Die Produktion von erneuerbarem Strom soll dank einer besseren Verteilung der Netznutzungsgebühren gefördert werden

ShortId
21.4099
Id
20214099
Updated
26.03.2024 22:28
Language
de
Title
Die Produktion von erneuerbarem Strom soll dank einer besseren Verteilung der Netznutzungsgebühren gefördert werden
AdditionalIndexing
66;2446;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Energiegesetz sieht vor, dass die kleinen Stromproduzentinnen und produzenten für die Kilowattstunden (kWh), die sie ins Stromnetz einspeisen, eine Vergütung erhalten. So soll die Erzeugung von erneuerbaren Energien gefördert werden. </p><p>In der Praxis werden diese KWh in der nahen Umgebung, d. h. von den Nachbarinnen und Nachbarn im Quartier verbraucht. Der Strom, der nicht direkt selber genutzt wird, wird ins Netz eingespeist, um von Dritten genutzt zu werden; doch führen die Regeln der Physik dazu, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher, die oder der am nächsten ist, den erzeugten Strom erhält. </p><p>Die Endverbraucherin oder der Endverbraucher bezahlt mit der eigenen Stromrechnung für jede verbrauchte kWh verschiedene Gebühren, Abgaben und Beiträge, mit denen das lokale, das regionale und das nationale Netz finanziert werden. Beim Verbrauch von Strom, der lokal von Kleinanlagen erzeugt wird, wie sie in Artikel 19 des Energiegesetzes aufgelistet sind, wird jedoch weder das nationale noch das regionale Netz beansprucht. Diese Beiträge werden folglich ohne Gegenleistung bezahlt.</p><p>Hingegen hat der Stromproduzent den grössten Teil des Netzes finanziert, mit dem er an sein Quartier angeschlossen ist. Somit rechtfertigt es sich, dass die gesamten Netznutzungsgebühren an diejenige Person bezahlt werden, die eine Leistung erbringt, und nicht an Dritte, die von dieser Stromerzeugung und diesem Stromverbrauch gar nicht betroffen sind. </p><p>Mit der vorliegenden Motion soll eine Berechnungsmethode erarbeitet werden, mit der die Elektrizitätserzeuger denjenigen Teil der Anschlussgebühren erhalten, die heute ohne Gegenleistung bezahlt werden; diese Gebühren sollen zusätzlich zum Preis für den ins Netz eingespeisten Strom vergütet werden, was es erlaubt, die Produktion von erneuerbaren Energien ohne zusätzliche öffentliche Gelder mit Nachdruck weiter zu fördern.</p>
  • <p>Mehr Spielraum bei der Netztarifierung kann grundsätzlich dazu beitragen, die dezentrale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien besser in das Stromsystem zu integrieren. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat deshalb die erforderlichen Arbeiten bereits mit einer ausführlichen Grundlagenstudie an die Hand genommen. In seinem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat der Bundesrat zudem Massnahmen für eine flexiblere Tarifgestaltung vorgesehen.</p><p>Die Motion fordert, dass die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher den Erzeugern einen Teil der Anschlusskosten zurückerstatten. Dabei nimmt der Motionär an, dass das Stromnetz bei einem lokalen Austausch der Energie kaum benutzt würde. Dies ist nicht zutreffend. Für die Stromversorgung auf den unteren Netzebenen braucht es auch künftig ein übergeordnetes Netz zur Absicherung der Versorgung. Diese Kosten fallen weiterhin an und müssen finanziert werden. Dem Bundesrat geht der in der vorliegenden Motion geforderte Mechanismus deshalb zu weit. Er ist nicht kompatibel mit der Zielsetzung der Verursachergerechtigkeit im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7; Art. 14 Abs. 3 Bst. a).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung vorzulegen, namentlich des Energiegesetzes oder des Stromversorgungsgesetzes, damit künftig die verschiedenen Gebühren, Abgaben und Beiträge, die die Endverbraucherin oder der Endverbraucher für die Nutzung des Stromnetzes entrichtet, an den lokalen Stromproduzentinnen und -produzenten gehen, sofern das Stromnetz nicht beansprucht wird. </p>
