Pensionskasse der Post. Erkennt der Bundesrat drohende Risiken?

ShortId
21.4106
Id
20214106
Updated
28.07.2023 00:16
Language
de
Title
Pensionskasse der Post. Erkennt der Bundesrat drohende Risiken?
AdditionalIndexing
2836;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den Fragen 1 bis 3</p><p>Wie in der Interpellation erwähnt, ist die Pensionskasse der Post (PK Post) eine privatrechtliche Gemeinschaftsstiftung, die der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht unterstellt ist. Der Bund ist an der PK Post nicht beteiligt und hat keine direkten Einflussmöglichkeiten.</p><p>Es liegt in der Verantwortung der Post, den Bund über allfällige Probleme der PK Post und diesbezügliche Massnahmen frühzeitig zu informieren. Gemäss seinen strategischen Zielen für die Post erwartet der Bundesrat, dass sich die Post im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen angemessenen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse einsetzt und den Eigner frühzeitig informiert. Die Post als sozialverantwortliche Arbeitgeberin sowie die Arbeitnehmenden haben in den letzten Jahren bereits bedeutende Beiträge zur Stabilisierung und Sanierung der PK Post geleistet. Die Beiträge der Arbeitgeberin Post gehen zu Lasten des Ergebnisses und Vermögens der Post und damit indirekt des Bundes. </p><p>Eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung muss diese selbst beheben und hierfür Massnahmen ergreifen (vgl. Art. 65d BVG). Ein entsprechendes Gesamtkonzept inklusive Massnahmen zu Lasten des Arbeitgebers bzw. der Aktiv- und Passivversicherten (z.B. Zusatzbeiträge, Minderverzinsungen) muss der besonderen Situation der Vorsorgeeinrichtung Rechnung tragen (u.a. Struktur von Vermögen, Verpflichtungen und Versicherten; Verhältnismässigkeit). Sollten bei der PK Post entsprechende Massnahmen erforderlich werden, würde auch der Bund als Eigner der Post informiert. Für eine direkte finanzielle Unterstützung der privatrechtlich organisierten Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. Gesetzesanpassung zur Sanierung der PK SBB, <a href="https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2011/5031.pdf">AS 2011 5031</a>).</p><p>Aktuell verfügt der Bundesrat weder über Hinweise, dass die PK Post überhaupt in Unterdeckung geraten könnte, noch dass sie diese nicht selbst beheben könnte. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das Verhältnis zwischen Versicherten und Rentenbeziehenden der PK Post unter dem Schweizer Durchschnitt liegt und dass dies die Sanierungsfähigkeit beeinflusst, da ein potentieller Sanierungsbeitrag von Rentenbeziehenden generell nur sehr beschränkt möglich ist.</p><p>Zu den Fragen 4 bis 6</p><p>Neben den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sind die Vermögenserträge eine wichtige Finanzierungsquelle der beruflichen Vorsorge. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zuständig und verantwortlich für ihre Anlagestrategie und müssen dabei namentlich die regulatorischen Anlagebeschränkungen (BVV 2) einhalten. Betreffend die PK Post hat der Bundesrat keine Anzeichen, die auf eine übermässig risikoreiche Anlagestrategie hindeuten. </p><p>Per Ende 2020 lag der Deckungsgrad der PK Post (gemäss BVV 2) bei 105,3 Prozent. Das diversifizierte Anlagevermögen der PK Post bestand per Ende 2020 aus Obligationen (41%), Aktien (30%), alternativen Anlagen (15%), Immobilien (13%) sowie flüssigen Mitteln und Geldmarktforderungen (2%). Das Anlagevermögen hätte auf diesen Zeitpunkt theoretisch gesamthaft um ca. 5 Prozent an Wert verlieren müssen, damit der Deckungsgrad unter 100 Prozent gesunken wäre.</p><p>Per 01.10.2021 lag der geschätzte Deckungsgrad der PK Post bei 108 Prozent. Damit ist die notwendige Ziel-Wertschwankungsreserve der PK Post von 18 Prozent fast zur Hälfte geäufnet (8%). Ein Rückschlag an den Finanzmärkten führt somit erst dann zu einer Unterdeckung, wenn das Anlagevermögen der PK Post gesamthaft durch den Rückschlag um mehr als ca. 8 Prozent sinken würde. