Alleinstehende in der Schweiz. Eckwerte für einen Bericht

ShortId
21.4111
Id
20214111
Updated
28.07.2023 00:15
Language
de
Title
Alleinstehende in der Schweiz. Eckwerte für einen Bericht
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kategorie "Alleinstehende" wird in den zur Verfügung stehenden Daten nur selten oder gar nicht verwendet, auch sind viele Personen nicht ein ganzes Leben lang alleinstehend. Die Register der unterschiedlichen Sozialversicherungen verwenden stattdessen meistens den Zivilstand (z.B. ledig), weil Beiträge und Leistungsansprüche teilweise an den Zivilstand anknüpfen. Der Begriff "alleinstehend" umfasst aber auch Personen, die unverheiratet als Paar oder in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Bei Steuerdaten werden Personen, die nicht mit einem Ehepartner oder einer Ehepartnerin gemeinsam eine Steuererklärung ausfüllen, als einzelnes Steuersubjekt erfasst. Nur in der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) wird die Haushaltslogik verfolgt. Hier können beispielsweise Einpersonenhaushalte identifiziert werden, diese Personen können aber einen unterschiedlichen Zivilstand haben (ledig, verwitwet oder geschieden).</p><p>1. Analysen, die innerhalb einer der oben genannten Definitionen bleiben, bestehen bereits oder können mit relativ wenig Aufwand gemacht werden. Zum Beispiel wird jährlich veröffentlicht, wie viele ledige Personen AHV, IV und EL beziehen und wie hoch der Leistungsbezug in einem bestimmten Jahr ist. Davon ausgenommen ist die Beitragsseite (AHV-, IV-, EO-Beiträge), da der Zivilstand in den Daten der individuellen Konti fehlt.</p><p>2. Insgesamt sind Aussagen zu Belastungs- und Leistungsrelationen nur sehr eingeschränkt möglich. Auch Angaben zum Vermögen in der Beruflichen Vorsorge für Personen im Erwerbsalter sind kaum verfügbar. Dies gilt nicht nur für "Alleinstehende", sondern auch für Paare und Familien. Aus Sicht der Sozialversicherungen können einzig über Verknüpfungen verschiedener Datenquellen Aussagen darüber getroffen werden, wie viele (AHV-, IV-, EO-) Beiträge innerhalb eines Jahres von ledigen Personen und/oder Einpersonenhaushalten einbezahlt werden und wie viele Leistungen der AHV, IV, EO an ledige Personen und/oder Einpersonenhaushalte gehen.</p><p>Auch Aussagen zur Steuerbelastung von Alleinstehenden setzen eine Verknüpfung von Steuerdaten mit anderen Datenquellen voraus. Grund dafür ist, dass die Steuerdaten keine Unterscheidung zwischen unverheirateten Alleinstehenden und im Konkubinat lebenden Personen zulassen. Eine solche Verknüpfung ist im Falle der Statistik der direkten Bundessteuer mangels eines entsprechenden Identifikators gar nicht möglich.</p><p>3. Für vertiefte sozioökonomische Analysen von Einpersonenhaushalten müssen unterschiedliche Datensätze (z.B. Register der unterschiedlichen Sozialversicherungen, der Sozialhilfe und STATPOP) beim Bundesamt für Statistik (BFS) verknüpft werden. Durch die Verknüpfung könnten neben einer deskriptiven Beschreibung der Einpersonenhaushalte z.B. Erkenntnisse über AHV-, IV-, EO- und EL- sowie Sozialhilfe Leistungsbezug und die Beitragsseite (AHV-, IV-, EO-Beiträge) von Einpersonenhaushalten gewonnen werden. Zudem ermöglichen solche Verknüpfungen eine Unterscheidung der Einpersonenhaushalte nach Zivilstand (ledig, geschieden, verwitwet). Solche Verknüpfungen für statistische Auswertungen müssen beim BFS beantragt und durchgeführt werden und benötigen mehr Zeit, sind aber mit zumutbarem Aufwand möglich.</p><p>4. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erarbeitet zurzeit auf der Basis von verknüpften kantonalen Steuerdaten mehrere Berichte zur wirtschaftlichen Situation von verschiedenen Gruppen in der Gesellschaft. Dazu gehören auch Einpersonenhaushalte, Verwitwete und Geschiedene. Diese Berichte stehen mehrheitlich ab 2022 zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In gut einem Drittel aller Schweizer Haushalte wohnt eine Person allein. Die Situation der Alleinstehenden war jedoch noch nie Gegenstand eines bundesrätlichen Berichts, derweil regelmässig Berichte über Paare und Familien erscheinen. Ein solcher Bericht wäre aber eine notwendige Grundlage, um namentlich Belastungs- und Leistungsrelationen (insbesondere im Bereich der Steuern und Sozialversicherungen) der verschiedenen Lebensformen in der Schweiz zu kennen und wo gewünscht politisch zu berücksichtigen.</p><p>Dabei seien die methodischen Hürden und Grenzen eines solchen Berichts nicht verschwiegen, namentlich weil viele Daten hierfür nur schwer oder gar nicht verfügbar bzw. verknüpfbar sind.</p><p>Daher seien vor einem entsprechenden Postulat erst einmal die möglichen Eckwerte eines solchen Berichts ausgelotet. Der Bundesrat wird somit gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm in einem Bericht mit wenig Aufwand zu machen?</p><p>2. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm auch mit grossem Aufwand methodisch kaum oder gar nicht möglich?</p><p>3. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm mit zusätzlichem konzeptionellen Aufwand möglich, und welche Arbeit wäre hierzu zu leisten?</p><p>4. Ist der Bundesrat im Rahmen der Antworten auf die Fragen 1-3 grundsätzlich bereit, einen Bericht zur Situation der Alleinstehenden zu verfassen?</p>
