Darlehen an Luftfahrtunternehmen. Für eine Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen

ShortId
21.3538
Id
20213538
Updated
10.04.2024 16:04
Language
de
Title
Darlehen an Luftfahrtunternehmen. Für eine Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen
AdditionalIndexing
15;48;24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Covid-19-Krise trifft die Luftfahrt hart. Seit über einem Jahr ist der Luftverkehr um rund 80 Prozent zurückgegangen. Unter diesen Vorzeichen hat das Parlament im Mai 2020 eine auf fünf Jahre angelegte dringliche Änderung des Luftfahrtgesetzes (20.039) verabschiedet, mit der die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Verpflichtungskrediten an Fluggesellschaften und an flugnahe Betriebe Landesflughäfen geschaffen wurde.</p><p>Dank dieser Gesetzesänderung konnte im Mai 2020 ein Kredit von 1,875 Milliarden Franken gesprochen werden, wovon 1,275 Milliarden zur Sicherung der Darlehen an Fluggesellschaften und 600 Millionen an flugnahe Betriebe gingen. </p><p>Allerdings sieht das Gesetz keinen Mechanismus zur Gleichbehandlung der Flughäfen Zürich, Genf und Basel vor. Und es ist auch nicht vorgesehen, dass eine Fluggesellschaft, die dringliche Finanzhilfe erhielt, nach Rückkehr der Branche zu einem normalen Betrieb zu einem Angebot ab den drei Landesflughäfen verpflichtet wird, das mit demjenigen vor der Pandemie vergleichbar ist.</p><p>Für die Westschweizer Kantone ist diese Situation bedauerlich, denn sie gefährdet die Aufrechterhaltung eines Flugangebots, das für die wirtschaftliche Entwicklung der Westschweiz und des internationalen Genf wichtig ist, für dessen Entwicklung die Deckung des Bedarfs nach Lang- und Mittelstreckenflügen von grösster Wichtigkeit ist.</p><p>Die jüngst gemachten Aussagen des CEO der Swiss lassen darauf schliessen, dass die Flaute am Flughafen Genf sogar nach Normalisierung der Lage noch andauern und eine Rückkehr zum vollständigen Flugplan noch lange ausstehen wird.</p><p>Aufgrund des bisher Gesagten ist es wichtig, dass der Bundesrat eine Änderung der gesetzlichen Grundlage vorbereitet; deren Ziel muss es sein, dass bei der dringlichen Gewährung öffentlicher Gelder Unternehmen des Luftfahrtsektors auch darauf geachtet wird, dass die verschiedenen Landesteile gleichbehandelt werden und dass das Angebot ab den drei Landesflughäfen in einem ausgewogenen Verhältnis steht.</p>
  • <p>Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session im Mai 2020 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,275 Milliarden Franken zugunsten der Fluggesellschaften SWISS und Edelweiss verabschiedet. Dieser wurde für die Gewährung einer Ausfallbürgschaft auf einem Kredit eines Bankenkonsortiums eingesetzt. Zudem wurde eine Änderung des Luftfahrtgesetzes beschlossen, damit der Bund sich an bestimmten Betrieben der Schweizer Zivilluftfahrt beteiligen oder Finanzhilfen gewähren kann. So solleninsbesondere auch bei Bodenabfertigungsdiensten und Flugzeugwartungsbetrieben Liquiditätsengpässe überbrückt werden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingetreten sind. Für diese Fälle hat das Parlament einen Verpflichtungs- sowie einen Nachtragskredit in der Höhe von 600 Millionen Franken verabschiedet. Aus diesem Kredit hat der Bundesrat bisher einzig dem Flugzeugwartungsunternehmen SR Technics Switzerland AG eine Ausfallbürgschaft gewährt. Weitere Unternehmen haben bis heute die vom Bundesrat definierten Bedingungen, um vorübergehend Liquiditätshilfe zu erhalten, nicht erfüllt.