Mobiles Einsatzkommando Helvetia. Was ist die Rechtsgrundlage?

ShortId
21.3544
Id
20213544
Updated
10.04.2024 16:04
Language
de
Title
Mobiles Einsatzkommando Helvetia. Was ist die Rechtsgrundlage?
AdditionalIndexing
09;24;08;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sonderformation EZV (heute Mobiles Einsatzkommando Helvetia, MEK Helvetia) entstand 2006 aus dem Bedürfnis der Zollfahndung nach einer professionellen Observationsgruppe zur Unterstützung ihrer Ermittlungen in Zollstrafuntersuchungen.</p><p>Das MEK Helvetia ist zuständig für Observationen, Festnahmen und Sicherungsaufgaben (Interventionen). Das MEK Helvetia hat keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen, seine Kompetenzen im Bereich der Observierungen und Intervention stützen sich materiell auf Artikel 100 ff. und 128a Zollgesetz (ZG; SR 631.0).</p><p>Die rechtlichen Grundlagen für das MEK Helvetia finden sich in Artikel 91 Absatz 2 ZG und in Artikel 43 Absatz 5 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010), wonach der Amtsdirektor die Detailorganisation seines Amtes festlegt. Die Organisation ist in der Geschäftsordnung der EZV (GO-EZV) abgebildet. Diese wurde durch die Geschäftsleitung EZV beschlossen und vom Departementsvorsteher bewilligt. Die Aufgaben und Tätigkeiten des MEK Helvetia und deren rechtlichen Grundlagen werden in der Botschaft zum neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) dargelegt.</p><p>Die Angliederung als Sondereinheit innerhalb das Grenzwachtkorps (GWK) geschah aus der Überlegung heraus, dass die Zollfahndungen der Zollkreise unbewaffnete Einheiten waren und keine Durchmischung von bewaffneten und unbewaffneten Organisationseinheiten gewollt war. Die Angliederung an das GWK änderte aber nichts daran, dass das MEK Helvetia primär ein Unterstützungselement zugunsten seiner Auftraggeber - zur Hauptsache die Zollfahndungen - gewesen ist. Das MEK Helvetia als Teil des GWK ist seit dem 1. Januar 2020 organisatorisch dem Direktionsbereich Strafverfolgung der EZV angegliedert, weil dieser Direktionsbereich mit über 80 Prozent der Aufträge der Hauptauftraggeber des MEK Helvetia ist und so unnötige Schnittstellen abgebaut werden konnten. Zudem wurde so die direkte Einflussnahme auf die Auslastung und die Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung durch den Hauptauftraggeber sichergestellt. Bis zum Inkrafttreten des neuen BAZG-VG sind die Mitglieder des MEK Helvetia rechtlich noch Teil des GWK, welches gemäss dem aktuellen Zollgesetz weiterhin mit all seinen Rechten und Pflichten existiert. Organisatorisch und führungsmässig unterstehen sie aber bereits dem Direktionsbereich Strafverfolgung. Die durchgeführte organisatorische Verschiebung hatte keinen Einfluss auf den Bestand und die Aufgaben des MEK Helvetia. Dies wird sich auch mit der Auflösung des GWK im Zuge der Inkraftsetzung des BAZG-VG nicht ändern.</p><p>Als Teil des GWK unterstehen die Mitglieder des MEK Helvetia gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 6 Militärstrafgesetz (MStG; SR 321.0) auch immer noch der Militärgerichtsbarkeit.</p><p>Die Aufgaben und die Prozesse des MEK Helvetia sind in der internen Governance und in einem Dienstbefehl, der als Anhang der GO-EZV integrierter Bestandteil der selbigen ist, geregelt. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Leitung des MEK Helvetia. Die Aufsicht über das MEK Helvetia obliegt dem Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung und im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Geschäftsleitung EZV. Das Controlling und die Kommunikation sind zentrale Abteilungen, die für die ganze EZV und damit auch für das MEK Helvetia zuständig sind. Das EFD ist über den Budgetprozess in die Steuerung des MEK Helvetia indirekt eingebunden. Das EJPD hingegen hat mit der Steuerung des MEK Helvetia nichts zu tun.</p><p>Das MEK Helvetia leistet auf Antrag der verschiedenen Partnerbehörden des Bundes und der Kantone in Einzelfällen Unterstützungseinsätze im Rahmen der Amtshilfe gestützt auf Artikel 114 ZG. Diese Einsätze werden durch den Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung geprüft und bewilligt.