Ablösung Tarmed ohne weitere Zeitverzögerung

ShortId
21.3537
Id
20213537
Updated
28.07.2023 00:39
Language
de
Title
Ablösung Tarmed ohne weitere Zeitverzögerung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor etwa zwei Jahren haben die Tarifpartner dem Bundesrat den "TARDOC" als Nachfolgetarif für den veralteten TARMED eingereicht, der seit 2004 gilt. Nach Rückmeldungen des EDI haben die Tarifpartner in der Zwischenzeit im Juni 2020 und im März 2021 die verlangten Modifikationen vorgenommen. Namentlich geht es um ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung des neuen Tarifs und um die Sicherung der Mehrheit der Versicherer. Das ungewohnt lange Verfahren wirft zahlreiche Fragen auf.</p>
  • <p>1. Es ist unbestritten, dass die aktuell geltende Tarifstruktur TARMED revidiert bzw. durch eine neue Tarifstruktur abgelöst werden muss (siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3070 und auf die Interpellation 15.3182). Der Bundesrat hat denn auch TARMED bereits 2014 und 2017 mit dem Ziel der besseren Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Mit diesen Anpassungen konnten Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken erzielt und die Sachgerechtigkeit der Tarifstruktur verbessert werden. Es besteht daher nach wie vor eine Tarifstruktur im ambulanten ärztlichen Bereich, die weiterhin angewandt werden kann. Diese bleibt revisionsbedürftig. Mit den 2015 beschlossenen und 2017 bekräftigten Rahmenbedingungen hat der Bundesrat den Tarifpartnern die Prioritäten für die Revision von TARMED klar aufgezeigt. Der Bundesrat hat daher alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich dazu aufgefordert, die von curafutura und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH eingereichte Tarifstruktur TARDOC gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies nachdem er am 30. Juni 2021 festgestellt hat, dass diese die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.</p><p>2. &amp; 3. Die formellen Kriterien für die Genehmigung einer Tarifstruktur durch den Bundesrat bleiben unverändert. Im Bericht zum Po. Darbellay (11.4018) wird von einer grossen Repräsentativität aller massgeblichen Tarifpartner gesprochen. Nur eine grosse Repräsentativität der Tarifpartner bei Tarifverträgen kann sicherstellen, dass die Tarifstruktur zur einheitlichen Anwendung taugt und dabei die Interessen sämtlicher massgeblicher Parteien berücksichtigt sind (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 11.4018, a.a.O., S. 19). Damit wird den nicht-beteiligten Tarifpartnern kein Vetorecht eingeräumt, denn eine Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat wäre grundsätzlich möglich, sofern alle materiellen Anforderungen erfüllt sind.</p><p>Mit der Unterstützung von curafutura und dem Beitritt von SWICA im Juni 2020 wird die Tarifstruktur TARDOC von einer knappen Mehrheit auf Seiten der Versicherer unterstützt. Auf Seiten der Leistungserbringer wird TARDOC von der FMH unterstützt, nicht aber vom Spitalverband H+. Der Bundesrat hat insbesondere die Nichtbeteiligung von H+ und damit der Spitäler als massgebliche Leistungserbringer als problematisch angesehen.</p><p>4. Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat festgestellt, dass die eingereichte Tarifstruktur TARDOC in der vorliegenden Form die materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Mit TARDOC wurde die Abbildung der ärztlichen Leistungserbringung aktualisiert, was eine Verbesserung gegenüber TARMED darstellt. Jedoch ist die Tarifstruktur in wichtigen Teilen nicht nachvollziehbar, nicht aktualisiert und erfüllt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Billigkeit nicht. So ist eine kostenneutrale Einführung der Tarifstruktur nicht gewährleistet.</p><p>5. - 8. Der Bundesrat hat TARDOC nicht einfach abgelehnt, sondern die Tarifpartner aufgefordert, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und bis Ende 2021 erneut zur Genehmigung vorzulegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bereits in seinem Prüfbericht vom November 2020 klare Anpassungsempfehlungen zur Tarifstruktur TARDOC aufgeführt. Die beiden Vertragsparteien haben zudem erst im Juni 2020 eine gemeinsame Version von TARDOC mit einem gemeinsamen Kostenneutralitätskonzept eingereicht. