Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
- ShortId
-
21.3963
- Id
-
20213963
- Updated
-
14.11.2025 06:46
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
- AdditionalIndexing
-
2841;04;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) nach Bewältigung der Covid-19-Pandemie angezeigt ist. In die Revision einfliessen müssen jedoch zwingend auch die Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie und die entsprechenden Evaluationsergebnisse - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen. Die Terminvorgabe der Motion stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, wonach der Bundesrat eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes erst bis Ende 2023 dem Parlament vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Dabei sollen die Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen.</p>
- Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) nach Bewältigung der Covid-19-Pandemie angezeigt ist. In die Revision einfliessen müssen jedoch zwingend auch die Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie und die entsprechenden Evaluationsergebnisse - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen. Die Terminvorgabe der Motion stellt für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, wonach der Bundesrat eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes erst bis Ende 2023 dem Parlament vorlegen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2023 eine Vorlage zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) zu unterbreiten. Dabei sollen die Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie in die Gesetzesrevision einfliessen.</p>
- Revision des Epidemiengesetzes bis Ende Juni 2023
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