</p><p>Die Koordination und Einsatzabsprachen finden bei Bedarf mit den betroffenen Stellen statt. Jeder Einsatz des MEK Helvetia wird bei der zuständigen Einsatzzentrale des jeweiligen Polizeikorps angemeldet.</p><p>Die Nutzung von Material und Ressourcen der Armee durch die EZV umfasst neben Kleidung und Ausrüstungsgegenständen, auch Fahrzeuge, Waffen und Munition sowie Drohnen- und Helikopterstunden. Sie stützt sich auf Artikel 110 Militärgesetz (MG; SR 510.10), Artikel 34 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) sowie Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM; SR 513.74) und ist mittels Vereinbarungen geregelt. Ob diese Vereinbarungen gestützt auf eine genügende gesetzliche Grundlage abgeschlossen wurden, wird derzeit geprüft. Sollte sich herausstellen, dass eine solche Grundlage fehlt, wird eine solche Bestimmung geschaffen, und wenn nötig auch dem Parlament vorgelegt werden.</p><p>Grundsätzlich arbeitet das MEK Helvetia zivil. Sollte es jedoch die Einsatzlage erfordern, können sich die Angehörigen des MEK Helvetia mit entsprechenden Hilfsmitteln als Sicherheitsbehörde erkennbar machen. Dies umfasst in Einzelfällen bei Zugriffen mit hohem Gefahrenpotential auch die Beschriftung "Police", da diese in praktisch allen Sprachen die Verbindung zu einer Sicherheitsbehörde darstellt. Es geht dabei ausschliesslich darum, im Einsatzfall vom betroffenen Gegenüber als Sicherheitsbehörde erkannt zu werden und leistet somit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Diese Praxis wird aus den gleichen Gründen auch im Ausland, beispielsweise in Deutschland, durch Einheiten des Zolls so angewendet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2006 wurde eine Zoll-Sondertruppe für Ermittlungen, Observierungen und Interventionen eingesetzt. In der Antwort auf die Frage 09.5099/2009 gab der Bundesrat bekannt, dass die "Sonderformation" organisatorisch dem Grenzwachkorps angegliedert sei. </p><p>Dem ist heute offenbar nicht mehr so. Gemäss Website der Zollverwaltung ist das MEK Helvetia zusammen mit der Zollfahndung dem Direktionsbereich Strafverfolgung angegliedert. Diese untersteht dem Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, der gleichzeitig auch den Direktionsbereich "Operationen" mit dem integrierten Grenzwachcorps operativ führt.</p><p>Das MEK Helvetia hat in den letzten Monaten öffentlich über seine umfassenden Kompetenzen und Einsätze im Bereich von Zolldelikten und organisierter Kriminalität informiert. In einem deutschen Sicherheitsmagazin hat es sich dabei als schwer bewaffnete Sondereinheit mit "Police"-Anschrift präsentiert.</p><p>Es stellen sich dazu - auch im Hinblick auf die geplante Reorganisation der Zollverwaltung - folgende Fragen:</p><p>- "Dem Grenzwachkorps obliegen keine ermittlungspolizeilichen Aufgaben", wurden im Bericht Malama 2012 festgehalten. Gilt dies auch für das MEK Helvetia? </p><p>- Auf welchen rechtlichen Grundlage stützen sich die Kompetenzen des MEK Helvetia im Bereich Ermittlungen, Observierungen und Intervention ab?</p><p>- Wie ist das MEK Helvetia organisatorisch in die Bundesverwaltung eingegliedert? Untersteht es wie das Grenzwachkorps der Militärjustiz? Falls Ja: in welchem Erlass ist das geregelt? </p><p>- Wo sind die konkreten Aufgaben des MEK Helvetia festgeschrieben? Wer ist für Strategieentwicklung, Einsatzplanung, Qualitätssicherung, Kommunikation und Controlling zuständig? </p><p>- Wie sind der Zolldirektor, das EFD und das EJPD (fedpol) in die Steuerung der MEK Helvetia eingebunden?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit den kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden koordiniert? Muss jeder Einsatz mit den betroffenen Kantonen abgesprochen werden? Können Mitglieder des MEK Helvetia in "Police"-Kleidung auftreten?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit der Armee geregelt? Kann das MEK Helvetia auf Materialien und Ressourcen der Armee zurückgreifen?</p><p>- Die Zollverwaltung soll neu organisiert und das Grenzwachkorps aufgelöst werden. Welche Stellung, Aufgaben und welche Ressourcen soll das MEK Helvetia in der neuen Organisation erhalten?</p>
