Wirkungsüberprüfung der Steuerreform STAF

ShortId
21.4079
Id
20214079
Updated
28.07.2023 00:09
Language
de
Title
Wirkungsüberprüfung der Steuerreform STAF
AdditionalIndexing
24;2446;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Überprüfung der Auswirkungen von politischen Reformen und der ihnen zugrunde liegenden Annahmen ist Teil einer modernen, wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Gemäss Antwort auf Motion 20.3892 steht der Bundesrat einer Ex-post-Analyse offen gegenüber, wenn diese nicht als Langzeitstudie konzipiert ist. Eine Überprüfung der Auswirkungen der STAF kann wertvolle Hinweise liefern, inwieweit die Reformziele erreicht worden sind. Sie ist zudem als vertrauensbildende Massnahme für das Gelingen zukünftiger Steuerreformen zentral. Im Hinblick auf die bevorstehende OECD-Steuerreform ist eine Wirkungsevaluation der steuerlichen Sonderregelungen notwendig, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Durch eine Wirkungsanalyse, welche die Entwicklung der Steuereinnahmen über einen mittelfristigen Zeitraum untersucht, können zudem die dynamischen Effekte der neuen steuerlichen Sonderregelungen analysiert werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung des Steuerteils des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) aufgrund der Datenlage 2023 in den Kantonen zu evaluieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu veröffentlichen. Die Einnahmeentwicklung aufgrund der STAF-Reformwirkungen soll dabei getrennt von der überlagernden konjunkturellen Entwicklung und weiteren Sonderfaktoren untersucht und nach Kantonen aufgeschlüsselt werden. Der Bericht soll nach drei bis fünf Jahren aktualisiert werden. So kann festgestellt werden, ob die prognostizierten dynamischen Effekte der Steuerreform STAF auf die Steuereinnahmen des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden eingetroffen sind.</p>
  • Wirkungsüberprüfung der Steuerreform STAF
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Überprüfung der Auswirkungen von politischen Reformen und der ihnen zugrunde liegenden Annahmen ist Teil einer modernen, wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Gemäss Antwort auf Motion 20.3892 steht der Bundesrat einer Ex-post-Analyse offen gegenüber, wenn diese nicht als Langzeitstudie konzipiert ist. Eine Überprüfung der Auswirkungen der STAF kann wertvolle Hinweise liefern, inwieweit die Reformziele erreicht worden sind. Sie ist zudem als vertrauensbildende Massnahme für das Gelingen zukünftiger Steuerreformen zentral. Im Hinblick auf die bevorstehende OECD-Steuerreform ist eine Wirkungsevaluation der steuerlichen Sonderregelungen notwendig, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Durch eine Wirkungsanalyse, welche die Entwicklung der Steuereinnahmen über einen mittelfristigen Zeitraum untersucht, können zudem die dynamischen Effekte der neuen steuerlichen Sonderregelungen analysiert werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Umsetzung des Steuerteils des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) aufgrund der Datenlage 2023 in den Kantonen zu evaluieren und die Ergebnisse in einem Bericht zu veröffentlichen. Die Einnahmeentwicklung aufgrund der STAF-Reformwirkungen soll dabei getrennt von der überlagernden konjunkturellen Entwicklung und weiteren Sonderfaktoren untersucht und nach Kantonen aufgeschlüsselt werden. Der Bericht soll nach drei bis fünf Jahren aktualisiert werden. So kann festgestellt werden, ob die prognostizierten dynamischen Effekte der Steuerreform STAF auf die Steuereinnahmen des Bundes sowie der Kantone und Gemeinden eingetroffen sind.</p>
    • Wirkungsüberprüfung der Steuerreform STAF

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