Sexuelle Gewalt als Kriegsführungsmethode in Äthiopien

ShortId
21.3529
Id
20213529
Updated
28.07.2023 00:23
Language
de
Title
Sexuelle Gewalt als Kriegsführungsmethode in Äthiopien
AdditionalIndexing
08;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat Kenntnis von den beiden zitierten Quellen und verfolgt die Situation in Tigray mit grosser Besorgnis. Der fehlende oder stark limitierte Zugang vor Ort schränkt die Überprüfung der Fakten ein. Sexuelle Gewalt ist völkerrechtlich strikte verboten und könnte als Kriegsverbrechen oder, systematisch angewendet, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.</p><p>3. Die Schweiz hat ihre Besorgnis gegenüber den äthiopischen Behörden mehrfach vorgebracht und in öffentlichen Stellungnahmen alle Konfliktparteien zur Deeskalation und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aufgerufen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe gefordert.</p><p>4. Ende 2020 hat die Schweiz rasch zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe in der Region zur Verfügung gestellt. 2021 belaufen sich die Schweizer Beiträge an die multilateralen Partner in Äthiopien auf bisher CHF 5,8 Mio. Ein Beitrag an eine NGO im Bereich des Schutzes und der Behandlung von Opfern sexueller Gewalt in Tigray ist in Planung.</p><p>5. Die Schweiz steht mit dem Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Kontakt. Dieses hat gemeinsam mit der äthiopischen Menschenrechtskommission jüngst eine Untersuchungsmission in die Region Tigray entsandt, um Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Die Schweiz finanziert im Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Addis Abeba eine Expertenstelle. Zudem unterstützt die Schweiz das Büro der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten, das sich in Äthiopien und Tigray gegen sexuelle Gewalt einsetzt.</p><p>6. Die Schweiz unterzeichnete 2016 eine Absichtserklärung mit der Afrikanischen Union (AU) zur Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Menschenrechte. Auf dieser Grundlage unterstützt die Schweiz die AU im Bereich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte mit Fachexpertise. Sie ist darüber hinaus stets bereit, auf Ersuchen der Parteien ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Region Tigray in Äthiopien tobt seit Ende 2020 ein brutaler, neuer Bürgerkrieg. Zehntausende flohen in den benachbarten Sudan, weitere Zehntausende innerhalb des Landes. Überlebende und internationale Organisationen wie die UNO, Ärzte ohne Grenzen (MSF), Human Rights Watch und Amnesty International berichten von weit verbreiteten Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung: Massaker, Massenexekutionen und Gruppenvergewaltigungen, ausgeführt durch uniformierte Truppen, die als Äthiopische und Eritreische Soldaten sowie Milizionäre verschiedener ethnischer Gruppen beschrieben werden. Alles deutet darauf hin, dass in Äthiopien unter Premier Abiy Ahmed, nota bene Friedensnobelpreisträger, gegenwärtig gravierendste Menschenrechtsverletzungen und potenzielle Kriegsverbrechen an der Tagesordnung sind.</p><p>Äthiopien ist für die Schweiz ein Schwerpunktland in Afrika. Die bilateralen Beziehungen decken alle Bereiche der internationalen Zusammenarbeit ab: Entwicklung, Menschenrechte, Gouvernanz. Die Schweiz verfügt über ein breites Netz von lokalen Partnern.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis von IKRK Generaldirektor Robert Mardini, der kürzlich gegenüber der Nachrichtenagentur AFP berichtete, Mitarbeitende seien in Äthiopien mit Opfern extremer sexueller Gewalt konfrontiert? </p><p>2. Wird in Tigray sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt, wie dies Mark Lowcock, der Leiter des Amtes für Humanitäre Arbeit der UNO (OCHA) vor dem UNO Sicherheitsrat darlegte? </p><p>3. Hat der Bundesrat der Äthiopischen Regierung seine Beunruhigung über die Situation mitgeteilt? Wie?</p><p>4. Wie kann die menschliche Sicherheit verbessert werden? Wie werden Frauen Teil dieser Bemühungen? </p><p>5. Wie trägt der Bundesrat dazu bei, dass sexuelle Gewalt, weitere Menschenrechtsverletzungen und potenzielle Kriegsverbrechen in Äthiopien und Eritrea dokumentiert, und die Beweismittel sichergestellt werden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>6. Wie unterstützt er die Arbeit der Afrikanischen Union in ihren Anstrengungen, einen weiteren "Fall Äthiopien", d.h. ein Abgleiten in ethnisch motivierte Bürgerkriege, vorzubeugen? </p>
