Nein zum erneuten Gesuch für den Import von Butter

ShortId
21.3536
Id
20213536
Updated
28.07.2023 00:22
Language
de
Title
Nein zum erneuten Gesuch für den Import von Butter
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Die Richtpreise für Milch im A-Segment werden vom Vorstand der Branchenorganisation Milch (BO Milch) gestützt auf den Molkereimilchpreisindex und eine prospektive Markteinschätzung quartalsweise festgelegt. Am 19. Mai 2021 hat der Vorstand entschieden, den A-Richtpreis für weitere sechs Monate unverändert bei 73 Rp./kg franko Rampe zu belassen. Weiter hat er den Berechnungsmodus für den B-Richtpreis angepasst, was ab 1. Juli 2021 zu einem um rund 2 Rp./kg höheren B-Richtpreis führen sollte.</p><p>Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, Einfluss auf die Festlegung der Richtpreise durch die BO Milch oder die Art der Milchverwertung in der Schweiz zu nehmen. Die Milchverwertung und die Milchpreise in der Schweiz richten sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt und liegen damit in der Verantwortung der Marktakteure. Die Branchen- und Produzentenorganisationen können gestützt auf Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben. Die einzelnen Unternehmen können aber nicht dazu gezwungen werden, die Richtpreise einzuhalten (vgl. Art. 8a Abs. 3 LwG).</p><p>3. Die Milchbranche hat sich im Rahmen der BO Milch auf ein gemeinsames Vorgehen für die Anträge zur Erhöhung des Zollkontingents Butter ans BLW geeinigt. Die paritätisch zusammengesetzte Kommission Butterimporte der BO Milch analysiert regelmässig die Situation auf dem Schweizer Buttermarkt. Mit Hilfe der "rollenden Planung Butterimporte" wird der Importbedarf monatlich aufgrund der Entwicklung der Milchproduktion, der Butterproduktion, der Verwertung von Milch zu Käse und der Butterverkäufe abgeschätzt. Dabei wird auch der aktuelle Stand der Butterlager berücksichtigt.</p><p>Die gewerblichen Käser sind durch Fromarte in der Kommission Butterimporte vertreten. Sie sind mit der "rollenden Planung Butterimporte" und der dabei angewendeten Methode zur Erhebung der Butterlager einverstanden. Aus Sicht des Bundesrates braucht es deshalb keine zusätzliche Erhebung der Butterlager bei den einzelnen Käsereien.</p><p>4. Wie in der Stellungnahme zur Motion 20.3945 bereits ausgeführt, kann der Bundesrat die Milchpreisstützungsverordnung (SR 916.350.2) nicht so ändern, dass für die Auszahlung der Zulage für verkäste Milch mindestens der Richtpreis der BO Milch für Milch im A-Segment bezahlt werden muss.</p><p>Er würde damit die Vorgabe von Art. 8a Abs. 3 LwG verletzen, dass Unternehmen nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden können.</p><p>5. Das Teilzollkontingent Nr. 07.4 für "Butter und andere Fettstoffe aus der Milch" beläuft sich auf 100 Tonnen. Bei ungenügender Versorgung des inländischen Marktes kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Kontingent nach Anhörung der interessierten Kreise gestützt auf Art. 36 der Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) erhöhen.</p><p>An ihrer Sitzung vom 30. April 2021 hat die Kommission Butterimporte der BO Milch gestützt auf die "rollende Planung Butterimporte" (aktualisiert mit den bis Ende Februar 2021 verfügbaren Marktzahlen) festgestellt, dass sich ein Buttermangel gegen Ende Jahr abzeichnet. Sie konnte sich zum damaligen Zeitpunkt aber nicht auf ein konkretes Importgesuch einigen. In einem solchen Fall sieht das Reglement der Kommission vor, dass die Geschäftsstelle der BO Milch, falls die "rollende Planung Butterimporte" einen Importbedarf ausweist, ein Gesuch von 1000 Tonnen ans BLW stellen darf. Die mit den Marktzahlen für April 2021 ergänzte "rollende Planung Butterimporte" weist weiterhin einen Importbedarf von rund 500 Tonnen bis Ende 2021 auf. Das BLW hat deshalb am 18. Juni 2021 entschieden, das Teilzollkontingent Butter wie von der Geschäftsstelle der BO Milch beantragt auf den 1. Juli 2021 um 1000 Tonnen zu erhöhen. Gemäss der aktuellen "rollenden Planung Butterimporte" sollten bis Ende Jahr keine weiteren Erhöhungen mehr notwendig sein. Zudem haben der Handel und die Verarbeitungsbetriebe genügend Zeit, die Importbutter regelmässig auf den Markt zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Anfang Mai hat die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beim BLW erneut ein Gesuch für den Import von 1000 Tonnen Butter eingereicht. Ich fordere den Bundesrat auf, standhaft zu sein und dem Gesuch nicht stattzugeben.