätsmessungen mit Sensoren erst vor kurzem entdeckt. "CO2-Sensoren stellen ein einfaches, kostengünstiges und bisher viel zu wenig genutztes zusätzliches Mittel zur Reduzierung der Übertragung von SARS-CoV-2 dar", schreibt die Taskforce selbst. Andere Staaten, von Australien über Japan bis in die USA, sind längst aktiv geworden. Hat das BAG bei den Luftqualitätsmessungen eine Chance verpasst, früher zu agieren, obwohl es in der Schweiz international führende technologische Lösungen gibt?</p><p>3. Ein breiter Einsatz von intelligenten Luftmessungs-Sensoren wäre nicht nur ein Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Aerosole und Übertragungsrisiken, sondern würde auch in vielen Arbeitsstätten, in der Gastronomie, öffentlichen Innenräumen, in Schulen, im öffentlichen Verkehr etc. eine raschere Rückkehr zur Normalität ermöglichen. Was plant der Bundesrat diesbezüglich? Empfehlungen an die Kantone? CO2-Grenzwerte für Innenräume? Wenn ja, auf welcher Grundlage?</p><p>4. Wie rasch und in welchem Ausmass hat der Bundesrat vor, unter Einhaltung einer guten Luftqualität in den Schutzkonzepten, die Homeoffice-Pflicht zu lockern, den Besuch von Restaurants oder Konzerten wieder zu ermöglichen?</p>
  • Luftqualitätsmessungen. Eine verpasste Chance?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat ist die Bedeutung einer guten Raumluftqualität für die öffentliche Gesundheit bewusst. Gestützt auf Artikel 29 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1) informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über Schadstoffe in der Innenraumluft und kann dazu Empfehlungen abgeben. Ein Mandat zur Überwachung der Raumluftqualität, wie dies etwa bei der Aussenluftqualität gestützt auf das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die Luftreinhalteverordnung (LRV; SR 814.318.142.1) der Fall ist, lässt sich daraus indes nicht ableiten.</p><p>Die Innenraumluft kann durch zahlreiche unterschiedliche Quellen belastet werden; entsprechend vielfältig sind die Raumluftverunreinigungen. Messungen werden deshalb mit Bezug auf konkrete Fragestellungen durchgeführt. Zur Frage, wie gut gelüftet ein mit Personen belegter Raum ist, eignet sich die Messung der CO2-Konzentration in der Raumluft. Solche Messungen sind einfach und kostengünstig. Entsprechende Sensoren werden seit langer Zeit zur Bedarfs-Steuerung von mechanischen Lüftungsanlagen verwendet. Das BAG hat CO2-Messungen in Schulzimmern verwendet, um deren Lüftungssituation einschätzen zu können. Basierend auf diesen Untersuchungen wurden im März 2019 Empfehlungen zum Lüften von Schulzimmern mit Fensterlüftung und Empfehlungen zur Lüftungsplanung bei Schulhausneubauten und -sanierungen publiziert.</p><p>Das BAG ist der Ansicht, dass einfache Luftqualitätsmessungen insbesondere im Kontext von Raumluftqualität und Lüftung ein sinnvolles Hilfsmittel sein können. Sie können für die Lüftungsthematik sensibilisieren und die Nutzer beim Fensterlüften unterstützen.</p><p>2. / 3. Das BAG weist seit September 2020 auf das regelmässige Lüften als zusätzliche Schutzmassnahme gegen Übertragungsrisiken des neuen Coronavirus hin (www.bag.admin.ch &gt; Krankheiten &gt; Infektionskrankheiten: Ausbrüche, Epidemien, Pandemien &gt; Aktuelle Ausbrüche und Epidemien &gt; Coronavirus &gt; So schützen wir uns). Regelmässiges Lüften ist auch eine Vorgabe des BAG für Schutzkonzepte wie z.B. in Schulen.</p><p>Zur Senkung des Risikos von Übertragungen über weitere Distanzen ist eine gute Durchlüftung eine wichtige Massnahme. Allerdings reicht diese nicht aus, um Ansteckungen durch Tröpfchen und Aerosole in Innenräumen zu verhindern. Weitere Faktoren wie etwa Aktivitäten mit potentiell hoher Virusausscheidung wie häufiges lautes Sprechen, Singen, grosse körperliche Anstrengung sowie Distanzen zwischen Personen spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Eine gute Durchlüftung kann daher die bestehenden Hygiene- und Distanzmassnahmen nicht ersetzen.