Wie lässt sich die Ausschüttung des Gewinns der SNB an Kantone und Bund langfristig sicherstellen?

ShortId
21.4110
Id
20214110
Updated
16.11.2023 14:13
Language
de
Title
Wie lässt sich die Ausschüttung des Gewinns der SNB an Kantone und Bund langfristig sicherstellen?
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Gewinnausschüttung der SNB folgt den rechtlichen Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) und des Nationalbankgesetzes (Art. 30 und 31 NBG). Die SNB bildet aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach der Zuweisung an die Rückstellungen verbleibende Teil des Jahresergebnisses ist der ausschüttbare Gewinn. Dieser steht, abzüglich der Dividende an die Aktionäre, zur Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Das Nationalbankgesetz sieht zudem eine mittelfristige Verstetigung der Ausschüttungen vor (Art. 31 Abs. 2 NBG). Daher wird die Höhe der jährlichen Ausschüttung in einer Vereinbarung zwischen EFD und SNB über einen Zeitraum von mehreren Jahren festgelegt. Um die schwankenden jährlichen Ergebnisse der SNB in eine stetige Ausschüttung transformieren zu können, braucht es ein Instrument, das diese Schwankungen auffängt. Diese Funktion erfüllt die Ausschüttungsreserve, die einem Gewinn- bzw. Verlustvortrag entspricht. Ihr werden in "guten Jahren" der nicht ausgeschüttete Teil des Gewinns zugewiesen und in "schlechten Jahren" der für eine Ausschüttung fehlende Betrag entnommen.</p><p>Infolge der mehrheitlich positiven Gewinnentwicklung der vergangenen Jahre ist die Ausschüttungsreserve per Ende 2020 auf 91 Mrd. Franken gestiegen. Dieser Betrag kann allerdings nicht für die Ausschüttung an Bund und Kantone garantiert werden, da die Ausschüttungsreserve wie oben erläutert der Abfederung von Gewinnen bzw. Verlusten dient. Eine gut gefüllte Ausschüttungsreserve wie aktuell erhöht indes die Wahrscheinlichkeit, dass selbst bei ungünstiger Gewinnentwicklung die Ausschüttungen an Bund und Kantone im vereinbarten Mass erfolgen können.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Periode 2020-2025 als angemessen und sieht keinen Korrekturbedarf. Sie trägt sowohl den berechtigten Ansprüchen von Bund und Kantonen auf angemessene Ausschüttungen als auch dem Ziel der Verstetigung Rechnung. Die in den letzten Jahren gestiegene Ausschüttungsreserve trug massgeblich dazu bei, dass der maximale jährliche Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone von zuvor 4 auf neu 6 Mrd. Franken erhöht werden konnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die grossen Gewinne, die die Schweizerische Nationalbank (SNB) in den letzten Jahren eingefahren hat, wecken verschiedene und zahlreiche Begehrlichkeiten. Gemäss Bundesverfassung gehört aber der Nettogewinn der SNB zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund. </p><p>Nun ist aber festzustellen, dass dieser Verteilschlüssel mehrfach nicht eingehalten wurde, weil insbesondere eine Ausschüttungsreserve zum Ausgleich von Schwankungen über mehrere Jahre gebildet wird.</p><p>Ich rufe einmal mehr in Erinnerung, dass diese Reserve nach Dotation aller anderen gesetzlichen oder wirtschaftlich notwendigen Rückstellungen gespeist oder genutzt wird, sodass die SNB ihren Handlungsspielraum für künftige Aktivitäten behält. Ich halte beharrlich fest, dass es sich um den Gewinn nach Abschluss der Ertrags- und Verlustrechnung handelt, er fällt am Ende des Geschäftsjahres an und nicht vorher.</p><p>Kantone und Bund können den ausgeschütteten Betrag nach Belieben verwenden. Der Bundesrat sieht beispielsweise vor, diese Gelder zur mittelfristigen Amortisierung der coronabedingten Schulden einzusetzen. In den Kantonen gibt es verschiedene Modelle, in der Regel werden die ausgeschütteten Gelder aber zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet. Die Kantone müssen dadurch weniger Kredite aufnehmen und weniger Steuergelder einsetzen.</p><p>Die Gesundheitskrise, die wir durchlebt haben und die noch immer nicht ganz hinter uns liegt, hat gezeigt, wie nützlich ein gesunder und solider Haushalt ist. Dazu führen eine gute Kontrolle über Aufwand und nachhaltige und vielfältige Einkünfte. Der Gewinn der SNB gehört dazu.</p><p>Zwar haben Bund und SNB eine neue Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Jahre 2020-2025 abgeschlossen. Sie enthält die Regeln in Bezug auf künftige Ergebnisse der SNB, aber keine nachhaltige Garantie.</p><p>Das wirtschaftliche Umfeld ist von Natur aus im stetem Wandel; die Gewinne der SNB sind also nicht dauerhaft garantiert, auch wenn die gegenwärtige Situation auf ausserordentlich hohem Niveau solid erscheint. </p><p>Was geschieht bei einer raschen und tiefgreifenden konjunkturellen Trendwende? Wie in der jüngeren Vergangenheit gesehen werden konnte, wird sich die Ausschüttungsreserve verflüchtigen und damit werden auch die in Aussicht gestellten Ausschüttungen an Bund und Kantone versiegen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>-Wie lässt sich die jetzige Ausschüttungsreserve verstetigen, sodass Bund und Kantone langfristig mit diesen Ausschüttungen rechnen können?</p><p>- Reicht die geltende Ausschüttungsvereinbarung oder muss sie angepasst werden?</p><p>- Gibt es andere Möglichkeiten, diese Reserve vor konjunkturellen Ausschlägen, die sie gefährden könnten, zu schützen?</p>
