Innosuisse. Wird wirklich auf die Nachhaltigkeit geachtet?

ShortId
21.3531
Id
20213531
Updated
28.07.2023 00:04
Language
de
Title
Innosuisse. Wird wirklich auf die Nachhaltigkeit geachtet?
AdditionalIndexing
15;36;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Innosuisse hat den gesetzlichen Auftrag, Innovationsprojekte in sämtlichen Disziplinen zu fördern, die an Hochschulen gelehrt werden. Nachhaltigkeit kann dadurch je nach konkretem Projekt sehr unterschiedliche Ausprägungen haben. Die relevanten Ausführungen im Internet sind deshalb recht generell gehalten.</p><p>Die Beitragsverordnung von Innosuisse führt den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich als eines von vier Beurteilungskriterien für die Zusprache von Projektbeiträgen auf. Die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit, wie sie in den Sustainable Development Goals (SDG) als wesentlicher Bestandteil der Agenda 2030 zum Ausdruck kommt, ist darin erfasst. Innosuisse ist gegenwärtig daran, die Beurteilungskriterien weiter zu schärfen und den Gesuchstellenden zusätzliche Hilfestellung im Umgang damit zu geben.</p><p>2. Innosuisse adressiert alle Dimensionen gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 6 Abs. 3 Bst. a FIFG). Fragen der nachhaltigen Gouvernanz spielen primär in der Startup-Förderung eine wichtige Rolle. Sie werden im Startup-Coaching und in den Trainingsmodulen für Unternehmertum proaktiv adressiert.</p><p>3. Projekte, die den Beurteilungskriterien nicht genügen, werden nicht gefördert. Wenn die Einhaltung der Grundsätze der Nachhaltigkeit durch Auflagen gesichert werden können, knüpft die Innosuisse ihre Förderung an eine entsprechende Verbesserung der Vorhaben (bspw. Anpassung der Ausgestaltung von Baustoffen in einem Projekt, damit ihr Recycling erleichtert wird).</p><p>4. Innosuisse führt seit diesem Jahr ein systematisches Wirkungsmonitoring bei der Projektförderung durch. Der Beitrag an die nachhaltige Entwicklung wird dabei bei Projektabschluss sowie nochmals drei Jahre nach Projektabschluss gemessen.</p><p>5. Die Wirkungsmessung erfolgt über eine schriftliche Befragung der Umsetzungspartner. Nebst der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele wie beispielsweise die Marktumsetzung, sind Aussagen zum ökologischen und sozialen Zielbeitrag zu machen. Gegenwärtig sind Arbeiten im Gange, die Wirkungsmessung noch gezielter auf die konkreten Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion Python 20.3356 bekräftigt der Bundesrat, Innosuisse, die Innovationsförderagentur des Bundes, richte "ihre Fördertätigkeit gemäss Mehrjahresprogramm an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 aus. Die Nachhaltigkeit stellt bei der Vergabe und beim nachträglichen Wirkungsmonitoring ein Kriterium dar." </p><p>Bei den Auswahlkriterien auf der Webseite der Innosuisse (Wie wird ein Innovationsprojekt evaluiert und die Entscheidung kommuniziert? (innosuisse.ch) findet sich der folgende Punkt: "Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihres Unternehmens positiv?</p><p>Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?"</p><p>Bei diesem Kriterium, das als einziges die Nachhaltigkeit erwähnt, fällt auf, dass hier nur die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit abgedeckt wird. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Nach welchen Ex-ante-Kriterien und -Indikatoren werden Projekte aus der Warte der Nachhaltigkeit konkret beurteilt?</p><p>2. Decken diese Kriterien und Indikatoren alle Dimensionen der Nachhaltigkeit - die wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche, regulatorische Dimension - ab?</p><p>3.Wurden schon Projekte abgelehnt, weil sie als nicht kompatibel mit den Anforderungen an die Nachhaltigkeit beurteilt wurden?</p><p>4. Wurden gutgeheissene Projekte nach deren Realisierung evaluiert, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich der Nachhaltigkeit zuträglich sind, insbesondere aus der Warte des Klimaschutzes und der Biodiversität?</p><p>5. Falls ja: Wie erfolgte diese Evaluierung? Und welche Indikatoren und Kriterien wurden für diese Ex-post-Evaluation herangezogen?</p>
