Erleichterte Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung in der Schweiz haben

ShortId
21.4097
Id
20214097
Updated
10.04.2024 15:40
Language
de
Title
Erleichterte Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung in der Schweiz haben
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die politische und die humanitäre Situation sowie die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal. Für viele afghanische Familien ist die Flucht der einzig mögliche Ausweg geworden. Angesichts dieser Katastrophe darf die Schweiz nicht tatenlos zusehen.</p><p>Im Jahr 2013 lancierte der Bundesrat zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz im Rahmen des Syrienkonflikts ein Programm zur erleichterten Erteilung von Visa für syrische Staatsangehörige, die eine Verbindung zur Schweiz im Sinne des Familiennachzugs (Ehepartnerinnen und -partner und Kinder unter 18 Jahren, aber auch die anderen Verwandten in auf- oder absteigender Linie) haben und die sich dank des Besuchervisums während drei Monaten in der Schweiz aufhalten können.</p><p>Dieses Programm hat es somit ermöglicht, Tausende syrische Staatsangehörige schnell in der Schweiz in Sicherheit zu bringen. Bei ihrer Ankunft ermöglichte das Programm somit diesen syrischen Staatsangehörigen, in der Schweiz in Sicherheit einen Antrag auf eine längerfristige Aufnahme zu stellen, während ihre Situation mit der nötigen Sorgfalt durch die zuständige Behörde überprüft werden konnte. Das Programm wurde seinerzeit von sämtlichen Akteuren im Asylwesen dafür gelobt, dass es wirksam und pragmatisch war. Auch das SEM zog eine positive Bilanz.</p><p>Ich fordere den Bundesrat mit dieser Motion auf, dasselbe Programm im Rahmen der Afghanistankrise wieder einzuführen. So könnten in der Schweiz wohnhafte afghanische Staatsangehörige gewisse enge Familienangehörige in der Schweiz in Sicherheit bringen. Das Programm wird keine bedeutenden Mittel seitens der Kantone benötigen, weil die betroffenen Personen in den meisten Fällen bei der Familie untergebracht werden können.</p><p>Eine Wiedereinführung eines solchen Programmes im Rahmen der Afghanistankrise würde ausserdem das Engagement der Schweiz für ihre lange humanitäre Tradition bekräftigen.</p>
  • <p>Für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs im Rahmen der geltenden asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen. Eine humanitäre Aktion analog der Syrien-Krise 2013 ist nicht vorgesehen. Die Situation in diesen beiden Ländern ist sehr unterschiedlich. Während im syrischen Bürgerkrieg mehrere Millionen Menschen in die Nachbarstaaten flüchteten, ist die Lage in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban unklar. Die Ausreise aus Afghanistan ist derzeit äusserst schwierig. Von Visaerleichterungen würden demnach vor allem Personen profitieren, die seit vielen Jahren im Iran und in Pakistan leben und damit nicht direkt an Leib und Leben bedroht sind. Ferner ist die afghanische Diaspora im Vergleich zur damaligen syrischen Diaspora viel grösser, und damit auch der Kreis der möglicherweise Anspruchsberechtigten. Würde man heute dieselben Kriterien anwenden wie in der Syrien-Krise, könnten rund 11'000 Personen in der Schweiz solche Visaerleichterungen für nahe und entfernte Verwandte in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: Bei den Visaerleichterungen für Syrerinnen und Syrer konnten 2013 rund 2'700 Personen in der Schweiz Visaerleichterungen für ihre Familienangehörigen in Anspruch nehmen. Pro Person in der Schweiz hatten sich fast 80 Familienangehörige für ein Einreisevisum gemeldet.</p><p>Für die Schweiz steht heute wie für die meisten europäischen Länder die Hilfe vor Ort im Vordergrund: Intern Vertriebene sollen in Afghanistan Schutz und eine ausreichende Grundversorgung erhalten. Besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen wurden bereits im schweizerischen Resettlement-Programm 2020/2021 berücksichtigt. Für die Jahre 2022/2023 hat der Bundesrat ein neues Aufnahmekontingent von bis zu 1'600 Flüchtlingen beschlossen. Im Rahmen des neuen Resettlement-Programms wurden Ägypten, Libanon und die Türkei als prioritäre Erstasylländer bestimmt. Beim Resettlement aus der Türkei soll der Fokus auf die Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen aus Afghanistan gelegt werden. Je nach Entwicklungen behält sich der Bundesrat neue Priorisierungen vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur erleichterten Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung mit einer eingebürgerten Person oder einer Person mit einer Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben, zu lancieren. Diesem Programm soll das Programm, das zwischen 2013 und Ende 2014 im Rahmen des Syrienkonflikts durchgeführt wurde, als Vorbild dienen.</p>