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Geschäftsbericht 2020 der Pensionskasse lässt auf grundsätzliche Probleme schliessen: Das Verhältnis von Versicherten zu den Rentenbezügern sank von 1,4 per Ende 2019 auf 1,3 im abgelaufenen Geschäftsjahr. Damit bestätigte sich auch 2020 der Trend, dass die Zahl der aktiv Versicherten sinkt und jene der Rentenbezüger zunimmt. Eine Folge davon ist, dass das Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil der Rechnung auch 2020 wiederum negativ ausfiel. </p><p>Bei der Pensionskasse der Post handelt es sich um eine privatrechtliche Gemeinschaftsstiftung, die der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht unterstellt ist. Das ist allerdings lediglich die formell-juristische Sichtweise und es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Staatsnähe dieser Pensionskasse sehr wohl politische Implikationen vorliegen. </p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Geschichte insbesondere der Pensionskasse der SBB legt nahe, dass der Bund in einer Krisensituation bei staatsnahen Pensionskassen finanziell eingreift, auch wenn es sich um privatrechtliche Stiftungen handelt. Kann sich der Bundesrat Szenarien vorstellen, in denen das auch bei der Pensionskasse der Post der Fall sein könnte oder kann er dies kategorisch ausschliessen?</p><p>Falls der Bundesrat ein finanzielles Eingreifen nicht kategorisch ausschliessen kann, stellen sich weitere Fragen:</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die gegenwärtige Situation bei der Pensionskasse der Post und wie beurteilt er deren erkennbare Risiken für die absehbare Zukunft? </p><p>3. Welche Mittel und Möglichkeiten sieht er, proaktiv auf eine solider aufgestellte Pensionskasse hinzuwirken?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die strukturelle Abhängigkeit von den Vermögenserträgen und die daraus folgende, möglicherweise risikobehaftete Anlagestrategie?</p><p>5. Ist die Anlagepolitik offensiv auf hohe Erträge ausgerichtet (was jedoch entsprechend hohe Risiken mit sich bringt), weil man hofft, damit die Pensionskasse sanieren zu können?</p><p>6. Wie gross darf ein Rückschlag an den Kapitalmärkten maximal ausfallen, damit der Deckungsgrad der Kasse nicht unter 100 Prozent fällt?</p>
  • Pensionskasse der Post. Erkennt der Bundesrat drohende Risiken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den Fragen 1 bis 3</p><p>Wie in der Interpellation erwähnt, ist die Pensionskasse der Post (PK Post) eine privatrechtliche Gemeinschaftsstiftung, die der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht unterstellt ist. Der Bund ist an der PK Post nicht beteiligt und hat keine direkten Einflussmöglichkeiten.</p><p>Es liegt in der Verantwortung der Post, den Bund über allfällige Probleme der PK Post und diesbezügliche Massnahmen frühzeitig zu informieren. Gemäss seinen strategischen Zielen für die Post erwartet der Bundesrat, dass sich die Post im Gegenzug zu allfälligen ausserordentlichen Beiträgen an die Pensionskasse für einen angemessenen Beitrag der Versicherten an die Finanzierung der Pensionskasse einsetzt und den Eigner frühzeitig informiert. Die Post als sozialverantwortliche Arbeitgeberin sowie die Arbeitnehmenden haben in den letzten Jahren bereits bedeutende Beiträge zur Stabilisierung und Sanierung der PK Post geleistet. Die Beiträge der Arbeitgeberin Post gehen zu Lasten des Ergebnisses und Vermögens der Post und damit indirekt des Bundes. </p><p>Eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung muss diese selbst beheben und hierfür Massnahmen ergreifen (vgl. Art. 65d BVG). Ein entsprechendes Gesamtkonzept inklusive Massnahmen zu Lasten des Arbeitgebers bzw. der Aktiv- und Passivversicherten (z.B. Zusatzbeiträge, Minderverzinsungen) muss der besonderen Situation der Vorsorgeeinrichtung Rechnung tragen (u.a. Struktur von Vermögen, Verpflichtungen und Versicherten; Verhältnismässigkeit). Sollten bei der PK Post entsprechende Massnahmen erforderlich werden, würde auch der Bund als Eigner der Post informiert. Für eine direkte finanzielle Unterstützung der privatrechtlich organisierten Pensionskassen der bundesnahen Unternehmen besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. Gesetzesanpassung zur Sanierung der PK SBB, <a href="https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2011/5031.pdf">AS 2011 5031</a>).