Rasche Umsetzung von Basel III final
- ShortId
-
21.3908
- Id
-
20213908
- Updated
-
14.05.2024 16:30
- Language
-
de
- Title
-
Rasche Umsetzung von Basel III final
- AdditionalIndexing
-
24;04;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu Frage 1 bis 3:. Banken, die ihre RWA mittels interner Modellansätze bestimmen, müssen gemäss Basler Standards auf Gesamtbankebene mindestens 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen nach Basel I einhalten. Gemäss Offenlegungsinformationen der Grossbanken wird diese Untergrenze eingehalten. Zur Offenlegung der RWA-Differenz zwischen Modell- und Standardansätzen sind die Banken indes nicht verpflichtet und entsprechende Informationen sind daher nicht öffentlich. Die beiden Grossbanken gehen in ihrem Geschäfts- oder Offenlegungsbericht - auf Aufforderung der FINMA - seit Jahren zumindest qualitativ auf die Unterschiede ihrer modellbasierten RWA für Kreditrisiken im Vergleich zum Standardansatz ein. Zudem hat die FINMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bei den Grossbanken bereits Ende 2012 eine Erhöhung der modellbasierten RWA für Hypothekarkredite auf selbstgenutzten Wohnliegenschaften verfügt und 2015 auf Renditeliegenschaften sowie auf gewisse Unternehmenskredite im Investmentbanking ausgedehnt. Die FINMA hat eingegriffen, weil die modellbasierten RWA auf diesen Portfolien zu tief waren und nicht dem Risikoprofil entsprachen, und hat damit auch auf Modellverbesserungen hingewirkt. Als weitere Massnahme hat die FINMA ein Modellmoratorium eingeführt: Es werden im Grundsatz keine bankseitig beantragten Modelländerungen genehmigt, wenn diese zu deutlich tieferen Risikogewichten führen und noch kein "Floor"-System implementiert ist. Mit der Einführung der letzten Elemente von Basel III werden auch die Grossbanken detaillierte Angaben zu den RWA berechnet nach Modell- und Standardansatz offenlegen müssen.</p><p>Zu Frage 4: Auf internationaler Ebene hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) Massnahmen gegen eine nicht angemessene Variabilität der RWA zwischen Banken ergriffen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Definition und Kalibrierung der Untergrenze (Output-Floor) für modellbasierte RWA. Der Output-Floor begrenzt künftig die mittels interner Modellansätze berechneten totalen RWA ab 2028 auf minimal 72.5 Prozent der mittels Standardansätzen berechneten RWA. Damit soll vermieden werden, dass modellbasierte Kapitalanforderungen im Vergleich zum Standardansatz zu klein werden. Die Massnahmen reduzieren die Variabilität der RWA zwischen den Banken, verbessern die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten und stärken die Glaubwürdigkeit interner Modelle.</p><p>Der BCBS hat auf Grund der Pandemie das ursprüngliche Zieldatum (1.1.2022) für die Umsetzung des finalisierten Basel III-Standards um ein Jahr verschoben. Der Bundesrat beabsichtigt, die auf internationaler Ebene ausgearbeiteten Massnahmen inklusive Output-Floor im Einklang mit dem Basel III-Standard per 1.1.2023 in schweizerisches Recht zu überführen, mit einer einjährigen Übergangsfrist bis 1.1.2024. Vorbehalten bleibt eine spätere Inkraftsetzung, sollte sich zeigen, dass wichtige Jurisdiktionen (insbesondere EU, UK und USA) die Standards nicht fristgerecht umsetzen. Übereinstimmend mit den Vorgaben des Basler Standards wird der Bundesrat für den aggregierten Output-Floor eine Phase-in-Periode von fünf Jahren vorsehen. Gemäss aktueller Zeitplanung ist die Eröffnung der Vernehmlassung im 1. Halbjahr 2022 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die FINMA hat nach hohen Verlusten der Credit Suisse ein Verfahren zum Fall "Archegos" eröffnet und das Verfahren im Fall "Greensill" bestätigt. Gleichzeitig hat die FINMA diverse Sofortmassnahmen angeordnet, unter anderem auch risikoreduzierende Massnahmen und Kapitalzuschläge. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zum Stand der Umsetzung der Too-big-to-fail-Regelungen. Das Regulierungsprojekt Basel III adressiert längst bekannte Schwächen aus der letzten Finanzkrise und soll die Robustheit der Grossbanken stärken. Ein letzter und wichtiger Teil des Pakets ist aber 12 Jahre nach der Finanzkrise immer noch nicht umgesetzt. Es geht um die zusätzliche Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Immobilien und Hypotheken oder um die Einschränkung, Kapitalbedarf mittels bankinternen Modellen kleinzurechnen. </p><p>Die Eigenmittelanforderungen an die Schweizer Banken sind primär im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiven (RWA) definiert. Der Berechnung der RWA kommt damit eine zentrale Bedeutung zu. Die meisten Banken arbeiten mit dem Standardansatz der BIZ. Die beiden Grossbanken berechnen ihre RWA mit einem internen Modellansatz (IRB), der von der FINMA bewilligt wurde. Nach internem Modellansatz sind weniger Eigenmittel erforderlich als mit dem Standardansatz. </p><p>1. Wie stark werden heute mit internen Modellen im Vergleich zum Standardmodell die Risiken kleingerechnet?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift die FINMA bei Banken, die die Risiken zu stark kleinrechnen?</p><p>3. Wie hoch wäre der Eigenmittelbedarf der beiden Grossbanken UBS und CS, wenn sie die RWA nicht nach eigenen, internen Modellen, sondern gemäss BIZ-Standardansatz berechnen würden? </p><p>4. Wie rasch setzt der Bundesrat die letzten Elemente von Basel III um und legt die entsprechende Verordnung vor?</p>
