Sind die Schätzungen glaubhaft, auf die sich das BAG bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien stützt?

ShortId
21.4103
Id
20214103
Updated
28.07.2023 00:18
Language
de
Title
Sind die Schätzungen glaubhaft, auf die sich das BAG bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien stützt?
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Institut für Gesundheitsökonomie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur entwickelte ein Modell, mit dem die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf kantonaler und nationaler Ebene geschätzt wird (WIG-Modell). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zudem im Jahr 2019 die Konjunkturforschungsstelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ, KOF) beauftragt, ein weiteres, unabhängiges Kostenprognosemodell für die OKP auszuarbeiten. Seither erstellt und veröffentlicht die KOF jährlich eine Prognose, die das BAG auch den Versicherern und den Kantonen zur Verfügung stellt. Für das Jahr 2022 ist das Intervall dieser Kostenprognose im Kanton Waadt kleiner als im WIG-Modell (-1.8 Prozent und 4.7%). Siehe dazu: www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Forschungsberichte &gt; Kranken- und Unfallversicherung.</p><p>Die aufgeführten Modelle (WIG und KOF) berücksichtigen bekannte, zukünftige gesetzliche Neuerungen, welche die Gesundheitskosten beeinflussen, nicht, da sie auf Daten der Vergangenheit basieren. Das BAG berücksichtigt jedoch auch solche einmaligen Effekte bei der Überprüfung der Eingaben der Versicherer.</p><p>Neben diesen Kostenprognosen fragt das BAG jährlich die Kantone nach ihrer Einschätzung der zukünftigen Gesundheitskosten in ihrem Gebiet. Auch damit plausibilisiert das BAG die Kostenschätzungen der Versicherer. Weitere Hinweise zum zukünftigen Kostenwachstum erhält das BAG durch sein Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (MOKKE), welches quartalsweise die Entwicklung der Gesundheitskosten des laufenden Jahres untersucht.</p><p>Das BAG stützt sich bei der Prüfung der Prämien somit auf verschiedene Quellen, was eine breit abgestützte Einschätzung erlaubt.</p><p>2. Der Versicherer muss Prämien festlegen, die die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Dabei muss er neben den Leistungen insbesondere den Risikoausgleich, die Veränderungen der Rückstellungen sowie die Grösse und die laufende Veränderung des Versichertenbestandes im entsprechenden Kanton berücksichtigen (Art. 16 Abs. 3 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG, SR 832.12). Diese Grössen hängen stark von der Bestandesstruktur (Aufteilung von Kinder, Junge Erwachsene, Erwachsene, Gesundheitszustand, etc.) der einzelnen Risikokollektive ab. Das BAG prüft die Eingaben der Versicherer einzeln für jeden Kanton. Zur Plausibilisierung dienen ihm die definitiven Jahresrechnungen der letzten fünf Jahre. Für die Leistungen zieht es zudem die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Angaben hinzu. Für den Risikoausgleich wendet es die von der Gemeinsamen Einrichtung berechneten definitiven Ergebnisse des Risikoausgleichs pro Versicherer und Kanton an. Die Rückstellungen respektive die Veränderungen der Rückstellungen beurteilt es mit kassenspezifischen monatlichen Abwicklungsdaten der letzten fünf Jahre. Es verfügt bei seiner Prüfung - im Gegensatz zu den Versicherern - ebenfalls über die kantonale Marktübersicht, mit der es die Versicherer vergleichen kann. Weitere Einflussfaktoren sind die versicherungstechnischen Ergebnisse der Vorjahre, die Höhe der vorhandenen Reserven und die Mindesthöhe der Reserven gemäss KVG-Solvenztest, die Kapitalerträge der letzten zehn Jahre sowie die Verwaltungskosten und ihre Entwicklung.