Monitoring zum elektronischen Patientendossier

ShortId
21.4059
Id
20214059
Updated
26.03.2024 22:20
Language
de
Title
Monitoring zum elektronischen Patientendossier
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein wichtiges Element der Digitalisierung des Gesundheitswesens in der Schweiz. Doch nach wie vor ist das EPD mit verschiedenen Herausforderungen und offenen Fragen konfrontiert. So ist beispielsweise nicht geklärt, wie das EPD in die Praxissoftware integriert werden kann, wie absolut wichtige Informationen in den Dossiers für die verschiedenen Interessensgruppen herausgefiltert werden können, wie die Vollständigkeit der elektronischen Patientendossiers gewährleistet werden kann und wie die langfristige Finanzierung des EPDs sichergestellt werden kann. </p><p>Auch werden sich die Rahmenbedingungen für das EPD in den nächsten Jahren verändern: Es werden Erkenntnisse aus dem Einsatz des EPDs vorliegen, neue technische Möglichkeiten werden hinzukommen und die Akzeptanz gegenüber der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird hoffentlich grösser werden. </p><p>Mit dem Monitoring soll jährlich überprüft werden, ob sich die Schweiz bzgl. Einführung eines elektronischen Patientendossiers unter Berücksichtigung von sich verändernden Rahmenbedingungen auf Kurs befindet, wobei die in der Botschaft zum EPDG definierten Ziele den Kurs vorgeben. Zudem soll das Monitoring eine solide Grundlage bieten, um notwendige Richtungskorrekturen vorzunehmen und den Ressourceneinsatz zu steuern. </p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen des Postulates, die in der Botschaft festgelegten Ziele des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) zu überprüfen. Die Ziele des EPDG sind: Verbesserung der Qualität der Behandlungsprozesse, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens.</p><p>Das Monitoring zum elektronischen Patientendossier (EPD) ist bereits in der Umsetzung und wird laufend weiterentwickelt resp. den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst (weitere Informationen finden sich unter: www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; eHealth &gt; Umsetzung Vollzug EPDG &gt; Monitoring). Als Hauptquelle der Daten dienen die Betriebsdaten aus dem Betrieb des EPD, welche nach Anhang 6 der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (EPDV-EDI) durch die Stammgemeinschaften je nach Indikator alle drei Monate und mind. 1x jährlich dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert werden müssen. Diese werden durch die Betriebsdaten aus den zentralen Abfragediensten, die vom BAG alle drei Monate erhoben werden und den Befragungsdaten, die aus einer jährlichen Befragung an der Bevölkerung und von Gesundheitsfachpersonen stammen (Swiss eHealth Barometer und EPD-Nutzerbefragungen), ergänzt. Als Beispiele für die Betriebsdaten aus den zentralen Abfragediensten können die Anzahl Gesundheitseinrichtungen, die einer Stammgemeinschaft angeschlossen sind, oder auch der Typ einer Gesundheitseinrichtung (bspw. Altersheim, Spital, Apotheke) genannt werden.</p><p>Die erhobenen Daten lassen frühestens 1 Jahr nach Betriebsaufnahme der Stammgemeinschaften Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Nutzung des EPD zu. Diese Rückschlüsse können anschliessend Hinweise auf die Akzeptanz, aber auch auf regionale Unterschiede in der Verbreitung geben, da die Daten der verschiedenen Stammgemeinschaften im Quervergleich analysiert werden können. Da die Stammgemeinschaften den Betrieb erst im Verlauf von 2021 aufnehmen, liegen derzeit noch keine solchen Daten vor.</p><p>Ein Monitoring ist für die geforderte vertiefte Analyse zur Erreichung der Ziele des EPD jedoch nicht das richtige Mittel. Isoliert betrachtet eignen sich diese Daten des Monitorings nicht, um komplexe und dem EPD übergeordnete Fragestellungen wie die Beurteilung der Qualität von Behandlungsprozessen oder die Erhöhung der Patientensicherheit beantworten zu können. Diese Fragen können zudem erst nach mehrjährigen Erfahrungen mit dem EPD untersucht werden. So braucht es unter anderem eine gewisse Anzahl aktiver Nutzerinnen und Nutzer, nicht nur auf Patientenseite, sondern auch seitens der stationären und ambulanten Leistungserbringer, damit die Ziele des EPD erreicht werden können.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch - wie die Postulantin - ein Interesse daran zu überprüfen, ob das EPD die gesetzten Ziele erreichen kann. Eine Möglichkeit der Untersuchung ergibt sich mit dem Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) betreffend Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser erschliesst sich die Möglichkeit, die gewünschten Fragestellungen im übergeordneten Rahmen der Qualitätsstrategie vertieft anzugehen und zu beantworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, idealerweise ab 2022 einen periodischen Monitoring-Bericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vorzulegen. Das Monitoring soll sich an den in der Botschaft festgelegten Ziele des EPDG orientieren: Verbesserung der Qualität der Behandlungsprozesse, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens.</p>
