Aufsicht über das Starkstrominspektorat Esti

ShortId
21.3526
Id
20213526
Updated
10.04.2024 15:45
Language
de
Title
Aufsicht über das Starkstrominspektorat Esti
AdditionalIndexing
66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Frage 1:</p><p>Die Aufsicht über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wahrgenommen. Der vom UVEK eingesetzten Koordinationskommission Starkstrominspektorat (KKS) obliegt dabei die Koordination und Überwachung der amtlichen Tätigkeiten des ESTI. Ihre Aufgabe weist eine Schnittstelle auf zu Organisation und administrativer Leitung des ESTI, welche Electrosuisse obliegen. Ohne Einsitznahme einer Vertretung von Electrosuisse in der KKS wäre deren Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert.</p><p>Zur Frage 2 und 3:</p><p>Die KKS nimmt die Finanzaufsicht über das ESTI wahr. Sie lässt sich regelmässig vom ESTI über die finanzielle Lage informieren und nimmt allenfalls eigene Abklärungen vor. Sie hat unter anderem im Jahr 2016 ein Audit durchgeführt. Ausserdem wird die Jahresrechnung von der Revisionsstelle PwC überprüft.</p><p>Der Bundesrat hat das Bundesamt für Energie am 11. November 2020 beauftragt, weitere Optimierungen der Governance des ESTI zu prüfen. Der Bundesrat will erst die Ergebnisse dieser Arbeiten abwarten. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass das Parlament erst mit der am 1. Juni 2019 in Kraft getretenen Revision des Elektrizitätsgesetzes vom 15. Dezember 2017 (Strategie Stromnetze) die Zuständigkeit des ESTI für die Bewilligung von Stark- und Schwachstromanlagen bestätigt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Eidgenössische Starkstrominspektorat Esti ist ein Geschäftsbereich des Verbandes Electrosuisse. Er führt das Inspektorat im Auftrag des Bundes; die Aufgaben und Kompetenzen ergeben sich aus dem Elektrizitätsgesetz EleG und der zugeordneten Verordnung. Weil die Unabhängigkeit des Esti in Zweifel gezogen wurde, hat das Bundesamt für Energie 2016 eine Untersuchung durchgeführt. Der Bericht dazu hielt fest, dass "wichtige Sachverhalte identifiziert" wurden, welche "die Unabhängigkeit des Esti einschränken oder gefährden". Man versprach, die Mängel zu beheben. Allerdings änderte sich in der Folge nichts.</p><p>Mit der Interpellation 18.4179 stellte Nationalrat Matthias Jauslin die Frage: Sind die engen Verflechtungen von Electrosuisse und Eidgenössischem Starkstrominspektorat noch zeitgemäss? Er wollte wissen, ob und wie die Empfehlungen zur Gewährleistung der finanziellen, institutionellen und funktionalen Unabhängigkeit des Esti umgesetzt seien und ob eine Loslösung von Electrosuisse angezeigt sei. In seiner Antwort vom 13. Februar 2019 versicherte der Bundesrat, dass alle Empfehlungen des Berichts als "erledigt" eingestuft werden können. Er sprach sich gegen eine Loslösung des Esti aus.</p><p>Ende 2019 kommt der Preisüberwacher allerdings zu einem anderen Urteil. Die Gebühren, welche das Esti verrechne, seien oft schwer nachvollziehbar. Verbotene Quersubventionierungen zwischen den Aufgabenbereichen würde man nicht ausschliessen können. Die enge Verflechtung zwischen Esti und Electrosuisse bewertete der Preisüberwacher als fragwürdig, das Kontrollsystem als nicht genügend.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten:</p><p>1. In der vierköpfigen Koordinationskommission Starkstrominspektorat, welche das Esti überwacht, sitzt auch ein Vorstandsmitglied von Electrosuisse. Ist das in den Augen des Bundesrates kein Problem?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Gebühren, welche das Esti erhebt, alleine für die Erfüllung des Bundesauftrags eingesetzt werden und nicht zu Quersubventionierungen führen? Auf welche Dokumente und Prüfberichte stützt er sich dabei?</p><p>3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dass das zweifellos vorhandene Know-How des Esti in ein neues Eidgenössisches Institut überführt wird: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, samt den dafür üblichen Steuerungs- und Aufsichtsmechanismen?</p>
