Gewalt, Entführungen und Straffreiheit in Nigeria. Welche Verpflichtungen hat die Schweiz?

ShortId
21.4049
Id
20214049
Updated
28.07.2023 00:19
Language
de
Title
Gewalt, Entführungen und Straffreiheit in Nigeria. Welche Verpflichtungen hat die Schweiz?
AdditionalIndexing
08;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz und Nigeria führen seit 2011 Menschenrechtskonsultationen. Die Herausforderungen im Bereich der Polizei und des Strafvollzugs sind ein thematischer Schwerpunkt. Parallel zu den Konsultationen wurden Projekte zur Weiterbildung von Polizeikräften, Gefängnispersonal, Richterinnen und Richtern und weiteren Akteuren innerhalb der Justiz lanciert. Das Ziel ist, die Umsetzung nationaler Gesetze und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verbessern. Ausserdem wurde mit Nigeria eine Zusammenarbeit zu den Voluntary Principles on Security and Human Rights, die Leitlinien für Bergbau-, Gas- und Ölförderunternehmen umfassen, initiiert.</p><p>2./4. Die Zunahme der bewaffneten Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, einschliesslich Entführungen, in mehreren Regionen Nigerias ist besorgniserregend. Die Ursachen der Gewalt sind zahlreich. Sie allein einer ethnischen Gruppe zuzuschreiben, wird der Komplexität der Situation nicht gerecht. Die Schweiz beteiligt sich an der Suche nach Lösungen, die das Zusammenleben und die friedliche Beilegung der Streitigkeiten fördern.</p><p>Die Schweiz engagiert sich in Nigeria seit mehreren Jahren mit einem friedenspolitischen Programm. Das Handlungsfeld "Religion, Politik und Konflikt" ist darauf ausgerichtet, glaubwürdige muslimische Gelehrte zu ermutigen, Lehren und Botschaften zur Prävention von Extremismus zu entwickeln und zu verbreiten. Auf diese Weise fördern sie den Dialog mit Menschen, die in Versuchung geraten könnten, sich extremistischen Gruppen anzuschliessen. Darüber hinaus ermutigt die Schweiz die Staaten der Region, bei der Prävention von gewalttätigem Extremismus im Einklang mit dem Völkerrecht zu handeln.</p><p>3./5. Die Schweiz beteiligt sich an den Arbeiten des Menschenrechtsrats, thematisiert Menschenrechtsverletzungen und spricht Empfehlungen aus. Sie erwähnte Nigeria letztmals im Rahmen der 35. Sitzung in einer nationalen Erklärung. Ausserdem formulierte sie anlässlich der letzten universellen regelmässigen Überprüfung (UPR) Nigerias drei Empfehlungen. Derzeit läuft kein Sonderverfahren zu Nigeria und die Schweiz plant auch nicht, sich für die Schaffung eines entsprechenden Mandats einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Nigeria führen Gewalt und Straffreiheit zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Berichten zufolge hat Boko Haram in den letzten zehn Jahren den Tod von mehreren zehntausend Menschen verursacht und Millionen in die Flucht getrieben. Andere Gruppierungen verbreiten weiterhin Gewalt im ganzen Land, darunter der Islamische Staat Provinz Westafrika (ISWAP) im Nordosten, bewaffnete Banden im Nordwesten und die Fulani im Middle Belt. Gemäss verschiedenen Berichten von NGOs waren diese von Oktober 2019 bis September 2020 für den Tod von fast 6000 Personen verantwortlich. Darüber hinaus werden Entführungen, ein lukratives Millionen-Dollar-Geschäft, immer häufiger: Mehr als 1000 Personen wurden seit letztem Dezember entführt. Laut Medienberichten wurde in diesem Sommer auch ein Schweizer Bürger Opfer einer solchen Entführung im Süden des Landes. Den nigerianischen Behörden scheinen die nötigen Mittel zu fehlen, um in angemessener Weise auf diese dramatischen Situationen zu reagieren. </p><p>Das EDA hat darüber informiert, dass die Schweiz seit 2011 einen Menschenrechtsdialog mit Nigeria führt und Unterstützung im Bereich der menschlichen Sicherheit anbietet. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Themen sind im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit Nigeria angesprochen worden und welche Ergebnisse wurden aus Schweizer Sicht erzielt?</p><p>2. Wie kann die Schweiz Nigeria dabei unterstützen, den Schutz der Bevölkerungsgruppen zu verbessern und die Aggressoren zu verurteilen? </p><p>3. Wie tritt die Schweiz auf multilateraler Ebene für die Achtung der Menschenrechte in Nigeria ein, insbesondere im UN-Menschenrechtsrat?</p><p>4. Welche friedenspolitischen Projekte wurden von der Arbeitsgruppe "Religion, Politik und Konflikte" des EDA in Nigeria umgesetzt? </p><p>5. Könnte die Schweiz in Erwägung ziehen, sich dafür einzusetzen, dass der Menschenrechtsrat einen unabhängigen Experten oder eine unabhängige Expertin beauftragt, sich speziell mit der Menschenrechtslage in Nigeria zu befassen? </p>
