Afghanische Asylsuchende. Verbindungen zu terroristischen und islamistischen Kreisen

ShortId
21.4047
Id
20214047
Updated
28.07.2023 00:21
Language
de
Title
Afghanische Asylsuchende. Verbindungen zu terroristischen und islamistischen Kreisen
AdditionalIndexing
2811;09;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2: Der Bundesrat hält fest, dass die zuständigen Behörden (Bundesamt für Polizei [fedpol], Nachrichtendienst des Bundes [NDB], Bundesanwaltschaft [BA], Staatssekretariat für Migration [SEM], betroffene Kantonspolizei) die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung jeglicher Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ergreifen. Einer möglichen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz wird auch bei der Prüfung sämtlicher Asylgesuche Rechnung getragen. Dabei erfolgt zum einen eine Personenüberprüfung durch das SEM. Zum andern bestehen bewährte Abläufe für die Zusammenarbeit mit den Sicherheitspartnern. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem NDB übermittelt, sofern sich Hinweise ergeben, dass diese Personen ein Risiko für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Der NDB beurteilt, ob allfällige Verdachtsmomente vorliegen, und leitet die nötigen Schritte ein. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zur Terrorismusbekämpfung koordiniert das SEM seine Massnahmen - beispielsweise im Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) den Asylwiderruf (Art. 63 AsylG), im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) die Beendigung der vorläufigen Aufnahme (Art. 84 AIG) und im Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0) den Entzug des Bürgerrechts (Art. 42 BüG) - zudem eng mit fedpol.</p><p>Die afghanischen Staatsangehörigen, die bisher in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, weisen für die innere Sicherheit kein besonderes Risikoprofil auf.</p><p>3. und 5: Nach Einschätzung des NDB besteht eine reale Möglichkeit, dass Angehörige des "Islamischen Staats" oder ehemalige dschihadistische Kämpfer nach Europa und in die Schweiz migrieren. Dies ist gegenwärtig jedoch wenig wahrscheinlich. Hinsichtlich Afghanistan liegen derzeit keine Hinweise auf dschihadistisch motivierte Reisen mit Bezug zu Europa vor.</p><p>4: Die Schweizer Behörden tauschen sich regelmässig mit ausländischen Behörden aus. Im Rahmen seines Grundauftrags steht auch der NDB mit seinen internationalen Partnern zu dieser Thematik in Kontakt. Im Migrations- und Sicherheitsbereich bestehen verschiedene bilaterale und multilaterale Kontakte, beispielsweise Europol, Eurojust, European Asylum Support Office (EASO) und General Directors' Immigration Services Conference (GDISC). Die Schweizer Behörden haben keine entsprechenden Hinweise erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der im August aus Afghanistan evakuierten Zivilpersonen wird auf mehr als 120 000 geschätzt. Eine weit grössere Zahl befindet sich bereits ausser Landes und könnte versucht sein, nach Europa zu gelangen. In Frankreich werden verschiedene afghanische Staatsangehörige, die auf dem Luftweg ankamen, polizeilich überwacht, weil sie unter Verdacht stehen, den Taliban anzugehören. Am 7. September hat Ahmed Walid Massoud, der Bruder des vor 20 Jahren getöteten Kommandanten Massoud, in Genf gesagt, die Europäer seien am stärksten von einem Terroranschlag und dem Massenexodus von Migrantinnen und Migranten bedroht. Fabrice Leggeri, der Direktor der Agentur Frontex, warnte zudem am 31. August vor der Ankunft vor Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten und von Personen, die die innere Sicherheit Europas bedrohten und insbesondere mit terroristischen Kreisen in Verbindung stünden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Hinweisen, die auf eine mögliche Radikalisierung afghanischer Staatsangehöriger, die seit 2019 angekommen sind oder sich gegenwärtig in einem Asylverfahren befinden, hindeuten?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Hinweisen, die auf eine mögliche terroristische Gefahr oder die Gefahr von Gewalttaten hindeuten, die von afghanischen Staatsangehörigen, die seit 2019 angekommen sind oder sich gegenwärtig in einem Asylverfahren befinden, ausgeht?</p><p>- Gibt es Hinweise darauf, die vermuten lassen, dass Personen, die radikalisiert sind und/oder eine Gefahr eines terroristischen oder gewalttätigen Anschlags darstellen, den Migrationsstrom aus Afghanistan nutzen könnten, um in die Schweiz oder in den Schengen-Raum zu gelangen?</p><p>- Haben ausländische Stellen die Schweiz in diesem Sinn kontaktiert?</p><p>- Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr der Radikalisierung, des Terrorismus oder anderer Formen der Gewalt für die Schweiz ein, die mit der Ankunft afghanischer Migrantinnen und Migranten drohen könnte?</p>
