Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?

ShortId
21.3516
Id
20213516
Updated
28.07.2023 00:29
Language
de
Title
Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gleichzeitig mit seinem Entscheid, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen (InstA) zu beenden, hat der Bundesrat sein Interesse an der Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs mit der EU bekräftigt. Die Schweiz bleibt auch ohne InstA eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU und deren Mitgliedstaaten. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen: Er setzt sich für eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine zügige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für eine Weiterführung der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027 sowie eine Assoziierung an Erasmus+ ein. Ist dies nicht möglich, erlaubt die Finanzierungsbotschaft zum Horizon-Paket die direkte Finanzierung von Schweizer Forschenden in den für Drittstaaten zugänglichen EU-Projekten. Bei Erasmus+ kann die bestehende Schweizer Lösung zur Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung weitergeführt werden. Die regelmässige Aktualisierung des MRA bleibt eine Priorität des Bundesrates. Allerdings enthält das Abkommen keine rechtliche Verpflichtung für eine zeitnahe Aktualisierung. Das gute Funktionieren des Abkommens ist jedoch grundsätzlich in beidseitigem Interesse. Im Bereich der Medizinprodukte strebt die Schweiz kurzfristig ausgewogene Übergangsbestimmungen für "altrechtliche" Produkte mit der EU an. Zudem wurde die Medizinprodukteverordnung am 19. Mai 2021 revidiert (AS 2021 281), um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Marktüberwachung auch ohne Aktualisierung des MRA zu gewährleisten. Dabei wurden auch die Anliegen der betroffenen Branche berücksichtigt.</p><p>3. Die EU macht den Abschluss des Gesundheitsabkommens vom InstA abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie hat die EU-Kommission der Schweiz auf Ad-hoc-Basis einen vorübergehenden und begrenzten Zugang zum Krisenmanagementmechanismus der EU gewährt. Ohne Gesundheitsabkommen kann die Schweiz jederzeit von dem in diesem Rahmen stattfindenden Austausch ausgeschlossen werden. Im Bereich Pharma hätte ein Wegfall des MRA v.a. negative Auswirkungen bei Inspektionstätigkeiten (z.B. massive Zunahme von EU Inspektionen in der Schweiz) sowie bei Impfstoffen und Blutprodukten. Bei den Medizinprodukten entfallen die gegenseitigen Handelserleichterungen, die Zusammenarbeit in der Marktüberwachung ist eingeschränkt und die Sicherstellung der Patientensicherheit geschwächt.</p><p>4. Bei den Finanzdienstleistungen gibt es bereits Anzeichen einer graduellen Verlagerung von Geschäftsaktivitäten in den EU-Raum. Der Bundesrat setzt sich im Verhältnis zur EU und zu den Nachbarstaaten für praktikable Marktzugangslösungen ein, darunter die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Regulierung und Aufsicht. Zudem setzt sich der Bundesrat weiterhin für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz ein (vgl. die Antwort auf die Anfrage Nussbaumer 20.1073).</p><p>5. Ein Stromabkommen erscheint bis auf weiteres nicht realistisch. Eine Folge des ausbleibenden Stromabkommens sind zunehmende ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz, welche die Netzstabilität gefährden. Swissgrid steht daher mit 14 europäischen Netzbetreibern zur Gewährleistung der Netzsicherheit in Verhandlungen, deren Ausgang ungewiss ist. Das UVEK analysiert zurzeit mit Swissgrid und der ElCom weitere technische Lösungen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Gespräche zum Beitritt zur EU-Eisenbahnagentur (ERA) sind momentan sistiert, weil dieser mit der Revision des Landverkehrsabkommens (LVA) zur Umsetzung der technischen Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets (4RP TP) verknüpft ist. Für Letztere besitzt die Europäische Kommission jedoch noch kein Verhandlungsmandat und macht dies seit Anfang 2020 von Fortschritten beim InstA abhängig. Eine Übergangslösung zum 4 RP TP konnte bis Ende 2021 verlängert werden. Damit verringert sich der administrative Aufwand für Antragsteller (Eisenbahnunternehmen und Rollmaterialindustrie). Das UVEK strebt eine eigenständige Umsetzung des 4RP TP an; ein davon losgelöster ERA-Beitritt wird noch analysiert.