Verwendung öffentlicher Gelder für meineimpfungen.ch

ShortId
21.3546
Id
20213546
Updated
28.07.2023 00:37
Language
de
Title
Verwendung öffentlicher Gelder für meineimpfungen.ch
AdditionalIndexing
2841;34;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Stiftung meineimpfungen.ch erfolgt im Rahmen der Strategie E-Health sowie der 2017 vom Bundesrat verabschiedeten nationalen Impfstrategie. Die Finanzhilfen für die Stiftung meineimpfungen.ch beruhen auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) und beabsichtigen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der nationalen Impfstrategie, die ihrerseits ihre gesetzliche Grundlage in Artikel 5 des Epidemiengesetzes findet.</p><p>Von 2017 bis 2020 beläuft sich die finanzielle Beteiligung des BAG an der Stiftung auf 1,26 Millionen Franken, was 45 Prozent der Gesamteinkünfte entspricht. Auch andere Organisationen haben finanzielle Beiträge an die Stiftung geleistet, insbesondere die Pharmaindustrie mit 650 000 Franken von 2017 bis 2020 (23 %). Seit 2020 trägt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK mit 50 000 Franken pro Jahr bis 2023 zur Finanzierung bei. Diese Finanzhilfen werden für spezifische Projekte eingesetzt: Förderung bei den Gesundheitsfachpersonen, Schulungen, Verbesserung des Internetportals und seit 2020 dessen Wartung und Weiterentwicklung, um eine raschere Verarbeitung der wachsenden Anzahl Dossiers sicherzustellen.</p><p>Die Verwendung der gewährten finanziellen Mittel wird durch die Rechnungsabschlüsse belegt, die von der Stiftung gemäss den Finanzierungsbeschlüssen des BAG vorgelegt werden.</p><p>3. Finanzhilfeempfänger sind nicht im Auftrag des Bundes tätig und müssen unabhängig von Vorgaben des Bundes das anwendbare Datenschutzrecht einhalten. Die Finanzhilfen beinhalteten daher keine Anforderungen an die Datensicherheit. Diese blieb in der alleinigen Verantwortung der Stiftung. Die hohe Bedeutung des Datenschutzes wurde jedoch regelmässig mit der Stiftung und ihrem Provider besprochen.</p><p>4. Die Stiftung gewährleistet, dass die Finanzierung durch Pharmaunternehmen an Bedingungen geknüpft ist, die sicherstellen, dass diese keinen Einfluss auf die Analyse der fehlenden Impfungen, kein direktes finanzielles Interesse und keinen direkten Zugang zu den Impfdaten haben.</p><p>5. Eine Finanzhilfe des Bundes wird aufgrund einer expliziten gesetzlichen Grundlage sowie eines detaillierten Gesuches ausgerichtet; sie soll die Erfüllung einer von der Empfängerin oder dem Empfänger selbst gewählten Aufgaben fördern. Die korrekte Aufgabenerfüllung, einschliesslich organisatorischer und personeller Fragen, liegt in der Verantwortung des Gesuchstellers. Der Bund hat zu prüfen, ob die Aufgabe gemäss Gesuch und Finanzhilfeverfügung erfüllt wird (vgl. diesbezüglich Antwort auf Frage 6). Im Rahmen der Beauftragung für myCovidVac hat das BAG die Stiftung frühzeitig auf die Governance-Situation bzgl. Stiftung und der Firma Arpage hingewiesen und eine Entflechtung der Organisationen gefordert. Diese wurde daraufhin von der Stiftung umgesetzt. Der CEO der Firma Arpage ist in der Folge auf Ende April aus dem Stiftungsrat ausgeschieden.</p><p>6. Das BAG prüft momentan auf der Grundlage der Finanzhilfeverfügung und des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1), ob eine teilweise Rückforderung der geleisteten Finanzhilfe des Bundes angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende März 2021 zeigten Recherchen des Online-Magazins "Republik", dass die Plattform meineimpfungen.ch, welche den sogenannten elektronischen Impfausweis anbietet, verschiedene massive Sicherheitslücken hat. In der Folge wurde die Plattform vom Netz genommen und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat ein Verfahren gegen die Betreiber eröffnet. Seither haben Hunderttausende Nutzerinnen und Nutzer keinen Zugang zu ihren Impfdaten, auch Dateneinsichts- und Löschungsbegehren werden nur unter erschwerten Bedingungen und mit grosser Verzögerung umgesetzt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat der Bund die Stiftung meineimpfungen in den Jahren 2015-2020 unterstützt?</p><p>2. Wofür wurden die Gelder von meineimpfungen verwendet? Inwiefern wurde dies gegenüber dem Bund nachgewiesen?</p><p>3. Welche Anforderungen hat der Bund an die Datensicherheit von meineimpfungen.ch gestellt? Wie wurde deren Erfüllung überprüft?</p><p>4. Wie kann der Bund die Unabhängigkeit der Stiftung meineimpfungen als Betreiberin eines elektronischen Impfausweises gewährleisten, wenn diese wesentliche Finanzierungsbeiträge von Pharmaunternehmen erhält?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die personellen Überschneidungen zwischen der vom Bund massgeblich finanzierten Stiftung meineimpfungen und des von ihr beauftragten Unternehmens Arpage AG?</p><p>6. Wird der Bund angesichts der jüngsten Entwicklungen eine Rückzahlung von Unterstützungsbeiträgen fordern?</p>
