Solidarität mit den afghanischen Frauen. Für zusätzliche Resettlement-Kontingente

ShortId
21.4054
Id
20214054
Updated
10.04.2024 15:34
Language
de
Title
Solidarität mit den afghanischen Frauen. Für zusätzliche Resettlement-Kontingente
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das laufende Resettlement-Programm 2020/21 sieht die Aufnahme von bis zu 1600 besonders vulnerablen Flüchtlingen vor. Unter diesem Kontingent konnten bereits afghanische Flüchtlinge - darunter mehrheitlich Frauen und Mädchen - aus der Türkei berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat für die Jahre 2022/23 ein Kontingent von bis zu 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen. Hinzu kommt ein Übertrag von bis zu 300 Personen des Resettlement-Kontingents 2020/21, welches aufgrund der Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Reisebeschränkungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden kann. Im Rahmen des neuen Resettlement-Programms wurden Ägypten, Libanon und die Türkei als prioritäre Erstasylländer bestimmt. Beim Resettlement aus der Türkei soll der Fokus auf die Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen aus Afghanistan gelegt werden. Je nach Entwicklungen behält sich der Bundesrat neue Priorisierungen vor.</p><p>Die europäische Antwort auf die Situation in Afghanistan wurde in den letzten Wochen anlässlich mehrerer Treffen auf europäischer Ebene diskutiert. Die Schweiz hat als Schengen-assoziierter Staat an den Treffen der Innenministerinnen und Innenminister teilgenommen. Sie ist ausserdem regelmässig in Kontakt mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), um die Lage vor Ort zu beurteilen.</p><p>Für die Schweiz steht wie für die meisten ihrer europäischen Partner derzeit die Hilfe vor Ort im Vordergrund, namentlich der Schutz und die Versorgung von intern Vertriebenen in Afghanistan sowie von afghanischen Staatsangehörigen, die in den Nachbarstaaten Schutz suchen. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in Afghanistan und in der Region in der Höhe von 33 Millionen Franken einzusetzen. Davon stellt das EDA 10 Millionen Franken mittels Kreditverschiebungen aus bestehenden Mitteln zur Verfügung. 23 Millionen Franken sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession 2021 beraten wird. Somit beabsichtigt der Bundesrat, die notleidende Bevölkerung in Afghanistan und in der Region bis Ende 2022 mit rund 60 Millionen Franken zu unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neben den jährlichen Kontingenten zusätzliche Resettlement-Kontingente zu schaffen für die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge, insbesondere von Frauen.</p><p>In humanitären Notsituationen kann die Schweiz neben den jährlichen Kontingenten zusätzliche Resettlement-Kontingente zulassen.</p><p>Verschiedene Kantone, Gemeinden und Städte, aber auch Kirchen und Vereinigungen der Zivilgesellschaft haben angekündigt, sie seien zur Aufnahme von mehr afghanischen Flüchtlingen bereit. So hat beispielsweise Genf kürzlich verlautbart, es könne mehr afghanische Flüchtlinge aufnehmen. Diese Verlautbarung steht auch im Zusammenhang mit der Bewegung "Appel des villes et des municipalités", die seit einem Jahr mit der Unterstützung von Zürich, Bern und Lausanne im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen tätig ist.</p><p>Angesichts dieser Aufnahmebereitschaft wird der Bundesrat ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge Massnahmen zur Bildung von zusätzlichen Resettlement-Kontingenten zu ergreifen, das heisst, sofort zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Vor allem Frauen, aber auch Kinder und Familien müssen in den Genuss dieser Massnahmen kommen.</p><p>Die gefährdeten Frauen sind besonders schutzbedürftig. Ihre gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte sind stark eingeschränkt. Sie werden am Zugang zu Ausbildungs- und Gesundheitseinrichtungen und zu Institutionen der Justiz ebenso gehindert wie an der Beteiligung an Politik und Arbeit. Auch in ihrem alltäglichen Leben sind sie Zwängen, Gewalt und anderen Ungerechtigkeiten ausgesetzt.</p><p>Die Schweiz muss sich mit dem afghanischen Volk solidarisch zeigen und den Frauen besondere Aufmerksamkeit schenken. Sie kann auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden bauen und muss diese Gelegenheit sofort packen. </p>
