Übernahme der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

ShortId
21.3827
Id
20213827
Updated
10.04.2024 15:41
Language
de
Title
Übernahme der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen
AdditionalIndexing
10;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Finanzplatz soll sich zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen entwickeln und einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dieses Ziel legte der Bundesrat in seinem Bericht vom 24. Juni 2020 "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz" fest. Dennoch will er keine eigenen verbindlichen ESG-Standards entwickeln, weil dies angesichts der wirtschaftlichen Verflochtenheit mit verschiedenen Nachteilen verbunden wäre, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3344 darlegt. </p><p>Die EU übernimmt grosse Anstrengungen für ein nachhaltiges Finanzwesen. Mit der EU-Taxonomieverordnung übernimmt sie eine Führungsrolle bei der Definition von Standards für nachhaltige Investitionen. Die Taxonomie ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzindustrie und zur Verhinderung von "Greenwashing". Wenn eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig gelten soll, muss sie zur Erreichung verschiedener Klimaziele beitragen, ohne ein anderes wesentlich zu beeinträchtigen. Am 21. April 2020 veröffentlichte die EU-Kommission die ersten detaillierten Bedingungen, unter denen eine Geschäftstätigkeit als nachhaltig gilt. </p><p>Die Schweiz soll diese Bestimmungen in Schweizer Recht überführen und wo nötig an den hiesigen Kontext anpassen. Damit kann sie einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltigen internationalen Finanzmarkt und für die Erreichung der Klimaziele leisten. Die Übernahme der EU-Taxonomie dürfte auch den Schweizer Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern. Zudem könnten sie eher von öffentlichen Aufträgen in der EU profitieren, die an Nachhaltigkeitsziele gebunden sind. Wenn der Schweizer Finanzplatz ein global führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen sein, wie es der Bundesrat selbst fordert, dann muss sie sich als ersten Schritt diesen Regulierungen der EU anschliessen.</p>
  • <p>Der Bundesrat sieht zurzeit folgende Schwerpunkte für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz: Effiziente und risikogerechte Preisbildung, Transparenzmechanismen und die Nutzung digitaler Technologien (vgl. auch Bericht des Bundesrats vom 4. Dezember 2020). Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen.</p><p>Daher hat der Bundesrat das EFD am 11. Dezember 2020 beauftragt, eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft zu erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Gouvernanz, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.</p><p>Zudem erwartet der Bundesrat bis im Herbst 2021 vom EFD in enger Zusammenarbeit z.B. mit dem BAFU bei Bedarf Vorschläge bezüglich Anpassungen im Finanzmarktrecht, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.</p><p>In seinem Bericht vom 24. Juni 2020 ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass für eine staatliche Taxonomie aktuell kein Regulierungsbedarf gegeben ist. Die weiteren Entwicklungen in der Branche und international, namentlich in der EU (bspw. im Bereich der Taxonomie und Offenlegung) werden jedoch eng verfolgt und in die weiteren Vertiefungsarbeiten einbezogen.</p><p>Unabhängig von diesen laufenden Arbeiten hat der Ständerat mit dem Postulat 19.3966 den Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, wie die Schweiz ein Ziel des Übereinkommens von Paris, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann. Der Bericht soll u.a. aufzeigen, welche Ansätze und Massnahmen in Anlehnung an den EU-Aktionsplan, der auch die Taxonomie beinhaltet, bei den Finanzmarktakteuren die richtigen Anreize setzen, sodass die Investitionen in klimafreundliche Anlagen umgelenkt werden. Dieser Bericht soll dem Parlament im Herbst 2021 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die EU-Taxonomie-Verordnung, welche einheitliche und transparente Kriterien für nachhaltige Investitionen definiert, in das Schweizer Recht überführt und an den Schweizer Kontext angepasst werden kann, damit verbindliche Definitionen für einen nachhaltigen Finanzplatz eingeführt werden.</p>