- Rasche Umsetzung von Basel III final
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu Frage 1 bis 3:. Banken, die ihre RWA mittels interner Modellansätze bestimmen, müssen gemäss Basler Standards auf Gesamtbankebene mindestens 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen nach Basel I einhalten. Gemäss Offenlegungsinformationen der Grossbanken wird diese Untergrenze eingehalten. Zur Offenlegung der RWA-Differenz zwischen Modell- und Standardansätzen sind die Banken indes nicht verpflichtet und entsprechende Informationen sind daher nicht öffentlich. Die beiden Grossbanken gehen in ihrem Geschäfts- oder Offenlegungsbericht - auf Aufforderung der FINMA - seit Jahren zumindest qualitativ auf die Unterschiede ihrer modellbasierten RWA für Kreditrisiken im Vergleich zum Standardansatz ein. Zudem hat die FINMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bei den Grossbanken bereits Ende 2012 eine Erhöhung der modellbasierten RWA für Hypothekarkredite auf selbstgenutzten Wohnliegenschaften verfügt und 2015 auf Renditeliegenschaften sowie auf gewisse Unternehmenskredite im Investmentbanking ausgedehnt. Die FINMA hat eingegriffen, weil die modellbasierten RWA auf diesen Portfolien zu tief waren und nicht dem Risikoprofil entsprachen, und hat damit auch auf Modellverbesserungen hingewirkt. Als weitere Massnahme hat die FINMA ein Modellmoratorium eingeführt: Es werden im Grundsatz keine bankseitig beantragten Modelländerungen genehmigt, wenn diese zu deutlich tieferen Risikogewichten führen und noch kein "Floor"-System implementiert ist. Mit der Einführung der letzten Elemente von Basel III werden auch die Grossbanken detaillierte Angaben zu den RWA berechnet nach Modell- und Standardansatz offenlegen müssen.</p><p>Zu Frage 4: Auf internationaler Ebene hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) Massnahmen gegen eine nicht angemessene Variabilität der RWA zwischen Banken ergriffen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Definition und Kalibrierung der Untergrenze (Output-Floor) für modellbasierte RWA. Der Output-Floor begrenzt künftig die mittels interner Modellansätze berechneten totalen RWA ab 2028 auf minimal 72.5 Prozent der mittels Standardansätzen berechneten RWA. Damit soll vermieden werden, dass modellbasierte Kapitalanforderungen im Vergleich zum Standardansatz zu klein werden. Die Massnahmen reduzieren die Variabilität der RWA zwischen den Banken, verbessern die Vergleichbarkeit der Kapitalquoten und stärken die Glaubwürdigkeit interner Modelle.</p><p>Der BCBS hat auf Grund der Pandemie das ursprüngliche Zieldatum (1.1.2022) für die Umsetzung des finalisierten Basel III-Standards um ein Jahr verschoben. Der Bundesrat beabsichtigt, die auf internationaler Ebene ausgearbeiteten Massnahmen inklusive Output-Floor im Einklang mit dem Basel III-Standard per 1.1.2023 in schweizerisches Recht zu überführen, mit einer einjährigen Übergangsfrist bis 1.1.2024. Vorbehalten bleibt eine spätere Inkraftsetzung, sollte sich zeigen, dass wichtige Jurisdiktionen (insbesondere EU, UK und USA) die Standards nicht fristgerecht umsetzen. Übereinstimmend mit den Vorgaben des Basler Standards wird der Bundesrat für den aggregierten Output-Floor eine Phase-in-Periode von fünf Jahren vorsehen. Gemäss aktueller Zeitplanung ist die Eröffnung der Vernehmlassung im 1. Halbjahr 2022 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die FINMA hat nach hohen Verlusten der Credit Suisse ein Verfahren zum Fall "Archegos" eröffnet und das Verfahren im Fall "Greensill" bestätigt. Gleichzeitig hat die FINMA diverse Sofortmassnahmen angeordnet, unter anderem auch risikoreduzierende Massnahmen und Kapitalzuschläge. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zum Stand der Umsetzung der Too-big-to-fail-Regelungen. Das Regulierungsprojekt Basel III adressiert längst bekannte Schwächen aus der letzten Finanzkrise und soll die Robustheit der Grossbanken stärken. Ein letzter und wichtiger Teil des Pakets ist aber 12 Jahre nach der Finanzkrise immer noch nicht umgesetzt. Es geht um die zusätzliche Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit Immobilien und Hypotheken oder um die Einschränkung, Kapitalbedarf mittels bankinternen Modellen kleinzurechnen. </p><p>Die Eigenmittelanforderungen an die Schweizer Banken sind primär im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiven (RWA) definiert. Der Berechnung der RWA kommt damit eine zentrale Bedeutung zu. Die meisten Banken arbeiten mit dem Standardansatz der BIZ. Die beiden Grossbanken berechnen ihre RWA mit einem internen Modellansatz (IRB), der von der FINMA bewilligt wurde. Nach internem Modellansatz sind weniger Eigenmittel erforderlich als mit dem Standardansatz. </p><p>1. Wie stark werden heute mit internen Modellen im Vergleich zum Standardmodell die Risiken kleingerechnet?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift die FINMA bei Banken, die die Risiken zu stark kleinrechnen?</p><p>3. Wie hoch wäre der Eigenmittelbedarf der beiden Grossbanken UBS und CS, wenn sie die RWA nicht nach eigenen, internen Modellen, sondern gemäss BIZ-Standardansatz berechnen würden? </p><p>4. Wie rasch setzt der Bundesrat die letzten Elemente von Basel III um und legt die entsprechende Verordnung vor?</p>
- Rasche Umsetzung von Basel III final
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