Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
- ShortId
-
21.3515
- Id
-
20213515
- Updated
-
10.04.2024 15:50
- Language
-
de
- Title
-
Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
- AdditionalIndexing
-
04;66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit seiner Informationsarbeit vor Abstimmungen erfüllt der Bundesrat einen gesetzlichen Auftrag (Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1; Art. 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010 und Art. 23 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Danach hat der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei beachtet er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit und legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar. Bei der Information vor Abstimmungen vertritt der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. Der Bundesrat hält sich an diese Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Hat Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga derzeit auch noch andere Verpflichtungen, ausser durchs Land zu tingeln und Staatspropaganda sowie leere Versprechungen für ein völlig missratenes CO2-Gesetz zu machen, welches Schweizerinnen und Schweizer unnötig Milliarden kostet und nichts, aber auch gar nichts zur Verhinderung des Klimawandels beitragen wird?</p>
- Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit seiner Informationsarbeit vor Abstimmungen erfüllt der Bundesrat einen gesetzlichen Auftrag (Art. 10a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1; Art. 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, RVOG, SR 172.010 und Art. 23 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, RVOV, SR 172.010.1). Danach hat der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren. Dabei beachtet er die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit und legt die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen dar. Bei der Information vor Abstimmungen vertritt der Bundesrat keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung. Der Bundesrat hält sich an diese Vorgaben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Hat Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga derzeit auch noch andere Verpflichtungen, ausser durchs Land zu tingeln und Staatspropaganda sowie leere Versprechungen für ein völlig missratenes CO2-Gesetz zu machen, welches Schweizerinnen und Schweizer unnötig Milliarden kostet und nichts, aber auch gar nichts zur Verhinderung des Klimawandels beitragen wird?</p>
- Staatspropaganda von Bundesrätin Simonetta Sommaruga
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