</p><p>Aktuell verfügt der Bundesrat weder über Hinweise, dass die PK Post überhaupt in Unterdeckung geraten könnte, noch dass sie diese nicht selbst beheben könnte. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass das Verhältnis zwischen Versicherten und Rentenbeziehenden der PK Post unter dem Schweizer Durchschnitt liegt und dass dies die Sanierungsfähigkeit beeinflusst, da ein potentieller Sanierungsbeitrag von Rentenbeziehenden generell nur sehr beschränkt möglich ist.</p><p>Zu den Fragen 4 bis 6</p><p>Neben den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sind die Vermögenserträge eine wichtige Finanzierungsquelle der beruflichen Vorsorge. Die Vorsorgeeinrichtungen sind zuständig und verantwortlich für ihre Anlagestrategie und müssen dabei namentlich die regulatorischen Anlagebeschränkungen (BVV 2) einhalten. Betreffend die PK Post hat der Bundesrat keine Anzeichen, die auf eine übermässig risikoreiche Anlagestrategie hindeuten. </p><p>Per Ende 2020 lag der Deckungsgrad der PK Post (gemäss BVV 2) bei 105,3 Prozent. Das diversifizierte Anlagevermögen der PK Post bestand per Ende 2020 aus Obligationen (41%), Aktien (30%), alternativen Anlagen (15%), Immobilien (13%) sowie flüssigen Mitteln und Geldmarktforderungen (2%). Das Anlagevermögen hätte auf diesen Zeitpunkt theoretisch gesamthaft um ca. 5 Prozent an Wert verlieren müssen, damit der Deckungsgrad unter 100 Prozent gesunken wäre.</p><p>Per 01.10.2021 lag der geschätzte Deckungsgrad der PK Post bei 108 Prozent. Damit ist die notwendige Ziel-Wertschwankungsreserve der PK Post von 18 Prozent fast zur Hälfte geäufnet (8%). Ein Rückschlag an den Finanzmärkten führt somit erst dann zu einer Unterdeckung, wenn das Anlagevermögen der PK Post gesamthaft durch den Rückschlag um mehr als ca. 8 Prozent sinken würde. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Geschäftsbericht 2020 der Pensionskasse lässt auf grundsätzliche Probleme schliessen: Das Verhältnis von Versicherten zu den Rentenbezügern sank von 1,4 per Ende 2019 auf 1,3 im abgelaufenen Geschäftsjahr. Damit bestätigte sich auch 2020 der Trend, dass die Zahl der aktiv Versicherten sinkt und jene der Rentenbezüger zunimmt. Eine Folge davon ist, dass das Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil der Rechnung auch 2020 wiederum negativ ausfiel. </p><p>Bei der Pensionskasse der Post handelt es sich um eine privatrechtliche Gemeinschaftsstiftung, die der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht unterstellt ist. Das ist allerdings lediglich die formell-juristische Sichtweise und es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Staatsnähe dieser Pensionskasse sehr wohl politische Implikationen vorliegen. </p><p>Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Geschichte insbesondere der Pensionskasse der SBB legt nahe, dass der Bund in einer Krisensituation bei staatsnahen Pensionskassen finanziell eingreift, auch wenn es sich um privatrechtliche Stiftungen handelt. Kann sich der Bundesrat Szenarien vorstellen, in denen das auch bei der Pensionskasse der Post der Fall sein könnte oder kann er dies kategorisch ausschliessen?</p><p>Falls der Bundesrat ein finanzielles Eingreifen nicht kategorisch ausschliessen kann, stellen sich weitere Fragen:</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die gegenwärtige Situation bei der Pensionskasse der Post und wie beurteilt er deren erkennbare Risiken für die absehbare Zukunft? </p><p>3. Welche Mittel und Möglichkeiten sieht er, proaktiv auf eine solider aufgestellte Pensionskasse hinzuwirken?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die strukturelle Abhängigkeit von den Vermögenserträgen und die daraus folgende, möglicherweise risikobehaftete Anlagestrategie?</p><p>5. Ist die Anlagepolitik offensiv auf hohe Erträge ausgerichtet (was jedoch entsprechend hohe Risiken mit sich bringt), weil man hofft, damit die Pensionskasse sanieren zu können?</p><p>6. Wie gross darf ein Rückschlag an den Kapitalmärkten maximal ausfallen, damit der Deckungsgrad der Kasse nicht unter 100 Prozent fällt?</p>
    • Pensionskasse der Post. Erkennt der Bundesrat drohende Risiken?

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