</p><p>Die BO Milch begründet das Gesuch mit den Wetterverhältnissen, der Pandemie, dem Rückgang des Einkaufstourismus usw. Diese Argumentation ist nicht neu und vernebelt die wahren Gründe. Denn eine erste Massnahme zur Stärkung der inländischen Milchproduktion würde in einer substanziellen Erhöhung des Milchpreises bestehen.</p><p>Ich komme zudem auf das Anliegen meiner Motion 20.3945 zurück, die den Bundesrat beauftragte, die Milchpreisstützungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Zulage für verkäste Milch nur noch auf Milchmengen gewährt wird, für die der Preis des A-Segments bezahlt wurde.</p><p>Ich kritisierte die Praktiken gewisser Akteure der Milchindustrie, die das System der Segmentierung missbrauchen, indem sie Milch im B-Segment kaufen (ca. 40 Rp.), diese verarbeiten und sich so eine Lücke in der Verordnung zunutze machen, die dazu führt, dass die Zulage für verkäste Milch zur einer Export-Subvention verkommt. </p><p>Da der inländische Markt Schweizer Rohstoffen nachfragt, müsste eigentlich das Prinzip von Angebot und Nachfrage spielen und so der Preis für den Rohstoff steigen und die inländische Milchproduktion gestärkt werden; das Prinzip von Angebot und Nachfrage hatte die Milchindustrie übrigens rege genutzt, um die Preise zu senken, als das Angebot gross war. </p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf, standhaft zu bleiben und dem Gesuch der BO Milch nicht stattzugeben. Zudem fordere ich ihn auf:</p><p>1. von der BO Milch eine rasche und substanzielle Erhöhung des Milchpreises im A-Segment und des erforderlichen Fettgehalts von in der Schweiz produzierter Milch zu verlangen;</p><p>2. von der BO Milch eine Erhöhung des Teils im A-Segment zu verlangen, der für die Nachfrage auf dem inländischen Markt bestimmt ist;</p><p>3. von der Milchindustrie die Erstellung einer vollständigen Übersicht über die Butterlager zu verlangen; in die Übersicht müssen auch die zahlreichen Butterlager in den Käsereien in der Schweiz aufgenommen werden;</p><p>4. seine Antwort auf meine Motion 20.3945 zu überdenken und die Milchpreisstützungsverordnung so zu ändern, dass verhindert werden kann, dass die Zulage für verkäste Milch als Export-Subvention missbraucht wird;</p><p>5. mit der Behandlung neuer Gesuche für Importe von Milch und Butter zuzuwarten, bis klar ist, welche Wirkung die genannten Massnahmen haben.</p>
  • Nein zum erneuten Gesuch für den Import von Butter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Die Richtpreise für Milch im A-Segment werden vom Vorstand der Branchenorganisation Milch (BO Milch) gestützt auf den Molkereimilchpreisindex und eine prospektive Markteinschätzung quartalsweise festgelegt. Am 19. Mai 2021 hat der Vorstand entschieden, den A-Richtpreis für weitere sechs Monate unverändert bei 73 Rp./kg franko Rampe zu belassen. Weiter hat er den Berechnungsmodus für den B-Richtpreis angepasst, was ab 1. Juli 2021 zu einem um rund 2 Rp./kg höheren B-Richtpreis führen sollte.</p><p>Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben würde, Einfluss auf die Festlegung der Richtpreise durch die BO Milch oder die Art der Milchverwertung in der Schweiz zu nehmen. Die Milchverwertung und die Milchpreise in der Schweiz richten sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt und liegen damit in der Verantwortung der Marktakteure. Die Branchen- und Produzentenorganisationen können gestützt auf Artikel 8a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise herausgeben, auf die sich die Lieferanten und die Abnehmer geeinigt haben. Die einzelnen Unternehmen können aber nicht dazu gezwungen werden, die Richtpreise einzuhalten (vgl. Art. 8a Abs. 3 LwG).</p><p>3. Die Milchbranche hat sich im Rahmen der BO Milch auf ein gemeinsames Vorgehen für die Anträge zur Erhöhung des Zollkontingents Butter ans BLW geeinigt. Die paritätisch zusammengesetzte Kommission Butterimporte der BO Milch analysiert regelmässig die Situation auf dem Schweizer Buttermarkt. Mit Hilfe der "rollenden Planung Butterimporte" wird der Importbedarf monatlich aufgrund der Entwicklung der Milchproduktion, der Butterproduktion, der Verwertung von Milch zu Käse und der Butterverkäufe abgeschätzt. Dabei wird auch der aktuelle Stand der Butterlager berücksichtigt.</p><p>Die gewerblichen Käser sind durch Fromarte in der Kommission Butterimporte vertreten. Sie sind mit der "rollenden Planung Butterimporte" und der dabei angewendeten Methode zur Erhebung der Butterlager einverstanden. Aus Sicht des Bundesrates braucht es deshalb keine zusätzliche Erhebung der Butterlager bei den einzelnen Käsereien.