Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga

ShortId
21.3515
Id
20213515
Updated
10.04.2024 15:50
Language
de
Title
Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
AdditionalIndexing
04;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit seiner Informationsarbeit vor Abstimmungen erfüllt der Bundesrat einen gesetzlichen Auftrag (Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1; Art. 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010 und Art. 23 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Danach hat der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei beachtet er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit und legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar. Bei der Information vor Abstimmungen vertritt der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. Der Bundesrat hält sich an diese Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hat Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga derzeit auch noch andere Verpflichtungen, ausser durchs Land zu tingeln und Staatspropaganda sowie leere Versprechungen für ein völlig missratenes CO2-Gesetz zu machen, welches Schweizerinnen und Schweizer unnötig Milliarden kostet und nichts, aber auch gar nichts zur Verhinderung des Klimawandels beitragen wird?</p>
  • Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit seiner Informationsarbeit vor Abstimmungen erfüllt der Bundesrat einen gesetzlichen Auftrag (Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1; Art. 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010 und Art. 23 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Danach hat der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei beachtet er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit und legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar. Bei der Information vor Abstimmungen vertritt der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. Der Bundesrat hält sich an diese Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hat Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga derzeit auch noch andere Verpflichtungen, ausser durchs Land zu tingeln und Staatspropaganda sowie leere Versprechungen für ein völlig missratenes CO2-Gesetz zu machen, welches Schweizerinnen und Schweizer unnötig Milliarden kostet und nichts, aber auch gar nichts zur Verhinderung des Klimawandels beitragen wird?</p>
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