</p><p>CO2 ist folglich zwar ein guter einfacher Indikator für die Durchlüftung in belegten Räumen, jedoch kein genereller Indikator für das Übertragungsrisiko. Die Festlegung von CO2 Richtwerten, welche das Infektionsrisiko in Innenräumen adäquat abbilden, ist deshalb nicht möglich.</p><p>4. Seit dem 31. Mai 2021 können die Gastronomiebetriebe auch die Innenräume wieder öffnen. Ebenso wurden die Einschränkungen bei Veranstaltungen hinsichtlich der Anzahl Personen und der Raumkapazität gelockert. An Konzerten in Innenräumen ist seit dem 26. Juni 2021 eine Publikumsgrösse von maximal 1000 Personen bei Sitzpflicht zulässig, oder eine Publikumsgrösse von 250 Personen, wenn es Stehplätze gibt oder sich die Leute frei bewegen können. Wird der Zugang zu einer Veranstaltung auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt, dann gelten auch in Innenräumen keine zahlenmässigen Beschränkungen der Besucherzahl mehr. Im Weiteren gilt seit dem 26. Juni 2021 für Betriebe eine Homeoffice-Empfehlung anstelle einer Homeoffice-Pflicht, und die Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb erfordert keine regelmässigen Tests mehr.</p><p>Bei Aktivitäten in Innenräumen wird der Berücksichtigung der Luftqualität bzw. einer guten Lüftung in den Schutzkonzepten stets eine hohe Bedeutung beigemessen, insbesondere im Falle von Aktivitäten, bei denen auf das Tragen einer Gesichtsmaske verzichtet werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zu den Hygienemassnahmen zwecks Covid19-Eindämmung gehört auch die Lufthygiene. Sie ermöglicht auf kurze Sicht vielen die Rückkehr an die Arbeitsstätten. Auch mittel- bis langfristig ist sie ein Mittel zur Reduktion krankheitsbedingter Ausfälle am Arbeitsplatz, z.B. bei Grippewellen, und damit ein Schutz für Menschen und Wirtschaft einerseits, ein Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen und zur Schonung der Staatskasse andererseits. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung nachstehender Fragen: </p><p>1. Für das BAG und den Bundesrat waren CO2-Messungen in Innenräumen lange kein Thema. An jeder Ecke wird in der Schweiz zwar Feinstaub gemessen, in Garagen oder Tunnels gibt es Stickstoff-Sensoren, und zum Sommer gehört der Ozonalarm genauso wie die Pollenbelastung zum täglichen Wetterbericht. Der Innenluft fehlt diese Aufmerksamkeit</p><p>bisher, obwohl es in der Schweiz längst Anbieter von qualitativ hochwertigen Non-dispersive-Infrarot-Sensoren gibt, die</p><p>laufend messen und bei Grenzwerten informieren. Ist der Bundesrat der Auffassung, das Potential von Luftqualitätsmessungen sei bisher ausreichend erkannt und ausgeschöpft?</p><p>2. Die Covid19-Taskforce hat die Wichtigkeit von Luftqualitätsmessungen mit Sensoren erst vor kurzem entdeckt. "CO2-Sensoren stellen ein einfaches, kostengünstiges und bisher viel zu wenig genutztes zusätzliches Mittel zur Reduzierung der Übertragung von SARS-CoV-2 dar", schreibt die Taskforce selbst. Andere Staaten, von Australien über Japan bis in die USA, sind längst aktiv geworden. Hat das BAG bei den Luftqualitätsmessungen eine Chance verpasst, früher zu agieren, obwohl es in der Schweiz international führende technologische Lösungen gibt?</p><p>3. Ein breiter Einsatz von intelligenten Luftmessungs-Sensoren wäre nicht nur ein Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Aerosole und Übertragungsrisiken, sondern würde auch in vielen Arbeitsstätten, in der Gastronomie, öffentlichen Innenräumen, in Schulen, im öffentlichen Verkehr etc. eine raschere Rückkehr zur Normalität ermöglichen. Was plant der Bundesrat diesbezüglich? Empfehlungen an die Kantone? CO2-Grenzwerte für Innenräume? Wenn ja, auf welcher Grundlage?</p><p>4. Wie rasch und in welchem Ausmass hat der Bundesrat vor, unter Einhaltung einer guten Luftqualität in den Schutzkonzepten, die Homeoffice-Pflicht zu lockern, den Besuch von Restaurants oder Konzerten wieder zu ermöglichen?</p>
    • Luftqualitätsmessungen. Eine verpasste Chance?

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