Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?

ShortId
21.3533
Id
20213533
Updated
10.04.2024 16:08
Language
de
Title
Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?
AdditionalIndexing
04;2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 3. Für die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Der Bund hat - mit Ausnahme im Fall von Epidemien - keinen direkten Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln. Der Bundesrat hat am 20. Januar 2016 den Bericht "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" in Erfüllung des Postulats 12.3426 Heim verabschiedet. Der Bericht hat mittels einer Situationsanalyse die Versorgungssituation in der Schweiz dargestellt und verschiedene Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Viele davon wurden umgesetzt, aber die angespannte Situation in der Versorgung mit Arzneimitteln bleibt bestehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gemeinsam mit der Swissmedic, dem Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung sowie der Armeeapotheke deshalb daran, einen aktualisierten Bericht zu erstellen, welcher die Versorgungssituation erneut analysiert und einen Katalog mit weiter zu prüfenden Massnahmen vorschlägt. Der Bericht soll bis Ende 2021 dem Bundesrat vorgelegt werden.</p><p>Nachfolgend sollen die vorgeschlagenen Massnahmen durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe geprüft und allenfalls weiterbearbeitet werden.</p><p>2. Swissmedic stellt als Heilmittelkontrollbehörde sicher, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt sind. Die Analysen u.a. des Fachbereichs Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung haben gezeigt, dass Versorgungsstörungen ein globales Problem sind und deshalb im internationalen Verbund gelöst werden müssen.</p><p>Die im obgenannten Bericht von 2016 vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Versorgung wurden, sofern diese die Regulierung und den Vollzug durch Swissmedic betreffen, im Rahmen der letzten Heilmittelrechtsrevision umgesetzt. Dies umfasst z.B. vereinfachte Zulassungen für im Ausland bereits zugelassene Arzneimittel, befristete Zulassungen für Arzneimittel gegen lebensbedrohende Krankheiten oder befristete Bewilligungen für das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel zur Überbrückung einer temporären Versorgungsstörung. Swissmedic schöpft diese rechtlichen Möglichkeiten für einen erleichterten Marktzutritt bei entsprechenden Gesuchen aus und wendet auch die erweiterten Möglichkeiten, welche die Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) bietet, durchgehend an. Dadurch konnte Swissmedic auch im Kontext der Pandemie dazu beitragen, dass Versorgungsstörungen oft verhindert werden konnten.</p><p>4. und 5. Der Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung hat 2015 die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/heilmittel/meldestelle) geschaffen. Die Meldestelle erfasst Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche für meldungspflichtige lebenswichtige Arzneimittel, erstattet dem Bundesrat Bericht und informiert sowohl Gesundheitsbehörden als auch indizierte Leistungserbringende wie Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Spitäler und Pflegeheime. Dieses Meldesystem hat sich auch in der Coronavirus-Pandemie bewährt und Engpässe von lebenswichtigen Arzneimitteln frühzeitig aufgezeigt. Im aktualisierten Bericht über die Versorgungssituation in der Schweiz sollen das bestehende Meldesystem analysiert und allfällig zu prüfende Massnahmen zu Verbesserung aufgezeigt werden.</p><p>Die Sicherstellung der Versorgung mit medizinischen Gütern liegt primär im Kompetenzbereich der Kantone, der Bund hat keinen direkten Versorgungsauftrag. Für vorübergehende Versorgungsstörungen hält der Bund Pflichtlager für die wichtigsten medizinischen Güter.