Kosten der bilateralen Beziehungen mit der EU für die Schweiz

ShortId
21.3523
Id
20213523
Updated
28.07.2023 00:26
Language
de
Title
Kosten der bilateralen Beziehungen mit der EU für die Schweiz
AdditionalIndexing
2836;10;2811;2446;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der öffentlichen Diskussion werden vor allem die positiven Seiten der bilateralen Verträge unterstrichen. Der Wohlstand der Schweiz sei zu einem grossen Teil unseren vertraglichen Beziehungen mit der EU zu verdanken. Die negativen Auswirkungen dieses Vertragswerkes mit der EU, das Ausspielen ihrer Macht und die protektionistischen Massnahmen werden dagegen kaum beachtet. Um eine seriöse Abwägung vornehmen zu können, sollten aber sämtliche Vor- und Nachteile Berücksichtigung finden. Es ist darum an der Zeit, die Kosten in allen Bereichen endlich einmal seriös zu analysieren und zu erfassen. Beispiele dieser Kosten sind: Umsetzungskosten der flankierenden Massnahmen, kurz-, mittel- und langfristige Belastung unserer Sozialwerke (IV, Sozialhilfe, AHV, EL usw.) durch EU-Bürger, Gefährdung von Arbeitsplätzen von Schweizern in einzelnen Branchen und Druck auf die Löhne, Einbrecherbanden aus osteuropäischen Staaten, Dichtestress in den Agglomerationen, steigende Miet- und Immobilienpreise und Regulierungskosten infolge Übernahme von EU-Recht.</p>
  • <p>Grundsätzlich schliesst der Bundesrat nur internationale Abkommen ab, wenn er von deren Vorteilen für die Schweiz überzeugt ist. Er berücksichtigt dabei stets auch die damit verbundenen Kosten, wobei sich Nutzen und Kosten oft nicht allein in monetären Grössen ausdrücken lassen.</p><p>Der Bundesrat hat zuletzt 2019 im Rahmen der Antwort auf die Interpellation 19.4008 Reimann detailliert die Zahlungen der Schweiz an die EU aufgrund der Bilateralen Abkommen I und II sowie die Kosten für die Umsetzung dieser Abkommen ausgewiesen. Eine Fokussierung ausschliesslich auf die Kostenfolgen greift aber zu kurz: Die Kosten müssen in den Kontext der mit den Abkommen verbundenen Vorteile für die Schweiz gesetzt werden. Dazu gehört u.a. der damit für die Schweizer Unternehmen geschaffene Zugang zum EU-Binnenmarkt.</p><p>Eine Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen Abkommen I wurden 2015 im Auftrag des SECO in zwei unabhängigen Studien von Ecoplan und BAK BASEL vorgelegt (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> -&gt; Aussenwirtschaft &amp; Wirtschaftliche Zusammenarbeit -&gt; Wirtschaftsbeziehungen mit der EU -&gt; Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I -&gt; Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I). Beide Studien von 2015 zeigen, dass ein Wegfall der Bilateralen I bis 2035 ungefähr ein "Jahreseinkommen" der Schweizer Volkswirtschaft kosten würde (bezogen auf das BIP 2015). BAK hat seine Studie 2020 aktualisiert und ist zu vergleichbaren Ergebnisse für den Zeitraum bis 2040 gekommen. Auch der 2018 verabschiedete Bericht über die Auswirkungen von Schengen/Dublin zeigt auf, dass die Bilanz der Schweizer Teilnahme sowohl aus volkswirtschaftlicher wie auch aus finanzieller Perspektive positiv ausfällt (<a href="http://www.eda.admin.ch">www.eda.admin.ch</a> -&gt; Bilaterale Abkommen -&gt; Überblick -&gt; Bilaterale Abkommen II (2004) -&gt; Schengen/Dublin -&gt; Bericht). Für die innere Sicherheit bietet die Assoziierung einen Mehrwert, der sich monetär nicht erfassen lässt: Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiert die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten, dem automatischen Austausch von Daten und der Integration in den europäischen Fahndungsraum.</p><p>Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt werden in den Berichten des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU jährlich differenziert analysiert. Seit 2010 werden darin auch die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialversicherungen thematisiert. Der 17. Bericht vom 25. Juni 2021 hat erneut gezeigt, dass die Personenfreizügigkeit nach wie vor wichtig ist, da sie es ermöglicht, den Bedarf an Arbeitskräften in der Schweiz flexibel und bedarfsgerecht zu decken. Zudem hat auch die einheimische Bevölkerung von der Schaffung von Arbeitsplätzen profitiert. Über das gesamte Lohnspektrum hinweg sind die Löhne stetig gestiegen. Über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU wird ebenfalls jährlich Bericht erstattet.</p><p>Schliesslich kann die Schweiz unabhängig von den bilateralen Abkommen in bestimmten Fällen ein Interesse daran haben, eine gewisse Rechtsharmonisierung mit dem europäischen Umfeld sicherzustellen. Das Vermeiden regulatorischer Abweichungen zum wichtigsten Handelspartner liegt im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Für eine exportorientierte Volkswirtschaft mit relativ kleinem Binnenmarkt wie die Schweiz kann sich daher eine solche Rechtsharmonisierung zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit rechtfertigen.</p><p>Dem Anliegen einer umfassenden Beurteilung von Nutzen und Kosten der bilateralen Abkommen wird somit bereits heute Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird mit Verweis auf die Interpellation 13.3388 und die Anfrage 14.1022 aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>a. welche Nachteile für die Bevölkerung in der Schweiz entstanden sind;</p><p>b. welche Kosten die institutionalisierten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und die EU zu Lasten des Steuerzahlers seit dem Beginn der Bilateralen I verursacht haben.</p>