</p><p>Mit den erwähnten Massnahmen wurde nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie der unterbruchfreie und geordnete Betrieb der drei Landesflughäfen sichergestellt sowie die Luftanbindung der Schweiz jederzeit gewährleistet. Dazu sollten systemkritische Unternehmen der Schweizer Luftfahrt vorübergehend und gezielt mit Liquidität unterstützt werden. Es kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass die Covid-19-Pandemie mittel- bis langfristig auch zu strukturellen Veränderungen führen wird. Die Unternehmen werden entsprechend auf solche strukturellen Veränderungen reagieren müssen.</p><p>Die Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen und der dort tätigen Unternehmen wird dadurch sichergestellt, dass die Bedingungen für die Unterstützungsmassnahmen für alle Unternehmen gleich sind. Wie in der Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise (BBI 2020 3667) erwähnt, wird der Bund insbesondere nur subsidiär tätig, also wenn die Aktionäre und Kapitalgeber des betreffenden Unternehmens ihre Möglichkeiten ausgeschöpft haben.</p><p>Indirekt haben alle Landesflughäfen von den bis heute gewährten Unterstützungsmassahmen profitiert. Die Fluggesellschaft SWISS bietet Flüge sowohl ab Zürich als auch ab Genf an und SR Technics erbringt für den geordneten Betrieb kritische Dienstleistungen an allen drei Landesflughäfen.</p><p>Die von der Motion geforderte Gleichbehandlung der Landesflughäfen Basel, Genf und Zürich wird somit aus Sicht des Bunderates bereits heute umgesetzt. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zur Schaffung eines Mechanismus vorzulegen, der gewährleistet, dass bei der Gewährung von Darlehen, Garantien, Bürgschaften oder A-Fonds-perdu-Beiträgen an Unternehmen im Luftfahrtbereich wie Fluggesellschaften oder flugnahe Betriebe an den Flughäfen im Zusammenhang mit der Covid-10-Krise die Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel gleichbehandelt werden.</p>
  • Darlehen an Luftfahrtunternehmen. Für eine Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Covid-19-Krise trifft die Luftfahrt hart. Seit über einem Jahr ist der Luftverkehr um rund 80 Prozent zurückgegangen. Unter diesen Vorzeichen hat das Parlament im Mai 2020 eine auf fünf Jahre angelegte dringliche Änderung des Luftfahrtgesetzes (20.039) verabschiedet, mit der die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Verpflichtungskrediten an Fluggesellschaften und an flugnahe Betriebe Landesflughäfen geschaffen wurde.</p><p>Dank dieser Gesetzesänderung konnte im Mai 2020 ein Kredit von 1,875 Milliarden Franken gesprochen werden, wovon 1,275 Milliarden zur Sicherung der Darlehen an Fluggesellschaften und 600 Millionen an flugnahe Betriebe gingen. </p><p>Allerdings sieht das Gesetz keinen Mechanismus zur Gleichbehandlung der Flughäfen Zürich, Genf und Basel vor. Und es ist auch nicht vorgesehen, dass eine Fluggesellschaft, die dringliche Finanzhilfe erhielt, nach Rückkehr der Branche zu einem normalen Betrieb zu einem Angebot ab den drei Landesflughäfen verpflichtet wird, das mit demjenigen vor der Pandemie vergleichbar ist.</p><p>Für die Westschweizer Kantone ist diese Situation bedauerlich, denn sie gefährdet die Aufrechterhaltung eines Flugangebots, das für die wirtschaftliche Entwicklung der Westschweiz und des internationalen Genf wichtig ist, für dessen Entwicklung die Deckung des Bedarfs nach Lang- und Mittelstreckenflügen von grösster Wichtigkeit ist.</p><p>Die jüngst gemachten Aussagen des CEO der Swiss lassen darauf schliessen, dass die Flaute am Flughafen Genf sogar nach Normalisierung der Lage noch andauern und eine Rückkehr zum vollständigen Flugplan noch lange ausstehen wird.</p><p>Aufgrund des bisher Gesagten ist es wichtig, dass der Bundesrat eine Änderung der gesetzlichen Grundlage vorbereitet; deren Ziel muss es sein, dass bei der dringlichen Gewährung öffentlicher Gelder Unternehmen des Luftfahrtsektors auch darauf geachtet wird, dass die verschiedenen Landesteile gleichbehandelt werden und dass das Angebot ab den drei Landesflughäfen in einem ausgewogenen Verhältnis steht.</p>