</p><p>Zum Anliegen der Überprüfbarkeit ist festzuhalten, dass die Prämiengenehmigungsdaten der Versicherer nicht öffentlich sind. Im Nachhinein kann jedoch überprüft werden, ob die Prämien die Kosten gedeckt haben. Von 2013 bis 2020 haben die Versicherer für die OKP Schweiz total 231.5 Milliarden Franken Prämien eingenommen und total 230.2 Milliarden Franken Kosten bezahlt. Der abweichende Betrag von 1.3 Milliarden Franken, welcher knapp 0.6 Prozent der totalen Prämieneinahmen entspricht, floss in die Reserven der Versicherer. Im Jahr 2022 bauen vierzehn Versicherer einen Teil der Reserven wieder ab, was den Versicherten zu Gute kommt. In den nächsten Jahren erwartet das BAG weitere Reserveabbaugesuche.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 20.4199 von Nationalrat Olivier Feller "Berechnung der Krankenkassenprämien. Transparenz der zugrundeliegenden Annahmen und Modalitäten sicherstellen" die Auffassung vertreten, dass das Prämiengenehmigungsverfahren mit der erforderlichen Transparenz abläuft. Diese Auffassung vertritt er weiterhin.</p><p>3. Das BAG prüft, dass die Prämientarife die Interessen der Versicherten wahren. Dazu beachtet es, dass die Versicherer beim Festlegen kostendeckender Prämien je Kanton eine angemessene Solvenz sicherstellen. Zudem achtet es auf ein über mehrere Jahre ausgeglichenes Verhältnis zwischen Prämien und Kosten pro Kanton.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Weil wir die Informationen, um die wir ersucht hatten, nicht erhalten haben, haben wir das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz um Übermittlung der faktischen und konjunkturellen Elemente ersucht, die es ihm erlauben, seine Aufsicht über die Krankenversicherer auszuüben und insbesondere eine Meinung zu bilden im Hinblick auf die Genehmigung der Prämien.</p><p>1. Um sich eine Meinung über die wahrscheinliche Prämienentwicklung zu bilden, stützt sich das BAG namentlich auf ein Modell zur Gesundheitskostenentwicklung des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie (WIG). Es stellt sich nun aber heraus, dass die tiefsten, die wahrscheinlichen und die höchsten Prognosen weit auseinanderliegen. Im Kanton Waadt beispielsweise dürften die Gesundheitskosten 2022 zwischen -1,1 Prozent und +7.8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 ausmachen. Welchen Wert haben Daten mit einer so weiten Spanne?</p><p>2. Das BAG hat den Tätigkeitsbericht über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung 2020 veröffentlicht. Auf Seite 12 sagt es, es habe die "aufgrund von Kostenprognosen, Erfahrungswerten und Vergleichen zwischen Versicherern" im Hinblick auf die Genehmigung der Prämien 2021 plausibilisiert. Angesichts dieses Wortlauts scheint die Basis der Aufsicht über die Krankenversicherer wissenschaftlich auf wackligen Beinen zu stehen. Dies umso mehr, als das Modell für die Kostenhochrechnungen des WIG zu beträchtlichen Unterschieden führt.</p><p>Verfügt das BAG über eine abschliessende Liste, auf der alle Kriterien klar, verständlich und nachvollziehbar verzeichnet sind und die jedes Jahr im Prämiengenehmigungsprozess zur Anwendung gelangt? Wenn ja, könnte es ie veröffentlichen?</p><p>3. Nach Artikel 16 des Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes muss das BAG prüfen, ob die vorgelegten Prämientarife die Solvenz des Versicherers und die Interessen der Versicherten gewährleisten und die Kosten decken. Der Tätigkeitsbericht des BAG über die Aufsicht über die soziale Kranken- und Unfallversicherung 2020 vertieft die Frage der Solvenz der Krankenversicherer und der Deckung der Kosten (S.11). Über die Interessen der Versicherten hingegen schweigt er.</p><p>Nach welchen Kriterien wacht das BAG bei der Genehmigung der Prämien darüber, dass die Interessen der Versicherten gewährleistet sind?</p>
