Der Schweizer Zoo im Graben zwischen Freizeit, Forschung und Museum

ShortId
21.3539
Id
20213539
Updated
28.07.2023 00:40
Language
de
Title
Der Schweizer Zoo im Graben zwischen Freizeit, Forschung und Museum
AdditionalIndexing
2841;44;2831;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Unterschied zur Förderung der Kategorie der Museen, für welche mit dem Kulturförderungsgesetz (KFG, SR 442.1) eine gesetzliche Grundlage mit klarer Zuordnung der Zuständigkeiten besteht (zuständiges Amt: Bundesamt für Kultur), gibt es für zoologische und botanische Gärten keine vergleichbaren gesetzlichen Grundlagen auf Ebene des Bundes. Zoologische Gärten werden in der Bundesgesetzgebung im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht für gewerbsmässige Wildtierhaltung explizit erwähnt (Art. 90 Tierschutzverordnung, SR 455.1, TSchV). Zuständig für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung sind die kantonalen Veterinärbehörden.</p><p>Der Bund unterstützt einerseits die kantonalen Hochschulen, und damit auch ihre eigenen der Lehre und Forschung zugeordneten zoologischen Institute und botanischen Gärten, auf der Basis des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG, SR 414.20). Andererseits unterstützt er die wissenschaftliche Forschung und Innovation basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1). Dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.</p><p>2. + 3. Beruhend auf dem KFG definiert der Bund Museen als Institutionen, die sich der Erforschung, Vermittlung, Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes widmen. Sie verfügen damit in der Regel über "Sammlungen von Kulturgütern" die besichtigt werden können. In diesem Sinne können botanische und zoologische Sammlungen mit präparierten Exponaten als Museen gelten (z.B. naturhistorische Museen). Zoologische und botanische Institutionen mit lebendigen Tieren und Pflanzen (z.B. Wildparks, zoologische und botanische Gärten etc.) stützen ihre Haupttätigkeit nicht auf "Sammlungen von Kulturgütern" und sind somit auch keine Museen. Folglich erscheinen die zoologischen und botanischen Institutionen auch nicht in der Museumsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS). Dabei orientiert sich das BFS auch an den Statuten des internationalen Museumsrats (ICOM): Diese machen einen Unterschied zwischen Museen im eigentlichen Sinne und "anderen Institutionen", welche museumsähnlich - aber keine Museen - sind. In diesem Sinne integriert das BFS auch andere Institutionen, die Museumscharakter haben aber nicht Museen sind, nicht in die Museumsstatistik (z.B. Ausstellungsorte ohne Sammlungen, Sammlungen ohne Ausstellungsraum, Archive sowie Bibliotheken, die einen Teil ihres Bestandes in ihren Räumen ausstellen).</p><p>4. Die vom Bund gemäss FIFG unterstützten Forschungsförderungsinstitutionen (z.B. Schweizerischer Nationalfonds) und die Innosuisse können über ein kompetitives Verfahren ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte an Hochschulforschungsstätten und an nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs unterstützen. In diesem Rahmen besteht für die geförderten Forschungsstätten auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit zoologischen und botanischen Institutionen.</p><p>Eine Unterstützung von zoologischen und botanischen Institutionen über das KFG ist hingegen nicht vorgesehen, da die darin in Artikel 10 aufgeführten Fördergefässe nur Museen mit Sammlungen von materiellen oder immateriellen Kulturgütern offenstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Viele Unternehmen machen in der Corona-Krise grosse Verluste. Oft können sie aber bei Schliessungen an anderen Stellen etwas einsparen, bspw. beim Personal, das in Kurzarbeit geht. Bei Zoos ist das anders: Auch wenn keine Besucher kommen, müssen die Tiere gefüttert und versorgt werden. Es braucht dasselbe Personal wie im Normalbetrieb vor der Pandemie. Der Löwe geht ja nicht ins Homeoffice. </p><p>Die schweizer Zoos halten etwa 900 verschiedene Tierarten. 