    • <p>Das Parlament hat in der ausserordentlichen Session im Mai 2020 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,275 Milliarden Franken zugunsten der Fluggesellschaften SWISS und Edelweiss verabschiedet. Dieser wurde für die Gewährung einer Ausfallbürgschaft auf einem Kredit eines Bankenkonsortiums eingesetzt. Zudem wurde eine Änderung des Luftfahrtgesetzes beschlossen, damit der Bund sich an bestimmten Betrieben der Schweizer Zivilluftfahrt beteiligen oder Finanzhilfen gewähren kann. So solleninsbesondere auch bei Bodenabfertigungsdiensten und Flugzeugwartungsbetrieben Liquiditätsengpässe überbrückt werden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie eingetreten sind. Für diese Fälle hat das Parlament einen Verpflichtungs- sowie einen Nachtragskredit in der Höhe von 600 Millionen Franken verabschiedet. Aus diesem Kredit hat der Bundesrat bisher einzig dem Flugzeugwartungsunternehmen SR Technics Switzerland AG eine Ausfallbürgschaft gewährt. Weitere Unternehmen haben bis heute die vom Bundesrat definierten Bedingungen, um vorübergehend Liquiditätshilfe zu erhalten, nicht erfüllt.</p><p>Mit den erwähnten Massnahmen wurde nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie der unterbruchfreie und geordnete Betrieb der drei Landesflughäfen sichergestellt sowie die Luftanbindung der Schweiz jederzeit gewährleistet. Dazu sollten systemkritische Unternehmen der Schweizer Luftfahrt vorübergehend und gezielt mit Liquidität unterstützt werden. Es kann heute nicht ausgeschlossen werden, dass die Covid-19-Pandemie mittel- bis langfristig auch zu strukturellen Veränderungen führen wird. Die Unternehmen werden entsprechend auf solche strukturellen Veränderungen reagieren müssen.</p><p>Die Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen und der dort tätigen Unternehmen wird dadurch sichergestellt, dass die Bedingungen für die Unterstützungsmassnahmen für alle Unternehmen gleich sind. Wie in der Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes angesichts der COVID-19-Krise (BBI 2020 3667) erwähnt, wird der Bund insbesondere nur subsidiär tätig, also wenn die Aktionäre und Kapitalgeber des betreffenden Unternehmens ihre Möglichkeiten ausgeschöpft haben.</p><p>Indirekt haben alle Landesflughäfen von den bis heute gewährten Unterstützungsmassahmen profitiert. Die Fluggesellschaft SWISS bietet Flüge sowohl ab Zürich als auch ab Genf an und SR Technics erbringt für den geordneten Betrieb kritische Dienstleistungen an allen drei Landesflughäfen.</p><p>Die von der Motion geforderte Gleichbehandlung der Landesflughäfen Basel, Genf und Zürich wird somit aus Sicht des Bunderates bereits heute umgesetzt. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf zur Schaffung eines Mechanismus vorzulegen, der gewährleistet, dass bei der Gewährung von Darlehen, Garantien, Bürgschaften oder A-Fonds-perdu-Beiträgen an Unternehmen im Luftfahrtbereich wie Fluggesellschaften oder flugnahe Betriebe an den Flughäfen im Zusammenhang mit der Covid-10-Krise die Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel gleichbehandelt werden.</p>
    • Darlehen an Luftfahrtunternehmen. Für eine Gleichbehandlung der drei Landesflughäfen

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