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Tarifs hängt nun davon ab, wann die Tarifparteien diesen beim Bundesrat einreichen und ob er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem ist eine optimale Ausgangslage für die Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich zu schaffen, deren gesetzliche Grundlage in der Sommersession 2021 vom Parlament verabschiedet wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nach wie vor der Auffassung, dass eine Ablösung des Einzelleistungstarifs Tarmed durch einen neuen Einzelleistungstarif notwendig und dringlich ist?</p><p>2. Können sich die Tarifpartner auf die im Bericht zum Postulat Darbellay 11.4018 definierten Kriterien als formelle Genehmigungsbedingungen, namentlich auf die Definition der Repräsentativität und der notwendigen Mehrheiten verlassen?</p><p>3. Wie verhält es sich mit der Repräsentativität der Tarifpartner beim eingereichten Tarifwerk Tardoc?</p><p>4. Falls im Genehmigungsprozess die Mehrheit der Leistungserbringer und die Mehrheit der Versicherten festgestellt werden; was fehlt dann noch um Tardoc zu genehmigen?</p><p>5. Bis wann kann mit der Genehmigung gerechnet werden, wobei es zu bedenken gilt, dass bedingt durch die Komplexität der Umstellung Leistungserbringer und Krankenversicherer für die Einführung einer umfassend revidierten Tarifstruktur einen Vorlauf von mindestens 6 Monaten benötigen und die Inkraftsetzung auf einen 1. Januar erfolgen muss?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein zur Genehmigung eingereichter Einzelleistungstarif an Aktualität verlieren kann und sogar unbrauchbar wird, falls sich der Genehmigungsprozess über Jahre erstreckt?</p><p>7. Besteht seitens der Tarifpartner zusätzlicher Handlungsbedarf, um dem Bundesrat die zeitnahe Implementierung zu ermöglichen?</p><p>8. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass - falls es sich bei dieser zeitlichen Verzögerung um ein taktisches Zuwarten handelt - fatale politische Signale an Akteure des Gesundheitswesens gesendet werden und deren mehrjährige konstruktive Mitarbeit in Frage gestellt wird?</p>
  • Ablösung Tarmed ohne weitere Zeitverzögerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor etwa zwei Jahren haben die Tarifpartner dem Bundesrat den "TARDOC" als Nachfolgetarif für den veralteten TARMED eingereicht, der seit 2004 gilt. Nach Rückmeldungen des EDI haben die Tarifpartner in der Zwischenzeit im Juni 2020 und im März 2021 die verlangten Modifikationen vorgenommen. Namentlich geht es um ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung des neuen Tarifs und um die Sicherung der Mehrheit der Versicherer. Das ungewohnt lange Verfahren wirft zahlreiche Fragen auf.</p>
    • <p>1. Es ist unbestritten, dass die aktuell geltende Tarifstruktur TARMED revidiert bzw. durch eine neue Tarifstruktur abgelöst werden muss (siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Motion 11.3070 und auf die Interpellation 15.3182). Der Bundesrat hat denn auch TARMED bereits 2014 und 2017 mit dem Ziel der besseren Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Mit diesen Anpassungen konnten Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken erzielt und die Sachgerechtigkeit der Tarifstruktur verbessert werden. Es besteht daher nach wie vor eine Tarifstruktur im ambulanten ärztlichen Bereich, die weiterhin angewandt werden kann. Diese bleibt revisionsbedürftig. Mit den 2015 beschlossenen und 2017 bekräftigten Rahmenbedingungen hat der Bundesrat den Tarifpartnern die Prioritäten für die Revision von TARMED klar aufgezeigt. Der Bundesrat hat daher alle Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich dazu aufgefordert, die von curafutura und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH eingereichte Tarifstruktur TARDOC gemeinsam zu überarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies nachdem er am 30. Juni 2021 festgestellt hat, dass diese die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.