Unterstützung für die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan

ShortId
21.4057
Id
20214057
Updated
28.07.2023 00:17
Language
de
Title
Unterstützung für die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan
AdditionalIndexing
1236;08;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz unterstützt die afghanische nationale Einrichtung für Menschenrechte, die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan (AIHRC), seit deren Gründung im Jahr 2002. Diese Kommission spielte bei der Förderung der Menschenrechte in Afghanistan eine zentrale Rolle.</p><p>Die Zukunft dieser Kommission ist jedoch heute nach den Ereignissen, die die Taliban in Kabul wieder an die Macht brachten, sehr ungewiss. Ein Teil ihres Personals wurde evakuiert und lebt provisorisch in verschiedenen Ländern. Andere blieben in Afghanistan. Alle gelten wegen ihrer Tätigkeiten zugunsten der Menschenrechte als besonders exponiert. </p><p>Wir sind der Ansicht, dass das gute Funktionieren der AIHRC in den kommenden Jahren für Afghanistan besonders wichtig ist. Die AIHRC bietet den Afghaninnen und Afghanen einen privilegierten Kanal, über den sie die Welt über ihre Lage informieren können, aber auch um in der einen oder anderen Weise Einfluss zu nehmen auf die Regierung und die öffentliche Meinung, mit dem Ziel, den Rechtsstaat zu stärken.</p><p>Es ist also von zentraler Bedeutung, dass sie Aktivitäten fortführen kann, idealerweise von Afghanistan aus. Sollte dies aber unmöglich oder zu gefährlich sein, müsste sie ihre Tätigkeit von einem Drittland aus ausüben können.</p><p>In einem solchen Fall scheint uns die Ansiedlung dieser Kommission in Genf, ob in Teilen oder ganz, ideal wegen der unmittelbaren Nähe zum UNO-Menschenrechtsrats, zur UNO, zur Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) und zu zahlreichen NGO. Sie muss vom Bundesrat unterstützt werden.</p><p>Die Schweiz hat als einer der wichtigsten Geldgeber und Unterstützer der AIHRC eine besondere Rolle wahrzunehmen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge um die Zukunft der Afghan Independent Human Rights Commission (AIHRC), sowie um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Er anerkennt die grosse Bedeutung der AIHRC und ihre wertvolle Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Afghanistan. Die Schweiz unterstützte die AIHRC zwischen 2002 und 2021 entsprechend mit knapp 12 Millionen Franken. So verbesserte die unabhängige Kommission beispielsweise die Vereinbarkeit von nationalem Recht und den Menschenrechten, trieb Gerichtsklagen betreffend Gewalt an Frauen voran oder überwachte und rapportierte die Einhaltung von Menschenrechten in staatlichen Gefängnissen.</p><p>Die Taliban haben sich zum Status der AIHRC bisher nicht geäussert. In der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan ist die AIHRC als nationale Menschenrechtsinstitution verankert. Nach Aussagen der AIHRC fehle mit der Machtübernahme der Taliban das Vertrauen in die Unabhängigkeit zur Umsetzung ihres Mandates. Mitarbeitende der Kommission vor Ort würden sich zudem bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten in grosse Gefahr begeben. Entsprechend hat die AIHRC Mitte September 2021 bekannt gegeben, dass sie ihren Pflichten gegenüber der afghanischen Bevölkerung nicht mehr nachkommen und ihre bedeutende Rolle zur Einhaltung und Überwachung der Menschenrechte nicht mehr ausüben könne.</p><p>Die Schweiz hat ihre Beiträge an die AIHRC nach der Machtübernahme der Taliban vorerst ausgesetzt. Das EDA ist weiterhin in Kontakt mit der AIHRC sowie mit den anderen Geberstaaten um alternative Formen zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan zu prüfen. Ob die Tätigkeit der AIHRC sinnvollerweise aus Genf oder generell aus dem Ausland erfolgen kann, liegt in der Einschätzung der Kommission selber. Bisher liegt keine entsprechende Anfrage um Unterstützung vor. Zum jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen ist unklar, ob und wann die AIHRC ihre Arbeit in Afghanistan in unabhängiger Form wieder aufnehmen kann.</p><p>Die Schweiz setzt sich für die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung der Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Afghanistan ein. Obwohl das vom Menschenrechtsrat neu geschaffene Mandat des UNO-Sonderberichterstatters zur Situation in Afghanistan diesem Anspruch nicht gerecht wird, ist dessen Errichtung ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz unterstützte deshalb die entsprechende Resolution des Menschenrechtsrates zur Situation in Afghanistan.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan (AIHRC) politisch, finanziell und/oder mit Material so zu unterstützen, dass diese Kommission ihre Arbeit trotz der politischen Situation in Afghanistan fortsetzen kann. Die Unterstützung könnte beispielsweise darin bestehen, dass diese Kommission die Möglichkeit erhält, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise von Genf aus zu verfolgen, sollte es von Kabul aus nicht mehr möglich sein,</p>
