Es braucht landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für Stehroller und E-Trottinetts

ShortId
21.4085
Id
20214085
Updated
27.07.2023 23:47
Language
de
Title
Es braucht landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für Stehroller und E-Trottinetts
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Am 22. März 2019 hat der Nationalrat das Postulat Burkart (18.4291 Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich) angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Dieser Bericht soll eine Gesamtsicht über den heutigen und zukünftigen Einsatz der Fahrzeuge im Bereich des Langsamverkehrs (E-Bikes, Fahrräder, fahrzeugähnliche Geräte und elektrische fahrzeugähnliche Geräte) darlegen. Er soll auch Auskunft darüber geben, wer mit welchem Fahrzeug oder Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen fahren darf. Dabei sind insbesondere die Platzverhältnisse, die allgemein zunehmende Mobilität sowie die Entwicklung neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2021 verabschieden und darin aufzeigen, ob die aktuell geltenden Vorschriften noch ausreichend sind.</p><p>2. Das Bundesamt für Strassen veröffentlicht demnächst einen "Knigge für und gegenüber Velofahrenden", in dem auch die Verhaltensregeln für Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinetten thematisiert werden.</p><p>Sollte aus dem Bericht zum Postulat 18.4291 gesetzgeberischer Handlungsbedarf resultieren und sollten entsprechend Vorschriften angepasst werden, würde der Bundesrat die neuen oder angepassten Regeln ebenfalls in geeigneter Form kommunizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Verkauf und die Nutzung von Stehrollern und E-Trottinetts hat in den letzten Monaten in unserem Land deutlich zugenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Nutzung solcher Fahrzeuge sind eigentlich klar; dennoch kommt es auf unseren Strassen, Trottoirs, Radstreifen oder Fussgängerstreifen nicht selten zu kleinen Unfällen oder Fastunfällen mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern. </p><p>Dass neue, sauberere Fortbewegungsmittel auf den Markt kommen, ist durchaus zu begrüssen; doch sollten die Verkehrsvorschriften präzisiert werden, und es sollte sichergestellt sein, dass diese Vorschriften den Nutzerinnen und Nutzern sowie einem breiten Publikum bekannt sind. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Genügt die heutige Gesetzgebung in Bezug auf die Nutzung von Stehrollern und E-Trottinetts? </p><p>2. Ist denkbar, landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für diese Fahrzeuge durchzuführen? </p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Antworten auf meine Fragen.</p>
  • Es braucht landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für Stehroller und E-Trottinetts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Am 22. März 2019 hat der Nationalrat das Postulat Burkart (18.4291 Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich) angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Dieser Bericht soll eine Gesamtsicht über den heutigen und zukünftigen Einsatz der Fahrzeuge im Bereich des Langsamverkehrs (E-Bikes, Fahrräder, fahrzeugähnliche Geräte und elektrische fahrzeugähnliche Geräte) darlegen. Er soll auch Auskunft darüber geben, wer mit welchem Fahrzeug oder Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen fahren darf. Dabei sind insbesondere die Platzverhältnisse, die allgemein zunehmende Mobilität sowie die Entwicklung neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen.</p><p>Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich Ende 2021 verabschieden und darin aufzeigen, ob die aktuell geltenden Vorschriften noch ausreichend sind.</p><p>2. Das Bundesamt für Strassen veröffentlicht demnächst einen "Knigge für und gegenüber Velofahrenden", in dem auch die Verhaltensregeln für Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinetten thematisiert werden.</p><p>Sollte aus dem Bericht zum Postulat 18.4291 gesetzgeberischer Handlungsbedarf resultieren und sollten entsprechend Vorschriften angepasst werden, würde der Bundesrat die neuen oder angepassten Regeln ebenfalls in geeigneter Form kommunizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Verkauf und die Nutzung von Stehrollern und E-Trottinetts hat in den letzten Monaten in unserem Land deutlich zugenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Nutzung solcher Fahrzeuge sind eigentlich klar; dennoch kommt es auf unseren Strassen, Trottoirs, Radstreifen oder Fussgängerstreifen nicht selten zu kleinen Unfällen oder Fastunfällen mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern. </p><p>Dass neue, sauberere Fortbewegungsmittel auf den Markt kommen, ist durchaus zu begrüssen; doch sollten die Verkehrsvorschriften präzisiert werden, und es sollte sichergestellt sein, dass diese Vorschriften den Nutzerinnen und Nutzern sowie einem breiten Publikum bekannt sind. </p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Genügt die heutige Gesetzgebung in Bezug auf die Nutzung von Stehrollern und E-Trottinetts? </p><p>2. Ist denkbar, landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für diese Fahrzeuge durchzuführen? </p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Antworten auf meine Fragen.</p>
    • Es braucht landesweit eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Verkehrsregeln für Stehroller und E-Trottinetts

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