</p><p>2. &amp; 3. Die formellen Kriterien für die Genehmigung einer Tarifstruktur durch den Bundesrat bleiben unverändert. Im Bericht zum Po. Darbellay (11.4018) wird von einer grossen Repräsentativität aller massgeblichen Tarifpartner gesprochen. Nur eine grosse Repräsentativität der Tarifpartner bei Tarifverträgen kann sicherstellen, dass die Tarifstruktur zur einheitlichen Anwendung taugt und dabei die Interessen sämtlicher massgeblicher Parteien berücksichtigt sind (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 11.4018, a.a.O., S. 19). Damit wird den nicht-beteiligten Tarifpartnern kein Vetorecht eingeräumt, denn eine Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat wäre grundsätzlich möglich, sofern alle materiellen Anforderungen erfüllt sind.</p><p>Mit der Unterstützung von curafutura und dem Beitritt von SWICA im Juni 2020 wird die Tarifstruktur TARDOC von einer knappen Mehrheit auf Seiten der Versicherer unterstützt. Auf Seiten der Leistungserbringer wird TARDOC von der FMH unterstützt, nicht aber vom Spitalverband H+. Der Bundesrat hat insbesondere die Nichtbeteiligung von H+ und damit der Spitäler als massgebliche Leistungserbringer als problematisch angesehen.</p><p>4. Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat festgestellt, dass die eingereichte Tarifstruktur TARDOC in der vorliegenden Form die materiellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Mit TARDOC wurde die Abbildung der ärztlichen Leistungserbringung aktualisiert, was eine Verbesserung gegenüber TARMED darstellt. Jedoch ist die Tarifstruktur in wichtigen Teilen nicht nachvollziehbar, nicht aktualisiert und erfüllt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Billigkeit nicht. So ist eine kostenneutrale Einführung der Tarifstruktur nicht gewährleistet.</p><p>5. - 8. Der Bundesrat hat TARDOC nicht einfach abgelehnt, sondern die Tarifpartner aufgefordert, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und bis Ende 2021 erneut zur Genehmigung vorzulegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bereits in seinem Prüfbericht vom November 2020 klare Anpassungsempfehlungen zur Tarifstruktur TARDOC aufgeführt. Die beiden Vertragsparteien haben zudem erst im Juni 2020 eine gemeinsame Version von TARDOC mit einem gemeinsamen Kostenneutralitätskonzept eingereicht. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen Tarifs hängt nun davon ab, wann die Tarifparteien diesen beim Bundesrat einreichen und ob er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem ist eine optimale Ausgangslage für die Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich zu schaffen, deren gesetzliche Grundlage in der Sommersession 2021 vom Parlament verabschiedet wurde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nach wie vor der Auffassung, dass eine Ablösung des Einzelleistungstarifs Tarmed durch einen neuen Einzelleistungstarif notwendig und dringlich ist?</p><p>2. Können sich die Tarifpartner auf die im Bericht zum Postulat Darbellay 11.4018 definierten Kriterien als formelle Genehmigungsbedingungen, namentlich auf die Definition der Repräsentativität und der notwendigen Mehrheiten verlassen?</p><p>3. Wie verhält es sich mit der Repräsentativität der Tarifpartner beim eingereichten Tarifwerk Tardoc?</p><p>4. Falls im Genehmigungsprozess die Mehrheit der Leistungserbringer und die Mehrheit der Versicherten festgestellt werden; was fehlt dann noch um Tardoc zu genehmigen?</p><p>5. Bis wann kann mit der Genehmigung gerechnet werden, wobei es zu bedenken gilt, dass bedingt durch die Komplexität der Umstellung Leistungserbringer und Krankenversicherer für die Einführung einer umfassend revidierten Tarifstruktur einen Vorlauf von mindestens 6 Monaten benötigen und die Inkraftsetzung auf einen 1. Januar erfolgen muss?</p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein zur Genehmigung eingereichter Einzelleistungstarif an Aktualität verlieren kann und sogar unbrauchbar wird, falls sich der Genehmigungsprozess über Jahre erstreckt?</p><p>7. Besteht seitens der Tarifpartner zusätzlicher Handlungsbedarf, um dem Bundesrat die zeitnahe Implementierung zu ermöglichen?</p><p>8. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass - falls es sich bei dieser zeitlichen Verzögerung um ein taktisches Zuwarten handelt - fatale politische Signale an Akteure des Gesundheitswesens gesendet werden und deren mehrjährige konstruktive Mitarbeit in Frage gestellt wird?</p>
    • Ablösung Tarmed ohne weitere Zeitverzögerung

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