Afghanistan. Welche Massnahmen trifft die Schweiz, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen, Mädchen und Kinder zu schützen?

ShortId
21.4053
Id
20214053
Updated
28.07.2023 00:18
Language
de
Title
Afghanistan. Welche Massnahmen trifft die Schweiz, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen, Mädchen und Kinder zu schützen?
AdditionalIndexing
28;2841;09;08;24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA arbeitet seit 2002 in Afghanistan und setzt sich dabei für die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen ein. Sie macht dies vor allem im Bereich der Grundbildung. In der Primar- und Sekundarschulbildung von Mädchen wird dabei einen Fokus auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit oder auch auf den Kampf gegen übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und häusliche Gewalt gelegt.</p><p>Bei der Umsetzung der Programme arbeitet die DEZA mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), UNO-Organisationen sowie internationalen und lokalen NGOs zusammen. Diese müssen mit äusserster Vorsicht vorgehen, um insbesondere Mädchen und Frauen nicht in Gefahr und um den Verlust der Errungenschaften der letzten beiden Jahrzehnte zu bringen. Die DEZA arbeitet deshalb weiter mit Organisationen zusammen, die Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch jeglicher Art bekämpfen, so auch solchen, die sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit einsetzen. Die DEZA steht im Austausch mit ihren Partnerorganisationen und klärt zurzeit ab, inwiefern die Programme weitergeführt werden können. Auf politischer Ebene fordert die Schweiz alle Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren und bietet ihre guten Dienste an.</p><p>4.-5. Das reguläre Budget des DEZA-Kooperationsprogramms Afghanistan sah für 2021 27 Millionen Franken vor. Angesichts der humanitären Bedürfnisse beschloss der Bundesrat am 8. September 2021, sein humanitäres Engagement zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Afghanistan und der Region zu verstärken (s. Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 2021 auf die Mo. 21.3976 APK-N "Krise in Afghanistan: Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in der Region"). Dafür sieht er für das Jahr 2021 zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in der Höhe von 33 Millionen Franken vor. 23 Millionen sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession beraten wird. Mit einem Grossteil dieser Mittel sollen die 18 Millionen besonders gefährdeten Personen, insbesondere Mädchen und Frauen mit Soforthilfe unterstützt werden. Mittelfristig wird der Stärkung der Resilienz der Bevölkerung eine besondere Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang wird auch der Zugang zu Dienstleistungen für Frauen und Mädchen im Bildungs- und Gesundheitsbereich ein hohes Gewicht erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Porchet 20.3259 hat der Bundesrat bestätigt, dass er sich umfassend für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und für die damit verbundenen Rechte, insbesondere im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe, einsetzt. Die Schweiz hat 2018 für die universelle Gesundheitsversorgung in Notsituationen einen Call to Action mit Afghanistan lanciert. Die afghanische Bevölkerung befindet sich momentan in einer solchen Notsituation. Die Wahrung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist wichtig in Krisensituationen, um sowohl die Bevölkerung vor unmittelbaren Gefahren zu schützen als auch um zukünftiges Leid, welches nicht nur Einzelpersonen, sondern auch die Gemeinschaft betreffen würde, zu verhindern. In Afghanistan sind die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, insbesondere der Frauen, Mädchen und Kinder, in grosser Gefahr. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist begrenzt, speziell für Frauen, und es besteht ein erhöhtes Risiko geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie sorgt die Schweiz dafür, dass die Unterstützungsleistungen im Rahmen ihrer Hilfe in Afghanistan die Frauen und Mädchen erreichen und insbesondere ihre wichtigsten Grundbedürfnisse im Bereich der Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte decken? Dies umfasst namentlich die Gesundheit von Müttern (Zugang zur Gesundheitsversorgung während der Schwangerschaft und bei der Geburt) sowie den Zugang zu Verhütungsmitteln, Menstruationsartikeln, zur Erkennung und Behandlung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, zu Einrichtungen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Verhinderung der HIV-Übertragung von der Mutter auf das Kind, etc. </p><p>2. Wie trägt die Schweiz dazu bei, dass in Afghanistan eine angemessene gesundheitliche Grundversorgung gewährleistet ist? </p><p>3. Wie kann man sicherstellen, dass die Dienstleistungen der gesundheitlichen Grundversorgung, einschliesslich der Versorgung im Bereich der der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, geflüchtete afghanische Frauen, Mädchen und Kinder erreichen?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen hat die Schweiz nebst der derzeitigen Finanzhilfe bereits ergriffen oder geplant? </p><p>5. Welche zusätzliche konkrete Finanzhilfe hat die Schweiz im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte geplant?</p>
