Keine Subventionen über Steuergelder für ausländische Medizinstudenten in der Schweiz

ShortId
21.3525
Id
20213525
Updated
10.04.2024 15:45
Language
de
Title
Keine Subventionen über Steuergelder für ausländische Medizinstudenten in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;2811;32;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren wurden in der Schweiz gemessen am Bedarf zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Die Sicherung der Gesundheitsversorgung ist heute entsprechend stark von der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte abhängig. Um diese Abhängigkeit zu reduzieren und die Gesundheitsversorgung nachhaltig sicherzustellen, sollen die Ausbildungskapazitäten für Humanmedizin in der Schweiz ausgebaut werden.</p><p>Mit dem Ziel einer zusätzlichen Beschleunigung der Erhöhung der Anzahl Studienplätze in Humanmedizin hat der Bundesrat die Förderung der Humanmedizinausbildung als Schwerpunkt in die BFI-Botschaft aufgenommen. Mittels einer projektorientierten Sonderfinanzierung über 100 Millionen Franken wurde ein anreizorientiertes Sonderprogramm lanciert.</p><p>Gleichzeitig hat die Anzahl der ausländischen Studierenden in der Humanmedizin in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen von rund 850 (Studienjahr 2010/11: Bachelor 376 / Master 107 / Doktorat 362) auf über 2000 (Studienjahr 2020/21: Bachelor 673 / Master 325 / Doktorat 1049).</p><p>Die im Vergleich zum Ausland in der Schweiz tiefen Studiengebühren und das hohe Ausbildungsniveau führen dazu, dass immer mehr ausländische Studierende die Konkurrenz um die verfügbaren Ausbildungsplätze erhöhen, und dabei im Numerus Clausus System jene verdrängen, die ihren Zulassungsausweis in der Schweiz erworben haben. </p><p>Die Studiengebühren decken dabei nur einen kleinen Bruchteil der effektiven Ausbildungskosten. Die ausländischen Studierenden profitieren somit von der finanziellen Förderung der Medizinstudiengänge, ohne dass sie oder ihre Eltern einen Anteil an diesen Kosten über Steuergelder mitfinanziert hätten. Kehren sie nach der Ausbildung in ihr Heimatland zurück, was bei einem nicht unerheblichen Teil der Fall sein dürfte, bleiben dem Schweizer Steuerzahler nichts als Kosten ohne Nutzen. </p><p>Demzufolge führt die mit Schweizer Steuergeldern finanzierte Programm "Sonderfinanzierung Humanmedizin" im Rahmen der BFI-Botschaft zu einem noch höheren Anteil an ausländischen Ärzten in der Schweiz, noch mehr Bildungsausländern im Humanmedizinstudium und zu einer noch höheren Abhängigkeit des Schweizerischen Gesundheitswesen von ausländischen Fachkräften, was der ursprünglichen Zielsetzung dieser ohnehin massiv teuren Ausbildungsoffensive diametral zuwiderläuft.</p><p>Es besteht Korrekturbedarf.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Sicherung der Gesundheitsversorgung von grosser Wichtigkeit ist. Um die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom zu reduzieren, wurden durch das vom Motionär angesprochene Sonderprogramm Humanmedizin in der Förderperiode 2017-2020 die Ausbildungskapazitäten (Stufe Bachelor und Master) erhöht. Die Zulassung von Studierenden und die Festlegung von Studiengebühren liegt in der Kompetenz der einzelnen Träger und ihrer Hochschulen.</p><p>Aufgrund der begrenzten Ausbildungskapazitäten hat jedoch die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) im Rahmen ihrer Koordinationskompetenzen unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens eine "Empfehlung für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter zum Medizinstudium in der Schweiz" erlassen (vgl. www.shk.ch Dokumentation Empfehlungen). Danach sollen ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter zum Medizinstudium nur dann wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt werden, wenn sie Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein sind (Bst. a), wenn sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein niedergelassen sind (Bst. b), als EU/EFTA-Staatsangehörige über eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit" verfügen und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im engen Zusammenhang mit dem Medizinstudium nachweisen können (Bst. c), wenn sie Kinder von Staatsangehörigen der EU, von Island, Norwegen und des Fürstentums Liechtenstein, mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung als Familienmitglied mit dem Vermerk "Familiennachzug" sind (Bst. d) oder wenn sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben und einen definierten engen Bezug zur Schweiz nachweisen können (Bst. e und f).