  • Mobiles Einsatzkommando Helvetia. Was ist die Rechtsgrundlage?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sonderformation EZV (heute Mobiles Einsatzkommando Helvetia, MEK Helvetia) entstand 2006 aus dem Bedürfnis der Zollfahndung nach einer professionellen Observationsgruppe zur Unterstützung ihrer Ermittlungen in Zollstrafuntersuchungen.</p><p>Das MEK Helvetia ist zuständig für Observationen, Festnahmen und Sicherungsaufgaben (Interventionen). Das MEK Helvetia hat keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen, seine Kompetenzen im Bereich der Observierungen und Intervention stützen sich materiell auf Artikel 100 ff. und 128a Zollgesetz (ZG; SR 631.0).</p><p>Die rechtlichen Grundlagen für das MEK Helvetia finden sich in Artikel 91 Absatz 2 ZG und in Artikel 43 Absatz 5 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010), wonach der Amtsdirektor die Detailorganisation seines Amtes festlegt. Die Organisation ist in der Geschäftsordnung der EZV (GO-EZV) abgebildet. Diese wurde durch die Geschäftsleitung EZV beschlossen und vom Departementsvorsteher bewilligt. Die Aufgaben und Tätigkeiten des MEK Helvetia und deren rechtlichen Grundlagen werden in der Botschaft zum neuen BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) dargelegt.</p><p>Die Angliederung als Sondereinheit innerhalb das Grenzwachtkorps (GWK) geschah aus der Überlegung heraus, dass die Zollfahndungen der Zollkreise unbewaffnete Einheiten waren und keine Durchmischung von bewaffneten und unbewaffneten Organisationseinheiten gewollt war. Die Angliederung an das GWK änderte aber nichts daran, dass das MEK Helvetia primär ein Unterstützungselement zugunsten seiner Auftraggeber - zur Hauptsache die Zollfahndungen - gewesen ist. Das MEK Helvetia als Teil des GWK ist seit dem 1. Januar 2020 organisatorisch dem Direktionsbereich Strafverfolgung der EZV angegliedert, weil dieser Direktionsbereich mit über 80 Prozent der Aufträge der Hauptauftraggeber des MEK Helvetia ist und so unnötige Schnittstellen abgebaut werden konnten. Zudem wurde so die direkte Einflussnahme auf die Auslastung und die Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung durch den Hauptauftraggeber sichergestellt. Bis zum Inkrafttreten des neuen BAZG-VG sind die Mitglieder des MEK Helvetia rechtlich noch Teil des GWK, welches gemäss dem aktuellen Zollgesetz weiterhin mit all seinen Rechten und Pflichten existiert. Organisatorisch und führungsmässig unterstehen sie aber bereits dem Direktionsbereich Strafverfolgung. Die durchgeführte organisatorische Verschiebung hatte keinen Einfluss auf den Bestand und die Aufgaben des MEK Helvetia. Dies wird sich auch mit der Auflösung des GWK im Zuge der Inkraftsetzung des BAZG-VG nicht ändern.</p><p>Als Teil des GWK unterstehen die Mitglieder des MEK Helvetia gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 6 Militärstrafgesetz (MStG; SR 321.0) auch immer noch der Militärgerichtsbarkeit.</p><p>Die Aufgaben und die Prozesse des MEK Helvetia sind in der internen Governance und in einem Dienstbefehl, der als Anhang der GO-EZV integrierter Bestandteil der selbigen ist, geregelt. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Leitung des MEK Helvetia. Die Aufsicht über das MEK Helvetia obliegt dem Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung und im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Geschäftsleitung EZV. Das Controlling und die Kommunikation sind zentrale Abteilungen, die für die ganze EZV und damit auch für das MEK Helvetia zuständig sind. Das EFD ist über den Budgetprozess in die Steuerung des MEK Helvetia indirekt eingebunden. Das EJPD hingegen hat mit der Steuerung des MEK Helvetia nichts zu tun.</p><p>Das MEK Helvetia leistet auf Antrag der verschiedenen Partnerbehörden des Bundes und der Kantone in Einzelfällen Unterstützungseinsätze im Rahmen der Amtshilfe gestützt auf Artikel 114 ZG. Diese Einsätze werden durch den Chef des Direktionsbereiches Strafverfolgung geprüft und bewilligt.</p><p>Die Koordination und Einsatzabsprachen finden bei Bedarf mit den betroffenen Stellen statt. Jeder Einsatz des MEK Helvetia wird bei der zuständigen Einsatzzentrale des jeweiligen Polizeikorps angemeldet.