Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen

ShortId
21.4084
Id
20214084
Updated
31.08.2023 16:01
Language
de
Title
Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen
AdditionalIndexing
34;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die "Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse" ist ein Kernversprechen des Projekts DaziT mit einem Budget von 400 Millionen Franken. Gemäss Aussagen der Zollverwaltung sollte DaziT auch ohne Änderung des Zollgesetzes umgesetzt werden.</p><p>Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Während des Projekts wurde eine Revision der zollrechtlichen Erlasse lanciert. Der aktuelle Entwurf verunmöglicht verschiedene im Rahmen von DaziT lancierten Vereinfachungen. Diese Motion korrigiert diesen Widerspruch und bringt die Digitalisierung der Zollprozesse und damit ihre Vereinfachung vorwärts. </p><p>Die vereinfachte Warenanmeldung ist für die Entlastung der Wirtschaft essenziell. Mit der Schweizer Anbindung an das ICS2 der EU können die Daten, welche bei der Anmeldung gesammelt werden, auf ein Minimum reduziert werden. Mit der zentralen Risikoanalyse hat der Zoll ein gutes Instrument für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben. Deswegen können andere Kriterien, z. B. Mindestmengen, entfallen.</p><p>Eine periodische Veranlagung bringt eine Vereinfachung der Zahlungsströme. Denn aktuell wird jede Transaktion gesondert veranlagt. Die periodische Veranlagung schafft keine zusätzliche Risiken, denn die Unternehmen sind von Anfang bekannt - sie sind im System erfasst.</p><p>Die gleiche Überlegung gilt bezüglich der Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland. Die am Zoll anfallende Mehrwertsteuer kann periodisch veranlagt und in Rechnung gesetzt werden. Auch das Konsultativgremium Mehrwertsteuer hat sich für diese Lösung ausgesprochen.</p><p>Die gleiche Überlegung gilt beim Konto bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAZ. Die Führung des Kontos ist umständlich - sie bedingt sogar eine Bürgschaft. Da alle an den Zollprozessen beteiligten Parteien dem Zoll bekannt sind, ist eine Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel viel einfacher.</p><p>Es ist auch wichtig, dass der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)" nicht zum Mindeststandard wird.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wir beauftragt, die im Rahmen des Projekts DaziT versprochenen administrative Vereinfachungen für die Zollgeteiligten umzusetzen. Insbesondere sind jetzt signifikante Vereinfachungen im Hinblick auf den Industriezollabbau für Unternehmen umzusetzen. Sie umfassen die Vereinfachung der Zollanmeldung, die periodische Veranlagung, die Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland, sowie die direkte Rechnungsstellung von Zoll- und anderen Abgaben.</p>
  • Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die "Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse" ist ein Kernversprechen des Projekts DaziT mit einem Budget von 400 Millionen Franken. Gemäss Aussagen der Zollverwaltung sollte DaziT auch ohne Änderung des Zollgesetzes umgesetzt werden.</p><p>Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Während des Projekts wurde eine Revision der zollrechtlichen Erlasse lanciert. Der aktuelle Entwurf verunmöglicht verschiedene im Rahmen von DaziT lancierten Vereinfachungen. Diese Motion korrigiert diesen Widerspruch und bringt die Digitalisierung der Zollprozesse und damit ihre Vereinfachung vorwärts. </p><p>Die vereinfachte Warenanmeldung ist für die Entlastung der Wirtschaft essenziell. Mit der Schweizer Anbindung an das ICS2 der EU können die Daten, welche bei der Anmeldung gesammelt werden, auf ein Minimum reduziert werden. Mit der zentralen Risikoanalyse hat der Zoll ein gutes Instrument für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben. Deswegen können andere Kriterien, z. B. Mindestmengen, entfallen.</p><p>Eine periodische Veranlagung bringt eine Vereinfachung der Zahlungsströme. Denn aktuell wird jede Transaktion gesondert veranlagt. Die periodische Veranlagung schafft keine zusätzliche Risiken, denn die Unternehmen sind von Anfang bekannt - sie sind im System erfasst.</p><p>Die gleiche Überlegung gilt bezüglich der Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland. Die am Zoll anfallende Mehrwertsteuer kann periodisch veranlagt und in Rechnung gesetzt werden. Auch das Konsultativgremium Mehrwertsteuer hat sich für diese Lösung ausgesprochen.</p><p>Die gleiche Überlegung gilt beim Konto bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAZ. Die Führung des Kontos ist umständlich - sie bedingt sogar eine Bürgschaft. Da alle an den Zollprozessen beteiligten Parteien dem Zoll bekannt sind, ist eine Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel viel einfacher.</p><p>Es ist auch wichtig, dass der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)" nicht zum Mindeststandard wird.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wir beauftragt, die im Rahmen des Projekts DaziT versprochenen administrative Vereinfachungen für die Zollgeteiligten umzusetzen. Insbesondere sind jetzt signifikante Vereinfachungen im Hinblick auf den Industriezollabbau für Unternehmen umzusetzen. Sie umfassen die Vereinfachung der Zollanmeldung, die periodische Veranlagung, die Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland, sowie die direkte Rechnungsstellung von Zoll- und anderen Abgaben.</p>
    • Die Digitalisierung muss zu Vereinfachungen führen, auch im Zollwesen

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