Warum wird der Moscia-Tunnel nicht vom Bund mitfinanziert?

ShortId
21.4061
Id
20214061
Updated
27.07.2023 23:55
Language
de
Title
Warum wird der Moscia-Tunnel nicht vom Bund mitfinanziert?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vierte Generation des PALocs beinhaltet - zum x-ten Mal - den Mosciatunnel. Dieser wird als notwendig eingestuft, um der Hanginstabilität entlang der Strecke Moscia-Acapulco Abhilfe zu schaffen und um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf der Uferstrasse zu verbessern (11.2.2).</p><p>Der Tunnel steht in Zusammenhang mit der Sanierung der italienischen Staatsstrasse SS 34 und ergänzt diese (11.2.3). Diese Staatsstrasse wird als internationale Verkehrsachse eingestuft, die sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene von zentraler Bedeutung ist, da sie die Anbindung der rechten Seite des Lago Maggiore mit der Autobahn A2 sicherstellt.</p><p>Es handelt sich eindeutig um eine international wichtige Verbindung. Folglich ist es noch unverständlicher, dass der Mosciatunnel nicht mit Bundesbeiträgen mitfinanziert wird.</p><p>Der Tunnel wurde bereits in der zweiten Generation des PALocs als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2023) eingestuft, dann in der dritten Generation des PALocs erneut als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2026) und nun aufs Neue in der vierten Generation des PALocs als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2031).</p><p>(Gemäss den Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr vom 13. Februar 2020 dürfen die Massnahmen der C-Liste - Massnahmen, deren Umsetzung nach 2031 geplant ist, weil sie nicht genügend ausgearbeitet sind oder als nicht prioritär eingestuft werden - nicht Teil der Massnahmenliste des PALocs der vierten Generation sein. Solche Massnahmen werden also nur als mögliche künftige Vorhaben aufgeführt, die es in den nachfolgenden Generationen des PALocs wiederaufzunehmen, zu entwickeln und konkret auszuarbeiten gilt.)</p><p>Nun hat der Kanton Tessin den Tunnel jedoch definitiv geplant und beabsichtigt, die Bauarbeiten möglichst rasch (im Jahr 2023) zu beginnen. Der Tunnel wird vollständig aus Mitteln des Kantons Tessin und der Gemeinden des Locarnese finanziert.</p><p>Es ist unerklärlich, dass ein Bauwerk von nationaler Bedeutung nicht vom Bund mitfinanziert wird, sondern zulasten der Gemeinden der betroffenen Region geht. Dies ist einmalig in der Schweiz.</p><p>Dass die Entscheide betreffend die in den APs vorgeschlagenen Bauwerke nicht in Stein gemeisselt sind, zeigte vor einigen Monaten der Fall der Umfahrung Oberburg.</p><p>Die Umfahrung Oberburg des APs Burgdorf hatte in der Bewertung des Bundesamts für Raumentwicklung sechs Punkte erhalten. Normalerweise benötigen realisier- und finanzierbare Bauprojekte in den APs zwischen 30 und 60 Punkte.</p><p>Die Umfahrung war in der Botschaft 18.065 "Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite ab 2019" noch chancenlos. Und dennoch war sie danach Gegenstand der Botschaft 21.025 "Zusatzkredit Umfahrung Oberburg" und erhielt einen Beitrag von 77 Mio. Franken.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 17a MinVG leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen. Die Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Langsamverkehrs ausgerichtet, soweit sie zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs führen und eine Finanzierung durch andere Bundesmittel (inländische Gelder) ausgeschlossen ist. Die anrechenbaren Kosten sind in Artikel 21 MinVV aufgeführt. Es obliegt der Trägerschaft, eine nachvollziehbare Priorisierung der Massnahmen vorzuschlagen (Art. 3 sowie Art. 7 Bst. c PAVV). Die Massnahmen werden drei Kategorien zugeordnet (A-, B- und C-Massnahmen). Die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses erfolgt auf der Grundlage der A- und B-Massnahmen. Diese Massnahmen sind für die Berechnung des Beitragssatzes massgebend.