Ein Feiertag der Demokratie

ShortId
21.4075
Id
20214075
Updated
26.03.2024 21:46
Language
de
Title
Ein Feiertag der Demokratie
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist, wird der Gründungstag des Schweizerischen Bundesstaates kaum beachtet. Die hochgeschätzten Güter wie: Direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates, unverzichtbares Ereignis. Auch historisch und im internationalen Kontext gesehen, handelt es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis. In Mitten von Monarchien und zu Zeiten einer hierarchischen Gesellschaftsordnung, haben unsere Vorfahren ein demokratisches Juwel geschaffen. Daher ist es angebracht, diesen Tag regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären. In den vergangenen 173 Jahren hat die Bundesverfassung unserem Staatswesen den nötigen Halt gegeben, um alle Verwerfungen auf dem europäischen Kontinent in dieser Zeit zu überstehen. Es an der Zeit diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist wie der Motionär der Auffassung, dass die erste Bundesverfassung als Gründungsakte des Schweizerischen Bundesstaats von überragender Bedeutung in der Geschichte der Schweiz ist. Sie legte 1848 die Grundlagen für unseren demokratischen, föderalistischen, dem Recht und der Gewaltenteilung verpflichteten Staat.</p><p>Am 12. September 1848 stellte die Tagsatzung die Annahme der neuen Bundesverfassung fest. Dieses Datum ist vermutlich das wichtigste, allerdings nicht das einzige, das für die Gründung des modernen Bundesstaats von Bedeutung ist. Der Bundesrat verweist hierzu auch auf seine Antwort auf die Anfrage 09.1167 "Gründungsdatum der Schweizerischen Eidgenossenschaft" von Nationalrätin Margret Kiener Nellen.</p><p>In der Schweiz bestimmen die Kantone die gesetzlichen Feiertage. Der bislang einzige nationale Feiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 eingeführt. Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 5. September 2018 auf das vom Motionär eingereichte Postulat 18.3439 "Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!"). Er ist nicht nur der Tag der Erinnerung an den Bund der Urschweiz im Jahr 1291. Der 1. August eignet sich auch gut zur Feier des Zusammenwachsens der Kantone und Landesteile zu einem demokratischen, föderalistischen Verfassungsstaat. In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zur Motion 15.3179 "Nationaler Feiertag zur Einführung des Frauenstimmrechts" von Nationalrätin Aline Trede wies der Bundesrat überdies darauf hin, dass ein zusätzlicher Feiertag mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es keinen weiteren nationalen Feiertag am 12. September braucht.</p><p>Das 175-jährige Jubiläum der Bundesverfassung von 1848 soll überdies 2023 speziell gefeiert werden. Mit der teilweisen Gutheissung der gleichlautenden Motionen 21.3373 von Nationalrat Beat Flach und 21.3227 von Ständerat Hans Stöckli mit dem Titel "Jubiläum 175 Jahre Bundesverfassung" wurden die Büros des Nationalrats und des Ständerats beauftragt, von der Bundesversammlung organisierte Jubiläumsfeiern in die Wege zu leiten. Der Bundesrat unterstützt diese Feierlichkeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen und Erlasse zu erarbeiten, und den zuständigen Organen vorzulegen, damit der 12. September als Feiertag, auf eidgenössischer Ebene eingeführt werden kann.&nbsp;</p>
  • Ein Feiertag der Demokratie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist, wird der Gründungstag des Schweizerischen Bundesstaates kaum beachtet. Die hochgeschätzten Güter wie: Direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates, unverzichtbares Ereignis. Auch historisch und im internationalen Kontext gesehen, handelt es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis. In Mitten von Monarchien und zu Zeiten einer hierarchischen Gesellschaftsordnung, haben unsere Vorfahren ein demokratisches Juwel geschaffen. Daher ist es angebracht, diesen Tag regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären. In den vergangenen 173 Jahren hat die Bundesverfassung unserem Staatswesen den nötigen Halt gegeben, um alle Verwerfungen auf dem europäischen Kontinent in dieser Zeit zu überstehen. Es an der Zeit diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist wie der Motionär der Auffassung, dass die erste Bundesverfassung als Gründungsakte des Schweizerischen Bundesstaats von überragender Bedeutung in der Geschichte der Schweiz ist. Sie legte 1848 die Grundlagen für unseren demokratischen, föderalistischen, dem Recht und der Gewaltenteilung verpflichteten Staat.</p><p>Am 12. September 1848 stellte die Tagsatzung die Annahme der neuen Bundesverfassung fest. Dieses Datum ist vermutlich das wichtigste, allerdings nicht das einzige, das für die Gründung des modernen Bundesstaats von Bedeutung ist. Der Bundesrat verweist hierzu auch auf seine Antwort auf die Anfrage 09.1167 "Gründungsdatum der Schweizerischen Eidgenossenschaft" von Nationalrätin Margret Kiener Nellen.</p><p>In der Schweiz bestimmen die Kantone die gesetzlichen Feiertage. Der bislang einzige nationale Feiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 eingeführt. Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert (vgl. die Antwort des Bundesrates vom 5. September 2018 auf das vom Motionär eingereichte Postulat 18.3439 "Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!"). Er ist nicht nur der Tag der Erinnerung an den Bund der Urschweiz im Jahr 1291. Der 1. August eignet sich auch gut zur Feier des Zusammenwachsens der Kantone und Landesteile zu einem demokratischen, föderalistischen Verfassungsstaat. In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 zur Motion 15.3179 "Nationaler Feiertag zur Einführung des Frauenstimmrechts" von Nationalrätin Aline Trede wies der Bundesrat überdies darauf hin, dass ein zusätzlicher Feiertag mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass es keinen weiteren nationalen Feiertag am 12. September braucht.</p><p>Das 175-jährige Jubiläum der Bundesverfassung von 1848 soll überdies 2023 speziell gefeiert werden. Mit der teilweisen Gutheissung der gleichlautenden Motionen 21.3373 von Nationalrat Beat Flach und 21.3227 von Ständerat Hans Stöckli mit dem Titel "Jubiläum 175 Jahre Bundesverfassung" wurden die Büros des Nationalrats und des Ständerats beauftragt, von der Bundesversammlung organisierte Jubiläumsfeiern in die Wege zu leiten. Der Bundesrat unterstützt diese Feierlichkeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen und Erlasse zu erarbeiten, und den zuständigen Organen vorzulegen, damit der 12. September als Feiertag, auf eidgenössischer Ebene eingeführt werden kann.&nbsp;</p>
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