Für ein Gender-Budgeting

ShortId
21.4078
Id
20214078
Updated
26.03.2024 21:44
Language
de
Title
Für ein Gender-Budgeting
AdditionalIndexing
08;28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat zuletzt in seiner Stellungnahme zur Motion Funiciello 20.3397 "Gender Budgeting. Für eine gerechte Bewältigung der Krise" ausführlich die Gründe dargelegt, die gegen eine geschlechterspezifische Zuteilung der Budgetmittel im Bundeshaushalt sprechen. Gleichzeitig hat er in seiner Stellungnahme festgehalten, dass es den einzelnen Bundesstellen und Departementen offensteht, in jenen Bereichen, in denen sie dies als sinnvoll erachten, Analysen zu den Wirkungen der Ausgaben auf die Gleichstellungsziele durchzuführen.</p><p>Mit Blick auf die mögliche Realisierung solcher Analysen plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen der vom Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030 in der zweiten Hälfte 2022 die Organisation einer Veranstaltung mit dem Ziel, den interessierten Bundesstellen Informationen zur Praxis und zu den Erfahrungen anderer Länder zu vermitteln. Hierzu sollen Expertinnen und Experten aus Ländern, die das Gender Budgeting praktizieren, und internationaler Organisationen (z.B. OECD) eingeladen werden.</p><p>In diesem Kontext wird auch die bis Ende 2025 zu erstellende Zwischenbilanz zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 die Gelegenheit bieten zu analysieren, inwieweit die Ziele der Gleichstellungsstrategie im Rahmen der getätigten Ausgaben erreicht werden konnten und ob die Strategie angepasst werden sollte.</p><p>Was den in der Interpellation angesprochenen Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anbelangt, so zeigt sich, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) auch unabhängig vom Gender Budgeting bereits zu einer Erhöhung der bereitgestellten finanziellen und personellen Mittel, zur Entwicklung verschiedener Instrumente (z.B. Finanzhilfen, Aktions- und Massnahmenpläne) sowie auch einer verstärkten Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen und weiteren Akteuren geführt hat (s. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Funiciello 21.3768 "StopTalkingStartFunding").</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2021 den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) veröffentlicht. Dieser Bericht ist sehr aufschlussreich und zeigt die Fortschritte, aber auch die Lücken in unserem System der Gewaltprävention und des Opferschutzes auf.</p><p>Im Vorwort des Berichts erklärt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für die Schweiz höchste Priorität habe.</p><p>Gemäss der neuen Verordnung, die seit 2020 in Kraft ist, kann der Bund Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützen und die Koordination dieser Massnahmen finanziell fördern. Das Parlament hat zu diesem Zweck einen Rahmenkredit von 3 Millionen Franken gesprochen, der jedes Jahr im Rahmen der Budgetberatung zu bewilligen ist.</p><p>Es ist jedoch zu befürchten, dass dieses Budget nicht ausreicht, um die vom Bundesrat gesteckten Ziele zu erreichen.</p><p>Tatsächlich hält der Bericht Folgendes fest: "Aktuell gibt es keinen Überblick über die Ausgaben, die sie [die Bundesstellen] für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen tätigen. Der dafür notwendige Personal- und Sachaufwand [...] wird in den einzelnen Ämtern nicht abgegrenzt und separat erhoben, da es sich meist um einzelne Dossiers in umfassenderen Geschäftsfeldern handelt. [...] Gender-Budgeting kennt der Bund nicht."</p><p>Der Grundsatz eines gendersensitiven Budgets ist keine neue Idee. Er wurde in Australien schon 1984 erstmals in die Tat umgesetzt, damit die Stellen der öffentlichen Verwaltung die Ungleichheiten zwischen Frau und Mann bei der Erarbeitung ihres Budgets berücksichtigen konnten, um so die Gleichstellung besser fördern zu können. Das Konzept findet seit der UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking immer weiter Verbreitung.</p><p>Ein solches Konzept würde es ermöglichen, Klarheit über die getätigten Investitionen zu erhalten, die Budgets dort zu erhöhen, wo sich Lücken zeigen, und die Anstrengungen auf allen politischen Ebenen besser zu koordinieren. Hält es der Bundesrat angesichts dieser Feststellungen nicht für angezeigt, die Anwendung eines solchen Konzepts zu prüfen?</p>