  • Innosuisse. Wird wirklich auf die Nachhaltigkeit geachtet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Innosuisse hat den gesetzlichen Auftrag, Innovationsprojekte in sämtlichen Disziplinen zu fördern, die an Hochschulen gelehrt werden. Nachhaltigkeit kann dadurch je nach konkretem Projekt sehr unterschiedliche Ausprägungen haben. Die relevanten Ausführungen im Internet sind deshalb recht generell gehalten.</p><p>Die Beitragsverordnung von Innosuisse führt den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich als eines von vier Beurteilungskriterien für die Zusprache von Projektbeiträgen auf. Die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit, wie sie in den Sustainable Development Goals (SDG) als wesentlicher Bestandteil der Agenda 2030 zum Ausdruck kommt, ist darin erfasst. Innosuisse ist gegenwärtig daran, die Beurteilungskriterien weiter zu schärfen und den Gesuchstellenden zusätzliche Hilfestellung im Umgang damit zu geben.</p><p>2. Innosuisse adressiert alle Dimensionen gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 6 Abs. 3 Bst. a FIFG). Fragen der nachhaltigen Gouvernanz spielen primär in der Startup-Förderung eine wichtige Rolle. Sie werden im Startup-Coaching und in den Trainingsmodulen für Unternehmertum proaktiv adressiert.</p><p>3. Projekte, die den Beurteilungskriterien nicht genügen, werden nicht gefördert. Wenn die Einhaltung der Grundsätze der Nachhaltigkeit durch Auflagen gesichert werden können, knüpft die Innosuisse ihre Förderung an eine entsprechende Verbesserung der Vorhaben (bspw. Anpassung der Ausgestaltung von Baustoffen in einem Projekt, damit ihr Recycling erleichtert wird).</p><p>4. Innosuisse führt seit diesem Jahr ein systematisches Wirkungsmonitoring bei der Projektförderung durch. Der Beitrag an die nachhaltige Entwicklung wird dabei bei Projektabschluss sowie nochmals drei Jahre nach Projektabschluss gemessen.</p><p>5. Die Wirkungsmessung erfolgt über eine schriftliche Befragung der Umsetzungspartner. Nebst der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele wie beispielsweise die Marktumsetzung, sind Aussagen zum ökologischen und sozialen Zielbeitrag zu machen. Gegenwärtig sind Arbeiten im Gange, die Wirkungsmessung noch gezielter auf die konkreten Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion Python 20.3356 bekräftigt der Bundesrat, Innosuisse, die Innovationsförderagentur des Bundes, richte "ihre Fördertätigkeit gemäss Mehrjahresprogramm an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 aus. Die Nachhaltigkeit stellt bei der Vergabe und beim nachträglichen Wirkungsmonitoring ein Kriterium dar." </p><p>Bei den Auswahlkriterien auf der Webseite der Innosuisse (Wie wird ein Innovationsprojekt evaluiert und die Entscheidung kommuniziert? (innosuisse.ch) findet sich der folgende Punkt: "Wertschöpfung und Nachhaltigkeit in der Schweiz: Beeinflusst die Umsetzung der Forschungsergebnisse am Markt die Wettbewerbssituation Ihres Unternehmens positiv?</p><p>Konkret: Was ist die positive Wertschöpfung? Hat Ihr Produkt ein Alleinstellungsmerkmal? Wie sieht die Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus? Welchen Wert können Industriepartner oder andere Umsetzungspartner schöpfen?"</p><p>Bei diesem Kriterium, das als einziges die Nachhaltigkeit erwähnt, fällt auf, dass hier nur die wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit abgedeckt wird. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Nach welchen Ex-ante-Kriterien und -Indikatoren werden Projekte aus der Warte der Nachhaltigkeit konkret beurteilt?</p><p>2. Decken diese Kriterien und Indikatoren alle Dimensionen der Nachhaltigkeit - die wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche, regulatorische Dimension - ab?</p><p>3.Wurden schon Projekte abgelehnt, weil sie als nicht kompatibel mit den Anforderungen an die Nachhaltigkeit beurteilt wurden?</p><p>4. Wurden gutgeheissene Projekte nach deren Realisierung evaluiert, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich der Nachhaltigkeit zuträglich sind, insbesondere aus der Warte des Klimaschutzes und der Biodiversität?</p><p>5. Falls ja: Wie erfolgte diese Evaluierung? Und welche Indikatoren und Kriterien wurden für diese Ex-post-Evaluation herangezogen?</p>
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