</p><p>Die Nutzung von Material und Ressourcen der Armee durch die EZV umfasst neben Kleidung und Ausrüstungsgegenständen, auch Fahrzeuge, Waffen und Munition sowie Drohnen- und Helikopterstunden. Sie stützt sich auf Artikel 110 Militärgesetz (MG; SR 510.10), Artikel 34 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) sowie Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM; SR 513.74) und ist mittels Vereinbarungen geregelt. Ob diese Vereinbarungen gestützt auf eine genügende gesetzliche Grundlage abgeschlossen wurden, wird derzeit geprüft. Sollte sich herausstellen, dass eine solche Grundlage fehlt, wird eine solche Bestimmung geschaffen, und wenn nötig auch dem Parlament vorgelegt werden.</p><p>Grundsätzlich arbeitet das MEK Helvetia zivil. Sollte es jedoch die Einsatzlage erfordern, können sich die Angehörigen des MEK Helvetia mit entsprechenden Hilfsmitteln als Sicherheitsbehörde erkennbar machen. Dies umfasst in Einzelfällen bei Zugriffen mit hohem Gefahrenpotential auch die Beschriftung "Police", da diese in praktisch allen Sprachen die Verbindung zu einer Sicherheitsbehörde darstellt. Es geht dabei ausschliesslich darum, im Einsatzfall vom betroffenen Gegenüber als Sicherheitsbehörde erkannt zu werden und leistet somit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Sicherheit unserer Mitarbeitenden. Diese Praxis wird aus den gleichen Gründen auch im Ausland, beispielsweise in Deutschland, durch Einheiten des Zolls so angewendet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2006 wurde eine Zoll-Sondertruppe für Ermittlungen, Observierungen und Interventionen eingesetzt. In der Antwort auf die Frage 09.5099/2009 gab der Bundesrat bekannt, dass die "Sonderformation" organisatorisch dem Grenzwachkorps angegliedert sei. </p><p>Dem ist heute offenbar nicht mehr so. Gemäss Website der Zollverwaltung ist das MEK Helvetia zusammen mit der Zollfahndung dem Direktionsbereich Strafverfolgung angegliedert. Diese untersteht dem Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, der gleichzeitig auch den Direktionsbereich "Operationen" mit dem integrierten Grenzwachcorps operativ führt.</p><p>Das MEK Helvetia hat in den letzten Monaten öffentlich über seine umfassenden Kompetenzen und Einsätze im Bereich von Zolldelikten und organisierter Kriminalität informiert. In einem deutschen Sicherheitsmagazin hat es sich dabei als schwer bewaffnete Sondereinheit mit "Police"-Anschrift präsentiert.</p><p>Es stellen sich dazu - auch im Hinblick auf die geplante Reorganisation der Zollverwaltung - folgende Fragen:</p><p>- "Dem Grenzwachkorps obliegen keine ermittlungspolizeilichen Aufgaben", wurden im Bericht Malama 2012 festgehalten. Gilt dies auch für das MEK Helvetia? </p><p>- Auf welchen rechtlichen Grundlage stützen sich die Kompetenzen des MEK Helvetia im Bereich Ermittlungen, Observierungen und Intervention ab?</p><p>- Wie ist das MEK Helvetia organisatorisch in die Bundesverwaltung eingegliedert? Untersteht es wie das Grenzwachkorps der Militärjustiz? Falls Ja: in welchem Erlass ist das geregelt? </p><p>- Wo sind die konkreten Aufgaben des MEK Helvetia festgeschrieben? Wer ist für Strategieentwicklung, Einsatzplanung, Qualitätssicherung, Kommunikation und Controlling zuständig? </p><p>- Wie sind der Zolldirektor, das EFD und das EJPD (fedpol) in die Steuerung der MEK Helvetia eingebunden?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit den kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden koordiniert? Muss jeder Einsatz mit den betroffenen Kantonen abgesprochen werden? Können Mitglieder des MEK Helvetia in "Police"-Kleidung auftreten?</p><p>- Wie ist die Zusammenarbeit des MEK Helvetia mit der Armee geregelt? Kann das MEK Helvetia auf Materialien und Ressourcen der Armee zurückgreifen?</p><p>- Die Zollverwaltung soll neu organisiert und das Grenzwachkorps aufgelöst werden. Welche Stellung, Aufgaben und welche Ressourcen soll das MEK Helvetia in der neuen Organisation erhalten?</p>
    • Mobiles Einsatzkommando Helvetia. Was ist die Rechtsgrundlage?

Back to List