  • Solidarität mit den afghanischen Frauen. Für zusätzliche Resettlement-Kontingente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das laufende Resettlement-Programm 2020/21 sieht die Aufnahme von bis zu 1600 besonders vulnerablen Flüchtlingen vor. Unter diesem Kontingent konnten bereits afghanische Flüchtlinge - darunter mehrheitlich Frauen und Mädchen - aus der Türkei berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat für die Jahre 2022/23 ein Kontingent von bis zu 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen. Hinzu kommt ein Übertrag von bis zu 300 Personen des Resettlement-Kontingents 2020/21, welches aufgrund der Covid-19 Pandemie und der damit zusammenhängenden Reisebeschränkungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden kann. Im Rahmen des neuen Resettlement-Programms wurden Ägypten, Libanon und die Türkei als prioritäre Erstasylländer bestimmt. Beim Resettlement aus der Türkei soll der Fokus auf die Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen aus Afghanistan gelegt werden. Je nach Entwicklungen behält sich der Bundesrat neue Priorisierungen vor.</p><p>Die europäische Antwort auf die Situation in Afghanistan wurde in den letzten Wochen anlässlich mehrerer Treffen auf europäischer Ebene diskutiert. Die Schweiz hat als Schengen-assoziierter Staat an den Treffen der Innenministerinnen und Innenminister teilgenommen. Sie ist ausserdem regelmässig in Kontakt mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM), um die Lage vor Ort zu beurteilen.</p><p>Für die Schweiz steht wie für die meisten ihrer europäischen Partner derzeit die Hilfe vor Ort im Vordergrund, namentlich der Schutz und die Versorgung von intern Vertriebenen in Afghanistan sowie von afghanischen Staatsangehörigen, die in den Nachbarstaaten Schutz suchen. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 beschlossen, zusätzliche Beiträge für die humanitären Bedürfnisse in Afghanistan und in der Region in der Höhe von 33 Millionen Franken einzusetzen. Davon stellt das EDA 10 Millionen Franken mittels Kreditverschiebungen aus bestehenden Mitteln zur Verfügung. 23 Millionen Franken sollen über einen Nachtragskredit finanziert werden, den das Parlament in der Wintersession 2021 beraten wird. Somit beabsichtigt der Bundesrat, die notleidende Bevölkerung in Afghanistan und in der Region bis Ende 2022 mit rund 60 Millionen Franken zu unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neben den jährlichen Kontingenten zusätzliche Resettlement-Kontingente zu schaffen für die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge, insbesondere von Frauen.</p><p>In humanitären Notsituationen kann die Schweiz neben den jährlichen Kontingenten zusätzliche Resettlement-Kontingente zulassen.</p><p>Verschiedene Kantone, Gemeinden und Städte, aber auch Kirchen und Vereinigungen der Zivilgesellschaft haben angekündigt, sie seien zur Aufnahme von mehr afghanischen Flüchtlingen bereit. So hat beispielsweise Genf kürzlich verlautbart, es könne mehr afghanische Flüchtlinge aufnehmen. Diese Verlautbarung steht auch im Zusammenhang mit der Bewegung "Appel des villes et des municipalités", die seit einem Jahr mit der Unterstützung von Zürich, Bern und Lausanne im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen tätig ist.</p><p>Angesichts dieser Aufnahmebereitschaft wird der Bundesrat ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge Massnahmen zur Bildung von zusätzlichen Resettlement-Kontingenten zu ergreifen, das heisst, sofort zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Vor allem Frauen, aber auch Kinder und Familien müssen in den Genuss dieser Massnahmen kommen.</p><p>Die gefährdeten Frauen sind besonders schutzbedürftig. Ihre gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte sind stark eingeschränkt. Sie werden am Zugang zu Ausbildungs- und Gesundheitseinrichtungen und zu Institutionen der Justiz ebenso gehindert wie an der Beteiligung an Politik und Arbeit. Auch in ihrem alltäglichen Leben sind sie Zwängen, Gewalt und anderen Ungerechtigkeiten ausgesetzt.</p><p>Die Schweiz muss sich mit dem afghanischen Volk solidarisch zeigen und den Frauen besondere Aufmerksamkeit schenken. Sie kann auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden bauen und muss diese Gelegenheit sofort packen. </p>
    • Solidarität mit den afghanischen Frauen. Für zusätzliche Resettlement-Kontingente

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