  • Übernahme der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Finanzplatz soll sich zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen entwickeln und einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dieses Ziel legte der Bundesrat in seinem Bericht vom 24. Juni 2020 "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz" fest. Dennoch will er keine eigenen verbindlichen ESG-Standards entwickeln, weil dies angesichts der wirtschaftlichen Verflochtenheit mit verschiedenen Nachteilen verbunden wäre, wie er in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3344 darlegt. </p><p>Die EU übernimmt grosse Anstrengungen für ein nachhaltiges Finanzwesen. Mit der EU-Taxonomieverordnung übernimmt sie eine Führungsrolle bei der Definition von Standards für nachhaltige Investitionen. Die Taxonomie ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzindustrie und zur Verhinderung von "Greenwashing". Wenn eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig gelten soll, muss sie zur Erreichung verschiedener Klimaziele beitragen, ohne ein anderes wesentlich zu beeinträchtigen. Am 21. April 2020 veröffentlichte die EU-Kommission die ersten detaillierten Bedingungen, unter denen eine Geschäftstätigkeit als nachhaltig gilt. </p><p>Die Schweiz soll diese Bestimmungen in Schweizer Recht überführen und wo nötig an den hiesigen Kontext anpassen. Damit kann sie einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltigen internationalen Finanzmarkt und für die Erreichung der Klimaziele leisten. Die Übernahme der EU-Taxonomie dürfte auch den Schweizer Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern. Zudem könnten sie eher von öffentlichen Aufträgen in der EU profitieren, die an Nachhaltigkeitsziele gebunden sind. Wenn der Schweizer Finanzplatz ein global führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen sein, wie es der Bundesrat selbst fordert, dann muss sie sich als ersten Schritt diesen Regulierungen der EU anschliessen.</p>
    • <p>Der Bundesrat sieht zurzeit folgende Schwerpunkte für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz: Effiziente und risikogerechte Preisbildung, Transparenzmechanismen und die Nutzung digitaler Technologien (vgl. auch Bericht des Bundesrats vom 4. Dezember 2020). Ziel ist es, die Position der Schweiz als ein führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter auszubauen.</p><p>Daher hat der Bundesrat das EFD am 11. Dezember 2020 beauftragt, eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für Schweizer Unternehmen der Gesamtwirtschaft zu erarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie sie mit Klimarisiken in den Bereichen Gouvernanz, Strategie und Risikomanagement umgehen und welche Kennzahlen und Ziele sie benutzen. Der Bundesrat empfiehlt den Unternehmen zudem, die TCFD-Empfehlungen bereits jetzt anzuwenden.</p><p>Zudem erwartet der Bundesrat bis im Herbst 2021 vom EFD in enger Zusammenarbeit z.B. mit dem BAFU bei Bedarf Vorschläge bezüglich Anpassungen im Finanzmarktrecht, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Dabei ist die internationale Entwicklung, insbesondere in der EU, zu berücksichtigen, damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben.</p><p>In seinem Bericht vom 24. Juni 2020 ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass für eine staatliche Taxonomie aktuell kein Regulierungsbedarf gegeben ist. Die weiteren Entwicklungen in der Branche und international, namentlich in der EU (bspw. im Bereich der Taxonomie und Offenlegung) werden jedoch eng verfolgt und in die weiteren Vertiefungsarbeiten einbezogen.</p><p>Unabhängig von diesen laufenden Arbeiten hat der Ständerat mit dem Postulat 19.3966 den Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, wie die Schweiz ein Ziel des Übereinkommens von Paris, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann. Der Bericht soll u.a. aufzeigen, welche Ansätze und Massnahmen in Anlehnung an den EU-Aktionsplan, der auch die Taxonomie beinhaltet, bei den Finanzmarktakteuren die richtigen Anreize setzen, sodass die Investitionen in klimafreundliche Anlagen umgelenkt werden. Dieser Bericht soll dem Parlament im Herbst 2021 vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die EU-Taxonomie-Verordnung, welche einheitliche und transparente Kriterien für nachhaltige Investitionen definiert, in das Schweizer Recht überführt und an den Schweizer Kontext angepasst werden kann, damit verbindliche Definitionen für einen nachhaltigen Finanzplatz eingeführt werden.</p>
    • Übernahme der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

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