</p><p>1. In sämtlichen bisherigen Generationen des Agglomerationsprogramms wurde der Moscia-Tunnel von der Trägerschaft als C-Massnahme aufgeführt. Folglich wurde es bei der Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Programms auch nie berücksichtigt.</p><p>2. Da das Projekt des Moscia-Tunnels stets als C-Massnahme aufgeführt war, wurde es im Rahmen der bisherigen Agglomerationsprogramme nie einer Massnahmenbeurteilung unterzogen und folglich auch nie bewertet.</p><p>3. Es obliegt der Trägerschaft, eine nachvollziehbare Priorisierung der Massnahmen vorzuschlagen (Art. 3 sowie Art. 7 Bst. c PAVV). Der Moscia-Tunnel wurde von der Trägerschaft der Massnahmenkategorie C zugeordnet.</p><p>4. Die Umfahrung Oberburg wurde im Zuge der Prüfung der Agglomerationsprogramme der 3. Generation beurteilt, weil sie von der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Burgdorf als A-Massnahme aufgeführt worden war. Der Bund gelangte dabei zum Schluss, das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme sei ungenügend. Anders als vom Bundesrat in seiner Botschaft (18.065) beantragt, beauftragte das Parlament per Bundesbeschluss vom 25. September 2019 den Bundesrat, ihm eine Botschaft zur Mitfinanzierung der Umfahrung Oberburg im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr der dritten Generation (21.025) zu unterbreiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Parlament hat diese Botschaft während der Herbstsession 2021 verabschiedet.</p><p>5. Was das Agglomerationsprogramm der 4. Generation für die Agglomeration Locarno (PaLoc) betrifft, so können dessen Inhalt wie auch die Priorisierung der darin enthaltenen Massnahmen nicht mehr geändert werden, da es bereits dem Bund zur Prüfung vorgelegt wurde. In den künftigen Generationen kann die Massnahme den Kategorien A oder B zugeordnet werden. Dieser Entscheid liegt jedoch bei der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms. Die Massnahme kann nur dann in die Botschaft des Bundesrates aufgenommen werden, wenn sie die Beurteilungskriterien des Bundes erfüllt (siehe oben).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wird der Moscia-Tunnel, der von Anfang an als Teil des Agglomerationsprogramms des Locarnese (PALoc) geplant war, nicht mit Bundesbeiträgen unterstützt, die im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) für Agglomerationsprogramme (APs) vergeben werden?</p><p>2. Wurde das Projekt dem Bund unterbreitet und wie wurde es bewertet?</p><p>3. Der Mosciatunnel ist als Massnahme in der C-Liste aufgeführt (Massnahmen, deren Umsetzung nach 2031 geplant ist, weil sie nicht genügend ausgearbeitet sind oder als nicht prioritär eingestuft werden) und kann somit nicht Teil der Massnahmenliste des PALocs der vierten Generation sein, dies als Folge der Ablehnung durch den Bund. Beruht diese Ablehnung auf einer Bewertung, die noch im Rahmen der vorherigen PALocs durchgeführt wurde?</p><p>4. Die Umfahrung Oberburg wurde mit einer deutlich zu niedrigen Punktzahl bewertet und hatte somit keinen Anspruch auf Bundesbeiträge. Trotzdem wurde sie vor Kurzem wieder aufgenommen und mit 77 Mio. Franken mitfinanziert. Hält der Bundesrat es angesichts dieser Tatsache nicht für genauso gerechtfertigt, eine erneute Beurteilung darüber vorzunehmen, ob der Mosciatunnel durch allfällige Bundesbeiträge mitfinanziert werden soll? </p><p>5. Welches administrative oder politische Verfahren kann sicherstellen, dass der Mosciatunnel Bundesbeiträge aus dem nächsten Rahmenkredit für die vierte oder die darauffolgenden Generationen der APs erhält?</p>
