Elektronische Aufbewahrung und Übertragung der Verlustscheine

ShortId
21.4080
Id
20214080
Updated
14.05.2024 16:14
Language
de
Title
Elektronische Aufbewahrung und Übertragung der Verlustscheine
AdditionalIndexing
1211;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausarbeitung eines Vorentwurfs zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1), womit neben weiteren Anliegen auch die Erfüllung der beiden Motionen 19.3694 und 20.4035 vorgeschlagen werden soll, läuft und ist weit fortgeschritten. Es ist geplant, dass der Bundesrat im ersten Quartal 2022 die Vernehmlassung dazu eröffnen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Meine beiden Motionen zur elektronischen Aufbewahrung und Übertragung von Verlustscheinen (19.3694 und 20.4035) wurden von Parlament überwiesen. Mit der zurzeit in Beratung befindenden Änderung von Artikel 64a KVG (16.312) erhalten diese eine stärkere zeitliche Dringlichkeit.</p><p>Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Motionen und wann plant der Bundesrat, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen in die Vernehmlassung zu schicken?</p>
  • Elektronische Aufbewahrung und Übertragung der Verlustscheine
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausarbeitung eines Vorentwurfs zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1), womit neben weiteren Anliegen auch die Erfüllung der beiden Motionen 19.3694 und 20.4035 vorgeschlagen werden soll, läuft und ist weit fortgeschritten. Es ist geplant, dass der Bundesrat im ersten Quartal 2022 die Vernehmlassung dazu eröffnen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Meine beiden Motionen zur elektronischen Aufbewahrung und Übertragung von Verlustscheinen (19.3694 und 20.4035) wurden von Parlament überwiesen. Mit der zurzeit in Beratung befindenden Änderung von Artikel 64a KVG (16.312) erhalten diese eine stärkere zeitliche Dringlichkeit.</p><p>Wie ist der Stand der Umsetzung dieser Motionen und wann plant der Bundesrat, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen in die Vernehmlassung zu schicken?</p>
    • Elektronische Aufbewahrung und Übertragung der Verlustscheine

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