  • Wie lässt sich die Ausschüttung des Gewinns der SNB an Kantone und Bund langfristig sicherstellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gewinnausschüttung der SNB folgt den rechtlichen Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) und des Nationalbankgesetzes (Art. 30 und 31 NBG). Die SNB bildet aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Der nach der Zuweisung an die Rückstellungen verbleibende Teil des Jahresergebnisses ist der ausschüttbare Gewinn. Dieser steht, abzüglich der Dividende an die Aktionäre, zur Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Das Nationalbankgesetz sieht zudem eine mittelfristige Verstetigung der Ausschüttungen vor (Art. 31 Abs. 2 NBG). Daher wird die Höhe der jährlichen Ausschüttung in einer Vereinbarung zwischen EFD und SNB über einen Zeitraum von mehreren Jahren festgelegt. Um die schwankenden jährlichen Ergebnisse der SNB in eine stetige Ausschüttung transformieren zu können, braucht es ein Instrument, das diese Schwankungen auffängt. Diese Funktion erfüllt die Ausschüttungsreserve, die einem Gewinn- bzw. Verlustvortrag entspricht. Ihr werden in "guten Jahren" der nicht ausgeschüttete Teil des Gewinns zugewiesen und in "schlechten Jahren" der für eine Ausschüttung fehlende Betrag entnommen.</p><p>Infolge der mehrheitlich positiven Gewinnentwicklung der vergangenen Jahre ist die Ausschüttungsreserve per Ende 2020 auf 91 Mrd. Franken gestiegen. Dieser Betrag kann allerdings nicht für die Ausschüttung an Bund und Kantone garantiert werden, da die Ausschüttungsreserve wie oben erläutert der Abfederung von Gewinnen bzw. Verlusten dient. Eine gut gefüllte Ausschüttungsreserve wie aktuell erhöht indes die Wahrscheinlichkeit, dass selbst bei ungünstiger Gewinnentwicklung die Ausschüttungen an Bund und Kantone im vereinbarten Mass erfolgen können.</p><p>Der Bundesrat erachtet die aktuelle Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Periode 2020-2025 als angemessen und sieht keinen Korrekturbedarf. Sie trägt sowohl den berechtigten Ansprüchen von Bund und Kantonen auf angemessene Ausschüttungen als auch dem Ziel der Verstetigung Rechnung. Die in den letzten Jahren gestiegene Ausschüttungsreserve trug massgeblich dazu bei, dass der maximale jährliche Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone von zuvor 4 auf neu 6 Mrd. Franken erhöht werden konnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die grossen Gewinne, die die Schweizerische Nationalbank (SNB) in den letzten Jahren eingefahren hat, wecken verschiedene und zahlreiche Begehrlichkeiten. Gemäss Bundesverfassung gehört aber der Nettogewinn der SNB zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund. </p><p>Nun ist aber festzustellen, dass dieser Verteilschlüssel mehrfach nicht eingehalten wurde, weil insbesondere eine Ausschüttungsreserve zum Ausgleich von Schwankungen über mehrere Jahre gebildet wird.</p><p>Ich rufe einmal mehr in Erinnerung, dass diese Reserve nach Dotation aller anderen gesetzlichen oder wirtschaftlich notwendigen Rückstellungen gespeist oder genutzt wird, sodass die SNB ihren Handlungsspielraum für künftige Aktivitäten behält. Ich halte beharrlich fest, dass es sich um den Gewinn nach Abschluss der Ertrags- und Verlustrechnung handelt, er fällt am Ende des Geschäftsjahres an und nicht vorher.</p><p>Kantone und Bund können den ausgeschütteten Betrag nach Belieben verwenden. Der Bundesrat sieht beispielsweise vor, diese Gelder zur mittelfristigen Amortisierung der coronabedingten Schulden einzusetzen. In den Kantonen gibt es verschiedene Modelle, in der Regel werden die ausgeschütteten Gelder aber zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet. Die Kantone müssen dadurch weniger Kredite aufnehmen und weniger Steuergelder einsetzen.</p><p>Die Gesundheitskrise, die wir durchlebt haben und die noch immer nicht ganz hinter uns liegt, hat gezeigt, wie nützlich ein gesunder und solider Haushalt ist. Dazu führen eine gute Kontrolle über Aufwand und nachhaltige und vielfältige Einkünfte. Der Gewinn der SNB gehört dazu.</p><p>Zwar haben Bund und SNB eine neue Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Jahre 2020-2025 abgeschlossen. Sie enthält die Regeln in Bezug auf künftige Ergebnisse der SNB, aber keine nachhaltige Garantie.</p><p>Das wirtschaftliche Umfeld ist von Natur aus im stetem Wandel; die Gewinne der SNB sind also nicht dauerhaft garantiert, auch wenn die gegenwärtige Situation auf ausserordentlich hohem Niveau solid erscheint. </p><p>Was geschieht bei einer raschen und tiefgreifenden konjunkturellen Trendwende? Wie in der jüngeren Vergangenheit gesehen werden konnte, wird sich die Ausschüttungsreserve verflüchtigen und damit werden auch die in Aussicht gestellten Ausschüttungen an Bund und Kantone versiegen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>-Wie lässt sich die jetzige Ausschüttungsreserve verstetigen, sodass Bund und Kantone langfristig mit diesen Ausschüttungen rechnen können?</p><p>- Reicht die geltende Ausschüttungsvereinbarung oder muss sie angepasst werden?</p><p>- Gibt es andere Möglichkeiten, diese Reserve vor konjunkturellen Ausschlägen, die sie gefährden könnten, zu schützen?</p>
    • Wie lässt sich die Ausschüttung des Gewinns der SNB an Kantone und Bund langfristig sicherstellen?

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