  • Warum wird der Moscia-Tunnel nicht vom Bund mitfinanziert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vierte Generation des PALocs beinhaltet - zum x-ten Mal - den Mosciatunnel. Dieser wird als notwendig eingestuft, um der Hanginstabilität entlang der Strecke Moscia-Acapulco Abhilfe zu schaffen und um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf der Uferstrasse zu verbessern (11.2.2).</p><p>Der Tunnel steht in Zusammenhang mit der Sanierung der italienischen Staatsstrasse SS 34 und ergänzt diese (11.2.3). Diese Staatsstrasse wird als internationale Verkehrsachse eingestuft, die sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene von zentraler Bedeutung ist, da sie die Anbindung der rechten Seite des Lago Maggiore mit der Autobahn A2 sicherstellt.</p><p>Es handelt sich eindeutig um eine international wichtige Verbindung. Folglich ist es noch unverständlicher, dass der Mosciatunnel nicht mit Bundesbeiträgen mitfinanziert wird.</p><p>Der Tunnel wurde bereits in der zweiten Generation des PALocs als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2023) eingestuft, dann in der dritten Generation des PALocs erneut als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2026) und nun aufs Neue in der vierten Generation des PALocs als Massnahme mit Priorität C (&gt; 2031).</p><p>(Gemäss den Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr vom 13. Februar 2020 dürfen die Massnahmen der C-Liste - Massnahmen, deren Umsetzung nach 2031 geplant ist, weil sie nicht genügend ausgearbeitet sind oder als nicht prioritär eingestuft werden - nicht Teil der Massnahmenliste des PALocs der vierten Generation sein. Solche Massnahmen werden also nur als mögliche künftige Vorhaben aufgeführt, die es in den nachfolgenden Generationen des PALocs wiederaufzunehmen, zu entwickeln und konkret auszuarbeiten gilt.)</p><p>Nun hat der Kanton Tessin den Tunnel jedoch definitiv geplant und beabsichtigt, die Bauarbeiten möglichst rasch (im Jahr 2023) zu beginnen. Der Tunnel wird vollständig aus Mitteln des Kantons Tessin und der Gemeinden des Locarnese finanziert.</p><p>Es ist unerklärlich, dass ein Bauwerk von nationaler Bedeutung nicht vom Bund mitfinanziert wird, sondern zulasten der Gemeinden der betroffenen Region geht. Dies ist einmalig in der Schweiz.</p><p>Dass die Entscheide betreffend die in den APs vorgeschlagenen Bauwerke nicht in Stein gemeisselt sind, zeigte vor einigen Monaten der Fall der Umfahrung Oberburg.</p><p>Die Umfahrung Oberburg des APs Burgdorf hatte in der Bewertung des Bundesamts für Raumentwicklung sechs Punkte erhalten. Normalerweise benötigen realisier- und finanzierbare Bauprojekte in den APs zwischen 30 und 60 Punkte.</p><p>Die Umfahrung war in der Botschaft 18.065 "Agglomerationsverkehr. Verpflichtungskredite ab 2019" noch chancenlos. Und dennoch war sie danach Gegenstand der Botschaft 21.025 "Zusatzkredit Umfahrung Oberburg" und erhielt einen Beitrag von 77 Mio. Franken.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 17a MinVG leistet der Bund Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in Städten und Agglomerationen führen. Die Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Langsamverkehrs ausgerichtet, soweit sie zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs führen und eine Finanzierung durch andere Bundesmittel (inländische Gelder) ausgeschlossen ist. Die anrechenbaren Kosten sind in Artikel 21 MinVV aufgeführt. Es obliegt der Trägerschaft, eine nachvollziehbare Priorisierung der Massnahmen vorzuschlagen (Art. 3 sowie Art. 7 Bst. c PAVV). Die Massnahmen werden drei Kategorien zugeordnet (A-, B- und C-Massnahmen). Die Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses erfolgt auf der Grundlage der A- und B-Massnahmen. Diese Massnahmen sind für die Berechnung des Beitragssatzes massgebend.