72 davon teilweise hochgradig bedrohte werden in int. koordinierten Zuchtprogrammen gehalten u. gezüchtet. Zudem werden etwa 600 tropische Pflanzenarten gehalten u. gezüchtet, auch in Koordination mit den botanischen Gärten der Universitäten. Jährlich finden in den Zoos über 5000 Führungen mit über 100 000 Teilnehmenden sowie über 800 Workshops für Schulklassen statt. Die Zoos unterstützen Forschungsprojekte unserer Hochschulen, insbesondere für die Verhaltensforschung sowie für die Veterinärmedizin der beiden Schweizer Tierspitäler der Universitäten von Bern u. Zürich. Zudem beteiligen sie sich mit finanziellen Mitteln und mit Know-how in Naturschutzprojekten in über 20 Staaten. </p><p>Corona hat nun aber aufgezeigt, dass keine Bundesstelle explizit für die Belange der Zoos zuständig scheint. Bei den Massnahmen werden die Museen und Bibliotheken anders behandelt als die Gruppe Zoos, Freizeitanlagen und Sport. Im Gegensatz zu den Museen, deren Interessen durch das Bundesamt für Kultur (BAK) vertreten werden, stehen zoologische und botanische Einrichtungen ohne Verankerung in Bundesbern da.</p><p>1. Zu welcher Kategorie von Einrichtung werden wissenschaftlich geführte zoologische und botanische Institutionen gezählt? Welche Stelle/Amt ist zuständig? Fehlen dazu gesetzliche Grundlagen? (vgl. Museen)</p><p>2. Weshalb schliesst das Bundesamt für Statistik (BFS) die Datenaufnahme über zoologische und botanische Einrichtungen aus?</p><p>3. Wie wird die Unterscheidung zwischen einer wissenschaftlich geführten zoologischen Institution mit präparierten Tieren (Naturhistorisches Museum) und einer ebenso wissenschaftlich geführten zoologischen Institution mit lebenden Tieren (Zoologischer Garten) oder lebenden Pflanzen (Botanischer Garten) bezüglich der Akzeptanz als kulturelle Institution begründet?</p><p>4. Wie können künftig zoologische und botanische Gärten als wissenschaftliche und kulturelle Institution besser gefördert werden?</p>
  • Der Schweizer Zoo im Graben zwischen Freizeit, Forschung und Museum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Unterschied zur Förderung der Kategorie der Museen, für welche mit dem Kulturförderungsgesetz (KFG, SR 442.1) eine gesetzliche Grundlage mit klarer Zuordnung der Zuständigkeiten besteht (zuständiges Amt: Bundesamt für Kultur), gibt es für zoologische und botanische Gärten keine vergleichbaren gesetzlichen Grundlagen auf Ebene des Bundes. Zoologische Gärten werden in der Bundesgesetzgebung im Zusammenhang mit der Bewilligungspflicht für gewerbsmässige Wildtierhaltung explizit erwähnt (Art. 90 Tierschutzverordnung, SR 455.1, TSchV). Zuständig für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung sind die kantonalen Veterinärbehörden.</p><p>Der Bund unterstützt einerseits die kantonalen Hochschulen, und damit auch ihre eigenen der Lehre und Forschung zugeordneten zoologischen Institute und botanischen Gärten, auf der Basis des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG, SR 414.20). Andererseits unterstützt er die wissenschaftliche Forschung und Innovation basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1). Dafür ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig.</p><p>2. + 3. Beruhend auf dem KFG definiert der Bund Museen als Institutionen, die sich der Erforschung, Vermittlung, Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes widmen. Sie verfügen damit in der Regel über "Sammlungen von Kulturgütern" die besichtigt werden können. In diesem Sinne können botanische und zoologische Sammlungen mit präparierten Exponaten als Museen gelten (z.B. naturhistorische Museen). Zoologische und botanische Institutionen mit lebendigen Tieren und Pflanzen (z.B. Wildparks, zoologische und botanische Gärten etc.) stützen ihre Haupttätigkeit nicht auf "Sammlungen von Kulturgütern" und sind somit auch keine Museen. Folglich erscheinen die zoologischen und botanischen Institutionen auch