Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone

ShortId
21.3596
Id
20213596
Updated
29.08.2024 08:13
Language
de
Title
Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone
AdditionalIndexing
34;04;52;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Standesinitiativen 21.305, 20.309 und 20.314 der Kantone Genf, Neuenburg und Jura verlangen:</p><p>1. ein Moratorium für den Aufbau der 5G-Millimeterwellen-Netze, bis offene Fragen zu Gesundheitsauswirkungen und zur Umweltbelastung besser geklärt sind;</p><p>2. die Einführung eines schweizweiten Monitorings der Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in Zusammenarbeit mit den Kantonen ("Funkwellenkataster");</p><p>3. den Einbezug der Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung;</p><p>4. die Information der Bürgerinnen und Bürger über Präventionsmassnahmen.</p><p>Unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Informationen (Notiz vom 07.05.2021) und gemachten Ausführungen der Verwaltung anlässlich der Kommissionssitzung vom 10.05.2021 sowie aufgrund der Information zum Stand der Umsetzung der vom Bundesrat am 22.04.2020 beschlossenen Begleitmassnahmen, welche die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vorgeschlagen hat, sind nach Ansicht der KVF-S die Forderungen der drei Standesinitiativen zu wesentlichen Teilen erfüllt.</p><p>Hingegen ist es der Kommission ein grosses Anliegen, dass vor einer künftigen Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich die Kantone frühzeitig einbezogen werden und dass Forschungsergebnisse über allfällige negative Auswirkungen von Millimeterwellen auf Gesundheit und Umwelt in einem allfälligen Entscheid des Bundesrates über die Nutzung dieser Frequenzbänder mitberücksichtigt werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten,</p><p>- wie vor einer künftigen Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich die Kantone frühzeitig einbezogen werden und die zuständige Parlamentskommissionen frühzeitig informiert werden</p><p>- wie Forschungsergebnisse über Auswirkungen von Millimeterwellen auf Gesundheit und Umwelt in einem allfälligen Entscheid des Bundesrates über die Nutzung dieser Frequenzbänder mitberücksichtigt werden.</p><p>- wie die Bevölkerung frühzeitig und sachlich informiert wird.</p>
  • Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Standesinitiativen 21.305, 20.309 und 20.314 der Kantone Genf, Neuenburg und Jura verlangen:</p><p>1. ein Moratorium für den Aufbau der 5G-Millimeterwellen-Netze, bis offene Fragen zu Gesundheitsauswirkungen und zur Umweltbelastung besser geklärt sind;</p><p>2. die Einführung eines schweizweiten Monitorings der Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung in Zusammenarbeit mit den Kantonen ("Funkwellenkataster");</p><p>3. den Einbezug der Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung;</p><p>4. die Information der Bürgerinnen und Bürger über Präventionsmassnahmen.</p><p>Unter Berücksichtigung der vorliegenden schriftlichen Informationen (Notiz vom 07.05.2021) und gemachten Ausführungen der Verwaltung anlässlich der Kommissionssitzung vom 10.05.2021 sowie aufgrund der Information zum Stand der Umsetzung der vom Bundesrat am 22.04.2020 beschlossenen Begleitmassnahmen, welche die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung vorgeschlagen hat, sind nach Ansicht der KVF-S die Forderungen der drei Standesinitiativen zu wesentlichen Teilen erfüllt.</p><p>Hingegen ist es der Kommission ein grosses Anliegen, dass vor einer künftigen Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich die Kantone frühzeitig einbezogen werden und dass Forschungsergebnisse über allfällige negative Auswirkungen von Millimeterwellen auf Gesundheit und Umwelt in einem allfälligen Entscheid des Bundesrates über die Nutzung dieser Frequenzbänder mitberücksichtigt werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten,</p><p>- wie vor einer künftigen Nutzung von Frequenzen für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich die Kantone frühzeitig einbezogen werden und die zuständige Parlamentskommissionen frühzeitig informiert werden</p><p>- wie Forschungsergebnisse über Auswirkungen von Millimeterwellen auf Gesundheit und Umwelt in einem allfälligen Entscheid des Bundesrates über die Nutzung dieser Frequenzbänder mitberücksichtigt werden.</p><p>- wie die Bevölkerung frühzeitig und sachlich informiert wird.</p>
    • Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone

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