  • Sind die Schätzungen glaubhaft, auf die sich das BAG bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien stützt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Institut für Gesundheitsökonomie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur entwickelte ein Modell, mit dem die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf kantonaler und nationaler Ebene geschätzt wird (WIG-Modell). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zudem im Jahr 2019 die Konjunkturforschungsstelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ, KOF) beauftragt, ein weiteres, unabhängiges Kostenprognosemodell für die OKP auszuarbeiten. Seither erstellt und veröffentlicht die KOF jährlich eine Prognose, die das BAG auch den Versicherern und den Kantonen zur Verfügung stellt. Für das Jahr 2022 ist das Intervall dieser Kostenprognose im Kanton Waadt kleiner als im WIG-Modell (-1.8 Prozent und 4.7%). Siehe dazu: www.bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Forschungsberichte &gt; Kranken- und Unfallversicherung.</p><p>Die aufgeführten Modelle (WIG und KOF) berücksichtigen bekannte, zukünftige gesetzliche Neuerungen, welche die Gesundheitskosten beeinflussen, nicht, da sie auf Daten der Vergangenheit basieren. Das BAG berücksichtigt jedoch auch solche einmaligen Effekte bei der Überprüfung der Eingaben der Versicherer.</p><p>Neben diesen Kostenprognosen fragt das BAG jährlich die Kantone nach ihrer Einschätzung der zukünftigen Gesundheitskosten in ihrem Gebiet. Auch damit plausibilisiert das BAG die Kostenschätzungen der Versicherer. Weitere Hinweise zum zukünftigen Kostenwachstum erhält das BAG durch sein Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (MOKKE), welches quartalsweise die Entwicklung der Gesundheitskosten des laufenden Jahres untersucht.</p><p>Das BAG stützt sich bei der Prüfung der Prämien somit auf verschiedene Quellen, was eine breit abgestützte Einschätzung erlaubt.</p><p>2. Der Versicherer muss Prämien festlegen, die die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Dabei muss er neben den Leistungen insbesondere den Risikoausgleich, die Veränderungen der Rückstellungen sowie die Grösse und die laufende Veränderung des Versichertenbestandes im entsprechenden Kanton berücksichtigen (Art. 16 Abs. 3 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG, SR 832.12). Diese Grössen hängen stark von der Bestandesstruktur (Aufteilung von Kinder, Junge Erwachsene, Erwachsene, Gesundheitszustand, etc.) der einzelnen Risikokollektive ab. Das BAG prüft die Eingaben der Versicherer einzeln für jeden Kanton. Zur Plausibilisierung dienen ihm die definitiven Jahresrechnungen der letzten fünf Jahre. Für die Leistungen zieht es zudem die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Angaben hinzu. Für den Risikoausgleich wendet es die von der Gemeinsamen Einrichtung berechneten definitiven Ergebnisse des Risikoausgleichs pro Versicherer und Kanton an. Die Rückstellungen respektive die Veränderungen der Rückstellungen beurteilt es mit kassenspezifischen monatlichen Abwicklungsdaten der letzten fünf Jahre. Es verfügt bei seiner Prüfung - im Gegensatz zu den Versicherern - ebenfalls über die kantonale Marktübersicht, mit der es die Versicherer vergleichen kann. Weitere Einflussfaktoren sind die versicherungstechnischen Ergebnisse der Vorjahre, die Höhe der vorhandenen Reserven und die Mindesthöhe der Reserven gemäss KVG-Solvenztest, die Kapitalerträge der letzten zehn Jahre sowie die Verwaltungskosten und ihre Entwicklung.