nicht in der Museumsstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS). Dabei orientiert sich das BFS auch an den Statuten des internationalen Museumsrats (ICOM): Diese machen einen Unterschied zwischen Museen im eigentlichen Sinne und "anderen Institutionen", welche museumsähnlich - aber keine Museen - sind. In diesem Sinne integriert das BFS auch andere Institutionen, die Museumscharakter haben aber nicht Museen sind, nicht in die Museumsstatistik (z.B. Ausstellungsorte ohne Sammlungen, Sammlungen ohne Ausstellungsraum, Archive sowie Bibliotheken, die einen Teil ihres Bestandes in ihren Räumen ausstellen).</p><p>4. Die vom Bund gemäss FIFG unterstützten Forschungsförderungsinstitutionen (z.B. Schweizerischer Nationalfonds) und die Innosuisse können über ein kompetitives Verfahren ausgewählte Forschungs- und Innovationsprojekte an Hochschulforschungsstätten und an nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs unterstützen. In diesem Rahmen besteht für die geförderten Forschungsstätten auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit zoologischen und botanischen Institutionen.</p><p>Eine Unterstützung von zoologischen und botanischen Institutionen über das KFG ist hingegen nicht vorgesehen, da die darin in Artikel 10 aufgeführten Fördergefässe nur Museen mit Sammlungen von materiellen oder immateriellen Kulturgütern offenstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Viele Unternehmen machen in der Corona-Krise grosse Verluste. Oft können sie aber bei Schliessungen an anderen Stellen etwas einsparen, bspw. beim Personal, das in Kurzarbeit geht. Bei Zoos ist das anders: Auch wenn keine Besucher kommen, müssen die Tiere gefüttert und versorgt werden. Es braucht dasselbe Personal wie im Normalbetrieb vor der Pandemie. Der Löwe geht ja nicht ins Homeoffice. </p><p>Die schweizer Zoos halten etwa 900 verschiedene Tierarten. 72 davon teilweise hochgradig bedrohte werden in int. koordinierten Zuchtprogrammen gehalten u. gezüchtet. Zudem werden etwa 600 tropische Pflanzenarten gehalten u. gezüchtet, auch in Koordination mit den botanischen Gärten der Universitäten. Jährlich finden in den Zoos über 5000 Führungen mit über 100 000 Teilnehmenden sowie über 800 Workshops für Schulklassen statt. Die Zoos unterstützen Forschungsprojekte unserer Hochschulen, insbesondere für die Verhaltensforschung sowie für die Veterinärmedizin der beiden Schweizer Tierspitäler der Universitäten von Bern u. Zürich. Zudem beteiligen sie sich mit finanziellen Mitteln und mit Know-how in Naturschutzprojekten in über 20 Staaten. </p><p>Corona hat nun aber aufgezeigt, dass keine Bundesstelle explizit für die Belange der Zoos zuständig scheint. Bei den Massnahmen werden die Museen und Bibliotheken anders behandelt als die Gruppe Zoos, Freizeitanlagen und Sport. Im Gegensatz zu den Museen, deren Interessen durch das Bundesamt für Kultur (BAK) vertreten werden, stehen zoologische und botanische Einrichtungen ohne Verankerung in Bundesbern da.</p><p>1. Zu welcher Kategorie von Einrichtung werden wissenschaftlich geführte zoologische und botanische Institutionen gezählt? Welche Stelle/Amt ist zuständig? Fehlen dazu gesetzliche Grundlagen? (vgl. Museen)</p><p>2. Weshalb schliesst das Bundesamt für Statistik (BFS) die Datenaufnahme über zoologische und botanische Einrichtungen aus?</p><p>3. Wie wird die Unterscheidung zwischen einer wissenschaftlich geführten zoologischen Institution mit präparierten Tieren (Naturhistorisches Museum) und einer ebenso wissenschaftlich geführten zoologischen Institution mit lebenden Tieren (Zoologischer Garten) oder lebenden Pflanzen (Botanischer Garten) bezüglich der Akzeptanz als kulturelle Institution begründet?</p><p>4. Wie können künftig zoologische und botanische Gärten als wissenschaftliche und kulturelle Institution besser gefördert werden?</p>
    • Der Schweizer Zoo im Graben zwischen Freizeit, Forschung und Museum

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