  • Gewalt, Entführungen und Straffreiheit in Nigeria. Welche Verpflichtungen hat die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz und Nigeria führen seit 2011 Menschenrechtskonsultationen. Die Herausforderungen im Bereich der Polizei und des Strafvollzugs sind ein thematischer Schwerpunkt. Parallel zu den Konsultationen wurden Projekte zur Weiterbildung von Polizeikräften, Gefängnispersonal, Richterinnen und Richtern und weiteren Akteuren innerhalb der Justiz lanciert. Das Ziel ist, die Umsetzung nationaler Gesetze und die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards zu verbessern. Ausserdem wurde mit Nigeria eine Zusammenarbeit zu den Voluntary Principles on Security and Human Rights, die Leitlinien für Bergbau-, Gas- und Ölförderunternehmen umfassen, initiiert.</p><p>2./4. Die Zunahme der bewaffneten Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, einschliesslich Entführungen, in mehreren Regionen Nigerias ist besorgniserregend. Die Ursachen der Gewalt sind zahlreich. Sie allein einer ethnischen Gruppe zuzuschreiben, wird der Komplexität der Situation nicht gerecht. Die Schweiz beteiligt sich an der Suche nach Lösungen, die das Zusammenleben und die friedliche Beilegung der Streitigkeiten fördern.</p><p>Die Schweiz engagiert sich in Nigeria seit mehreren Jahren mit einem friedenspolitischen Programm. Das Handlungsfeld "Religion, Politik und Konflikt" ist darauf ausgerichtet, glaubwürdige muslimische Gelehrte zu ermutigen, Lehren und Botschaften zur Prävention von Extremismus zu entwickeln und zu verbreiten. Auf diese Weise fördern sie den Dialog mit Menschen, die in Versuchung geraten könnten, sich extremistischen Gruppen anzuschliessen. Darüber hinaus ermutigt die Schweiz die Staaten der Region, bei der Prävention von gewalttätigem Extremismus im Einklang mit dem Völkerrecht zu handeln.</p><p>3./5. Die Schweiz beteiligt sich an den Arbeiten des Menschenrechtsrats, thematisiert Menschenrechtsverletzungen und spricht Empfehlungen aus. Sie erwähnte Nigeria letztmals im Rahmen der 35. Sitzung in einer nationalen Erklärung. Ausserdem formulierte sie anlässlich der letzten universellen regelmässigen Überprüfung (UPR) Nigerias drei Empfehlungen. Derzeit läuft kein Sonderverfahren zu Nigeria und die Schweiz plant auch nicht, sich für die Schaffung eines entsprechenden Mandats einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Nigeria führen Gewalt und Straffreiheit zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Berichten zufolge hat Boko Haram in den letzten zehn Jahren den Tod von mehreren zehntausend Menschen verursacht und Millionen in die Flucht getrieben. Andere Gruppierungen verbreiten weiterhin Gewalt im ganzen Land, darunter der Islamische Staat Provinz Westafrika (ISWAP) im Nordosten, bewaffnete Banden im Nordwesten und die Fulani im Middle Belt. Gemäss verschiedenen Berichten von NGOs waren diese von Oktober 2019 bis September 2020 für den Tod von fast 6000 Personen verantwortlich. Darüber hinaus werden Entführungen, ein lukratives Millionen-Dollar-Geschäft, immer häufiger: Mehr als 1000 Personen wurden seit letztem Dezember entführt. Laut Medienberichten wurde in diesem Sommer auch ein Schweizer Bürger Opfer einer solchen Entführung im Süden des Landes. Den nigerianischen Behörden scheinen die nötigen Mittel zu fehlen, um in angemessener Weise auf diese dramatischen Situationen zu reagieren. </p><p>Das EDA hat darüber informiert, dass die Schweiz seit 2011 einen Menschenrechtsdialog mit Nigeria führt und Unterstützung im Bereich der menschlichen Sicherheit anbietet. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Themen sind im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit Nigeria angesprochen worden und welche Ergebnisse wurden aus Schweizer Sicht erzielt?</p><p>2. Wie kann die Schweiz Nigeria dabei unterstützen, den Schutz der Bevölkerungsgruppen zu verbessern und die Aggressoren zu verurteilen? </p><p>3. Wie tritt die Schweiz auf multilateraler Ebene für die Achtung der Menschenrechte in Nigeria ein, insbesondere im UN-Menschenrechtsrat?</p><p>4. Welche friedenspolitischen Projekte wurden von der Arbeitsgruppe "Religion, Politik und Konflikte" des EDA in Nigeria umgesetzt? </p><p>5. Könnte die Schweiz in Erwägung ziehen, sich dafür einzusetzen, dass der Menschenrechtsrat einen unabhängigen Experten oder eine unabhängige Expertin beauftragt, sich speziell mit der Menschenrechtslage in Nigeria zu befassen? </p>
    • Gewalt, Entführungen und Straffreiheit in Nigeria. Welche Verpflichtungen hat die Schweiz?

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