Sechs Wochen Ferien für Lernende

ShortId
21.3520
Id
20213520
Updated
10.04.2024 15:49
Language
de
Title
Sechs Wochen Ferien für Lernende
AdditionalIndexing
32;1211;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das duale Berufsbildungssystem ist ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung in der Schweiz. Seit Jahren wird die Durchlässigkeit gefördert und die Attraktivität soll nicht zuletzt auch, urn den Fachkräftemangel zu verhindern gesteigert werden. Diese Bemühungen sind begrüssenswert. Denn der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die Berufsbildung bringt viele Änderungen mit sich. Einerseits ändert sich die Belastung der Lernenden im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, gleichzeitig werden 13 Ferienwochen in der obligatorischen Schulzeit auf fünf Wochen reduziert. Doch für Lernende ist der Arbeitstag mit dem Ausstempeln nicht fertig. Das Lernen für Prüfungen beschäftigt sie auch in ihrer Freizeit, insbesondere wenn sie auch noch zusätzlich die Berufsmatura anstreben, wie es ja aktuell im Rahmen der Strategie auch gefördert werden soll.</p><p>Wie aus einer Interpellationsantwort (18.3887) hervorgeht, war der Bundesrat vor 3 Jahren noch nicht bereit, die Attraktivität durch Jokertage zu steigern.</p><p>Seither ist einiges passiert. So führten zahlreiche grössere Firmen wie Bell Schweiz AG, Post, Coop, Migros oder Bell 6 Wochen Ferien für ihre Lernende ein. Auch der Kanton Basel-Stadt wird ab Sommer 2021 so genannte "FlexTage" bei kantonalen Lernenden ermöglichen. Dies nicht zuletzt, da laut der Umfrage bei Lernenden die zusätzliche Woche zu 40 Prozent für die Bewältigung von Lern-/Prüfungsstoff im Rahmen der beruflichen Grundbildung, 30 Prozent für Angebote zur individuellen Entwicklung und 30 Prozent für Freizeit/Erholung genutzt werden würde. Eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende wäre also nicht nur eine Attraktivitätssteigerung, sondern würde auch zur Verbesserung der Qualität und Durchlässigkeit der Berufslehren beitragen.</p><p>Das OR schreibt nur das absolute Minimum vor. Mit der geforderten Änderung der gesetzlichen Vorgabe soll das Minimum von 5 auf 6 Wochen erhöht werden. Damit sollen die Ferien für Lernende schweizweit einheitlich geregelt werden und einen Beitrag zur Attraktivität der Berufslehre leisten. Der Bund soll zudem Begleitmassnahmen definieren, um diese zusätzliche Woche Ferien ggf. mitzufinanzieren und die KMU zu entlasten.</p>
  • <p>Heute hat eine Person mit einem Lehrvertrag bis zum vollendeten 20. Altersjahr einen gesetzlichen Ferienanspruch von fünf Wochen (Art. 345a Abs. 3 des Obligationenrechts [OR, SR 220]). Dieser steht allen Arbeitnehmenden bis zu dieser Altersgrenze zu (Art. 329a Abs. 1 OR). Eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf sechs Wochen mag in mancher Hinsicht vorteilhaft erscheinen: Die Lehre könnte für Jugendliche im Vergleich zu heute attraktiver werden, der Unterschied bezüglich Ferien zu Jugendlichen, die einen anderen Bildungsweg wählen, würde sich verringern, und die Lernenden hätten mehr Zeit zum Lernen, womit unter Umständen der Anreiz zur Wahl einer Berufsmaturität vergrössert würde.</p><p>Dem stehen allerdings gewichtige Nachteile gegenüber. Ein erfolgreiches Ausbildungssystem muss auch für die Unternehmen attraktiv sein. Eine zusätzliche Ferienwoche würde jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unternehmen verschlechtern und könnte das Lehrstellenangebot negativ beeinflussen. Die Unternehmen würden diese zusätzliche Ferienwoche unter Umständen beim Lohn ausgleichen. Ausserdem müssten die Lernenden ihre Arbeiten im Betrieb, die Bestandteil ihrer Ausbildung sind, in einem kürzeren Zeitraum erledigen.