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Trotz der Veröffentlichung eines Berichts im Jahr 2016, in dem 11 Massnahmen gegen Medikamentenknappheit formuliert wurden, werden Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und Medizinprodukten in der Schweiz immer häufiger. Diese Beschaffungsschwierigkeiten betreffen vor allem Arzneimittel für Krebsbehandlungen, günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Patent ausgelaufen ist, Arzneimittel, die nur in geringen Mengen verkauft werden, und Impfstoffe. Die negativen Auswirkungen auf Behandlungen stellen ein Risiko für Patientinnen und Patienten dar und führen zu einem Anstieg der Gesundheitskosten. Auf dem europäischen Markt gibt es zahlreiche Generika, die nicht in der Schweiz verkauft werden. Stellt ein Produzent die Herstellung eines Arzneimittels aus wirtschaftlichen Gründen ein, so werden die Alternativen, die es auf dem europäischen Markt gibt, in Apotheken oft nicht angeboten. Nur die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte können solche Alternativen bestellen, sofern sie sie kennen. Gewisse Behandlungen gibt es in der Schweiz nicht und sie werden nicht obligatorisch von der Krankenversicherung vergütet. Die Coronakrise hat die Abhängigkeit der Schweiz in Bezug auf die Produktion von Schutzmaterial in Asien und die Komplexität der Lieferketten bei der Herstellung von Impfstoffen, die mehrere Grenzen überqueren, bevor sie auf den Markt kommen, zutage gebracht.</p><p>1. Die Fusion von Unternehmen (in der Schweiz oder im Ausland), mit der Gewinne für die Pharmaindustrie angestrebt werden, bringt zahlreiche Probleme mit sich: Wie können Gewinnerzielung und effiziente Versorgung miteinander vereinbart werden?</p><p>2. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?</p><p>3. Die Vorgehensweise bei medizinischen Gütern und Arzneimitteln beruht auf dem "Just-in-time-Prinzip". Es gibt jedoch strategisch wichtige Produkte (Masken, Desinfektionsmittel etc.), deren Bedeutung berücksichtigt hätte werden müssen. Die Auslagerung der Produktion in weit entfernte Länder hat das Scheitern dieser Strategien gezeigt. Wie kann heute vorausschauend gehandelt werden?</p><p>4. Wäre die Einführung eines obligatorischen Warnsystems auf Ebene der Arzneimittellieferanten (Grossisten, Apotheken), das eine Bestellung im Ausland von auf dem Schweizer Markt nicht verfügbaren Generika ermöglichen würde, sobald ein Lieferunterbruch gemeldet wird, und deren obligatorische Übernahme durch die Krankenversicherung, ein gangbarer Weg?</p><p>5. Wie funktioniert die Versorgung mit medizinischen Gütern? Wer ist dafür verantwortlich und wie wird mit Warnmeldungen bei Knappheit umgegangen?</p>
  • Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 3. Für die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln sind grundsätzlich die Kantone verantwortlich. Der Bund hat - mit Ausnahme im Fall von Epidemien - keinen direkten Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln. Der Bundesrat hat am 20. Januar 2016 den Bericht "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" in Erfüllung des Postulats 12.3426 Heim verabschiedet. Der Bericht hat mittels einer Situationsanalyse die Versorgungssituation in der Schweiz dargestellt und verschiedene Massnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Viele davon wurden umgesetzt, aber die angespannte Situation in der Versorgung mit Arzneimitteln bleibt bestehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gemeinsam mit der Swissmedic, dem Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung sowie der Armeeapotheke deshalb daran, einen aktualisierten Bericht zu erstellen, welcher die Versorgungssituation erneut analysiert und einen Katalog mit weiter zu prüfenden Massnahmen vorschlägt. Der Bericht soll bis Ende 2021 dem Bundesrat vorgelegt werden.</p><p>Nachfolgend sollen die vorgeschlagenen Massnahmen durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe geprüft und allenfalls weiterbearbeitet werden.</p><p>2. Swissmedic stellt als Heilmittelkontrollbehörde sicher, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Arzneimittel und Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt sind. Die Analysen u.a. des Fachbereichs Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung haben gezeigt, dass Versorgungsstörungen ein globales Problem sind und deshalb im internationalen Verbund gelöst werden müssen.</p><p>Die im obgenannten Bericht von 2016 vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Versorgung wurden, sofern diese die Regulierung und den Vollzug durch Swissmedic betreffen, im Rahmen der letzten Heilmittelrechtsrevision umgesetzt. Dies umfasst z.B. vereinfachte Zulassungen für im Ausland bereits zugelassene Arzneimittel, befristete Zulassungen für Arzneimittel gegen lebensbedrohende Krankheiten oder befristete Bewilligungen für das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel zur Überbrückung einer temporären Versorgungsstörung. Swissmedic schöpft diese rechtlichen Möglichkeiten für einen erleichterten Marktzutritt bei entsprechenden Gesuchen aus und wendet auch die erweiterten Möglichkeiten, welche die Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) bietet, durchgehend an. Dadurch konnte Swissmedic auch im Kontext der Pandemie dazu beitragen, dass Versorgungsstörungen oft verhindert werden konnten.