Asylgesuche von Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz rasch neu beurteilen

ShortId
21.4055
Id
20214055
Updated
10.04.2024 15:35
Language
de
Title
Asylgesuche von Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz rasch neu beurteilen
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem Scheitern der internationalen Gemeinschaft und der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan sind die Aussichten auf Sicherheit trüber denn je. Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert, insbesondere für Frauen und Mädchen, für die Personen, die mit den internationalen Kräften vor Ort zusammengearbeitet haben, die für vom Westen unterstützte Organisationen arbeiteten, und für Personen, die "eines westlichen Verhaltens" angeklagt werden. </p><p>Es ist also nichts als logisch, dass das SEM bis auf Weiteres keine Rückführungen nach Afghanistan vornimmt. Dieser Entscheid reicht aber nicht. Eine Rückkehr der in der Schweiz lebenden Afghaninnen und Afghanen in ihr Land ist so undenkbar wie nie zuvor. </p><p>Seit mehreren Jahren gehört Afghanistan zu den Ländern, aus denen die meisten Asylsuchenden in die Schweiz gelangen. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Menschen, die als Minderjährige in die Schweiz kamen und hier vollkommen integriert sind und ihren Beitrag an unsere Gesellschaft leisten.</p><p>Damit sich diese Personen eine Zukunft aufbauen und arbeiten können, brauchen sie einen Ausweis, der ihnen diese Sicherheit garantiert. Ihre Dossiers sind deshalb rasch neu zu beurteilen, das heisst, die Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, müssen ein neues Gesuch einreichen können und die Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, müssen eine Neubeurteilung ihrer Dossiers beantragen können. Die Betroffenen müssen im Voraus von Bund und Kantonen, die sich auf die diesen Menschen nahestehenden Organisationen stützen können, über diese Möglichkeit informiert werden. </p>
  • <p>Sowohl eine ausreisepflichtige als auch eine vorläufig aufgenommene Person hat jederzeit die Möglichkeit, schriftlich ein Folgegesuch einzureichen. Die Möglichkeit der Stellung eines Folgegesuchs ist gesetzlich geregelt und hinlänglich bekannt (Art. 111b und Art. 111c Asylgesetz; SR 142.31). Seit der Machtübernahme durch die Taliban machen afghanische Staatsangehörige denn auch vermehrt Gebrauch von dieser Möglichkeit.</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht als notwendig, diesbezüglich speziell zu informieren (vgl. auch Antwort des Bundesrates zur Dringlichen Interpellation 21.4004 Grüne Fraktion "Aufenthaltssicherheit und Zukunftsperspektiven für Geflüchtete aus Afghanistan in der Schweiz und Aufnahme von Flüchtlingen").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt vorzusehen, dass Afghaninnen und Afghanen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die vorläufig aufgenommen wurden, noch einmal ein Gesuch stellen können oder die Neubeurteilung ihrer Lage in Anbetracht der gegenwärtigen Situation in ihrem Herkunftsland beantragen können. Bund und Kantone müssen die betroffenen Personen über diese Möglichkeit informieren.</p>
  • Asylgesuche von Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz rasch neu beurteilen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Scheitern der internationalen Gemeinschaft und der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan sind die Aussichten auf Sicherheit trüber denn je. Die Situation hat sich dramatisch verschlechtert, insbesondere für Frauen und Mädchen, für die Personen, die mit den internationalen Kräften vor Ort zusammengearbeitet haben, die für vom Westen unterstützte Organisationen arbeiteten, und für Personen, die "eines westlichen Verhaltens" angeklagt werden. </p><p>Es ist also nichts als logisch, dass das SEM bis auf Weiteres keine Rückführungen nach Afghanistan vornimmt. Dieser Entscheid reicht aber nicht. Eine Rückkehr der in der Schweiz lebenden Afghaninnen und Afghanen in ihr Land ist so undenkbar wie nie zuvor. </p><p>Seit mehreren Jahren gehört Afghanistan zu den Ländern, aus denen die meisten Asylsuchenden in die Schweiz gelangen. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Menschen, die als Minderjährige in die Schweiz kamen und hier vollkommen integriert sind und ihren Beitrag an unsere Gesellschaft leisten.</p><p>Damit sich diese Personen eine Zukunft aufbauen und arbeiten können, brauchen sie einen Ausweis, der ihnen diese Sicherheit garantiert. Ihre Dossiers sind deshalb rasch neu zu beurteilen, das heisst, die Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, müssen ein neues Gesuch einreichen können und die Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, müssen eine Neubeurteilung ihrer Dossiers beantragen können. Die Betroffenen müssen im Voraus von Bund und Kantonen, die sich auf die diesen Menschen nahestehenden Organisationen stützen können, über diese Möglichkeit informiert werden. </p>
    • <p>Sowohl eine ausreisepflichtige als auch eine vorläufig aufgenommene Person hat jederzeit die Möglichkeit, schriftlich ein Folgegesuch einzureichen. Die Möglichkeit der Stellung eines Folgegesuchs ist gesetzlich geregelt und hinlänglich bekannt (Art. 111b und Art. 111c Asylgesetz; SR 142.31). Seit der Machtübernahme durch die Taliban machen afghanische Staatsangehörige denn auch vermehrt Gebrauch von dieser Möglichkeit.</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht als notwendig, diesbezüglich speziell zu informieren (vgl. auch Antwort des Bundesrates zur Dringlichen Interpellation 21.4004 Grüne Fraktion "Aufenthaltssicherheit und Zukunftsperspektiven für Geflüchtete aus Afghanistan in der Schweiz und Aufnahme von Flüchtlingen").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt vorzusehen, dass Afghaninnen und Afghanen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die vorläufig aufgenommen wurden, noch einmal ein Gesuch stellen können oder die Neubeurteilung ihrer Lage in Anbetracht der gegenwärtigen Situation in ihrem Herkunftsland beantragen können. Bund und Kantone müssen die betroffenen Personen über diese Möglichkeit informieren.</p>
    • Asylgesuche von Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz rasch neu beurteilen

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