</p><p>6. Der Entscheid der EU vom 25. August 2000 zur Bestätigung der Schweizer Datenschutzäquivalenz bleibt in Kraft, solange dieser von der Europäischen Kommission nicht aufgehoben, geändert oder ausgesetzt wird. Im Rahmen der Evaluation bestehender Beschlüsse durch die EU-Kommission hat der Bundesrat keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Schweizer Recht mit dem am 25. September 2020 verabschiedeten neuen Datenschutzgesetz (BBl 2020 7639) die Angemessenheitserfordernisse nicht erfüllen würde. Sollte die Kommission die Schweizer Datenschutzäquivalenz in Frage stellen, müsste sie Konsultationen mit der Schweiz zur Bereinigung der Situation aufnehmen. Bei dem Instrument für Grenzmanagement und Visumpolitik (BMVI) zugrundeliegenden EU-Verordnung handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung. Die Assoziierung der Schweiz an Schengen und an Dublin war bisher nicht von institutionellen Fragen tangiert. Auch in informellen Vorgesprächen mit der Europäischen Kommission über eine für die Teilnahme der Schweiz am BMVI nötigen Zusatzvereinbarung wurde kein solcher Zusammenhang hergestellt.</p><p>7. Im Bereich Cyberdefence rechnet der Bundesrat nicht mit unmittelbaren Konsequenzen. Die Schweiz kann sich über das "Partnership for Peace"-Programm an den Arbeiten der NATO zu Cyberdefence beteiligen. Zudem führt die Schweiz einen bilateralen Austausch mit wichtigen Partnerstaaten. Ebenfalls wenig betroffen ist die Bekämpfung der Cyberkriminalität, welche im Rahmen der internationalen und europäischen Polizeikooperation fortgeführt werden kann. Diese finden auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Europol-Abkommen und Schengen-Assoziierungsabkommen statt. Bei der zivilen Cybersicherheit können Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der EU und insbesondere mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>In der Beilage finden Sie eine tabellarische Übersicht der Auswirkungen eines Nichtabschlusses des InstA. Diese entspricht, was die Inhalte der Folgen sowie der Auffangmassnahmen betrifft, der aktuellsten Version der Übersichtstabelle, welche der Bundesrat am 26. Mai 2021 als Entscheidgrundlage verwendet hat.</p><p></p><p>Tabellen</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Verhandlungen zum Rahmenabkommen befinden sich in einer heiklen Phase. Die Differenzen zwischen der EU und der Schweiz bzgl. der offenen Punkte bleiben gewichtig. Bei einem allfälligen Verhandlungsabbruch drohen negative Konsequenzen, die alle Departemente betreffen. Entsprechend hat jedes Departement ein grosses Interesse an der Sicherung des bilateralen Weges. Der Bundesrat wird deshalb gebeten darzulegen, wie im Falle eines Scheiterns des Rahmenabkommens vorzugehen ist und namentlich die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. EDA: Wie plant der Bundesrat die bilaterale Beziehung zur EU weiterzuentwickeln, falls das Rahmenabkommen scheitert?</p><p>2. WBF: Wie gedenkt der Bundesrat die Schweizer Teilnahme an Horizon Europe und Erasmus plus zu ermöglichen? Wie will der Bundesrat die Nachteile bei einer Nicht-Assoziierung für den Schweizer Forschungs- &amp; Bildungsstandort abfedern? Wie gedenkt der Bundesrat die jeweilig anstehende Aktualisierung des MRA für die betroffenen Branchen (Medizinaltechnik, Pharma, Maschinenbau etc.) zu bewirken?</p><p>3. EDI: Was wären die Konsequenzen für das bereits ausgehandelte Gesundheitsabkommen? Droht der konstante Ausschluss aus dem Frühwarn- und Reaktionssystem der EU (EWRS)? Was sind die Konsequenzen einer Nichtaktualisierung des MRA für die Pharmabranche?</p><p>4. EFD: Wie wäre der Finanzdienstleistungssektor langfristig betroffen? Welche alternativen Kooperationsmöglichkeiten mit der EU sind denkbar? Was sind die Aussichten, die Börsenäquivalenz wieder zu erlangen? Sind neben der bestehenden Gegenmassnahme weitere Massnahmen geplant?</p><p>5. UVEK: Die Stromversorgungssicherheit sowie die Stabilität des Stromnetzes kann im stark vernetzten europäischen Strommarkt von keinem Land allein gewährleistet werden. Wie kann diese in der Schweiz ohne ein Stromabkommen sichergestellt werden? Auch im Verkehr ist die enge Zusammenarbeit zentral. Welche Konsequenzen sind bzgl. des geplanten Beitritts in die EU-Eisenbahnagentur (ERA) zu erwarten?</p><p>6. EJPD: Befürchtet der Bundesrat eine Verweigerung der Datenschutzäquivalenz durch die EU und wie würde er darauf reagieren? Welche Pläne hat der Bundesrat, um administrative Mehrbelastungen und die höheren Sanktionsrisiken zu kompensieren? Inwiefern ist die Zusatzvereinbarung im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) gefährdet?</p><p>7. VBS: Mit welchen Auswirkungen wäre bei der Gewährleistung der Cybersicherheit zu rechnen?</p>
  • Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gleichzeitig mit seinem Entscheid, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen (InstA) zu beenden, hat der Bundesrat sein Interesse an der Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs mit der EU bekräftigt. Die Schweiz bleibt auch ohne InstA eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU und deren Mitgliedstaaten. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen: Er setzt sich für eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine zügige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für eine Weiterführung der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027 sowie eine Assoziierung an Erasmus+ ein. Ist dies nicht möglich, erlaubt die Finanzierungsbotschaft zum Horizon-Paket die direkte Finanzierung von Schweizer Forschenden in den für Drittstaaten zugänglichen EU-Projekten. Bei Erasmus+ kann die bestehende Schweizer Lösung zur Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung weitergeführt werden. Die regelmässige Aktualisierung des MRA bleibt eine Priorität des Bundesrates. Allerdings enthält das Abkommen keine rechtliche Verpflichtung für eine zeitnahe Aktualisierung. Das gute Funktionieren des Abkommens ist jedoch grundsätzlich in beidseitigem Interesse. Im Bereich der Medizinprodukte strebt die Schweiz kurzfristig ausgewogene Übergangsbestimmungen für "altrechtliche" Produkte mit der EU an. Zudem wurde die Medizinprodukteverordnung am 19. Mai 2021 revidiert (AS 2021 281), um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Marktüberwachung auch ohne Aktualisierung des MRA zu gewährleisten. Dabei wurden auch die Anliegen der betroffenen Branche berücksichtigt.</p><p>3. Die EU macht den Abschluss des Gesundheitsabkommens vom InstA abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie hat die EU-Kommission der Schweiz auf Ad-hoc-Basis einen vorübergehenden und begrenzten Zugang zum Krisenmanagementmechanismus der EU gewährt. Ohne Gesundheitsabkommen kann die Schweiz jederzeit von dem in diesem Rahmen stattfindenden Austausch ausgeschlossen werden. Im Bereich Pharma hätte ein Wegfall des MRA v.a. negative Auswirkungen bei Inspektionstätigkeiten (z.B. massive Zunahme von EU Inspektionen in der Schweiz) sowie bei Impfstoffen und Blutprodukten. Bei den Medizinprodukten entfallen die gegenseitigen Handelserleichterungen, die Zusammenarbeit in der Marktüberwachung ist eingeschränkt und die Sicherstellung der Patientensicherheit geschwächt.</p><p>4. Bei den Finanzdienstleistungen gibt es bereits Anzeichen einer graduellen Verlagerung von Geschäftsaktivitäten in den EU-Raum. Der Bundesrat setzt sich im Verhältnis zur EU und zu den Nachbarstaaten für praktikable Marktzugangslösungen ein, darunter die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Regulierung und Aufsicht. Zudem setzt sich der Bundesrat weiterhin für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz ein (vgl. die Antwort auf die Anfrage Nussbaumer 20.1073).</p><p>5. Ein Stromabkommen erscheint bis auf weiteres nicht realistisch. Eine Folge des ausbleibenden Stromabkommens sind zunehmende ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz, welche die Netzstabilität gefährden. Swissgrid steht daher mit 14 europäischen Netzbetreibern zur Gewährleistung der Netzsicherheit in Verhandlungen, deren Ausgang ungewiss ist. Das UVEK analysiert zurzeit mit Swissgrid und der ElCom weitere technische Lösungen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sicherzustellen. Die Gespräche zum Beitritt zur EU-Eisenbahnagentur (ERA) sind momentan sistiert, weil dieser mit der Revision des Landverkehrsabkommens (LVA) zur Umsetzung der technischen Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets (4RP TP) verknüpft ist. Für Letztere besitzt die Europäische Kommission jedoch noch kein Verhandlungsmandat und macht dies seit Anfang 2020 von Fortschritten beim InstA abhängig. Eine Übergangslösung zum 4 RP TP konnte bis Ende 2021 verlängert werden. Damit verringert sich der administrative Aufwand für Antragsteller (Eisenbahnunternehmen und Rollmaterialindustrie). Das UVEK strebt eine eigenständige Umsetzung des 4RP TP an; ein davon losgelöster ERA-Beitritt wird noch analysiert.