Die Postleitung zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten die kalte Schulter

ShortId
21.4050
Id
20214050
Updated
14.05.2024 16:18
Language
de
Title
Die Postleitung zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten die kalte Schulter
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Frage 1: Die Schweizerische Post kann die Preise für ihre Produkte sowohl in der Grundversorgung als auch im Monopol unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbst festlegen. Der Bundesrat hat diesbezüglich keine Genehmigungs- oder Aufsichtskompetenzen und wurde somit vorgängig auch nicht konsultiert. Hingegen hat die Post das Tarifmassnahmenpaket vorgängig dem Preisüberwacher zur Überprüfung zugestellt. Der Preisüberwacher hat das Massnahmenpaket vor dem Hintergrund des aktuellen Grundversorgungsauftrags analysiert. In einer einvernehmlichen Regelung mit der Post hat der Preisüberwacher gewisse Erhöhungen akzeptiert und andere nicht. Zudem wurden Kompensationsmassahmen vereinbart, so dass das Ergebnis insgesamt ertragsneutral ausfällt.</p><p>Frage 2: Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Setzen sich die aktuellen Markttrends fort, kann die Post bei unveränderten Rahmenbedingungen die eigenwirtschaftliche Finanzierung mittelfristig nicht mehr gewährleisten. Die politische Diskussion zur Weiterentwicklung der Grundversorgung findet derzeit statt, die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. UVEK und EFD haben eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, welche bis Ende Jahr konkrete Vorschläge ausarbeitet.</p><p>Frage 3: Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, bei der Postspitze bezüglich der Preiserhöhungen bei den A und BPost Briefen zu intervenieren. Trotz Umbau des Zugangsnetzes und Anpassungen im Bereich der Hauszustellung hat die Post in den letzten Jahren den Grundversorgungsauftrag stets erfüllt und die gesetzlichen Anforderungen regelmässig deutlich übertroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wir haben schon in der letzten Session wegen dem Leistungsabbau der Post interveniert und unser Erstaunen darüber geäussert, dass die Leistungen abgebaut werden, während die Tarife unverändert bleiben. Heute ist es nicht mehr Erstaunen, sondern Wut.</p><p>Kurz nach der Bekanntgabe eines konsolidierten Gewinns von 247 Millionen Franken für das erste Halbjahr 2021 und nachdem die Post zehn Jahre lang Gewinn schrieb, hat die Postleitung angekündigt, dass die Tarife für A- und B-Post per 1. Januar 2022 erhöht werden.</p><p>Für ein Unternehmen des Service public, das dem Bund und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehört, ist dieser Entscheid inakzeptabel; für die Konsumentinnen und Konsumenten ist dies ein Hohn.</p><p>- Wurde der Bundesrat zum Entscheid der Erhöhung der Posttarife konsultiert?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Leistungsreduktion konsequenterweise mit einer Tarifreduktion einhergehen müsste, vor allem nachdem so viele Gewinne eingefahren wurden?</p><p>Die Leistungen der Post werden seit vielen Jahren immer schlechter, vor allem in den Randregionen. Jetzt kündigt die Post eine Tariferhöhung an. Hat der Bundesrat vor, bei der Postdirektion zu intervenieren, um diesen Entscheid zu revidieren?</p>
  • Die Postleitung zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten die kalte Schulter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frage 1: Die Schweizerische Post kann die Preise für ihre Produkte sowohl in der Grundversorgung als auch im Monopol unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbst festlegen. Der Bundesrat hat diesbezüglich keine Genehmigungs- oder Aufsichtskompetenzen und wurde somit vorgängig auch nicht konsultiert. Hingegen hat die Post das Tarifmassnahmenpaket vorgängig dem Preisüberwacher zur Überprüfung zugestellt. Der Preisüberwacher hat das Massnahmenpaket vor dem Hintergrund des aktuellen Grundversorgungsauftrags analysiert. In einer einvernehmlichen Regelung mit der Post hat der Preisüberwacher gewisse Erhöhungen akzeptiert und andere nicht. Zudem wurden Kompensationsmassahmen vereinbart, so dass das Ergebnis insgesamt ertragsneutral ausfällt.</p><p>Frage 2: Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Setzen sich die aktuellen Markttrends fort, kann die Post bei unveränderten Rahmenbedingungen die eigenwirtschaftliche Finanzierung mittelfristig nicht mehr gewährleisten. Die politische Diskussion zur Weiterentwicklung der Grundversorgung findet derzeit statt, die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. UVEK und EFD haben eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, welche bis Ende Jahr konkrete Vorschläge ausarbeitet.</p><p>Frage 3: Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, bei der Postspitze bezüglich der Preiserhöhungen bei den A und BPost Briefen zu intervenieren. Trotz Umbau des Zugangsnetzes und Anpassungen im Bereich der Hauszustellung hat die Post in den letzten Jahren den Grundversorgungsauftrag stets erfüllt und die gesetzlichen Anforderungen regelmässig deutlich übertroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wir haben schon in der letzten Session wegen dem Leistungsabbau der Post interveniert und unser Erstaunen darüber geäussert, dass die Leistungen abgebaut werden, während die Tarife unverändert bleiben. Heute ist es nicht mehr Erstaunen, sondern Wut.</p><p>Kurz nach der Bekanntgabe eines konsolidierten Gewinns von 247 Millionen Franken für das erste Halbjahr 2021 und nachdem die Post zehn Jahre lang Gewinn schrieb, hat die Postleitung angekündigt, dass die Tarife für A- und B-Post per 1. Januar 2022 erhöht werden.</p><p>Für ein Unternehmen des Service public, das dem Bund und damit den Bürgerinnen und Bürgern gehört, ist dieser Entscheid inakzeptabel; für die Konsumentinnen und Konsumenten ist dies ein Hohn.</p><p>- Wurde der Bundesrat zum Entscheid der Erhöhung der Posttarife konsultiert?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Leistungsreduktion konsequenterweise mit einer Tarifreduktion einhergehen müsste, vor allem nachdem so viele Gewinne eingefahren wurden?</p><p>Die Leistungen der Post werden seit vielen Jahren immer schlechter, vor allem in den Randregionen. Jetzt kündigt die Post eine Tariferhöhung an. Hat der Bundesrat vor, bei der Postdirektion zu intervenieren, um diesen Entscheid zu revidieren?</p>
    • Die Postleitung zeigt den Konsumentinnen und Konsumenten die kalte Schulter

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