</p><p>Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie über einen schweizerischen Maturitätsausweis (Bst. e Ziff. 2 und 3) oder seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz mit dem Hauptaufenthaltszweck "Erwerbstätigkeit" verfügen (Bst. e Ziff. 1). Dabei wird die Erwerbstätigkeit als Hauptaufenthaltszweck betont. Studierende, die neben dem Studium arbeitstätig sind, fallen zum Beispiel nicht unter diese Kategorie, da der Hauptaufenthaltszweck in diesem Fall die Ausbildung ist. Schliesslich werden Kinder, deren Eltern in der Schweiz über einen Diplomatenstatus verfügen oder von der Schweiz anerkannte Flüchtlinge wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt (Bst. g und h). Die Hochschulen haben den Zugang von ausländischen Studierenden zum Medizinstudium unter Beachtung dieser Empfehlungen ausdrücklich beschränkt. Die Mehrheit dieser Hochschulen erhebt zudem höhere Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und -ausländer als für Bildungsinländerinnen und -inländer.</p><p>Ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter müssen zudem, wie inländische, den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) bestehen, wenn sie an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg oder Zürich (inklusive Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen für die gemeinsamen Masterstudiengänge), an der Università della Svizzera italiana oder an der ETH Zürich Medizin studieren wollen.</p><p>Die dargelegten Zulassungsbeschränkungen sowie der EMS erklären den im Vergleich zu anderen Fachbereichen (14 Prozent im Bachelor bzw. 30 Prozent im Master) tiefen Anteil von Bildungsausländerinnen und -ausländer in der Humanmedizinausbildung (3,4 Prozent im Bachelor bzw. 3,6 Prozent im Master) im Studienjahr 2020/21.</p><p>Die bereits erlassenen Zulassungsbeschränkungen für Bildungsausländerinnen und ausländer zum Medizinstudium werden als sehr wirkungsvoll beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die relevanten gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass im Rahmen des steuerfinanzierten Sonderprogramm Humanmedizin gemäss BFI-Botschaft keine Ausbildungsplätze an ausländische Studierende (gemeint sind Bildungsausländer, die ihren Zulassungsausweis im Ausland erworben haben) vergeben werden, die nicht selbst für die vollen Kosten ihres Studiums an einer Schweizer Universität aufkommen.</p>
  • Keine Subventionen über Steuergelder für ausländische Medizinstudenten in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren wurden in der Schweiz gemessen am Bedarf zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausgebildet. Die Sicherung der Gesundheitsversorgung ist heute entsprechend stark von der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte abhängig. Um diese Abhängigkeit zu reduzieren und die Gesundheitsversorgung nachhaltig sicherzustellen, sollen die Ausbildungskapazitäten für Humanmedizin in der Schweiz ausgebaut werden.</p><p>Mit dem Ziel einer zusätzlichen Beschleunigung der Erhöhung der Anzahl Studienplätze in Humanmedizin hat der Bundesrat die Förderung der Humanmedizinausbildung als Schwerpunkt in die BFI-Botschaft aufgenommen. Mittels einer projektorientierten Sonderfinanzierung über 100 Millionen Franken wurde ein anreizorientiertes Sonderprogramm lanciert.</p><p>Gleichzeitig hat die Anzahl der ausländischen Studierenden in der Humanmedizin in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen von rund 850 (Studienjahr 2010/11: Bachelor 376 / Master 107 / Doktorat 362) auf über 2000 (Studienjahr 2020/21: Bachelor 673 / Master 325 / Doktorat 1049).</p><p>Die im Vergleich zum Ausland in der Schweiz tiefen Studiengebühren und das hohe Ausbildungsniveau führen dazu, dass immer mehr ausländische Studierende die Konkurrenz um die verfügbaren Ausbildungsplätze erhöhen, und dabei im Numerus Clausus System jene verdrängen, die ihren Zulassungsausweis in der Schweiz erworben haben. </p><p>Die Studiengebühren decken dabei nur einen kleinen Bruchteil der effektiven Ausbildungskosten. Die ausländischen Studierenden profitieren somit von der finanziellen Förderung der Medizinstudiengänge, ohne dass sie oder ihre Eltern einen Anteil an diesen Kosten über Steuergelder mitfinanziert hätten. Kehren sie nach der Ausbildung in ihr Heimatland zurück, was bei einem nicht unerheblichen Teil der Fall sein dürfte, bleiben dem Schweizer Steuerzahler nichts als Kosten ohne Nutzen. </p><p>Demzufolge führt die mit Schweizer Steuergeldern finanzierte Programm "Sonderfinanzierung Humanmedizin" im Rahmen der BFI-Botschaft zu einem noch höheren Anteil an ausländischen Ärzten in der Schweiz, noch mehr Bildungsausländern im Humanmedizinstudium und zu einer noch höheren Abhängigkeit des Schweizerischen Gesundheitswesen von ausländischen Fachkräften, was der ursprünglichen Zielsetzung dieser ohnehin massiv teuren Ausbildungsoffensive diametral zuwiderläuft.