Friedensprozess in Kolumbien gefährdet

ShortId
21.3514
Id
20213514
Updated
10.04.2024 15:50
Language
de
Title
Friedensprozess in Kolumbien gefährdet
AdditionalIndexing
08;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.2. Der Bundesrat misst der Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 hohe Bedeutung zu. Ihr Friedens- und Menschenrechtsprogramm in Kolumbien konzentriert sich auf die Unterstützung der Umsetzung dieses Friedensabkommens. Die Schweiz hat ihre Besorgnis über die unverhältnismässige Gewaltanwendung und die Menschenrechtslage im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten gegenüber den kolumbianischen Behörden und auch öffentlich kundgetan. Die Schweizer Botschaft hat seit Beginn der Proteste am 28. April 2021 mit zahlreichen Vertretern der kolumbianischen Regierung, der Zivilgesellschaft sowie anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft getroffen, mit dem Ziel, durch Dialog Auswege aus der Krise zu finden. Parallel zu den Bemühungen vor Ort stand das EDA in Bern mit der kolumbianischen Botschaft in Kontakt, um die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu thematisieren. Auch während der Juni Session des UNO-Menschenrechtsrats erwähnte die Schweiz Kolumbien in ihrer Wortmeldung.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Menschenrechtsverletzungen unabhängig untersucht und geahndet werden. Die Schweiz hat dies gegenüber der kolumbianischen Regierung auch betont. Die Verantwortung für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen liegt in erster Linie bei den kolumbianischen Behörden. Durch ihre Unterstützung des UNO-Menschenrechtsbüros in Kolumbien trägt die Schweiz indes dazu bei, dass Fakten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen ermittelt werden, um Straflosigkeit zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 18. Juni 2020 habe ich eine Interpellation mit dem Titel "Schweiz-Kolumbien. Gewissheit über die Verwendung der Bundeshilfen" eingereicht. Darin habe ich auf die Nichteinhaltung der Friedensabkommen und die Ermordung von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern, ihren Familien, Gewerkschaftsmitgliedern und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten hingewiesen. Der Bundesrat hat mir folgendermassen geantwortet: "Übergeordnetes Ziel der Schweiz ist es, die Institutionen und die Bevölkerung Kolumbiens auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden durch eine nachhaltige und widerstandsfähige wirtschaftliche Entwicklung und den Abbau von Ungleichheiten zu stärken."</p><p>Seit dem 28. April hat sich die Lage im Land noch verschlechtert. Nunmehr zielt die Unterdrückung auf eine grosse Protestbewegung gegen die laufende Steuerreform, die sozial ungerecht ist und schliesslich zurückgezogen wurde, ab; dabei wurden allem Anschein nach innerhalb von vier Tagen 21 Menschen getötet und hunderte verletzt. </p><p>1. Müsste der Bund angesichts seiner Rolle in Bezug auf die Friedensabkommen von 2016 diese Gewalt nicht offiziell verurteilen?</p><p>2. Müsste der Bund Kolumbien nicht dazu auffordern, die Meinungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit im Rahmen seiner Verpflichtungen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte zu achten?</p><p>3. Müsste der Bund nicht fordern, dass diese extreme Anwendung von Gewalt gegen eine unbewaffnete Zivilbevölkerung vollständig aufgeklärt und eine internationale Untersuchungskommission eingesetzt wird?</p>
  • Friedensprozess in Kolumbien gefährdet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.2. Der Bundesrat misst der Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 hohe Bedeutung zu. Ihr Friedens- und Menschenrechtsprogramm in Kolumbien konzentriert sich auf die Unterstützung der Umsetzung dieses Friedensabkommens. Die Schweiz hat ihre Besorgnis über die unverhältnismässige Gewaltanwendung und die Menschenrechtslage im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten gegenüber den kolumbianischen Behörden und auch öffentlich kundgetan. Die Schweizer Botschaft hat seit Beginn der Proteste am 28. April 2021 mit zahlreichen Vertretern der kolumbianischen Regierung, der Zivilgesellschaft sowie anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft getroffen, mit dem Ziel, durch Dialog Auswege aus der Krise zu finden. Parallel zu den Bemühungen vor Ort stand das EDA in Bern mit der kolumbianischen Botschaft in Kontakt, um die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu thematisieren. Auch während der Juni Session des UNO-Menschenrechtsrats erwähnte die Schweiz Kolumbien in ihrer Wortmeldung.</p><p>3. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Menschenrechtsverletzungen unabhängig untersucht und geahndet werden. Die Schweiz hat dies gegenüber der kolumbianischen Regierung auch betont. Die Verantwortung für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen liegt in erster Linie bei den kolumbianischen Behörden. Durch ihre Unterstützung des UNO-Menschenrechtsbüros in Kolumbien trägt die Schweiz indes dazu bei, dass Fakten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen ermittelt werden, um Straflosigkeit zu vermeiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 18. Juni 2020 habe ich eine Interpellation mit dem Titel "Schweiz-Kolumbien. Gewissheit über die Verwendung der Bundeshilfen" eingereicht. Darin habe ich auf die Nichteinhaltung der Friedensabkommen und die Ermordung von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern, ihren Familien, Gewerkschaftsmitgliedern und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten hingewiesen. Der Bundesrat hat mir folgendermassen geantwortet: "Übergeordnetes Ziel der Schweiz ist es, die Institutionen und die Bevölkerung Kolumbiens auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden durch eine nachhaltige und widerstandsfähige wirtschaftliche Entwicklung und den Abbau von Ungleichheiten zu stärken."</p><p>Seit dem 28. April hat sich die Lage im Land noch verschlechtert. Nunmehr zielt die Unterdrückung auf eine grosse Protestbewegung gegen die laufende Steuerreform, die sozial ungerecht ist und schliesslich zurückgezogen wurde, ab; dabei wurden allem Anschein nach innerhalb von vier Tagen 21 Menschen getötet und hunderte verletzt. </p><p>1. Müsste der Bund angesichts seiner Rolle in Bezug auf die Friedensabkommen von 2016 diese Gewalt nicht offiziell verurteilen?</p><p>2. Müsste der Bund Kolumbien nicht dazu auffordern, die Meinungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit im Rahmen seiner Verpflichtungen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte zu achten?</p><p>3. Müsste der Bund nicht fordern, dass diese extreme Anwendung von Gewalt gegen eine unbewaffnete Zivilbevölkerung vollständig aufgeklärt und eine internationale Untersuchungskommission eingesetzt wird?</p>
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