Wie wird das GVO-Saatgutmonitoring sichergestellt?

ShortId
21.4083
Id
20214083
Updated
26.03.2024 21:41
Language
de
Title
Wie wird das GVO-Saatgutmonitoring sichergestellt?
AdditionalIndexing
55;36;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. und 2. Im Rahmen der administrativen Vereinfachung wurde die Agrareinfuhrverordnung (AEV, SR 916.01) anfangs 2020 geändert. Seither ist für Sämereien für Getreide und Ackerfrüchte keine Generaleinfuhrbewilligung mehr nötig. Die Kontrolle von importiertem Saatgut bleibt jedoch unverändert: Die Qualitätskontrolle und die Zertifizierung sind durch die Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916.151) geregelt. Der bestehende rechtliche Rahmen soll gewährleisten, dass konventionelles Saatgut frei von Verunreinigungen mit GVO ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden nicht geändert: Es liegt in der Verantwortung des Importeurs, diese einzuhalten und die Qualität der importierten Erzeugnisse gemäss der in der Vermehrungsmaterial-Verordnung festgelegten rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stellen die Importunternehmen den Behörden auf Verlangen entsprechende Informationen zur Verfügung. Auf der Grundlage einer Risikoanalysestrategie sorgen die vom BLW durchgeführten und unangekündigten Kontrollen für die ordnungsgemässe Umsetzung der Vorschriften. Das oberste Ziel der Saatgutkontrollen besteht darin, die Qualität der importierten Posten zu gewährleisten und die Freisetzung nicht bewilligter GVO zu verhindern.</p><p>3. und 4. Der Import von Saatgut wird mittels einer Risikoanalyse bezüglich der zu kontrollierenden Posten auf der Basis bisheriger Erfahrungen und nachfolgender Kriterien priorisiert: Der Weg des importierten Postens, die Herkunft (Herkunftsland, Einfuhrland), die Art, die Sorte, die Menge sowie Informationen verschiedener Laboratorien des europäischen Netzwerks von GVO-Kontrolllaboratorien (European Network of GMO Laboratories, ENGL) erlauben es, jene Saatgutposten zu bestimmen, die ein Risiko darstellen und diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Die Kontrolldichte hängt im Wesentlichen von dieser Risikoanalyse ab. Der Grossteil der Kontrollen wird bei vier Schlüsselarten (Mais, Soja, Raps und Rüben) vorgenommen, von denen GVO vermarktet wurden oder werden. Eine wirksame Risikoanalyse gewährleistet, dass von diesen Arten keine GVO in Verkehr gebracht werden können.</p><p>5. Die Ergebnisse der durchgeführten Saatgutkontrollen der Bundesverwaltung bezüglich GVO-Verunreinigungen werden jährlich im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert (www.agrarbericht.ch). Dieser Bericht umfasst sämtliche Ergebnisse der importierten und kontrollierten Saatgut- und Futtermittelposten sowie die Massnahmen im Falle von festgestellten GVO Verunreinigung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft namentlich die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Somit müssen Importeure Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. Mit der Branche wurde jedoch vereinbart, dass Importe weiterhin freiwillig dem BLW gemeldet werden (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916. 151).</p><p>Im Jahre 2019 enthielt kein analysierter Saatgutposten gentechnisch veränderte Organismen. Die gemeldeten Posten von Luzerne und Straussgras wurden vollständig kontrolliert. Diese beiden Arten gelten als mögliche Einschleppungspfade für GVO. Die Schweiz importiert oft Saatgut aus Nordamerika, wo genetisch veränderte Luzerne und genetisch verändertes Straussgras zugelassen sind. Die Posten von Mais wurden dahingegen nur zu 3, Raps zu 6.5 und Soja zu 21 Prozent kontrolliert. Rüben wurden gar nicht kontrolliert. </p><p>Für eine grösstmögliche Rechtssicherheit aller Betroffenen ist es entscheidend, dass die Informationen zu Umfang, Durchführung und Ergebnissen der GVO-Saatgutkontrollen vollständig und rechtzeitig vor der Aussaat veröffentlicht werden, auch mit Hinweis auf die Folgemassnahmen bei möglichen GVO-Funden im Saatgut.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt das BLW sicher, dass die Importeure weiterhin alle Posten melden und diese für das GVO-Saatgutmonitoring zur Verfügung stellen, wenn es keine obligatorische Meldepflicht mehr gibt? Was genau haben BLW und die Branche hierzu vereinbart? Wie wird sichergestellt, dass die freiwillige Vereinbarung eingehalten wird? </p><p>2. Wie wird verhindert, dass problematische Proben nicht gemeldet werden?</p><p>3. Aus welchen Gründen ist die Kontrolldichte bei Mais, Raps, Soja und Rüben so gering? Wovon ist die Kontrolldichte abhängig? Mit welcher Kontrolldichte wurde 2020 und 2021 geprüft? </p><p>4. Wie wird trotz der Freiwilligkeit und der geringen Kontrolldichte bei Mais, Raps, Soja und Rüben sichergestellt, dass kein GVO-verunreinigtes Saatgut angebaut wird? </p><p>5. Wie könnte eine zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse gewährleistet werden?</p>
