Aufenthaltsstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren

ShortId
21.4093
Id
20214093
Updated
08.05.2024 14:34
Language
de
Title
Aufenthaltsstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem Abzug der US-amerikanischen Truppen und dem Kollaps der afghanischen Regierung hatten die Taliban leichtes Spiel bei der Machtübernahme. Das ganze Land, die ganze Bevölkerung gerieten dadurch in eine dramatische Lage. </p><p>Mehrere Hunderdtausende Afghaninnen und Afghanen werden durch das Talibanregime unmittelbar bedroht. Besonders gefährdet sind Frauen, Mädchen und LGBT-Personen. Die Bevölkerung ist Gewalt, Verfolgung, Morden und Folter ausgesetzt, und es ist von grösster Wichtigkeit, diesen Menschen so rasch als möglich Schutz angedeihen zu lassen. Die Schweiz muss afghanische Flüchtlinge aufnehmen! Allerdings weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Anforderungen an den Familiennachzug und an die Visumerteilung abzuschwächen, und es will die Wegweisungen so schnell wie möglich wieder aufnehmen.</p><p>Durch zwei Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, den Familiennachzug für Afghaninnen und Afghanen zu vereinfachen und auszudehnen und den Zugang zu humanitären Visa zu erleichtern; es ist aber auch notwendig, dass die Schweiz zur Aufnahme einer grossen Zahl von Flüchtlingen bereit ist und dies so kundtut Und es ist wichtig, dass Massnahmen zugunsten von Afghaninnen und Afghanen, die in der Schweiz leben und deren Rückkehr unter den gegenwärtigen Umständen unmöglich ist, ergriffen werden. </p><p>Der Bundesrat muss unverzüglich den Aufenthaltstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, die ihnen eine gewisse Sicherheit verschafft. Sämtliche Dossiers aller Afghaninnen und Afghanen, die nicht eine solche Aufenthaltsbewilligung haben, müssen wiedereröffnet werden, damit der Aufenthaltstatus dieser Menschen legalisiert werden kann. Wegweisungen afghanischer Staatsbürgerinnen und -bürger müssen unabhängig vom Zielstaat unverzüglich gestoppt werden. Falls eine solche Lösung auf alle Personen, deren Aufenthaltstaatus nicht legalisiert ist, Anwendung findet, so muss sie angesichts der ernsten Lage für Afghaninnen und Afghanen unverzüglich gelten.</p>
  • <p>Auch der Bundesrat ist besorgt über die aktuelle Entwicklung in Afghanistan, insbesondere was die Menschrechtslage vulnerabler Personengruppen betrifft (für eine ausführliche Antwort zum Umgang mit der Situation in Afghanistan vgl. Antwort des Bundesrates zur dringlichen Interpellation 21.4004 Grüne Fraktion "Aufenthaltssicherheit und Zukunftsperspektiven für Geflüchtete aus Afghanistan in der Schweiz und Aufnahme von Flüchtlingen"). Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 11. August 2021 entschieden, bis auf Weiteres auf Rückführungen nach Afghanistan zu verzichten. Die letzte zwangsweise Rückführung nach Afghanistan fand im Jahre 2019 statt.</p><p>Bei der Gesuchsbehandlung nimmt das SEM weiterhin den gesetzlichen Auftrag wahr, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und jeder Person den Status zu gewähren, den das Gesetz vorsieht. Die Schutzquote für afghanische Asylsuchende in der Schweiz lag letztes Jahr bei 84.1 Prozent. Dies ist eine der höchsten Schutzquoten in Europa. Stand heute liegt sie für das laufende Jahr bei 74.1 Prozent. Die Schweiz trägt also der prekären Sicherheitslage in Afghanistan bereits seit Jahren mit ihrer Asyl- und Wegweisungspraxis Rechnung.</p><p>Fälle von Personen, deren Asylgesuch bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist, werden nicht von Amtes wegen wiederaufgenommen. Es besteht keine entsprechende gesetzliche Grundlage. Es steht diesen Personen jedoch offen, ein Folgegesuch zu stellen. Bei der Prüfung eines neuen Gesuchs trägt das SEM den veränderten Umständen selbstverständlich Rechnung und die Personen erhalten für die Dauer des Verfahrens ein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz. Seit der Machtübernahme durch die Taliban machen afghanische Staatsangehörige denn auch vermehrt von dieser Möglichkeit Gebrauch.</p><p>Personen, die in Gefahr und aus Afghanistan geflüchtet sind, können in einer schweizerischen Auslandvertretung, welche Visa ausstellen kann, ein Gesuch für ein humanitäres Visum einreichen. Für Mitglieder der Kernfamilie der afghanischen Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz, also Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, besteht zudem die Möglichkeit eines Familiennachzugs im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Schliesslich beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihres Resettlement-Programms 2020/21 bereits an der Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen aus der Türkei und auch im neuen Programm für die Jahre 2022/23 wird die Aufnahme von vulnerablen afghanischen Flüchtlingen aus der Türkei eine der Prioritäten sein. Die Priorität des Bundesrates liegt aktuell wie für die meisten seiner europäischen Partner bei der Hilfe vor Ort.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Aufenthaltstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger, darin eingeschlossen die Personen, die sich in einem Wegweisungsverfahren befinden, zu legalisieren. Es ist ihnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.</p>
  • Aufenthaltsstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Abzug der US-amerikanischen Truppen und dem Kollaps der afghanischen Regierung hatten die Taliban leichtes Spiel bei der Machtübernahme. Das ganze Land, die ganze Bevölkerung gerieten dadurch in eine dramatische Lage. </p><p>Mehrere Hunderdtausende Afghaninnen und Afghanen werden durch das Talibanregime unmittelbar bedroht. Besonders gefährdet sind Frauen, Mädchen und LGBT-Personen. Die Bevölkerung ist Gewalt, Verfolgung, Morden und Folter ausgesetzt, und es ist von grösster Wichtigkeit, diesen Menschen so rasch als möglich Schutz angedeihen zu lassen. Die Schweiz muss afghanische Flüchtlinge aufnehmen! Allerdings weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Anforderungen an den Familiennachzug und an die Visumerteilung abzuschwächen, und es will die Wegweisungen so schnell wie möglich wieder aufnehmen.</p><p>Durch zwei Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, den Familiennachzug für Afghaninnen und Afghanen zu vereinfachen und auszudehnen und den Zugang zu humanitären Visa zu erleichtern; es ist aber auch notwendig, dass die Schweiz zur Aufnahme einer grossen Zahl von Flüchtlingen bereit ist und dies so kundtut Und es ist wichtig, dass Massnahmen zugunsten von Afghaninnen und Afghanen, die in der Schweiz leben und deren Rückkehr unter den gegenwärtigen Umständen unmöglich ist, ergriffen werden. </p><p>Der Bundesrat muss unverzüglich den Aufenthaltstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, die ihnen eine gewisse Sicherheit verschafft. Sämtliche Dossiers aller Afghaninnen und Afghanen, die nicht eine solche Aufenthaltsbewilligung haben, müssen wiedereröffnet werden, damit der Aufenthaltstatus dieser Menschen legalisiert werden kann. Wegweisungen afghanischer Staatsbürgerinnen und -bürger müssen unabhängig vom Zielstaat unverzüglich gestoppt werden. Falls eine solche Lösung auf alle Personen, deren Aufenthaltstaatus nicht legalisiert ist, Anwendung findet, so muss sie angesichts der ernsten Lage für Afghaninnen und Afghanen unverzüglich gelten.</p>
    • <p>Auch der Bundesrat ist besorgt über die aktuelle Entwicklung in Afghanistan, insbesondere was die Menschrechtslage vulnerabler Personengruppen betrifft (für eine ausführliche Antwort zum Umgang mit der Situation in Afghanistan vgl. Antwort des Bundesrates zur dringlichen Interpellation 21.4004 Grüne Fraktion "Aufenthaltssicherheit und Zukunftsperspektiven für Geflüchtete aus Afghanistan in der Schweiz und Aufnahme von Flüchtlingen"). Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 11. August 2021 entschieden, bis auf Weiteres auf Rückführungen nach Afghanistan zu verzichten. Die letzte zwangsweise Rückführung nach Afghanistan fand im Jahre 2019 statt.</p><p>Bei der Gesuchsbehandlung nimmt das SEM weiterhin den gesetzlichen Auftrag wahr, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und jeder Person den Status zu gewähren, den das Gesetz vorsieht. Die Schutzquote für afghanische Asylsuchende in der Schweiz lag letztes Jahr bei 84.1 Prozent. Dies ist eine der höchsten Schutzquoten in Europa. Stand heute liegt sie für das laufende Jahr bei 74.1 Prozent. Die Schweiz trägt also der prekären Sicherheitslage in Afghanistan bereits seit Jahren mit ihrer Asyl- und Wegweisungspraxis Rechnung.</p><p>Fälle von Personen, deren Asylgesuch bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist, werden nicht von Amtes wegen wiederaufgenommen. Es besteht keine entsprechende gesetzliche Grundlage. Es steht diesen Personen jedoch offen, ein Folgegesuch zu stellen. Bei der Prüfung eines neuen Gesuchs trägt das SEM den veränderten Umständen selbstverständlich Rechnung und die Personen erhalten für die Dauer des Verfahrens ein Recht auf Aufenthalt in der Schweiz. Seit der Machtübernahme durch die Taliban machen afghanische Staatsangehörige denn auch vermehrt von dieser Möglichkeit Gebrauch.</p><p>Personen, die in Gefahr und aus Afghanistan geflüchtet sind, können in einer schweizerischen Auslandvertretung, welche Visa ausstellen kann, ein Gesuch für ein humanitäres Visum einreichen. Für Mitglieder der Kernfamilie der afghanischen Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz, also Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, besteht zudem die Möglichkeit eines Familiennachzugs im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Schliesslich beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihres Resettlement-Programms 2020/21 bereits an der Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen aus der Türkei und auch im neuen Programm für die Jahre 2022/23 wird die Aufnahme von vulnerablen afghanischen Flüchtlingen aus der Türkei eine der Prioritäten sein. Die Priorität des Bundesrates liegt aktuell wie für die meisten seiner europäischen Partner bei der Hilfe vor Ort.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Aufenthaltstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger, darin eingeschlossen die Personen, die sich in einem Wegweisungsverfahren befinden, zu legalisieren. Es ist ihnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.</p>
    • Aufenthaltsstatus aller in der Schweiz lebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und -bürger legalisieren

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