Neues Projekt eines riesigen Einkaufszentrums zerstört das Gleichgewicht im Grenzgebiet

ShortId
21.3532
Id
20213532
Updated
10.04.2024 15:44
Language
de
Title
Neues Projekt eines riesigen Einkaufszentrums zerstört das Gleichgewicht im Grenzgebiet
AdditionalIndexing
15;2846;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund wurde zu diesem Projekt nicht konsultiert. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo; SR 0.814.06) sind Nachbarstaaten verpflichtet, die betroffenen Parteien von einem in Anhang I aufgeführten Vorhaben, das voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen zur Folge hat, in Kenntnis zu setzen. Da Einkaufszentren nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, besteht in solchen Fällen keine Mitteilungspflicht.</p><p>Der Kanton Genf wurde hingegen konsultiert und konnte im Rahmen des Verfahrens zur Gemeinnützigkeitserklärung (déclaration d'utilité publique) für die Zone d'Aménagmenent Concerté (ZAC) Ferney-Genève-Innovation Stellung nehmen. Dieses Verfahren betrifft nicht nur das erwähnte Einkaufszentrum, sondern auch zahlreiche Wohnungen und öffentliche Einrichtungen.</p><p>Es liegt somit in der Zuständigkeit des Kantons Genf, darüber zu befinden, ob das geplante Einkaufszentrum voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zur Folge hat. In diesem Fall können - in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Gespräche mit Frankreich aufgenommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wurde die Schweiz entsprechend dem Grundsatz der Espoo-Konvention in die Überlegungen zum Projekt eines Einkaufszentrums in La Poterie im Pays de Gex (F), an der Grenze zu Genf, einbezogen? Hat sie am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts teilgenommen?</p><p>Das Projekt eines Einkaufszentrums in La Poterie, in Ferney-Voltaire im Pays de Gex gelegen und weniger als einen Kilometer von der Grenze zu Genf entfernt, sieht auf einer Grundfläche von 63 000 m2 namentlich 34 571 m2 für Non-Food-Geschäfte, 4729 m2 für die Gastronomie und 3943 m2 für Kinos sowie 1600 Parkplätze vor. Es bildet das Gegenstück zum Einkaufszentrum Balexert in Genf, der Nummer eins in der französischen Schweiz. Das Projekt soll täglich bis zu 14 000 Besucherinnen und Besucher anlocken, dies in einer Region, die schon heute die höchste Dichte an Einkaufszentren in Frankreich aufweist und in dieser Hinsicht selbst das Stadtzentrum von Paris übertrumpft.</p><p>Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Sie sieht auch vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben. Auch wenn die Einkaufszentren nicht als solche in der Espoo-Konvention aufgelistet sind, so ist die Schweiz doch von einem derartigen Vorhaben betroffen. Nur 200 Meter von der Grenze entfernt, hätte das Projekt eine direkte Auswirkung auf die Schweiz; es würde in einer schon heute vom motorisierten Verkehr überlasteten Grenzregion eine massive Verkehrszunahme bewirken.</p><p>Diese Interpellation knüpft an die Interpellation 20.4298 an, die sich auf ein anderes Projekt bezieht, nämlich das Einkaufszentrum Open in Saint-Genis-Pouilly, das 8 km entfernt liegt. Es geht jetzt darum, koordinierte grenzüberschreitende Überlegungen anzustellen. Angesicht dieser überdimensionierten Einkaufszentren muss es uns gelingen, beidseits der Grenze mit einer vereinten französisch-schweizerischen Stimme zu sprechen, welche die Lebensqualität der Bevölkerung, die nachhaltige Mobilität, den Erhalt der Biodiversität, aber auch den lokalen und regionalen Einzelhandel ins Zentrum stellt.</p>
  • Neues Projekt eines riesigen Einkaufszentrums zerstört das Gleichgewicht im Grenzgebiet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund wurde zu diesem Projekt nicht konsultiert. Nach Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo; SR 0.814.06) sind Nachbarstaaten verpflichtet, die betroffenen Parteien von einem in Anhang I aufgeführten Vorhaben, das voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen zur Folge hat, in Kenntnis zu setzen. Da Einkaufszentren nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, besteht in solchen Fällen keine Mitteilungspflicht.</p><p>Der Kanton Genf wurde hingegen konsultiert und konnte im Rahmen des Verfahrens zur Gemeinnützigkeitserklärung (déclaration d'utilité publique) für die Zone d'Aménagmenent Concerté (ZAC) Ferney-Genève-Innovation Stellung nehmen. Dieses Verfahren betrifft nicht nur das erwähnte Einkaufszentrum, sondern auch zahlreiche Wohnungen und öffentliche Einrichtungen.</p><p>Es liegt somit in der Zuständigkeit des Kantons Genf, darüber zu befinden, ob das geplante Einkaufszentrum voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zur Folge hat. In diesem Fall können - in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Gespräche mit Frankreich aufgenommen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wurde die Schweiz entsprechend dem Grundsatz der Espoo-Konvention in die Überlegungen zum Projekt eines Einkaufszentrums in La Poterie im Pays de Gex (F), an der Grenze zu Genf, einbezogen? Hat sie am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts teilgenommen?</p><p>Das Projekt eines Einkaufszentrums in La Poterie, in Ferney-Voltaire im Pays de Gex gelegen und weniger als einen Kilometer von der Grenze zu Genf entfernt, sieht auf einer Grundfläche von 63 000 m2 namentlich 34 571 m2 für Non-Food-Geschäfte, 4729 m2 für die Gastronomie und 3943 m2 für Kinos sowie 1600 Parkplätze vor. Es bildet das Gegenstück zum Einkaufszentrum Balexert in Genf, der Nummer eins in der französischen Schweiz. Das Projekt soll täglich bis zu 14 000 Besucherinnen und Besucher anlocken, dies in einer Region, die schon heute die höchste Dichte an Einkaufszentren in Frankreich aufweist und in dieser Hinsicht selbst das Stadtzentrum von Paris übertrumpft.</p><p>Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Sie sieht auch vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben. Auch wenn die Einkaufszentren nicht als solche in der Espoo-Konvention aufgelistet sind, so ist die Schweiz doch von einem derartigen Vorhaben betroffen. Nur 200 Meter von der Grenze entfernt, hätte das Projekt eine direkte Auswirkung auf die Schweiz; es würde in einer schon heute vom motorisierten Verkehr überlasteten Grenzregion eine massive Verkehrszunahme bewirken.</p><p>Diese Interpellation knüpft an die Interpellation 20.4298 an, die sich auf ein anderes Projekt bezieht, nämlich das Einkaufszentrum Open in Saint-Genis-Pouilly, das 8 km entfernt liegt. Es geht jetzt darum, koordinierte grenzüberschreitende Überlegungen anzustellen. Angesicht dieser überdimensionierten Einkaufszentren muss es uns gelingen, beidseits der Grenze mit einer vereinten französisch-schweizerischen Stimme zu sprechen, welche die Lebensqualität der Bevölkerung, die nachhaltige Mobilität, den Erhalt der Biodiversität, aber auch den lokalen und regionalen Einzelhandel ins Zentrum stellt.</p>
    • Neues Projekt eines riesigen Einkaufszentrums zerstört das Gleichgewicht im Grenzgebiet

Back to List