  • Erleichterte Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung in der Schweiz haben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die politische und die humanitäre Situation sowie die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal. Für viele afghanische Familien ist die Flucht der einzig mögliche Ausweg geworden. Angesichts dieser Katastrophe darf die Schweiz nicht tatenlos zusehen.</p><p>Im Jahr 2013 lancierte der Bundesrat zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz im Rahmen des Syrienkonflikts ein Programm zur erleichterten Erteilung von Visa für syrische Staatsangehörige, die eine Verbindung zur Schweiz im Sinne des Familiennachzugs (Ehepartnerinnen und -partner und Kinder unter 18 Jahren, aber auch die anderen Verwandten in auf- oder absteigender Linie) haben und die sich dank des Besuchervisums während drei Monaten in der Schweiz aufhalten können.</p><p>Dieses Programm hat es somit ermöglicht, Tausende syrische Staatsangehörige schnell in der Schweiz in Sicherheit zu bringen. Bei ihrer Ankunft ermöglichte das Programm somit diesen syrischen Staatsangehörigen, in der Schweiz in Sicherheit einen Antrag auf eine längerfristige Aufnahme zu stellen, während ihre Situation mit der nötigen Sorgfalt durch die zuständige Behörde überprüft werden konnte. Das Programm wurde seinerzeit von sämtlichen Akteuren im Asylwesen dafür gelobt, dass es wirksam und pragmatisch war. Auch das SEM zog eine positive Bilanz.</p><p>Ich fordere den Bundesrat mit dieser Motion auf, dasselbe Programm im Rahmen der Afghanistankrise wieder einzuführen. So könnten in der Schweiz wohnhafte afghanische Staatsangehörige gewisse enge Familienangehörige in der Schweiz in Sicherheit bringen. Das Programm wird keine bedeutenden Mittel seitens der Kantone benötigen, weil die betroffenen Personen in den meisten Fällen bei der Familie untergebracht werden können.</p><p>Eine Wiedereinführung eines solchen Programmes im Rahmen der Afghanistankrise würde ausserdem das Engagement der Schweiz für ihre lange humanitäre Tradition bekräftigen.</p>
    • <p>Für Mitglieder der Kernfamilie, also Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs im Rahmen der geltenden asyl- und ausländerrechtlichen Bestimmungen. Eine humanitäre Aktion analog der Syrien-Krise 2013 ist nicht vorgesehen. Die Situation in diesen beiden Ländern ist sehr unterschiedlich. Während im syrischen Bürgerkrieg mehrere Millionen Menschen in die Nachbarstaaten flüchteten, ist die Lage in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban unklar. Die Ausreise aus Afghanistan ist derzeit äusserst schwierig. Von Visaerleichterungen würden demnach vor allem Personen profitieren, die seit vielen Jahren im Iran und in Pakistan leben und damit nicht direkt an Leib und Leben bedroht sind. Ferner ist die afghanische Diaspora im Vergleich zur damaligen syrischen Diaspora viel grösser, und damit auch der Kreis der möglicherweise Anspruchsberechtigten. Würde man heute dieselben Kriterien anwenden wie in der Syrien-Krise, könnten rund 11'000 Personen in der Schweiz solche Visaerleichterungen für nahe und entfernte Verwandte in Anspruch nehmen. Zum Vergleich: Bei den Visaerleichterungen für Syrerinnen und Syrer konnten 2013 rund 2'700 Personen in der Schweiz Visaerleichterungen für ihre Familienangehörigen in Anspruch nehmen. Pro Person in der Schweiz hatten sich fast 80 Familienangehörige für ein Einreisevisum gemeldet.</p><p>Für die Schweiz steht heute wie für die meisten europäischen Länder die Hilfe vor Ort im Vordergrund: Intern Vertriebene sollen in Afghanistan Schutz und eine ausreichende Grundversorgung erhalten. Besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen wurden bereits im schweizerischen Resettlement-Programm 2020/2021 berücksichtigt. Für die Jahre 2022/2023 hat der Bundesrat ein neues Aufnahmekontingent von bis zu 1'600 Flüchtlingen beschlossen. Im Rahmen des neuen Resettlement-Programms wurden Ägypten, Libanon und die Türkei als prioritäre Erstasylländer bestimmt. Beim Resettlement aus der Türkei soll der Fokus auf die Aufnahme von vulnerablen Flüchtlingen aus Afghanistan gelegt werden. Je nach Entwicklungen behält sich der Bundesrat neue Priorisierungen vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur erleichterten Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung mit einer eingebürgerten Person oder einer Person mit einer Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben, zu lancieren. Diesem Programm soll das Programm, das zwischen 2013 und Ende 2014 im Rahmen des Syrienkonflikts durchgeführt wurde, als Vorbild dienen.</p>
    • Erleichterte Erteilung von Besuchervisa für afghanische Staatsangehörige, die eine familiäre Beziehung in der Schweiz haben

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