  • Alleinstehende in der Schweiz. Eckwerte für einen Bericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kategorie "Alleinstehende" wird in den zur Verfügung stehenden Daten nur selten oder gar nicht verwendet, auch sind viele Personen nicht ein ganzes Leben lang alleinstehend. Die Register der unterschiedlichen Sozialversicherungen verwenden stattdessen meistens den Zivilstand (z.B. ledig), weil Beiträge und Leistungsansprüche teilweise an den Zivilstand anknüpfen. Der Begriff "alleinstehend" umfasst aber auch Personen, die unverheiratet als Paar oder in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Bei Steuerdaten werden Personen, die nicht mit einem Ehepartner oder einer Ehepartnerin gemeinsam eine Steuererklärung ausfüllen, als einzelnes Steuersubjekt erfasst. Nur in der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) wird die Haushaltslogik verfolgt. Hier können beispielsweise Einpersonenhaushalte identifiziert werden, diese Personen können aber einen unterschiedlichen Zivilstand haben (ledig, verwitwet oder geschieden).</p><p>1. Analysen, die innerhalb einer der oben genannten Definitionen bleiben, bestehen bereits oder können mit relativ wenig Aufwand gemacht werden. Zum Beispiel wird jährlich veröffentlicht, wie viele ledige Personen AHV, IV und EL beziehen und wie hoch der Leistungsbezug in einem bestimmten Jahr ist. Davon ausgenommen ist die Beitragsseite (AHV-, IV-, EO-Beiträge), da der Zivilstand in den Daten der individuellen Konti fehlt.</p><p>2. Insgesamt sind Aussagen zu Belastungs- und Leistungsrelationen nur sehr eingeschränkt möglich. Auch Angaben zum Vermögen in der Beruflichen Vorsorge für Personen im Erwerbsalter sind kaum verfügbar. Dies gilt nicht nur für "Alleinstehende", sondern auch für Paare und Familien. Aus Sicht der Sozialversicherungen können einzig über Verknüpfungen verschiedener Datenquellen Aussagen darüber getroffen werden, wie viele (AHV-, IV-, EO-) Beiträge innerhalb eines Jahres von ledigen Personen und/oder Einpersonenhaushalten einbezahlt werden und wie viele Leistungen der AHV, IV, EO an ledige Personen und/oder Einpersonenhaushalte gehen.</p><p>Auch Aussagen zur Steuerbelastung von Alleinstehenden setzen eine Verknüpfung von Steuerdaten mit anderen Datenquellen voraus. Grund dafür ist, dass die Steuerdaten keine Unterscheidung zwischen unverheirateten Alleinstehenden und im Konkubinat lebenden Personen zulassen. Eine solche Verknüpfung ist im Falle der Statistik der direkten Bundessteuer mangels eines entsprechenden Identifikators gar nicht möglich.</p><p>3. Für vertiefte sozioökonomische Analysen von Einpersonenhaushalten müssen unterschiedliche Datensätze (z.B. Register der unterschiedlichen Sozialversicherungen, der Sozialhilfe und STATPOP) beim Bundesamt für Statistik (BFS) verknüpft werden. Durch die Verknüpfung könnten neben einer deskriptiven Beschreibung der Einpersonenhaushalte z.B. Erkenntnisse über AHV-, IV-, EO- und EL- sowie Sozialhilfe Leistungsbezug und die Beitragsseite (AHV-, IV-, EO-Beiträge) von Einpersonenhaushalten gewonnen werden. Zudem ermöglichen solche Verknüpfungen eine Unterscheidung der Einpersonenhaushalte nach Zivilstand (ledig, geschieden, verwitwet). Solche Verknüpfungen für statistische Auswertungen müssen beim BFS beantragt und durchgeführt werden und benötigen mehr Zeit, sind aber mit zumutbarem Aufwand möglich.</p><p>4. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erarbeitet zurzeit auf der Basis von verknüpften kantonalen Steuerdaten mehrere Berichte zur wirtschaftlichen Situation von verschiedenen Gruppen in der Gesellschaft. Dazu gehören auch Einpersonenhaushalte, Verwitwete und Geschiedene. Diese Berichte stehen mehrheitlich ab 2022 zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In gut einem Drittel aller Schweizer Haushalte wohnt eine Person allein. Die Situation der Alleinstehenden war jedoch noch nie Gegenstand eines bundesrätlichen Berichts, derweil regelmässig Berichte über Paare und Familien erscheinen. Ein solcher Bericht wäre aber eine notwendige Grundlage, um namentlich Belastungs- und Leistungsrelationen (insbesondere im Bereich der Steuern und Sozialversicherungen) der verschiedenen Lebensformen in der Schweiz zu kennen und wo gewünscht politisch zu berücksichtigen.</p><p>Dabei seien die methodischen Hürden und Grenzen eines solchen Berichts nicht verschwiegen, namentlich weil viele Daten hierfür nur schwer oder gar nicht verfügbar bzw. verknüpfbar sind.</p><p>Daher seien vor einem entsprechenden Postulat erst einmal die möglichen Eckwerte eines solchen Berichts ausgelotet. Der Bundesrat wird somit gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm in einem Bericht mit wenig Aufwand zu machen?</p><p>2. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm auch mit grossem Aufwand methodisch kaum oder gar nicht möglich?</p><p>3. Welche Arten von relevanten Aussagen über die Situation der Alleinstehenden in der Schweiz scheinen ihm mit zusätzlichem konzeptionellen Aufwand möglich, und welche Arbeit wäre hierzu zu leisten?</p><p>4. Ist der Bundesrat im Rahmen der Antworten auf die Fragen 1-3 grundsätzlich bereit, einen Bericht zur Situation der Alleinstehenden zu verfassen?</p>
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