Kehrichtverbrennungsanlagen mit CO2-Rückgewinnungsanlagen ausstatten

ShortId
21.3541
Id
20213541
Updated
10.04.2024 16:02
Language
de
Title
Kehrichtverbrennungsanlagen mit CO2-Rückgewinnungsanlagen ausstatten
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) verursachten im Jahr 2019 6,5 Prozent der Treibhausgasemissionen der Schweiz. Dies insbesondere durch das Verbrennen von fossilem Abfall. 2014 sind die KVA, vertreten durch den Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA), eine Vereinbarung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingegangen: Die KVA haben sich dabei verpflichtet, die Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung bis 2020 im Vergleich zu 2010 um 0,2 Millionen Tonnen CO2 und gesamthaft über den Zeitraum 2010-2020 um 1 Million Tonnen CO2 zu vermindern. Im Gegenzug hat der Bundesrat die KVA vom Emissionshandelssystem (EHS) ausgenommen. Der Bundesrat will KVA gestützt auf das geltende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) dem EHS unterstellen, sollte keine Branchenvereinbarung zustande kommen. Dabei steht auch zur Diskussion, Massnahmen zur Abscheidung und Wiederverwertung oder Speicherung von CO2 anzurechnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das CO2 dauerhaft gespeichert bleibt. Dies ist bei der Verwendung als Lebensmittelgas nicht der Fall, weil das CO2 beim Verzehr wieder entweicht. Einige KVA beschäftigen sich bereits seit Längerem mit dem Thema CO2-Abscheidung und -Speicherung. So prüft beispielsweise die KVA Linth in einer Machbarkeitsstudie die Kosten einer CO2-Abscheideanlage an ihrem Standort.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Messer Schweiz AG installierte beim Hochdorf-Konzern im Werk Sulgen (TG) für die industrielle Produktion eine CO2-Rückgewinnungsanlage zur Rückgewinnung des emittierten Rauchgases der Erdgas-Dampferzeugungsanlage. Dadurch wird ein Teil der Emissionen eingefangen und das oft sehr knappe CO2 kann dem Hochdorf-Betrieb und der Industrie als Lebensmittelgas verkauft werden. Gemäss vorliegenden Informationen soll diese Anlage sogar rentabel sein, so dass bereits eine 7-mal grössere Anlage bei einer KVA in der Umsetzung ist.</p><p>Die Kehricht-Verbrennungsanlagen (KVA) sind verantwortlich für rund 10 Prozent der Schweizerischen CO2-Emissionen durch Rauchgas.</p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wenn der Bund im Bereich des CO2-Aussotsses Prioritäten setzen wollte, warum unternimmt er dann nichts, damit KVA's flächendeckend mit CO2 Rückgewinnungsanlagen ausgestattet werden, anstatt die Bevölkerung mit dem CO2-Gesetz unnötig zu drangsalieren?</p><p>2. Warum müssen KVA's für die ausgestossenen CO2-Mengen keine Zertifikate kaufen?</p><p>Ausreden, welche auf die Nicht-Zuständigkeit des Bundes verweisen, sind nicht glaubwürdig. Im Gebäudebereich überschreitet der Bund seine Kompetenzen laufend und er schreckt mit dem CO2-Gesetz auch nicht davor zurück, die Bevölkerung mit unnötigen Abgaben, Verboten und Bevormundung zu drangsalieren. Dies obwohl die Schweiz bereits heute die höchsten CO2-Abgaben der Welt und gleichzeitig eine der tiefsten pro-Kopf-Ausstösse der Welt hat. Es ist eine Frage der Prioritäten, dort Einfluss zu nehmen, wo am meisten ausgestossen wird und am effizientesten zurückgewonnen werden kann. Im Übrigen befinden sich KVA's ohnehin in öffentlichem Besitz, also kann der Bund als übergeordnete Instanz durchaus Einfluss nehmen.</p>
  • Kehrichtverbrennungsanlagen mit CO2-Rückgewinnungsanlagen ausstatten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) verursachten im Jahr 2019 6,5 Prozent der Treibhausgasemissionen der Schweiz. Dies insbesondere durch das Verbrennen von fossilem Abfall. 2014 sind die KVA, vertreten durch den Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA), eine Vereinbarung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingegangen: Die KVA haben sich dabei verpflichtet, die Netto-CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung bis 2020 im Vergleich zu 2010 um 0,2 Millionen Tonnen CO2 und gesamthaft über den Zeitraum 2010-2020 um 1 Million Tonnen CO2 zu vermindern. Im Gegenzug hat der Bundesrat die KVA vom Emissionshandelssystem (EHS) ausgenommen. Der Bundesrat will KVA gestützt auf das geltende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) dem EHS unterstellen, sollte keine Branchenvereinbarung zustande kommen. Dabei steht auch zur Diskussion, Massnahmen zur Abscheidung und Wiederverwertung oder Speicherung von CO2 anzurechnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das CO2 dauerhaft gespeichert bleibt. Dies ist bei der Verwendung als Lebensmittelgas nicht der Fall, weil das CO2 beim Verzehr wieder entweicht. Einige KVA beschäftigen sich bereits seit Längerem mit dem Thema CO2-Abscheidung und -Speicherung. So prüft beispielsweise die KVA Linth in einer Machbarkeitsstudie die Kosten einer CO2-Abscheideanlage an ihrem Standort.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Messer Schweiz AG installierte beim Hochdorf-Konzern im Werk Sulgen (TG) für die industrielle Produktion eine CO2-Rückgewinnungsanlage zur Rückgewinnung des emittierten Rauchgases der Erdgas-Dampferzeugungsanlage. Dadurch wird ein Teil der Emissionen eingefangen und das oft sehr knappe CO2 kann dem Hochdorf-Betrieb und der Industrie als Lebensmittelgas verkauft werden. Gemäss vorliegenden Informationen soll diese Anlage sogar rentabel sein, so dass bereits eine 7-mal grössere Anlage bei einer KVA in der Umsetzung ist.</p><p>Die Kehricht-Verbrennungsanlagen (KVA) sind verantwortlich für rund 10 Prozent der Schweizerischen CO2-Emissionen durch Rauchgas.</p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wenn der Bund im Bereich des CO2-Aussotsses Prioritäten setzen wollte, warum unternimmt er dann nichts, damit KVA's flächendeckend mit CO2 Rückgewinnungsanlagen ausgestattet werden, anstatt die Bevölkerung mit dem CO2-Gesetz unnötig zu drangsalieren?</p><p>2. Warum müssen KVA's für die ausgestossenen CO2-Mengen keine Zertifikate kaufen?</p><p>Ausreden, welche auf die Nicht-Zuständigkeit des Bundes verweisen, sind nicht glaubwürdig. Im Gebäudebereich überschreitet der Bund seine Kompetenzen laufend und er schreckt mit dem CO2-Gesetz auch nicht davor zurück, die Bevölkerung mit unnötigen Abgaben, Verboten und Bevormundung zu drangsalieren. Dies obwohl die Schweiz bereits heute die höchsten CO2-Abgaben der Welt und gleichzeitig eine der tiefsten pro-Kopf-Ausstösse der Welt hat. Es ist eine Frage der Prioritäten, dort Einfluss zu nehmen, wo am meisten ausgestossen wird und am effizientesten zurückgewonnen werden kann. Im Übrigen befinden sich KVA's ohnehin in öffentlichem Besitz, also kann der Bund als übergeordnete Instanz durchaus Einfluss nehmen.</p>
    • Kehrichtverbrennungsanlagen mit CO2-Rückgewinnungsanlagen ausstatten

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