</p><p>Es besteht Korrekturbedarf.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Sicherung der Gesundheitsversorgung von grosser Wichtigkeit ist. Um die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom zu reduzieren, wurden durch das vom Motionär angesprochene Sonderprogramm Humanmedizin in der Förderperiode 2017-2020 die Ausbildungskapazitäten (Stufe Bachelor und Master) erhöht. Die Zulassung von Studierenden und die Festlegung von Studiengebühren liegt in der Kompetenz der einzelnen Träger und ihrer Hochschulen.</p><p>Aufgrund der begrenzten Ausbildungskapazitäten hat jedoch die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) im Rahmen ihrer Koordinationskompetenzen unter Beachtung des Freizügigkeitsabkommens eine "Empfehlung für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und -anwärter zum Medizinstudium in der Schweiz" erlassen (vgl. www.shk.ch Dokumentation Empfehlungen). Danach sollen ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter zum Medizinstudium nur dann wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt werden, wenn sie Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein sind (Bst. a), wenn sie in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein niedergelassen sind (Bst. b), als EU/EFTA-Staatsangehörige über eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit" verfügen und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im engen Zusammenhang mit dem Medizinstudium nachweisen können (Bst. c), wenn sie Kinder von Staatsangehörigen der EU, von Island, Norwegen und des Fürstentums Liechtenstein, mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung als Familienmitglied mit dem Vermerk "Familiennachzug" sind (Bst. d) oder wenn sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben und einen definierten engen Bezug zur Schweiz nachweisen können (Bst. e und f).</p><p>Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie über einen schweizerischen Maturitätsausweis (Bst. e Ziff. 2 und 3) oder seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz mit dem Hauptaufenthaltszweck "Erwerbstätigkeit" verfügen (Bst. e Ziff. 1). Dabei wird die Erwerbstätigkeit als Hauptaufenthaltszweck betont. Studierende, die neben dem Studium arbeitstätig sind, fallen zum Beispiel nicht unter diese Kategorie, da der Hauptaufenthaltszweck in diesem Fall die Ausbildung ist. Schliesslich werden Kinder, deren Eltern in der Schweiz über einen Diplomatenstatus verfügen oder von der Schweiz anerkannte Flüchtlinge wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt (Bst. g und h). Die Hochschulen haben den Zugang von ausländischen Studierenden zum Medizinstudium unter Beachtung dieser Empfehlungen ausdrücklich beschränkt. Die Mehrheit dieser Hochschulen erhebt zudem höhere Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und -ausländer als für Bildungsinländerinnen und -inländer.</p><p>Ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter müssen zudem, wie inländische, den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) bestehen, wenn sie an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg oder Zürich (inklusive Zürich-Luzern und Zürich-St. Gallen für die gemeinsamen Masterstudiengänge), an der Università della Svizzera italiana oder an der ETH Zürich Medizin studieren wollen.</p><p>Die dargelegten Zulassungsbeschränkungen sowie der EMS erklären den im Vergleich zu anderen Fachbereichen (14 Prozent im Bachelor bzw. 30 Prozent im Master) tiefen Anteil von Bildungsausländerinnen und -ausländer in der Humanmedizinausbildung (3,4 Prozent im Bachelor bzw. 3,6 Prozent im Master) im Studienjahr 2020/21.</p><p>Die bereits erlassenen Zulassungsbeschränkungen für Bildungsausländerinnen und ausländer zum Medizinstudium werden als sehr wirkungsvoll beurteilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die relevanten gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass im Rahmen des steuerfinanzierten Sonderprogramm Humanmedizin gemäss BFI-Botschaft keine Ausbildungsplätze an ausländische Studierende (gemeint sind Bildungsausländer, die ihren Zulassungsausweis im Ausland erworben haben) vergeben werden, die nicht selbst für die vollen Kosten ihres Studiums an einer Schweizer Universität aufkommen.</p>
    • Keine Subventionen über Steuergelder für ausländische Medizinstudenten in der Schweiz

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