  • Für ein Gender-Budgeting
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat zuletzt in seiner Stellungnahme zur Motion Funiciello 20.3397 "Gender Budgeting. Für eine gerechte Bewältigung der Krise" ausführlich die Gründe dargelegt, die gegen eine geschlechterspezifische Zuteilung der Budgetmittel im Bundeshaushalt sprechen. Gleichzeitig hat er in seiner Stellungnahme festgehalten, dass es den einzelnen Bundesstellen und Departementen offensteht, in jenen Bereichen, in denen sie dies als sinnvoll erachten, Analysen zu den Wirkungen der Ausgaben auf die Gleichstellungsziele durchzuführen.</p><p>Mit Blick auf die mögliche Realisierung solcher Analysen plant das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen der vom Bundesrat am 28. April 2021 verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030 in der zweiten Hälfte 2022 die Organisation einer Veranstaltung mit dem Ziel, den interessierten Bundesstellen Informationen zur Praxis und zu den Erfahrungen anderer Länder zu vermitteln. Hierzu sollen Expertinnen und Experten aus Ländern, die das Gender Budgeting praktizieren, und internationaler Organisationen (z.B. OECD) eingeladen werden.</p><p>In diesem Kontext wird auch die bis Ende 2025 zu erstellende Zwischenbilanz zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 die Gelegenheit bieten zu analysieren, inwieweit die Ziele der Gleichstellungsstrategie im Rahmen der getätigten Ausgaben erreicht werden konnten und ob die Strategie angepasst werden sollte.</p><p>Was den in der Interpellation angesprochenen Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anbelangt, so zeigt sich, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311.35) auch unabhängig vom Gender Budgeting bereits zu einer Erhöhung der bereitgestellten finanziellen und personellen Mittel, zur Entwicklung verschiedener Instrumente (z.B. Finanzhilfen, Aktions- und Massnahmenpläne) sowie auch einer verstärkten Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen und weiteren Akteuren geführt hat (s. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Funiciello 21.3768 "StopTalkingStartFunding").</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat im Juni 2021 den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) veröffentlicht. Dieser Bericht ist sehr aufschlussreich und zeigt die Fortschritte, aber auch die Lücken in unserem System der Gewaltprävention und des Opferschutzes auf.</p><p>Im Vorwort des Berichts erklärt der Bundesrat ausdrücklich, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für die Schweiz höchste Priorität habe.</p><p>Gemäss der neuen Verordnung, die seit 2020 in Kraft ist, kann der Bund Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützen und die Koordination dieser Massnahmen finanziell fördern. Das Parlament hat zu diesem Zweck einen Rahmenkredit von 3 Millionen Franken gesprochen, der jedes Jahr im Rahmen der Budgetberatung zu bewilligen ist.</p><p>Es ist jedoch zu befürchten, dass dieses Budget nicht ausreicht, um die vom Bundesrat gesteckten Ziele zu erreichen.</p><p>Tatsächlich hält der Bericht Folgendes fest: "Aktuell gibt es keinen Überblick über die Ausgaben, die sie [die Bundesstellen] für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen tätigen. Der dafür notwendige Personal- und Sachaufwand [...] wird in den einzelnen Ämtern nicht abgegrenzt und separat erhoben, da es sich meist um einzelne Dossiers in umfassenderen Geschäftsfeldern handelt. [...] Gender-Budgeting kennt der Bund nicht."</p><p>Der Grundsatz eines gendersensitiven Budgets ist keine neue Idee. Er wurde in Australien schon 1984 erstmals in die Tat umgesetzt, damit die Stellen der öffentlichen Verwaltung die Ungleichheiten zwischen Frau und Mann bei der Erarbeitung ihres Budgets berücksichtigen konnten, um so die Gleichstellung besser fördern zu können. Das Konzept findet seit der UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking immer weiter Verbreitung.</p><p>Ein solches Konzept würde es ermöglichen, Klarheit über die getätigten Investitionen zu erhalten, die Budgets dort zu erhöhen, wo sich Lücken zeigen, und die Anstrengungen auf allen politischen Ebenen besser zu koordinieren. Hält es der Bundesrat angesichts dieser Feststellungen nicht für angezeigt, die Anwendung eines solchen Konzepts zu prüfen?</p>
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