  • Verwendung öffentlicher Gelder für meineimpfungen.ch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Stiftung meineimpfungen.ch erfolgt im Rahmen der Strategie E-Health sowie der 2017 vom Bundesrat verabschiedeten nationalen Impfstrategie. Die Finanzhilfen für die Stiftung meineimpfungen.ch beruhen auf Artikel 50 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) und beabsichtigen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der nationalen Impfstrategie, die ihrerseits ihre gesetzliche Grundlage in Artikel 5 des Epidemiengesetzes findet.</p><p>Von 2017 bis 2020 beläuft sich die finanzielle Beteiligung des BAG an der Stiftung auf 1,26 Millionen Franken, was 45 Prozent der Gesamteinkünfte entspricht. Auch andere Organisationen haben finanzielle Beiträge an die Stiftung geleistet, insbesondere die Pharmaindustrie mit 650 000 Franken von 2017 bis 2020 (23 %). Seit 2020 trägt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK mit 50 000 Franken pro Jahr bis 2023 zur Finanzierung bei. Diese Finanzhilfen werden für spezifische Projekte eingesetzt: Förderung bei den Gesundheitsfachpersonen, Schulungen, Verbesserung des Internetportals und seit 2020 dessen Wartung und Weiterentwicklung, um eine raschere Verarbeitung der wachsenden Anzahl Dossiers sicherzustellen.</p><p>Die Verwendung der gewährten finanziellen Mittel wird durch die Rechnungsabschlüsse belegt, die von der Stiftung gemäss den Finanzierungsbeschlüssen des BAG vorgelegt werden.</p><p>3. Finanzhilfeempfänger sind nicht im Auftrag des Bundes tätig und müssen unabhängig von Vorgaben des Bundes das anwendbare Datenschutzrecht einhalten. Die Finanzhilfen beinhalteten daher keine Anforderungen an die Datensicherheit. Diese blieb in der alleinigen Verantwortung der Stiftung. Die hohe Bedeutung des Datenschutzes wurde jedoch regelmässig mit der Stiftung und ihrem Provider besprochen.</p><p>4. Die Stiftung gewährleistet, dass die Finanzierung durch Pharmaunternehmen an Bedingungen geknüpft ist, die sicherstellen, dass diese keinen Einfluss auf die Analyse der fehlenden Impfungen, kein direktes finanzielles Interesse und keinen direkten Zugang zu den Impfdaten haben.</p><p>5. Eine Finanzhilfe des Bundes wird aufgrund einer expliziten gesetzlichen Grundlage sowie eines detaillierten Gesuches ausgerichtet; sie soll die Erfüllung einer von der Empfängerin oder dem Empfänger selbst gewählten Aufgaben fördern. Die korrekte Aufgabenerfüllung, einschliesslich organisatorischer und personeller Fragen, liegt in der Verantwortung des Gesuchstellers. Der Bund hat zu prüfen, ob die Aufgabe gemäss Gesuch und Finanzhilfeverfügung erfüllt wird (vgl. diesbezüglich Antwort auf Frage 6). Im Rahmen der Beauftragung für myCovidVac hat das BAG die Stiftung frühzeitig auf die Governance-Situation bzgl. Stiftung und der Firma Arpage hingewiesen und eine Entflechtung der Organisationen gefordert. Diese wurde daraufhin von der Stiftung umgesetzt. Der CEO der Firma Arpage ist in der Folge auf Ende April aus dem Stiftungsrat ausgeschieden.</p><p>6. Das BAG prüft momentan auf der Grundlage der Finanzhilfeverfügung und des Subventionsgesetzes (SuG; SR 616.1), ob eine teilweise Rückforderung der geleisteten Finanzhilfe des Bundes angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende März 2021 zeigten Recherchen des Online-Magazins "Republik", dass die Plattform meineimpfungen.ch, welche den sogenannten elektronischen Impfausweis anbietet, verschiedene massive Sicherheitslücken hat. In der Folge wurde die Plattform vom Netz genommen und der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat ein Verfahren gegen die Betreiber eröffnet. Seither haben Hunderttausende Nutzerinnen und Nutzer keinen Zugang zu ihren Impfdaten, auch Dateneinsichts- und Löschungsbegehren werden nur unter erschwerten Bedingungen und mit grosser Verzögerung umgesetzt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In welchem Umfang und zu welchem Zweck hat der Bund die Stiftung meineimpfungen in den Jahren 2015-2020 unterstützt?</p><p>2. Wofür wurden die Gelder von meineimpfungen verwendet? Inwiefern wurde dies gegenüber dem Bund nachgewiesen?</p><p>3. Welche Anforderungen hat der Bund an die Datensicherheit von meineimpfungen.ch gestellt? Wie wurde deren Erfüllung überprüft?</p><p>4. Wie kann der Bund die Unabhängigkeit der Stiftung meineimpfungen als Betreiberin eines elektronischen Impfausweises gewährleisten, wenn diese wesentliche Finanzierungsbeiträge von Pharmaunternehmen erhält?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die personellen Überschneidungen zwischen der vom Bund massgeblich finanzierten Stiftung meineimpfungen und des von ihr beauftragten Unternehmens Arpage AG?</p><p>6. Wird der Bund angesichts der jüngsten Entwicklungen eine Rückzahlung von Unterstützungsbeiträgen fordern?</p>
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