  • Aufsicht über das Starkstrominspektorat Esti
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Frage 1:</p><p>Die Aufsicht über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wahrgenommen. Der vom UVEK eingesetzten Koordinationskommission Starkstrominspektorat (KKS) obliegt dabei die Koordination und Überwachung der amtlichen Tätigkeiten des ESTI. Ihre Aufgabe weist eine Schnittstelle auf zu Organisation und administrativer Leitung des ESTI, welche Electrosuisse obliegen. Ohne Einsitznahme einer Vertretung von Electrosuisse in der KKS wäre deren Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert.</p><p>Zur Frage 2 und 3:</p><p>Die KKS nimmt die Finanzaufsicht über das ESTI wahr. Sie lässt sich regelmässig vom ESTI über die finanzielle Lage informieren und nimmt allenfalls eigene Abklärungen vor. Sie hat unter anderem im Jahr 2016 ein Audit durchgeführt. Ausserdem wird die Jahresrechnung von der Revisionsstelle PwC überprüft.</p><p>Der Bundesrat hat das Bundesamt für Energie am 11. November 2020 beauftragt, weitere Optimierungen der Governance des ESTI zu prüfen. Der Bundesrat will erst die Ergebnisse dieser Arbeiten abwarten. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass das Parlament erst mit der am 1. Juni 2019 in Kraft getretenen Revision des Elektrizitätsgesetzes vom 15. Dezember 2017 (Strategie Stromnetze) die Zuständigkeit des ESTI für die Bewilligung von Stark- und Schwachstromanlagen bestätigt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Eidgenössische Starkstrominspektorat Esti ist ein Geschäftsbereich des Verbandes Electrosuisse. Er führt das Inspektorat im Auftrag des Bundes; die Aufgaben und Kompetenzen ergeben sich aus dem Elektrizitätsgesetz EleG und der zugeordneten Verordnung. Weil die Unabhängigkeit des Esti in Zweifel gezogen wurde, hat das Bundesamt für Energie 2016 eine Untersuchung durchgeführt. Der Bericht dazu hielt fest, dass "wichtige Sachverhalte identifiziert" wurden, welche "die Unabhängigkeit des Esti einschränken oder gefährden". Man versprach, die Mängel zu beheben. Allerdings änderte sich in der Folge nichts.</p><p>Mit der Interpellation 18.4179 stellte Nationalrat Matthias Jauslin die Frage: Sind die engen Verflechtungen von Electrosuisse und Eidgenössischem Starkstrominspektorat noch zeitgemäss? Er wollte wissen, ob und wie die Empfehlungen zur Gewährleistung der finanziellen, institutionellen und funktionalen Unabhängigkeit des Esti umgesetzt seien und ob eine Loslösung von Electrosuisse angezeigt sei. In seiner Antwort vom 13. Februar 2019 versicherte der Bundesrat, dass alle Empfehlungen des Berichts als "erledigt" eingestuft werden können. Er sprach sich gegen eine Loslösung des Esti aus.</p><p>Ende 2019 kommt der Preisüberwacher allerdings zu einem anderen Urteil. Die Gebühren, welche das Esti verrechne, seien oft schwer nachvollziehbar. Verbotene Quersubventionierungen zwischen den Aufgabenbereichen würde man nicht ausschliessen können. Die enge Verflechtung zwischen Esti und Electrosuisse bewertete der Preisüberwacher als fragwürdig, das Kontrollsystem als nicht genügend.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten:</p><p>1. In der vierköpfigen Koordinationskommission Starkstrominspektorat, welche das Esti überwacht, sitzt auch ein Vorstandsmitglied von Electrosuisse. Ist das in den Augen des Bundesrates kein Problem?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die Gebühren, welche das Esti erhebt, alleine für die Erfüllung des Bundesauftrags eingesetzt werden und nicht zu Quersubventionierungen führen? Auf welche Dokumente und Prüfberichte stützt er sich dabei?</p><p>3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, dass das zweifellos vorhandene Know-How des Esti in ein neues Eidgenössisches Institut überführt wird: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, samt den dafür üblichen Steuerungs- und Aufsichtsmechanismen?</p>
    • Aufsicht über das Starkstrominspektorat Esti

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