Vereinfachter Zugang zur Psychotherapie. Finanzielle Konsequenzen für Krankenkassenprämien und Invalidenversicherung

ShortId
21.3524
Id
20213524
Updated
28.07.2023 00:26
Language
de
Title
Vereinfachter Zugang zur Psychotherapie. Finanzielle Konsequenzen für Krankenkassenprämien und Invalidenversicherung
AdditionalIndexing
2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Bundesrat beabsichtigt, dass dadurch Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten.</p><p>Durch die Umstellung auf das Anordnungsmodell sollen, gemäss Bundesrat, Versorgungsengpässe bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Krisen- und Notfallsituationen reduziert werden. Die Anordnung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt ermögliche einen einfacheren und früheren Zugang zur Psychotherapie als die bisherige Konsultation bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und die anschliessende ärztliche oder delegierte Psychotherapie. Langzeittherapien und Chronifizierungen sollen dadurch vermindert werden.</p><p>Offenbar befürchtet der Bundesrat, dass die Verordnungsänderung auch zu einer massiven Mengen- und Kostenausweitung führen könnte, zumal er selbst aufgrund von Schätzungen davon ausgeht, dass damit zusätzliche Leistungen im Umfang von rund 100 Millionen Franken pro Jahr künftig über die OKP abgerechnet werden. Langfristig wird die erwartete Mengenzunahme gegenüber heute zu jährlichen Mehrkosten von rund 170 Millionen Schweizer Franken führen. Der Bundesrat sieht Massnahmen gegen ungerechtfertigte Mengenausweitungen vor, deren Wirksamkeit umstritten sind.</p><p>Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung muss vom Bundesrat deshalb überwacht werden. Dies erfordert ein Monitoring über die nächsten Jahre sowie eine Evaluation innert angemessener Frist.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 19. März 2021 ausgeführt hat, werden ein Monitoring und eine Evaluation erfolgen, um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen und falls nötig eine Anpassung der Regelung vorzunehmen. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) zur Berichterstattung im 2025, drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung, beauftragt. Die geplante Evaluation ist auf einen Zeithorizont von insgesamt fünf Jahren ab Inkrafttreten ausgelegt.</p><p>Die Aspekte der Auswirkungen auf IV-Renten und chronifizierte Verläufe bedingen jedoch einen noch deutlich längeren Zeithorizont. Diese lassen sich mit den periodischen Monitoringberichten des Obsan zur psychischen Gesundheit beobachten, wie sie bereits seit 2003 erstellt werden. Die Entwicklung des psychischen Gesundheitszustandes, der Inanspruchnahme, der Kostenentwicklung sowie spezifische Themen wie IV-Renten und Suizide werden bereits in den entsprechenden Berichten veröffentlicht.</p><p>Das Anliegen ist mit dem vom Bundesrat beschlossenen Vorgehen bereits abgedeckt und braucht eine längerdauernde Beobachtung und wiederholte Berichterstattung, wozu ein Postulatsbericht nicht als geeignete Form erachtet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten, wie sich die bundesrätliche Verordnungsänderung vom 19. März 2021, welches die selbständige Tätigkeit von Psychotherapeuten zu Lasten der Krankenpflegeversicherung ermöglicht, auf die Kosten im Gesundheitswesen insgesamt, indirekt auch auf die Entwicklung der Krankenkassenprämie, sowie auf die Anzahl entsprechender IV-Fälle bzw. die Kosten der Invalidenversicherung auswirkt. Der Bericht soll zudem die aus der Verordnungsänderung resultierende Mengenausweitung aufzeigen und nachweisen, wie weit Langzeittherapien und Chronifizierungen dadurch vermindert werden.</p>
  • Vereinfachter Zugang zur Psychotherapie. Finanzielle Konsequenzen für Krankenkassenprämien und Invalidenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Sitzung vom 19. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein können. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Der Bundesrat beabsichtigt, dass dadurch Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie erhalten.</p><p>Durch die Umstellung auf das Anordnungsmodell sollen, gemäss Bundesrat, Versorgungsengpässe bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Krisen- und Notfallsituationen reduziert werden. Die Anordnung durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt ermögliche einen einfacheren und früheren Zugang zur Psychotherapie als die bisherige Konsultation bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und die anschliessende ärztliche oder delegierte Psychotherapie. Langzeittherapien und Chronifizierungen sollen dadurch vermindert werden.</p><p>Offenbar befürchtet der Bundesrat, dass die Verordnungsänderung auch zu einer massiven Mengen- und Kostenausweitung führen könnte, zumal er selbst aufgrund von Schätzungen davon ausgeht, dass damit zusätzliche Leistungen im Umfang von rund 100 Millionen Franken pro Jahr künftig über die OKP abgerechnet werden. Langfristig wird die erwartete Mengenzunahme gegenüber heute zu jährlichen Mehrkosten von rund 170 Millionen Schweizer Franken führen. Der Bundesrat sieht Massnahmen gegen ungerechtfertigte Mengenausweitungen vor, deren Wirksamkeit umstritten sind.</p><p>Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung muss vom Bundesrat deshalb überwacht werden. Dies erfordert ein Monitoring über die nächsten Jahre sowie eine Evaluation innert angemessener Frist.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 19. März 2021 ausgeführt hat, werden ein Monitoring und eine Evaluation erfolgen, um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Kosten und die Versorgung zu überwachen und falls nötig eine Anpassung der Regelung vorzunehmen. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) zur Berichterstattung im 2025, drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung, beauftragt. Die geplante Evaluation ist auf einen Zeithorizont von insgesamt fünf Jahren ab Inkrafttreten ausgelegt.</p><p>Die Aspekte der Auswirkungen auf IV-Renten und chronifizierte Verläufe bedingen jedoch einen noch deutlich längeren Zeithorizont. Diese lassen sich mit den periodischen Monitoringberichten des Obsan zur psychischen Gesundheit beobachten, wie sie bereits seit 2003 erstellt werden. Die Entwicklung des psychischen Gesundheitszustandes, der Inanspruchnahme, der Kostenentwicklung sowie spezifische Themen wie IV-Renten und Suizide werden bereits in den entsprechenden Berichten veröffentlicht.</p><p>Das Anliegen ist mit dem vom Bundesrat beschlossenen Vorgehen bereits abgedeckt und braucht eine längerdauernde Beobachtung und wiederholte Berichterstattung, wozu ein Postulatsbericht nicht als geeignete Form erachtet wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten, wie sich die bundesrätliche Verordnungsänderung vom 19. März 2021, welches die selbständige Tätigkeit von Psychotherapeuten zu Lasten der Krankenpflegeversicherung ermöglicht, auf die Kosten im Gesundheitswesen insgesamt, indirekt auch auf die Entwicklung der Krankenkassenprämie, sowie auf die Anzahl entsprechender IV-Fälle bzw. die Kosten der Invalidenversicherung auswirkt. Der Bericht soll zudem die aus der Verordnungsänderung resultierende Mengenausweitung aufzeigen und nachweisen, wie weit Langzeittherapien und Chronifizierungen dadurch vermindert werden.</p>
    • Vereinfachter Zugang zur Psychotherapie. Finanzielle Konsequenzen für Krankenkassenprämien und Invalidenversicherung

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