</p><p>Zum Anliegen der Überprüfbarkeit ist festzuhalten, dass die Prämiengenehmigungsdaten der Versicherer nicht öffentlich sind. Im Nachhinein kann jedoch überprüft werden, ob die Prämien die Kosten gedeckt haben. Von 2013 bis 2020 haben die Versicherer für die OKP Schweiz total 231.5 Milliarden Franken Prämien eingenommen und total 230.2 Milliarden Franken Kosten bezahlt. Der abweichende Betrag von 1.3 Milliarden Franken, welcher knapp 0.6 Prozent der totalen Prämieneinahmen entspricht, floss in die Reserven der Versicherer. Im Jahr 2022 bauen vierzehn Versicherer einen Teil der Reserven wieder ab, was den Versicherten zu Gute kommt. In den nächsten Jahren erwartet das BAG weitere Reserveabbaugesuche.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 20.4199 von Nationalrat Olivier Feller "Berechnung der Krankenkassenprämien. Transparenz der zugrundeliegenden Annahmen und Modalitäten sicherstellen" die Auffassung vertreten, dass das Prämiengenehmigungsverfahren mit der erforderlichen Transparenz abläuft. Diese Auffassung vertritt er weiterhin.</p><p>3. Das BAG prüft, dass die Prämientarife die Interessen der Versicherten wahren. Dazu beachtet es, dass die Versicherer beim Festlegen kostendeckender Prämien je Kanton eine angemessene Solvenz sicherstellen. Zudem achtet es auf ein über mehrere Jahre ausgeglichenes Verhältnis zwischen Prämien und Kosten pro Kanton.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Weil wir die Informationen, um die wir ersucht hatten, nicht erhalten haben, haben wir das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz um Übermittlung der faktischen und konjunkturellen Elemente ersucht, die es ihm erlauben, seine Aufsicht über die Krankenversicherer auszuüben und insbesondere eine Meinung zu bilden im Hinblick auf die Genehmigung der Prämien.</p><p>1. Um sich eine Meinung über die wahrscheinliche Prämienentwicklung zu bilden, stützt sich das BAG namentlich auf ein Modell zur Gesundheitskostenentwicklung des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie (WIG). Es stellt sich nun aber heraus, dass die tiefsten, die wahrscheinlichen und die höchsten Prognosen weit auseinanderliegen. Im Kanton Waadt beispielsweise dürften die Gesundheitskosten 2022 zwischen -1,1 Prozent und +7.8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 ausmachen. Welchen Wert haben Daten mit einer so weiten Spanne?</p><p>2. Das BAG hat den Tätigkeitsbericht über die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung 2020 veröffentlicht. Auf Seite 12 sagt es, es habe die "aufgrund von Kostenprognosen, Erfahrungswerten und Vergleichen zwischen Versicherern" im Hinblick auf die Genehmigung der Prämien 2021 plausibilisiert. Angesichts dieses Wortlauts scheint die Basis der Aufsicht über die Krankenversicherer wissenschaftlich auf wackligen Beinen zu stehen. Dies umso mehr, als das Modell für die Kostenhochrechnungen des WIG zu beträchtlichen Unterschieden führt.</p><p>Verfügt das BAG über eine abschliessende Liste, auf der alle Kriterien klar, verständlich und nachvollziehbar verzeichnet sind und die jedes Jahr im Prämiengenehmigungsprozess zur Anwendung gelangt? Wenn ja, könnte es ie veröffentlichen?</p><p>3. Nach Artikel 16 des Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes muss das BAG prüfen, ob die vorgelegten Prämientarife die Solvenz des Versicherers und die Interessen der Versicherten gewährleisten und die Kosten decken. Der Tätigkeitsbericht des BAG über die Aufsicht über die soziale Kranken- und Unfallversicherung 2020 vertieft die Frage der Solvenz der Krankenversicherer und der Deckung der Kosten (S.11). Über die Interessen der Versicherten hingegen schweigt er.</p><p>Nach welchen Kriterien wacht das BAG bei der Genehmigung der Prämien darüber, dass die Interessen der Versicherten gewährleistet sind?</p>
    • Sind die Schätzungen glaubhaft, auf die sich das BAG bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien stützt?

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