  • Kosten der bilateralen Beziehungen mit der EU für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der öffentlichen Diskussion werden vor allem die positiven Seiten der bilateralen Verträge unterstrichen. Der Wohlstand der Schweiz sei zu einem grossen Teil unseren vertraglichen Beziehungen mit der EU zu verdanken. Die negativen Auswirkungen dieses Vertragswerkes mit der EU, das Ausspielen ihrer Macht und die protektionistischen Massnahmen werden dagegen kaum beachtet. Um eine seriöse Abwägung vornehmen zu können, sollten aber sämtliche Vor- und Nachteile Berücksichtigung finden. Es ist darum an der Zeit, die Kosten in allen Bereichen endlich einmal seriös zu analysieren und zu erfassen. Beispiele dieser Kosten sind: Umsetzungskosten der flankierenden Massnahmen, kurz-, mittel- und langfristige Belastung unserer Sozialwerke (IV, Sozialhilfe, AHV, EL usw.) durch EU-Bürger, Gefährdung von Arbeitsplätzen von Schweizern in einzelnen Branchen und Druck auf die Löhne, Einbrecherbanden aus osteuropäischen Staaten, Dichtestress in den Agglomerationen, steigende Miet- und Immobilienpreise und Regulierungskosten infolge Übernahme von EU-Recht.</p>
    • <p>Grundsätzlich schliesst der Bundesrat nur internationale Abkommen ab, wenn er von deren Vorteilen für die Schweiz überzeugt ist. Er berücksichtigt dabei stets auch die damit verbundenen Kosten, wobei sich Nutzen und Kosten oft nicht allein in monetären Grössen ausdrücken lassen.</p><p>Der Bundesrat hat zuletzt 2019 im Rahmen der Antwort auf die Interpellation 19.4008 Reimann detailliert die Zahlungen der Schweiz an die EU aufgrund der Bilateralen Abkommen I und II sowie die Kosten für die Umsetzung dieser Abkommen ausgewiesen. Eine Fokussierung ausschliesslich auf die Kostenfolgen greift aber zu kurz: Die Kosten müssen in den Kontext der mit den Abkommen verbundenen Vorteile für die Schweiz gesetzt werden. Dazu gehört u.a. der damit für die Schweizer Unternehmen geschaffene Zugang zum EU-Binnenmarkt.</p><p>Eine Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen Abkommen I wurden 2015 im Auftrag des SECO in zwei unabhängigen Studien von Ecoplan und BAK BASEL vorgelegt (<a href="http://www.seco.admin.ch">www.seco.admin.ch</a> -&gt; Aussenwirtschaft &amp; Wirtschaftliche Zusammenarbeit -&gt; Wirtschaftsbeziehungen mit der EU -&gt; Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I -&gt; Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I). Beide Studien von 2015 zeigen, dass ein Wegfall der Bilateralen I bis 2035 ungefähr ein "Jahreseinkommen" der Schweizer Volkswirtschaft kosten würde (bezogen auf das BIP 2015). BAK hat seine Studie 2020 aktualisiert und ist zu vergleichbaren Ergebnisse für den Zeitraum bis 2040 gekommen. Auch der 2018 verabschiedete Bericht über die Auswirkungen von Schengen/Dublin zeigt auf, dass die Bilanz der Schweizer Teilnahme sowohl aus volkswirtschaftlicher wie auch aus finanzieller Perspektive positiv ausfällt (<a href="http://www.eda.admin.ch">www.eda.admin.ch</a> -&gt; Bilaterale Abkommen -&gt; Überblick -&gt; Bilaterale Abkommen II (2004) -&gt; Schengen/Dublin -&gt; Bericht). Für die innere Sicherheit bietet die Assoziierung einen Mehrwert, der sich monetär nicht erfassen lässt: Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiert die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten, dem automatischen Austausch von Daten und der Integration in den europäischen Fahndungsraum.</p><p>Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt werden in den Berichten des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU jährlich differenziert analysiert. Seit 2010 werden darin auch die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialversicherungen thematisiert. Der 17. Bericht vom 25. Juni 2021 hat erneut gezeigt, dass die Personenfreizügigkeit nach wie vor wichtig ist, da sie es ermöglicht, den Bedarf an Arbeitskräften in der Schweiz flexibel und bedarfsgerecht zu decken. Zudem hat auch die einheimische Bevölkerung von der Schaffung von Arbeitsplätzen profitiert. Über das gesamte Lohnspektrum hinweg sind die Löhne stetig gestiegen. Über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU wird ebenfalls jährlich Bericht erstattet.</p><p>Schliesslich kann die Schweiz unabhängig von den bilateralen Abkommen in bestimmten Fällen ein Interesse daran haben, eine gewisse Rechtsharmonisierung mit dem europäischen Umfeld sicherzustellen. Das Vermeiden regulatorischer Abweichungen zum wichtigsten Handelspartner liegt im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Für eine exportorientierte Volkswirtschaft mit relativ kleinem Binnenmarkt wie die Schweiz kann sich daher eine solche Rechtsharmonisierung zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit rechtfertigen.</p><p>Dem Anliegen einer umfassenden Beurteilung von Nutzen und Kosten der bilateralen Abkommen wird somit bereits heute Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird mit Verweis auf die Interpellation 13.3388 und die Anfrage 14.1022 aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen:</p><p>a. welche Nachteile für die Bevölkerung in der Schweiz entstanden sind;</p><p>b. welche Kosten die institutionalisierten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und die EU zu Lasten des Steuerzahlers seit dem Beginn der Bilateralen I verursacht haben.</p>
    • Kosten der bilateralen Beziehungen mit der EU für die Schweiz

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