  • Monitoring zum elektronischen Patientendossier
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist ein wichtiges Element der Digitalisierung des Gesundheitswesens in der Schweiz. Doch nach wie vor ist das EPD mit verschiedenen Herausforderungen und offenen Fragen konfrontiert. So ist beispielsweise nicht geklärt, wie das EPD in die Praxissoftware integriert werden kann, wie absolut wichtige Informationen in den Dossiers für die verschiedenen Interessensgruppen herausgefiltert werden können, wie die Vollständigkeit der elektronischen Patientendossiers gewährleistet werden kann und wie die langfristige Finanzierung des EPDs sichergestellt werden kann. </p><p>Auch werden sich die Rahmenbedingungen für das EPD in den nächsten Jahren verändern: Es werden Erkenntnisse aus dem Einsatz des EPDs vorliegen, neue technische Möglichkeiten werden hinzukommen und die Akzeptanz gegenüber der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird hoffentlich grösser werden. </p><p>Mit dem Monitoring soll jährlich überprüft werden, ob sich die Schweiz bzgl. Einführung eines elektronischen Patientendossiers unter Berücksichtigung von sich verändernden Rahmenbedingungen auf Kurs befindet, wobei die in der Botschaft zum EPDG definierten Ziele den Kurs vorgeben. Zudem soll das Monitoring eine solide Grundlage bieten, um notwendige Richtungskorrekturen vorzunehmen und den Ressourceneinsatz zu steuern. </p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen des Postulates, die in der Botschaft festgelegten Ziele des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) zu überprüfen. Die Ziele des EPDG sind: Verbesserung der Qualität der Behandlungsprozesse, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens.</p><p>Das Monitoring zum elektronischen Patientendossier (EPD) ist bereits in der Umsetzung und wird laufend weiterentwickelt resp. den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst (weitere Informationen finden sich unter: www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; eHealth &gt; Umsetzung Vollzug EPDG &gt; Monitoring). Als Hauptquelle der Daten dienen die Betriebsdaten aus dem Betrieb des EPD, welche nach Anhang 6 der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier (EPDV-EDI) durch die Stammgemeinschaften je nach Indikator alle drei Monate und mind. 1x jährlich dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert werden müssen. Diese werden durch die Betriebsdaten aus den zentralen Abfragediensten, die vom BAG alle drei Monate erhoben werden und den Befragungsdaten, die aus einer jährlichen Befragung an der Bevölkerung und von Gesundheitsfachpersonen stammen (Swiss eHealth Barometer und EPD-Nutzerbefragungen), ergänzt. Als Beispiele für die Betriebsdaten aus den zentralen Abfragediensten können die Anzahl Gesundheitseinrichtungen, die einer Stammgemeinschaft angeschlossen sind, oder auch der Typ einer Gesundheitseinrichtung (bspw. Altersheim, Spital, Apotheke) genannt werden.</p><p>Die erhobenen Daten lassen frühestens 1 Jahr nach Betriebsaufnahme der Stammgemeinschaften Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Nutzung des EPD zu. Diese Rückschlüsse können anschliessend Hinweise auf die Akzeptanz, aber auch auf regionale Unterschiede in der Verbreitung geben, da die Daten der verschiedenen Stammgemeinschaften im Quervergleich analysiert werden können. Da die Stammgemeinschaften den Betrieb erst im Verlauf von 2021 aufnehmen, liegen derzeit noch keine solchen Daten vor.</p><p>Ein Monitoring ist für die geforderte vertiefte Analyse zur Erreichung der Ziele des EPD jedoch nicht das richtige Mittel. Isoliert betrachtet eignen sich diese Daten des Monitorings nicht, um komplexe und dem EPD übergeordnete Fragestellungen wie die Beurteilung der Qualität von Behandlungsprozessen oder die Erhöhung der Patientensicherheit beantworten zu können. Diese Fragen können zudem erst nach mehrjährigen Erfahrungen mit dem EPD untersucht werden. So braucht es unter anderem eine gewisse Anzahl aktiver Nutzerinnen und Nutzer, nicht nur auf Patientenseite, sondern auch seitens der stationären und ambulanten Leistungserbringer, damit die Ziele des EPD erreicht werden können.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch - wie die Postulantin - ein Interesse daran zu überprüfen, ob das EPD die gesetzten Ziele erreichen kann. Eine Möglichkeit der Untersuchung ergibt sich mit dem Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) betreffend Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit dieser erschliesst sich die Möglichkeit, die gewünschten Fragestellungen im übergeordneten Rahmen der Qualitätsstrategie vertieft anzugehen und zu beantworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, idealerweise ab 2022 einen periodischen Monitoring-Bericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vorzulegen. Das Monitoring soll sich an den in der Botschaft festgelegten Ziele des EPDG orientieren: Verbesserung der Qualität der Behandlungsprozesse, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz des Gesundheitswesens.</p>
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