Grenzen bei der Entwicklung der Wolfspopulation?

ShortId
21.4063
Id
20214063
Updated
14.05.2024 16:16
Language
de
Title
Grenzen bei der Entwicklung der Wolfspopulation?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1) Seit der Bildung des ersten Wolfsrudels im Jahr 2012 hat der Wolfsbestand und die Anzahl Rudel in der Schweiz um jährlich 30 Prozent zugenommen. Aktuell sind mindestens 13 Rudel und 130 bis 150 Wölfe dokumentiert. Grundsätzlich ist ein weiterer Anstieg zu erwarten; dieser ist jedoch in erheblichem Masse abhängig von limitierenden Rahmenbedingungen wie Lebensraum, Nahrungsangebot oder Regulierungsmassnahmen.</p><p>2-3) Wildtierbestände wachsen in ihrem Lebensraum an, bis die Grenze der ökologischen Tragbarkeit erreicht ist. Anschliessend führen die begrenzt verfügbare Nahrung und Revierkämpfe zur Plafonierung des Bestands. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der gesellschaftlich tragbare ebenso wie der aus Artenschutzgründen notwendige Wolfsbestand deutlich kleiner ist als der theoretisch Mögliche.</p><p>Die Obergrenze des gesellschaftlich Tragbaren lässt sich nur schwer einschätzen. Sie ist abhängig von der sozialen Akzeptanz. Dagegen kann die aus Artenschutzüberlegungen notwendige, minimal zu sichernde Anzahl Wolfsrudel eingeschätzt werden. Für die Schweiz beträgt diese gemäss der Empfehlung der Plattform "Wildlife and Society" der Alpenkonvention rund 20 Rudel in guter Verteilung.</p><p>4. Die Eigentumsgarantie wird durch die Wolfsangriffe bzw. durch die Regelungen zur Regulierung der Wölfe nicht verletzt. Der Gesetzgeber hat beim Erlass dieser Vorschriften im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Vögel (Jagdgesetz, SR 922.0) gerade auch mit Blick auf die Eigentumsgarantie festgelegt, dass die Wölfe bei grossen Schäden reguliert werden können und die Landwirtinnen und Landwirte für gerissene Tiere entschädigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Entwicklung der Wolfspopulation führt zu Ängsten und Verunsicherungen, was letztlich auch der Akzeptanz gegenüber Wölfen und Wolfsrudeln nicht zuträglich ist. Das Wolfsmanagement hat einen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen. Dabei sind Interessen- und Nutzungskonflikte zwar nicht zu vermeiden; aber der Schutz der Wölfe kann nicht über sämtliche anderen Interessen gestellt werden. Es braucht rasch tragfähige, nachvollziehbare und akzeptierte Konzepte und Massnahmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie prognostiziert der Bundesrat die Entwicklung der Anzahl Wölfe und Wolfsrudel für die kommenden Jahre?</p><p>2. Sieht der Bundesrat eine Obergrenze des Tragbaren?</p><p>3. Wenn ja, wo sieht der Bundesrat diese Grenze? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Werden durch die zunehmenden Wolfsangriffe andere in der Verfassung verankerte Ziele, wie beispielsweise die Eigentumsgarantie verletzt?</p>
  • Grenzen bei der Entwicklung der Wolfspopulation?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1) Seit der Bildung des ersten Wolfsrudels im Jahr 2012 hat der Wolfsbestand und die Anzahl Rudel in der Schweiz um jährlich 30 Prozent zugenommen. Aktuell sind mindestens 13 Rudel und 130 bis 150 Wölfe dokumentiert. Grundsätzlich ist ein weiterer Anstieg zu erwarten; dieser ist jedoch in erheblichem Masse abhängig von limitierenden Rahmenbedingungen wie Lebensraum, Nahrungsangebot oder Regulierungsmassnahmen.</p><p>2-3) Wildtierbestände wachsen in ihrem Lebensraum an, bis die Grenze der ökologischen Tragbarkeit erreicht ist. Anschliessend führen die begrenzt verfügbare Nahrung und Revierkämpfe zur Plafonierung des Bestands. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der gesellschaftlich tragbare ebenso wie der aus Artenschutzgründen notwendige Wolfsbestand deutlich kleiner ist als der theoretisch Mögliche.</p><p>Die Obergrenze des gesellschaftlich Tragbaren lässt sich nur schwer einschätzen. Sie ist abhängig von der sozialen Akzeptanz. Dagegen kann die aus Artenschutzüberlegungen notwendige, minimal zu sichernde Anzahl Wolfsrudel eingeschätzt werden. Für die Schweiz beträgt diese gemäss der Empfehlung der Plattform "Wildlife and Society" der Alpenkonvention rund 20 Rudel in guter Verteilung.</p><p>4. Die Eigentumsgarantie wird durch die Wolfsangriffe bzw. durch die Regelungen zur Regulierung der Wölfe nicht verletzt. Der Gesetzgeber hat beim Erlass dieser Vorschriften im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Vögel (Jagdgesetz, SR 922.0) gerade auch mit Blick auf die Eigentumsgarantie festgelegt, dass die Wölfe bei grossen Schäden reguliert werden können und die Landwirtinnen und Landwirte für gerissene Tiere entschädigt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Entwicklung der Wolfspopulation führt zu Ängsten und Verunsicherungen, was letztlich auch der Akzeptanz gegenüber Wölfen und Wolfsrudeln nicht zuträglich ist. Das Wolfsmanagement hat einen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen. Dabei sind Interessen- und Nutzungskonflikte zwar nicht zu vermeiden; aber der Schutz der Wölfe kann nicht über sämtliche anderen Interessen gestellt werden. Es braucht rasch tragfähige, nachvollziehbare und akzeptierte Konzepte und Massnahmen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie prognostiziert der Bundesrat die Entwicklung der Anzahl Wölfe und Wolfsrudel für die kommenden Jahre?</p><p>2. Sieht der Bundesrat eine Obergrenze des Tragbaren?</p><p>3. Wenn ja, wo sieht der Bundesrat diese Grenze? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Werden durch die zunehmenden Wolfsangriffe andere in der Verfassung verankerte Ziele, wie beispielsweise die Eigentumsgarantie verletzt?</p>
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