  • Unterstützung für die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz unterstützt die afghanische nationale Einrichtung für Menschenrechte, die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan (AIHRC), seit deren Gründung im Jahr 2002. Diese Kommission spielte bei der Förderung der Menschenrechte in Afghanistan eine zentrale Rolle.</p><p>Die Zukunft dieser Kommission ist jedoch heute nach den Ereignissen, die die Taliban in Kabul wieder an die Macht brachten, sehr ungewiss. Ein Teil ihres Personals wurde evakuiert und lebt provisorisch in verschiedenen Ländern. Andere blieben in Afghanistan. Alle gelten wegen ihrer Tätigkeiten zugunsten der Menschenrechte als besonders exponiert. </p><p>Wir sind der Ansicht, dass das gute Funktionieren der AIHRC in den kommenden Jahren für Afghanistan besonders wichtig ist. Die AIHRC bietet den Afghaninnen und Afghanen einen privilegierten Kanal, über den sie die Welt über ihre Lage informieren können, aber auch um in der einen oder anderen Weise Einfluss zu nehmen auf die Regierung und die öffentliche Meinung, mit dem Ziel, den Rechtsstaat zu stärken.</p><p>Es ist also von zentraler Bedeutung, dass sie Aktivitäten fortführen kann, idealerweise von Afghanistan aus. Sollte dies aber unmöglich oder zu gefährlich sein, müsste sie ihre Tätigkeit von einem Drittland aus ausüben können.</p><p>In einem solchen Fall scheint uns die Ansiedlung dieser Kommission in Genf, ob in Teilen oder ganz, ideal wegen der unmittelbaren Nähe zum UNO-Menschenrechtsrats, zur UNO, zur Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) und zu zahlreichen NGO. Sie muss vom Bundesrat unterstützt werden.</p><p>Die Schweiz hat als einer der wichtigsten Geldgeber und Unterstützer der AIHRC eine besondere Rolle wahrzunehmen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge um die Zukunft der Afghan Independent Human Rights Commission (AIHRC), sowie um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Er anerkennt die grosse Bedeutung der AIHRC und ihre wertvolle Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Afghanistan. Die Schweiz unterstützte die AIHRC zwischen 2002 und 2021 entsprechend mit knapp 12 Millionen Franken. So verbesserte die unabhängige Kommission beispielsweise die Vereinbarkeit von nationalem Recht und den Menschenrechten, trieb Gerichtsklagen betreffend Gewalt an Frauen voran oder überwachte und rapportierte die Einhaltung von Menschenrechten in staatlichen Gefängnissen.</p><p>Die Taliban haben sich zum Status der AIHRC bisher nicht geäussert. In der Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan ist die AIHRC als nationale Menschenrechtsinstitution verankert. Nach Aussagen der AIHRC fehle mit der Machtübernahme der Taliban das Vertrauen in die Unabhängigkeit zur Umsetzung ihres Mandates. Mitarbeitende der Kommission vor Ort würden sich zudem bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten in grosse Gefahr begeben. Entsprechend hat die AIHRC Mitte September 2021 bekannt gegeben, dass sie ihren Pflichten gegenüber der afghanischen Bevölkerung nicht mehr nachkommen und ihre bedeutende Rolle zur Einhaltung und Überwachung der Menschenrechte nicht mehr ausüben könne.</p><p>Die Schweiz hat ihre Beiträge an die AIHRC nach der Machtübernahme der Taliban vorerst ausgesetzt. Das EDA ist weiterhin in Kontakt mit der AIHRC sowie mit den anderen Geberstaaten um alternative Formen zur Förderung der Menschenrechte in Afghanistan zu prüfen. Ob die Tätigkeit der AIHRC sinnvollerweise aus Genf oder generell aus dem Ausland erfolgen kann, liegt in der Einschätzung der Kommission selber. Bisher liegt keine entsprechende Anfrage um Unterstützung vor. Zum jetzigen Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen ist unklar, ob und wann die AIHRC ihre Arbeit in Afghanistan in unabhängiger Form wieder aufnehmen kann.</p><p>Die Schweiz setzt sich für die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung der Verstösse gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht in Afghanistan ein. Obwohl das vom Menschenrechtsrat neu geschaffene Mandat des UNO-Sonderberichterstatters zur Situation in Afghanistan diesem Anspruch nicht gerecht wird, ist dessen Errichtung ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz unterstützte deshalb die entsprechende Resolution des Menschenrechtsrates zur Situation in Afghanistan.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan (AIHRC) politisch, finanziell und/oder mit Material so zu unterstützen, dass diese Kommission ihre Arbeit trotz der politischen Situation in Afghanistan fortsetzen kann. Die Unterstützung könnte beispielsweise darin bestehen, dass diese Kommission die Möglichkeit erhält, ihre Tätigkeit ganz oder teilweise von Genf aus zu verfolgen, sollte es von Kabul aus nicht mehr möglich sein,</p>
    • Unterstützung für die Unabhängige Kommission für Menschenrechte in Afghanistan

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