Parkplätze in Neubauten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wie weiter?

ShortId
21.4088
Id
20214088
Updated
28.07.2023 00:05
Language
de
Title
Parkplätze in Neubauten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wie weiter?
AdditionalIndexing
28;48;2846
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Norm SIA 500 (Fassung 2009) schreibt in Ziffer 9.7 vor, dass in Neubauten Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erstellt werden müssen. Dies wird auch so umgesetzt. Erfüllt aber niemand im Gebäude die entsprechenden Kriterien, kann irgendeine Bewohnerin oder irgendein Bewohner den entsprechenden Platz nutzen. Das wird dann zum Problem, wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität ins Haus zieht, denn die Person, die den Platz nutzt, ist nicht dazu verpflichtet, ihn abzugeben. Dies ist problematisch, denn da diese Parkplätze definitionsgemäss breiter und gut gelegen sind, sind sie sehr begehrt. </p><p>Gegenwärtig regeln weder die baurechtlichen Vorschriften noch die SIA-Normen die Benützung dieser Parkplätze. Für Menschen mit Behinderungen ist das ein unüberwindbares Hindernis.</p><p>Heutzutage wohnen immer mehr Menschen mit eingeschränkter Mobilität in ihrer eigenen Wohnung, da es in der Schweiz gut funktionierende Unterstützungsleistungen für Zuhause gibt. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um das in dieser Interpellation angesprochene gewichtige Problem zu lösen?</p>
  • <p>Der Bundesrat hat keinen Hinweis, dass es sich bei den geschilderten Situationen um ein weitverbreitetes Phänomen handelt. Es ist allerdings tatsächlich unbefriedigend, wenn im konkreten Fall an sich vorhandene Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität von diesen nicht genutzt werden können. Diesem Problem kann auf privatrechtlichem Weg begegnet werden. So kann bei Abschluss eines Mietvertrags vereinbart werden, dass Behindertenparkplätze bei entsprechendem Bedarf freigegeben werden müssen. Bei Stockwerkeigentum, wo zusätzlich auf den Schutz des Eigentums zu achten ist, lassen sich Lösungen etwa durch eine entsprechende Bestimmung im Stockwerkeigentümer-Reglement finden. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass abgesehen von einer besseren Bekanntmachung von solchen Lösungen, etwa im Rahmen des 2017 lancierten Labels "Living Every Age" (Lea), mit dem hindernisfreie und altersgerechte Wohnungen ausgezeichnet werden können, kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Norm SIA 500 (Fassung 2009) schreibt in Ziffer 9.7 vor, dass in Neubauten Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erstellt werden müssen. Dies wird auch so umgesetzt. Doch in der Praxis funktioniert diese Regelung nicht, denn wenn in einem Gebäude keine Person mit eingeschränkter Mobilität wohnt, wird der entsprechende Parkplatz anderweitig vergeben. Zieht dann eine Person mit eingeschränkter Mobilität ins Haus ein, kann sie diesen Parkplatz nicht nutzen, da er schon belegt ist und die Benützerin oder der Benützer nicht dazu verpflichtet ist, ihn gegen einen anderen Platz zu tauschen. Dasselbe Problem besteht bei Stockwerkeigentum: Hier kaufen die ersten Käuferinnen und Käufer diese Parkplätze, ohne dass sie eine Behinderung hätten.</p>
  • Parkplätze in Neubauten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Norm SIA 500 (Fassung 2009) schreibt in Ziffer 9.7 vor, dass in Neubauten Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erstellt werden müssen. Dies wird auch so umgesetzt. Erfüllt aber niemand im Gebäude die entsprechenden Kriterien, kann irgendeine Bewohnerin oder irgendein Bewohner den entsprechenden Platz nutzen. Das wird dann zum Problem, wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität ins Haus zieht, denn die Person, die den Platz nutzt, ist nicht dazu verpflichtet, ihn abzugeben. Dies ist problematisch, denn da diese Parkplätze definitionsgemäss breiter und gut gelegen sind, sind sie sehr begehrt. </p><p>Gegenwärtig regeln weder die baurechtlichen Vorschriften noch die SIA-Normen die Benützung dieser Parkplätze. Für Menschen mit Behinderungen ist das ein unüberwindbares Hindernis.</p><p>Heutzutage wohnen immer mehr Menschen mit eingeschränkter Mobilität in ihrer eigenen Wohnung, da es in der Schweiz gut funktionierende Unterstützungsleistungen für Zuhause gibt. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um das in dieser Interpellation angesprochene gewichtige Problem zu lösen?</p>
    • <p>Der Bundesrat hat keinen Hinweis, dass es sich bei den geschilderten Situationen um ein weitverbreitetes Phänomen handelt. Es ist allerdings tatsächlich unbefriedigend, wenn im konkreten Fall an sich vorhandene Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität von diesen nicht genutzt werden können. Diesem Problem kann auf privatrechtlichem Weg begegnet werden. So kann bei Abschluss eines Mietvertrags vereinbart werden, dass Behindertenparkplätze bei entsprechendem Bedarf freigegeben werden müssen. Bei Stockwerkeigentum, wo zusätzlich auf den Schutz des Eigentums zu achten ist, lassen sich Lösungen etwa durch eine entsprechende Bestimmung im Stockwerkeigentümer-Reglement finden. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, dass abgesehen von einer besseren Bekanntmachung von solchen Lösungen, etwa im Rahmen des 2017 lancierten Labels "Living Every Age" (Lea), mit dem hindernisfreie und altersgerechte Wohnungen ausgezeichnet werden können, kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Norm SIA 500 (Fassung 2009) schreibt in Ziffer 9.7 vor, dass in Neubauten Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erstellt werden müssen. Dies wird auch so umgesetzt. Doch in der Praxis funktioniert diese Regelung nicht, denn wenn in einem Gebäude keine Person mit eingeschränkter Mobilität wohnt, wird der entsprechende Parkplatz anderweitig vergeben. Zieht dann eine Person mit eingeschränkter Mobilität ins Haus ein, kann sie diesen Parkplatz nicht nutzen, da er schon belegt ist und die Benützerin oder der Benützer nicht dazu verpflichtet ist, ihn gegen einen anderen Platz zu tauschen. Dasselbe Problem besteht bei Stockwerkeigentum: Hier kaufen die ersten Käuferinnen und Käufer diese Parkplätze, ohne dass sie eine Behinderung hätten.</p>
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