</p><p>Zudem erscheint die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung für KMU schwerfällig und kompliziert. Wie sollen die zu unterstützenden Unternehmen, die zu gewährenden Beiträge und die Bedingungen für die Auszahlung staatlicher Beihilfen bestimmt werden? Das wäre nicht nur schwierig zu regeln, sondern auch schwierig im Vollzug durch die Kantons- und Bundesbehörden. Ferner müssten die Vollzugsbehörden erst geschaffen und finanziert sowie die Mittel zur Finanzierung dieser Unterstützung bereitgestellt werden.</p><p>Zu beachten ist schliesslich, dass der Ausbildungsbetrieb den Lernenden bereits heute Arbeitszeit zum Lernen zur Verfügung stellen muss. So wird die Zeit für die obligatorische Ausbildung und die Lehrabschlussprüfungen an die bezahlte Arbeitszeit angerechnet (Art. 345a Abs. 2 OR). Zudem besteht die Möglichkeit, ohne Lohnabzug Frei- oder Stützkurse zu besuchen (Art. 22 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung [BBG, SR 412.10]).</p><p>Arbeitgeber, die ihr Lehrstellenangebot durch eine zusätzliche Ferienwoche attraktiver gestalten wollen, können dies auf freiwilliger Basis tun. Wie in der Motion erwähnt, tun dies bereits heute verschiedene Arbeitgeber. Eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf sechs Wochen ist deshalb nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass alle Lernende bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf 6 Wochen Ferien erhalten (unter anderem OR Art 329a, sowie Art. 345a). Zudem wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament mögliche Begleitmassnahmen vorzuschlagen, um die KMU bei der Umsetzung dieser Änderung finanziell zu unterstützen (beispielswiese durch eine gewisse Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Ferienwoche).</p>
  • Sechs Wochen Ferien für Lernende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das duale Berufsbildungssystem ist ein wichtiger Pfeiler der Ausbildung in der Schweiz. Seit Jahren wird die Durchlässigkeit gefördert und die Attraktivität soll nicht zuletzt auch, urn den Fachkräftemangel zu verhindern gesteigert werden. Diese Bemühungen sind begrüssenswert. Denn der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die Berufsbildung bringt viele Änderungen mit sich. Einerseits ändert sich die Belastung der Lernenden im Lehrbetrieb und der Berufsfachschule, gleichzeitig werden 13 Ferienwochen in der obligatorischen Schulzeit auf fünf Wochen reduziert. Doch für Lernende ist der Arbeitstag mit dem Ausstempeln nicht fertig. Das Lernen für Prüfungen beschäftigt sie auch in ihrer Freizeit, insbesondere wenn sie auch noch zusätzlich die Berufsmatura anstreben, wie es ja aktuell im Rahmen der Strategie auch gefördert werden soll.</p><p>Wie aus einer Interpellationsantwort (18.3887) hervorgeht, war der Bundesrat vor 3 Jahren noch nicht bereit, die Attraktivität durch Jokertage zu steigern.</p><p>Seither ist einiges passiert. So führten zahlreiche grössere Firmen wie Bell Schweiz AG, Post, Coop, Migros oder Bell 6 Wochen Ferien für ihre Lernende ein. Auch der Kanton Basel-Stadt wird ab Sommer 2021 so genannte "FlexTage" bei kantonalen Lernenden ermöglichen. Dies nicht zuletzt, da laut der Umfrage bei Lernenden die zusätzliche Woche zu 40 Prozent für die Bewältigung von Lern-/Prüfungsstoff im Rahmen der beruflichen Grundbildung, 30 Prozent für Angebote zur individuellen Entwicklung und 30 Prozent für Freizeit/Erholung genutzt werden würde. Eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende wäre also nicht nur eine Attraktivitätssteigerung, sondern würde auch zur Verbesserung der Qualität und Durchlässigkeit der Berufslehren beitragen.</p><p>Das OR schreibt nur das absolute Minimum vor. Mit der geforderten Änderung der gesetzlichen Vorgabe soll das Minimum von 5 auf 6 Wochen erhöht werden. Damit sollen die Ferien für Lernende schweizweit einheitlich geregelt werden und einen Beitrag zur Attraktivität der Berufslehre leisten. Der Bund soll zudem Begleitmassnahmen definieren, um diese zusätzliche Woche Ferien ggf. mitzufinanzieren und die KMU zu entlasten.</p>