  • Die Produktion von erneuerbarem Strom soll dank einer besseren Verteilung der Netznutzungsgebühren gefördert werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Energiegesetz sieht vor, dass die kleinen Stromproduzentinnen und produzenten für die Kilowattstunden (kWh), die sie ins Stromnetz einspeisen, eine Vergütung erhalten. So soll die Erzeugung von erneuerbaren Energien gefördert werden. </p><p>In der Praxis werden diese KWh in der nahen Umgebung, d. h. von den Nachbarinnen und Nachbarn im Quartier verbraucht. Der Strom, der nicht direkt selber genutzt wird, wird ins Netz eingespeist, um von Dritten genutzt zu werden; doch führen die Regeln der Physik dazu, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher, die oder der am nächsten ist, den erzeugten Strom erhält. </p><p>Die Endverbraucherin oder der Endverbraucher bezahlt mit der eigenen Stromrechnung für jede verbrauchte kWh verschiedene Gebühren, Abgaben und Beiträge, mit denen das lokale, das regionale und das nationale Netz finanziert werden. Beim Verbrauch von Strom, der lokal von Kleinanlagen erzeugt wird, wie sie in Artikel 19 des Energiegesetzes aufgelistet sind, wird jedoch weder das nationale noch das regionale Netz beansprucht. Diese Beiträge werden folglich ohne Gegenleistung bezahlt.</p><p>Hingegen hat der Stromproduzent den grössten Teil des Netzes finanziert, mit dem er an sein Quartier angeschlossen ist. Somit rechtfertigt es sich, dass die gesamten Netznutzungsgebühren an diejenige Person bezahlt werden, die eine Leistung erbringt, und nicht an Dritte, die von dieser Stromerzeugung und diesem Stromverbrauch gar nicht betroffen sind. </p><p>Mit der vorliegenden Motion soll eine Berechnungsmethode erarbeitet werden, mit der die Elektrizitätserzeuger denjenigen Teil der Anschlussgebühren erhalten, die heute ohne Gegenleistung bezahlt werden; diese Gebühren sollen zusätzlich zum Preis für den ins Netz eingespeisten Strom vergütet werden, was es erlaubt, die Produktion von erneuerbaren Energien ohne zusätzliche öffentliche Gelder mit Nachdruck weiter zu fördern.</p>
    • <p>Mehr Spielraum bei der Netztarifierung kann grundsätzlich dazu beitragen, die dezentrale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien besser in das Stromsystem zu integrieren. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat deshalb die erforderlichen Arbeiten bereits mit einer ausführlichen Grundlagenstudie an die Hand genommen. In seinem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat der Bundesrat zudem Massnahmen für eine flexiblere Tarifgestaltung vorgesehen.</p><p>Die Motion fordert, dass die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher den Erzeugern einen Teil der Anschlusskosten zurückerstatten. Dabei nimmt der Motionär an, dass das Stromnetz bei einem lokalen Austausch der Energie kaum benutzt würde. Dies ist nicht zutreffend. Für die Stromversorgung auf den unteren Netzebenen braucht es auch künftig ein übergeordnetes Netz zur Absicherung der Versorgung. Diese Kosten fallen weiterhin an und müssen finanziert werden. Dem Bundesrat geht der in der vorliegenden Motion geforderte Mechanismus deshalb zu weit. Er ist nicht kompatibel mit der Zielsetzung der Verursachergerechtigkeit im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7; Art. 14 Abs. 3 Bst. a).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der einschlägigen Gesetzgebung vorzulegen, namentlich des Energiegesetzes oder des Stromversorgungsgesetzes, damit künftig die verschiedenen Gebühren, Abgaben und Beiträge, die die Endverbraucherin oder der Endverbraucher für die Nutzung des Stromnetzes entrichtet, an den lokalen Stromproduzentinnen und -produzenten gehen, sofern das Stromnetz nicht beansprucht wird. </p>
    • Die Produktion von erneuerbarem Strom soll dank einer besseren Verteilung der Netznutzungsgebühren gefördert werden

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