</p><p>6. Der Entscheid der EU vom 25. August 2000 zur Bestätigung der Schweizer Datenschutzäquivalenz bleibt in Kraft, solange dieser von der Europäischen Kommission nicht aufgehoben, geändert oder ausgesetzt wird. Im Rahmen der Evaluation bestehender Beschlüsse durch die EU-Kommission hat der Bundesrat keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Schweizer Recht mit dem am 25. September 2020 verabschiedeten neuen Datenschutzgesetz (BBl 2020 7639) die Angemessenheitserfordernisse nicht erfüllen würde. Sollte die Kommission die Schweizer Datenschutzäquivalenz in Frage stellen, müsste sie Konsultationen mit der Schweiz zur Bereinigung der Situation aufnehmen. Bei dem Instrument für Grenzmanagement und Visumpolitik (BMVI) zugrundeliegenden EU-Verordnung handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung. Die Assoziierung der Schweiz an Schengen und an Dublin war bisher nicht von institutionellen Fragen tangiert. Auch in informellen Vorgesprächen mit der Europäischen Kommission über eine für die Teilnahme der Schweiz am BMVI nötigen Zusatzvereinbarung wurde kein solcher Zusammenhang hergestellt.</p><p>7. Im Bereich Cyberdefence rechnet der Bundesrat nicht mit unmittelbaren Konsequenzen. Die Schweiz kann sich über das "Partnership for Peace"-Programm an den Arbeiten der NATO zu Cyberdefence beteiligen. Zudem führt die Schweiz einen bilateralen Austausch mit wichtigen Partnerstaaten. Ebenfalls wenig betroffen ist die Bekämpfung der Cyberkriminalität, welche im Rahmen der internationalen und europäischen Polizeikooperation fortgeführt werden kann. Diese finden auf bilateraler Ebene sowie im Rahmen der Europol-Abkommen und Schengen-Assoziierungsabkommen statt. Bei der zivilen Cybersicherheit können Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit der EU und insbesondere mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>In der Beilage finden Sie eine tabellarische Übersicht der Auswirkungen eines Nichtabschlusses des InstA. Diese entspricht, was die Inhalte der Folgen sowie der Auffangmassnahmen betrifft, der aktuellsten Version der Übersichtstabelle, welche der Bundesrat am 26. Mai 2021 als Entscheidgrundlage verwendet hat.</p><p></p><p>Tabellen</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Verhandlungen zum Rahmenabkommen befinden sich in einer heiklen Phase. Die Differenzen zwischen der EU und der Schweiz bzgl. der offenen Punkte bleiben gewichtig. Bei einem allfälligen Verhandlungsabbruch drohen negative Konsequenzen, die alle Departemente betreffen. Entsprechend hat jedes Departement ein grosses Interesse an der Sicherung des bilateralen Weges. Der Bundesrat wird deshalb gebeten darzulegen, wie im Falle eines Scheiterns des Rahmenabkommens vorzugehen ist und namentlich die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. EDA: Wie plant der Bundesrat die bilaterale Beziehung zur EU weiterzuentwickeln, falls das Rahmenabkommen scheitert?</p><p>2. WBF: Wie gedenkt der Bundesrat die Schweizer Teilnahme an Horizon Europe und Erasmus plus zu ermöglichen? Wie will der Bundesrat die Nachteile bei einer Nicht-Assoziierung für den Schweizer Forschungs- &amp; Bildungsstandort abfedern? Wie gedenkt der Bundesrat die jeweilig anstehende Aktualisierung des MRA für die betroffenen Branchen (Medizinaltechnik, Pharma, Maschinenbau etc.) zu bewirken?</p><p>3. EDI: Was wären die Konsequenzen für das bereits ausgehandelte Gesundheitsabkommen? Droht der konstante Ausschluss aus dem Frühwarn- und Reaktionssystem der EU (EWRS)? Was sind die Konsequenzen einer Nichtaktualisierung des MRA für die Pharmabranche?</p><p>4. EFD: Wie wäre der Finanzdienstleistungssektor langfristig betroffen? Welche alternativen Kooperationsmöglichkeiten mit der EU sind denkbar? Was sind die Aussichten, die Börsenäquivalenz wieder zu erlangen? Sind neben der bestehenden Gegenmassnahme weitere Massnahmen geplant?</p><p>5. UVEK: Die Stromversorgungssicherheit sowie die Stabilität des Stromnetzes kann im stark vernetzten europäischen Strommarkt von keinem Land allein gewährleistet werden. Wie kann diese in der Schweiz ohne ein Stromabkommen sichergestellt werden? Auch im Verkehr ist die enge Zusammenarbeit zentral. Welche Konsequenzen sind bzgl. des geplanten Beitritts in die EU-Eisenbahnagentur (ERA) zu erwarten?</p><p>6. EJPD: Befürchtet der Bundesrat eine Verweigerung der Datenschutzäquivalenz durch die EU und wie würde er darauf reagieren? Welche Pläne hat der Bundesrat, um administrative Mehrbelastungen und die höheren Sanktionsrisiken zu kompensieren? Inwiefern ist die Zusatzvereinbarung im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI) gefährdet?</p><p>7. VBS: Mit welchen Auswirkungen wäre bei der Gewährleistung der Cybersicherheit zu rechnen?</p>
    • Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?

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