</p><p>1. In sämtlichen bisherigen Generationen des Agglomerationsprogramms wurde der Moscia-Tunnel von der Trägerschaft als C-Massnahme aufgeführt. Folglich wurde es bei der Beurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Programms auch nie berücksichtigt.</p><p>2. Da das Projekt des Moscia-Tunnels stets als C-Massnahme aufgeführt war, wurde es im Rahmen der bisherigen Agglomerationsprogramme nie einer Massnahmenbeurteilung unterzogen und folglich auch nie bewertet.</p><p>3. Es obliegt der Trägerschaft, eine nachvollziehbare Priorisierung der Massnahmen vorzuschlagen (Art. 3 sowie Art. 7 Bst. c PAVV). Der Moscia-Tunnel wurde von der Trägerschaft der Massnahmenkategorie C zugeordnet.</p><p>4. Die Umfahrung Oberburg wurde im Zuge der Prüfung der Agglomerationsprogramme der 3. Generation beurteilt, weil sie von der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Burgdorf als A-Massnahme aufgeführt worden war. Der Bund gelangte dabei zum Schluss, das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme sei ungenügend. Anders als vom Bundesrat in seiner Botschaft (18.065) beantragt, beauftragte das Parlament per Bundesbeschluss vom 25. September 2019 den Bundesrat, ihm eine Botschaft zur Mitfinanzierung der Umfahrung Oberburg im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr der dritten Generation (21.025) zu unterbreiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Parlament hat diese Botschaft während der Herbstsession 2021 verabschiedet.</p><p>5. Was das Agglomerationsprogramm der 4. Generation für die Agglomeration Locarno (PaLoc) betrifft, so können dessen Inhalt wie auch die Priorisierung der darin enthaltenen Massnahmen nicht mehr geändert werden, da es bereits dem Bund zur Prüfung vorgelegt wurde. In den künftigen Generationen kann die Massnahme den Kategorien A oder B zugeordnet werden. Dieser Entscheid liegt jedoch bei der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms. Die Massnahme kann nur dann in die Botschaft des Bundesrates aufgenommen werden, wenn sie die Beurteilungskriterien des Bundes erfüllt (siehe oben).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wird der Moscia-Tunnel, der von Anfang an als Teil des Agglomerationsprogramms des Locarnese (PALoc) geplant war, nicht mit Bundesbeiträgen unterstützt, die im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) für Agglomerationsprogramme (APs) vergeben werden?</p><p>2. Wurde das Projekt dem Bund unterbreitet und wie wurde es bewertet?</p><p>3. Der Mosciatunnel ist als Massnahme in der C-Liste aufgeführt (Massnahmen, deren Umsetzung nach 2031 geplant ist, weil sie nicht genügend ausgearbeitet sind oder als nicht prioritär eingestuft werden) und kann somit nicht Teil der Massnahmenliste des PALocs der vierten Generation sein, dies als Folge der Ablehnung durch den Bund. Beruht diese Ablehnung auf einer Bewertung, die noch im Rahmen der vorherigen PALocs durchgeführt wurde?</p><p>4. Die Umfahrung Oberburg wurde mit einer deutlich zu niedrigen Punktzahl bewertet und hatte somit keinen Anspruch auf Bundesbeiträge. Trotzdem wurde sie vor Kurzem wieder aufgenommen und mit 77 Mio. Franken mitfinanziert. Hält der Bundesrat es angesichts dieser Tatsache nicht für genauso gerechtfertigt, eine erneute Beurteilung darüber vorzunehmen, ob der Mosciatunnel durch allfällige Bundesbeiträge mitfinanziert werden soll? </p><p>5. Welches administrative oder politische Verfahren kann sicherstellen, dass der Mosciatunnel Bundesbeiträge aus dem nächsten Rahmenkredit für die vierte oder die darauffolgenden Generationen der APs erhält?</p>
    • Warum wird der Moscia-Tunnel nicht vom Bund mitfinanziert?

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