</p><p>4. Wie in der Stellungnahme zur Motion 20.3945 bereits ausgeführt, kann der Bundesrat die Milchpreisstützungsverordnung (SR 916.350.2) nicht so ändern, dass für die Auszahlung der Zulage für verkäste Milch mindestens der Richtpreis der BO Milch für Milch im A-Segment bezahlt werden muss.</p><p>Er würde damit die Vorgabe von Art. 8a Abs. 3 LwG verletzen, dass Unternehmen nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden können.</p><p>5. Das Teilzollkontingent Nr. 07.4 für "Butter und andere Fettstoffe aus der Milch" beläuft sich auf 100 Tonnen. Bei ungenügender Versorgung des inländischen Marktes kann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Kontingent nach Anhörung der interessierten Kreise gestützt auf Art. 36 der Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) erhöhen.</p><p>An ihrer Sitzung vom 30. April 2021 hat die Kommission Butterimporte der BO Milch gestützt auf die "rollende Planung Butterimporte" (aktualisiert mit den bis Ende Februar 2021 verfügbaren Marktzahlen) festgestellt, dass sich ein Buttermangel gegen Ende Jahr abzeichnet. Sie konnte sich zum damaligen Zeitpunkt aber nicht auf ein konkretes Importgesuch einigen. In einem solchen Fall sieht das Reglement der Kommission vor, dass die Geschäftsstelle der BO Milch, falls die "rollende Planung Butterimporte" einen Importbedarf ausweist, ein Gesuch von 1000 Tonnen ans BLW stellen darf. Die mit den Marktzahlen für April 2021 ergänzte "rollende Planung Butterimporte" weist weiterhin einen Importbedarf von rund 500 Tonnen bis Ende 2021 auf. Das BLW hat deshalb am 18. Juni 2021 entschieden, das Teilzollkontingent Butter wie von der Geschäftsstelle der BO Milch beantragt auf den 1. Juli 2021 um 1000 Tonnen zu erhöhen. Gemäss der aktuellen "rollenden Planung Butterimporte" sollten bis Ende Jahr keine weiteren Erhöhungen mehr notwendig sein. Zudem haben der Handel und die Verarbeitungsbetriebe genügend Zeit, die Importbutter regelmässig auf den Markt zu bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Anfang Mai hat die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beim BLW erneut ein Gesuch für den Import von 1000 Tonnen Butter eingereicht. Ich fordere den Bundesrat auf, standhaft zu sein und dem Gesuch nicht stattzugeben.</p><p>Die BO Milch begründet das Gesuch mit den Wetterverhältnissen, der Pandemie, dem Rückgang des Einkaufstourismus usw. Diese Argumentation ist nicht neu und vernebelt die wahren Gründe. Denn eine erste Massnahme zur Stärkung der inländischen Milchproduktion würde in einer substanziellen Erhöhung des Milchpreises bestehen.</p><p>Ich komme zudem auf das Anliegen meiner Motion 20.3945 zurück, die den Bundesrat beauftragte, die Milchpreisstützungsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Zulage für verkäste Milch nur noch auf Milchmengen gewährt wird, für die der Preis des A-Segments bezahlt wurde.</p><p>Ich kritisierte die Praktiken gewisser Akteure der Milchindustrie, die das System der Segmentierung missbrauchen, indem sie Milch im B-Segment kaufen (ca. 40 Rp.), diese verarbeiten und sich so eine Lücke in der Verordnung zunutze machen, die dazu führt, dass die Zulage für verkäste Milch zur einer Export-Subvention verkommt. </p><p>Da der inländische Markt Schweizer Rohstoffen nachfragt, müsste eigentlich das Prinzip von Angebot und Nachfrage spielen und so der Preis für den Rohstoff steigen und die inländische Milchproduktion gestärkt werden; das Prinzip von Angebot und Nachfrage hatte die Milchindustrie übrigens rege genutzt, um die Preise zu senken, als das Angebot gross war. </p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf, standhaft zu bleiben und dem Gesuch der BO Milch nicht stattzugeben. Zudem fordere ich ihn auf:</p><p>1. von der BO Milch eine rasche und substanzielle Erhöhung des Milchpreises im A-Segment und des erforderlichen Fettgehalts von in der Schweiz produzierter Milch zu verlangen;</p><p>2. von der BO Milch eine Erhöhung des Teils im A-Segment zu verlangen, der für die Nachfrage auf dem inländischen Markt bestimmt ist;</p><p>3. von der Milchindustrie die Erstellung einer vollständigen Übersicht über die Butterlager zu verlangen; in die Übersicht müssen auch die zahlreichen Butterlager in den Käsereien in der Schweiz aufgenommen werden;</p><p>4. seine Antwort auf meine Motion 20.3945 zu überdenken und die Milchpreisstützungsverordnung so zu ändern, dass verhindert werden kann, dass die Zulage für verkäste Milch als Export-Subvention missbraucht wird;</p><p>5. mit der Behandlung neuer Gesuche für Importe von Milch und Butter zuzuwarten, bis klar ist, welche Wirkung die genannten Massnahmen haben.</p>
    • Nein zum erneuten Gesuch für den Import von Butter

Back to List