  • Afghanistan. Welche Massnahmen trifft die Schweiz, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen, Mädchen und Kinder zu schützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA arbeitet seit 2002 in Afghanistan und setzt sich dabei für die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen ein. Sie macht dies vor allem im Bereich der Grundbildung. In der Primar- und Sekundarschulbildung von Mädchen wird dabei einen Fokus auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit oder auch auf den Kampf gegen übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS und häusliche Gewalt gelegt.</p><p>Bei der Umsetzung der Programme arbeitet die DEZA mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), UNO-Organisationen sowie internationalen und lokalen NGOs zusammen. Diese müssen mit äusserster Vorsicht vorgehen, um insbesondere Mädchen und Frauen nicht in Gefahr und um den Verlust der Errungenschaften der letzten beiden Jahrzehnte zu bringen. Die DEZA arbeitet deshalb weiter mit Organisationen zusammen, die Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch jeglicher Art bekämpfen, so auch solchen, die sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit einsetzen. Die DEZA steht im Austausch mit ihren Partnerorganisationen und klärt zurzeit ab, inwiefern die Programme weitergeführt werden können. Auf politischer Ebene fordert die Schweiz alle Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren und bietet ihre guten Dienste an.</p><p>4.-5. Das reguläre Budget des DEZA-Kooperationsprogramms Afghanistan sah für 2021 27 Millionen Franken vor. Angesichts der humanitären Bedürfnisse beschloss der Bundesrat am 8. September 2021, sein humanitäres Engagement zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Afghanistan und der Region zu verstärken (s. Stellungnahme des Bundesrates vom 17. November 2021 auf die Mo. 21.3976 APK-N "Krise in Afghanistan: Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in der Region"). Dafür sieht er für das Jahr 2021 zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in der Höhe von 33 Millionen Franken vor. 23 Millionen sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession beraten wird. Mit einem Grossteil dieser Mittel sollen die 18 Millionen besonders gefährdeten Personen, insbesondere Mädchen und Frauen mit Soforthilfe unterstützt werden. Mittelfristig wird der Stärkung der Resilienz der Bevölkerung eine besondere Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang wird auch der Zugang zu Dienstleistungen für Frauen und Mädchen im Bildungs- und Gesundheitsbereich ein hohes Gewicht erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation Porchet 20.3259 hat der Bundesrat bestätigt, dass er sich umfassend für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und für die damit verbundenen Rechte, insbesondere im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe, einsetzt. Die Schweiz hat 2018 für die universelle Gesundheitsversorgung in Notsituationen einen Call to Action mit Afghanistan lanciert. Die afghanische Bevölkerung befindet sich momentan in einer solchen Notsituation. Die Wahrung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit ist wichtig in Krisensituationen, um sowohl die Bevölkerung vor unmittelbaren Gefahren zu schützen als auch um zukünftiges Leid, welches nicht nur Einzelpersonen, sondern auch die Gemeinschaft betreffen würde, zu verhindern. In Afghanistan sind die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, insbesondere der Frauen, Mädchen und Kinder, in grosser Gefahr. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist begrenzt, speziell für Frauen, und es besteht ein erhöhtes Risiko geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie sorgt die Schweiz dafür, dass die Unterstützungsleistungen im Rahmen ihrer Hilfe in Afghanistan die Frauen und Mädchen erreichen und insbesondere ihre wichtigsten Grundbedürfnisse im Bereich der Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte decken? Dies umfasst namentlich die Gesundheit von Müttern (Zugang zur Gesundheitsversorgung während der Schwangerschaft und bei der Geburt) sowie den Zugang zu Verhütungsmitteln, Menstruationsartikeln, zur Erkennung und Behandlung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, zu Einrichtungen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Verhinderung der HIV-Übertragung von der Mutter auf das Kind, etc. </p><p>2. Wie trägt die Schweiz dazu bei, dass in Afghanistan eine angemessene gesundheitliche Grundversorgung gewährleistet ist? </p><p>3. Wie kann man sicherstellen, dass die Dienstleistungen der gesundheitlichen Grundversorgung, einschliesslich der Versorgung im Bereich der der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, geflüchtete afghanische Frauen, Mädchen und Kinder erreichen?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen hat die Schweiz nebst der derzeitigen Finanzhilfe bereits ergriffen oder geplant? </p><p>5. Welche zusätzliche konkrete Finanzhilfe hat die Schweiz im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte geplant?</p>
    • Afghanistan. Welche Massnahmen trifft die Schweiz, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Frauen, Mädchen und Kinder zu schützen?

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