    • <p>Heute hat eine Person mit einem Lehrvertrag bis zum vollendeten 20. Altersjahr einen gesetzlichen Ferienanspruch von fünf Wochen (Art. 345a Abs. 3 des Obligationenrechts [OR, SR 220]). Dieser steht allen Arbeitnehmenden bis zu dieser Altersgrenze zu (Art. 329a Abs. 1 OR). Eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf sechs Wochen mag in mancher Hinsicht vorteilhaft erscheinen: Die Lehre könnte für Jugendliche im Vergleich zu heute attraktiver werden, der Unterschied bezüglich Ferien zu Jugendlichen, die einen anderen Bildungsweg wählen, würde sich verringern, und die Lernenden hätten mehr Zeit zum Lernen, womit unter Umständen der Anreiz zur Wahl einer Berufsmaturität vergrössert würde.</p><p>Dem stehen allerdings gewichtige Nachteile gegenüber. Ein erfolgreiches Ausbildungssystem muss auch für die Unternehmen attraktiv sein. Eine zusätzliche Ferienwoche würde jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unternehmen verschlechtern und könnte das Lehrstellenangebot negativ beeinflussen. Die Unternehmen würden diese zusätzliche Ferienwoche unter Umständen beim Lohn ausgleichen. Ausserdem müssten die Lernenden ihre Arbeiten im Betrieb, die Bestandteil ihrer Ausbildung sind, in einem kürzeren Zeitraum erledigen.</p><p>Zudem erscheint die vorgeschlagene finanzielle Unterstützung für KMU schwerfällig und kompliziert. Wie sollen die zu unterstützenden Unternehmen, die zu gewährenden Beiträge und die Bedingungen für die Auszahlung staatlicher Beihilfen bestimmt werden? Das wäre nicht nur schwierig zu regeln, sondern auch schwierig im Vollzug durch die Kantons- und Bundesbehörden. Ferner müssten die Vollzugsbehörden erst geschaffen und finanziert sowie die Mittel zur Finanzierung dieser Unterstützung bereitgestellt werden.</p><p>Zu beachten ist schliesslich, dass der Ausbildungsbetrieb den Lernenden bereits heute Arbeitszeit zum Lernen zur Verfügung stellen muss. So wird die Zeit für die obligatorische Ausbildung und die Lehrabschlussprüfungen an die bezahlte Arbeitszeit angerechnet (Art. 345a Abs. 2 OR). Zudem besteht die Möglichkeit, ohne Lohnabzug Frei- oder Stützkurse zu besuchen (Art. 22 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung [BBG, SR 412.10]).</p><p>Arbeitgeber, die ihr Lehrstellenangebot durch eine zusätzliche Ferienwoche attraktiver gestalten wollen, können dies auf freiwilliger Basis tun. Wie in der Motion erwähnt, tun dies bereits heute verschiedene Arbeitgeber. Eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf sechs Wochen ist deshalb nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass alle Lernende bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf 6 Wochen Ferien erhalten (unter anderem OR Art 329a, sowie Art. 345a). Zudem wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament mögliche Begleitmassnahmen vorzuschlagen, um die KMU bei der Umsetzung dieser Änderung finanziell zu unterstützen (beispielswiese durch eine gewisse Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Ferienwoche).</p>
    • Sechs Wochen Ferien für Lernende

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