  • Afghanische Asylsuchende. Verbindungen zu terroristischen und islamistischen Kreisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2: Der Bundesrat hält fest, dass die zuständigen Behörden (Bundesamt für Polizei [fedpol], Nachrichtendienst des Bundes [NDB], Bundesanwaltschaft [BA], Staatssekretariat für Migration [SEM], betroffene Kantonspolizei) die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung jeglicher Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ergreifen. Einer möglichen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz wird auch bei der Prüfung sämtlicher Asylgesuche Rechnung getragen. Dabei erfolgt zum einen eine Personenüberprüfung durch das SEM. Zum andern bestehen bewährte Abläufe für die Zusammenarbeit mit den Sicherheitspartnern. Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, werden vom SEM dem NDB übermittelt, sofern sich Hinweise ergeben, dass diese Personen ein Risiko für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten. Der NDB beurteilt, ob allfällige Verdachtsmomente vorliegen, und leitet die nötigen Schritte ein. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zur Terrorismusbekämpfung koordiniert das SEM seine Massnahmen - beispielsweise im Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) den Asylwiderruf (Art. 63 AsylG), im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) die Beendigung der vorläufigen Aufnahme (Art. 84 AIG) und im Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0) den Entzug des Bürgerrechts (Art. 42 BüG) - zudem eng mit fedpol.</p><p>Die afghanischen Staatsangehörigen, die bisher in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, weisen für die innere Sicherheit kein besonderes Risikoprofil auf.</p><p>3. und 5: Nach Einschätzung des NDB besteht eine reale Möglichkeit, dass Angehörige des "Islamischen Staats" oder ehemalige dschihadistische Kämpfer nach Europa und in die Schweiz migrieren. Dies ist gegenwärtig jedoch wenig wahrscheinlich. Hinsichtlich Afghanistan liegen derzeit keine Hinweise auf dschihadistisch motivierte Reisen mit Bezug zu Europa vor.</p><p>4: Die Schweizer Behörden tauschen sich regelmässig mit ausländischen Behörden aus. Im Rahmen seines Grundauftrags steht auch der NDB mit seinen internationalen Partnern zu dieser Thematik in Kontakt. Im Migrations- und Sicherheitsbereich bestehen verschiedene bilaterale und multilaterale Kontakte, beispielsweise Europol, Eurojust, European Asylum Support Office (EASO) und General Directors' Immigration Services Conference (GDISC). Die Schweizer Behörden haben keine entsprechenden Hinweise erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der im August aus Afghanistan evakuierten Zivilpersonen wird auf mehr als 120 000 geschätzt. Eine weit grössere Zahl befindet sich bereits ausser Landes und könnte versucht sein, nach Europa zu gelangen. In Frankreich werden verschiedene afghanische Staatsangehörige, die auf dem Luftweg ankamen, polizeilich überwacht, weil sie unter Verdacht stehen, den Taliban anzugehören. Am 7. September hat Ahmed Walid Massoud, der Bruder des vor 20 Jahren getöteten Kommandanten Massoud, in Genf gesagt, die Europäer seien am stärksten von einem Terroranschlag und dem Massenexodus von Migrantinnen und Migranten bedroht. Fabrice Leggeri, der Direktor der Agentur Frontex, warnte zudem am 31. August vor der Ankunft vor Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten und von Personen, die die innere Sicherheit Europas bedrohten und insbesondere mit terroristischen Kreisen in Verbindung stünden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Hinweisen, die auf eine mögliche Radikalisierung afghanischer Staatsangehöriger, die seit 2019 angekommen sind oder sich gegenwärtig in einem Asylverfahren befinden, hindeuten?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis von Hinweisen, die auf eine mögliche terroristische Gefahr oder die Gefahr von Gewalttaten hindeuten, die von afghanischen Staatsangehörigen, die seit 2019 angekommen sind oder sich gegenwärtig in einem Asylverfahren befinden, ausgeht?</p><p>- Gibt es Hinweise darauf, die vermuten lassen, dass Personen, die radikalisiert sind und/oder eine Gefahr eines terroristischen oder gewalttätigen Anschlags darstellen, den Migrationsstrom aus Afghanistan nutzen könnten, um in die Schweiz oder in den Schengen-Raum zu gelangen?</p><p>- Haben ausländische Stellen die Schweiz in diesem Sinn kontaktiert?</p><p>- Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr der Radikalisierung, des Terrorismus oder anderer Formen der Gewalt für die Schweiz ein, die mit der Ankunft afghanischer Migrantinnen und Migranten drohen könnte?</p>
    • Afghanische Asylsuchende. Verbindungen zu terroristischen und islamistischen Kreisen

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