  • Sexuelle Gewalt als Kriegsführungsmethode in Äthiopien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Der Bundesrat hat Kenntnis von den beiden zitierten Quellen und verfolgt die Situation in Tigray mit grosser Besorgnis. Der fehlende oder stark limitierte Zugang vor Ort schränkt die Überprüfung der Fakten ein. Sexuelle Gewalt ist völkerrechtlich strikte verboten und könnte als Kriegsverbrechen oder, systematisch angewendet, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden.</p><p>3. Die Schweiz hat ihre Besorgnis gegenüber den äthiopischen Behörden mehrfach vorgebracht und in öffentlichen Stellungnahmen alle Konfliktparteien zur Deeskalation und zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte aufgerufen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe gefordert.</p><p>4. Ende 2020 hat die Schweiz rasch zusätzliche Mittel für die humanitäre Hilfe in der Region zur Verfügung gestellt. 2021 belaufen sich die Schweizer Beiträge an die multilateralen Partner in Äthiopien auf bisher CHF 5,8 Mio. Ein Beitrag an eine NGO im Bereich des Schutzes und der Behandlung von Opfern sexueller Gewalt in Tigray ist in Planung.</p><p>5. Die Schweiz steht mit dem Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Kontakt. Dieses hat gemeinsam mit der äthiopischen Menschenrechtskommission jüngst eine Untersuchungsmission in die Region Tigray entsandt, um Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Die Schweiz finanziert im Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Addis Abeba eine Expertenstelle. Zudem unterstützt die Schweiz das Büro der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten, das sich in Äthiopien und Tigray gegen sexuelle Gewalt einsetzt.</p><p>6. Die Schweiz unterzeichnete 2016 eine Absichtserklärung mit der Afrikanischen Union (AU) zur Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Menschenrechte. Auf dieser Grundlage unterstützt die Schweiz die AU im Bereich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte mit Fachexpertise. Sie ist darüber hinaus stets bereit, auf Ersuchen der Parteien ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Region Tigray in Äthiopien tobt seit Ende 2020 ein brutaler, neuer Bürgerkrieg. Zehntausende flohen in den benachbarten Sudan, weitere Zehntausende innerhalb des Landes. Überlebende und internationale Organisationen wie die UNO, Ärzte ohne Grenzen (MSF), Human Rights Watch und Amnesty International berichten von weit verbreiteten Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung: Massaker, Massenexekutionen und Gruppenvergewaltigungen, ausgeführt durch uniformierte Truppen, die als Äthiopische und Eritreische Soldaten sowie Milizionäre verschiedener ethnischer Gruppen beschrieben werden. Alles deutet darauf hin, dass in Äthiopien unter Premier Abiy Ahmed, nota bene Friedensnobelpreisträger, gegenwärtig gravierendste Menschenrechtsverletzungen und potenzielle Kriegsverbrechen an der Tagesordnung sind.</p><p>Äthiopien ist für die Schweiz ein Schwerpunktland in Afrika. Die bilateralen Beziehungen decken alle Bereiche der internationalen Zusammenarbeit ab: Entwicklung, Menschenrechte, Gouvernanz. Die Schweiz verfügt über ein breites Netz von lokalen Partnern.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis von IKRK Generaldirektor Robert Mardini, der kürzlich gegenüber der Nachrichtenagentur AFP berichtete, Mitarbeitende seien in Äthiopien mit Opfern extremer sexueller Gewalt konfrontiert? </p><p>2. Wird in Tigray sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt, wie dies Mark Lowcock, der Leiter des Amtes für Humanitäre Arbeit der UNO (OCHA) vor dem UNO Sicherheitsrat darlegte? </p><p>3. Hat der Bundesrat der Äthiopischen Regierung seine Beunruhigung über die Situation mitgeteilt? Wie?</p><p>4. Wie kann die menschliche Sicherheit verbessert werden? Wie werden Frauen Teil dieser Bemühungen? </p><p>5. Wie trägt der Bundesrat dazu bei, dass sexuelle Gewalt, weitere Menschenrechtsverletzungen und potenzielle Kriegsverbrechen in Äthiopien und Eritrea dokumentiert, und die Beweismittel sichergestellt werden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?</p><p>6. Wie unterstützt er die Arbeit der Afrikanischen Union in ihren Anstrengungen, einen weiteren "Fall Äthiopien", d.h. ein Abgleiten in ethnisch motivierte Bürgerkriege, vorzubeugen? </p>
    • Sexuelle Gewalt als Kriegsführungsmethode in Äthiopien

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