</p><p>4. und 5. Der Fachbereich Heilmittel der wirtschaftlichen Landesversorgung hat 2015 die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/heilmittel/meldestelle) geschaffen. Die Meldestelle erfasst Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche für meldungspflichtige lebenswichtige Arzneimittel, erstattet dem Bundesrat Bericht und informiert sowohl Gesundheitsbehörden als auch indizierte Leistungserbringende wie Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Spitäler und Pflegeheime. Dieses Meldesystem hat sich auch in der Coronavirus-Pandemie bewährt und Engpässe von lebenswichtigen Arzneimitteln frühzeitig aufgezeigt. Im aktualisierten Bericht über die Versorgungssituation in der Schweiz sollen das bestehende Meldesystem analysiert und allfällig zu prüfende Massnahmen zu Verbesserung aufgezeigt werden.</p><p>Die Sicherstellung der Versorgung mit medizinischen Gütern liegt primär im Kompetenzbereich der Kantone, der Bund hat keinen direkten Versorgungsauftrag. Für vorübergehende Versorgungsstörungen hält der Bund Pflichtlager für die wichtigsten medizinischen Güter.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Trotz der Veröffentlichung eines Berichts im Jahr 2016, in dem 11 Massnahmen gegen Medikamentenknappheit formuliert wurden, werden Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und Medizinprodukten in der Schweiz immer häufiger. Diese Beschaffungsschwierigkeiten betreffen vor allem Arzneimittel für Krebsbehandlungen, günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Patent ausgelaufen ist, Arzneimittel, die nur in geringen Mengen verkauft werden, und Impfstoffe. Die negativen Auswirkungen auf Behandlungen stellen ein Risiko für Patientinnen und Patienten dar und führen zu einem Anstieg der Gesundheitskosten. Auf dem europäischen Markt gibt es zahlreiche Generika, die nicht in der Schweiz verkauft werden. Stellt ein Produzent die Herstellung eines Arzneimittels aus wirtschaftlichen Gründen ein, so werden die Alternativen, die es auf dem europäischen Markt gibt, in Apotheken oft nicht angeboten. Nur die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte können solche Alternativen bestellen, sofern sie sie kennen. Gewisse Behandlungen gibt es in der Schweiz nicht und sie werden nicht obligatorisch von der Krankenversicherung vergütet. Die Coronakrise hat die Abhängigkeit der Schweiz in Bezug auf die Produktion von Schutzmaterial in Asien und die Komplexität der Lieferketten bei der Herstellung von Impfstoffen, die mehrere Grenzen überqueren, bevor sie auf den Markt kommen, zutage gebracht.</p><p>1. Die Fusion von Unternehmen (in der Schweiz oder im Ausland), mit der Gewinne für die Pharmaindustrie angestrebt werden, bringt zahlreiche Probleme mit sich: Wie können Gewinnerzielung und effiziente Versorgung miteinander vereinbart werden?</p><p>2. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?</p><p>3. Die Vorgehensweise bei medizinischen Gütern und Arzneimitteln beruht auf dem "Just-in-time-Prinzip". Es gibt jedoch strategisch wichtige Produkte (Masken, Desinfektionsmittel etc.), deren Bedeutung berücksichtigt hätte werden müssen. Die Auslagerung der Produktion in weit entfernte Länder hat das Scheitern dieser Strategien gezeigt. Wie kann heute vorausschauend gehandelt werden?</p><p>4. Wäre die Einführung eines obligatorischen Warnsystems auf Ebene der Arzneimittellieferanten (Grossisten, Apotheken), das eine Bestellung im Ausland von auf dem Schweizer Markt nicht verfügbaren Generika ermöglichen würde, sobald ein Lieferunterbruch gemeldet wird, und deren obligatorische Übernahme durch die Krankenversicherung, ein gangbarer Weg?</p><p>5. Wie funktioniert die Versorgung mit medizinischen Gütern? Wer ist dafür verantwortlich und wie wird mit Warnmeldungen bei Knappheit umgegangen?</p>
    • Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln. Welche Haltung vertritt die Swissmedic?

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