  • Wie wird das GVO-Saatgutmonitoring sichergestellt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Im Rahmen der administrativen Vereinfachung wurde die Agrareinfuhrverordnung (AEV, SR 916.01) anfangs 2020 geändert. Seither ist für Sämereien für Getreide und Ackerfrüchte keine Generaleinfuhrbewilligung mehr nötig. Die Kontrolle von importiertem Saatgut bleibt jedoch unverändert: Die Qualitätskontrolle und die Zertifizierung sind durch die Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von pflanzlichem Vermehrungsmaterial (Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916.151) geregelt. Der bestehende rechtliche Rahmen soll gewährleisten, dass konventionelles Saatgut frei von Verunreinigungen mit GVO ist. Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden nicht geändert: Es liegt in der Verantwortung des Importeurs, diese einzuhalten und die Qualität der importierten Erzeugnisse gemäss der in der Vermehrungsmaterial-Verordnung festgelegten rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stellen die Importunternehmen den Behörden auf Verlangen entsprechende Informationen zur Verfügung. Auf der Grundlage einer Risikoanalysestrategie sorgen die vom BLW durchgeführten und unangekündigten Kontrollen für die ordnungsgemässe Umsetzung der Vorschriften. Das oberste Ziel der Saatgutkontrollen besteht darin, die Qualität der importierten Posten zu gewährleisten und die Freisetzung nicht bewilligter GVO zu verhindern.</p><p>3. und 4. Der Import von Saatgut wird mittels einer Risikoanalyse bezüglich der zu kontrollierenden Posten auf der Basis bisheriger Erfahrungen und nachfolgender Kriterien priorisiert: Der Weg des importierten Postens, die Herkunft (Herkunftsland, Einfuhrland), die Art, die Sorte, die Menge sowie Informationen verschiedener Laboratorien des europäischen Netzwerks von GVO-Kontrolllaboratorien (European Network of GMO Laboratories, ENGL) erlauben es, jene Saatgutposten zu bestimmen, die ein Risiko darstellen und diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Die Kontrolldichte hängt im Wesentlichen von dieser Risikoanalyse ab. Der Grossteil der Kontrollen wird bei vier Schlüsselarten (Mais, Soja, Raps und Rüben) vorgenommen, von denen GVO vermarktet wurden oder werden. Eine wirksame Risikoanalyse gewährleistet, dass von diesen Arten keine GVO in Verkehr gebracht werden können.</p><p>5. Die Ergebnisse der durchgeführten Saatgutkontrollen der Bundesverwaltung bezüglich GVO-Verunreinigungen werden jährlich im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert (www.agrarbericht.ch). Dieser Bericht umfasst sämtliche Ergebnisse der importierten und kontrollierten Saatgut- und Futtermittelposten sowie die Massnahmen im Falle von festgestellten GVO Verunreinigung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft namentlich die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Somit müssen Importeure Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. Mit der Branche wurde jedoch vereinbart, dass Importe weiterhin freiwillig dem BLW gemeldet werden (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916. 151).</p><p>Im Jahre 2019 enthielt kein analysierter Saatgutposten gentechnisch veränderte Organismen. Die gemeldeten Posten von Luzerne und Straussgras wurden vollständig kontrolliert. Diese beiden Arten gelten als mögliche Einschleppungspfade für GVO. Die Schweiz importiert oft Saatgut aus Nordamerika, wo genetisch veränderte Luzerne und genetisch verändertes Straussgras zugelassen sind. Die Posten von Mais wurden dahingegen nur zu 3, Raps zu 6.5 und Soja zu 21 Prozent kontrolliert. Rüben wurden gar nicht kontrolliert. </p><p>Für eine grösstmögliche Rechtssicherheit aller Betroffenen ist es entscheidend, dass die Informationen zu Umfang, Durchführung und Ergebnissen der GVO-Saatgutkontrollen vollständig und rechtzeitig vor der Aussaat veröffentlicht werden, auch mit Hinweis auf die Folgemassnahmen bei möglichen GVO-Funden im Saatgut.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt das BLW sicher, dass die Importeure weiterhin alle Posten melden und diese für das GVO-Saatgutmonitoring zur Verfügung stellen, wenn es keine obligatorische Meldepflicht mehr gibt? Was genau haben BLW und die Branche hierzu vereinbart? Wie wird sichergestellt, dass die freiwillige Vereinbarung eingehalten wird? </p><p>2. Wie wird verhindert, dass problematische Proben nicht gemeldet werden?</p><p>3. Aus welchen Gründen ist die Kontrolldichte bei Mais, Raps, Soja und Rüben so gering? Wovon ist die Kontrolldichte abhängig? Mit welcher Kontrolldichte wurde 2020 und 2021 geprüft? </p><p>4. Wie wird trotz der Freiwilligkeit und der geringen Kontrolldichte bei Mais, Raps, Soja und Rüben sichergestellt, dass kein GVO-verunreinigtes Saatgut angebaut wird? </p><p>5. Wie könnte eine zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse gewährleistet werden?</p>
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